Informationen zur Rezertifizierung
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- Teresa Rothbauer
- vor 6 Jahren
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1 Infrmatinen zur Rezertifizierung für Seminarabslventen der ICW/TÜV Wundfrtbildungen Die gemeinsame Zertifizierungsstelle vn ICW und PersCert TÜV hat seit 2008 die Zertifikate auf fünf Jahre befristet. Damit sllen die Aktualität des Wissens und die fachliche Qualifizierung der Seminarabschlüsse gesichert werden. Die flgenden Infrmatinen gelten für die Abschlüsse: Wundexperte ICW, Ärztlicher Wundexperte ICW, Pflegetherapeut Wunde ICW swie Fachtherapeut Wunde ICW. 1. Wie sind die Anfrderungen an die Rezertifizierung zu verstehen? Alle Abslventen müssen seit 2008 pr Jahr mindestens 8 Frtbildungspunkte nachweisen. Wie viele Frtbildungspunkte die ICW für eine Veranstaltung vergibt, legt die Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle bei Prüfung und Zulassung der Veranstaltung fest. Abslventen mit Abschlüssen vr 2008 haben unbefristete Zertifikate. Sie können auf eigenen Wunsch trtzdem Ihr Zertifikat in ein befristetes und smit aktuelles umwandeln, indem Sie die gleichen Vrgaben zur Rezertifizierung erfüllen, wie sie im Flgenden beschrieben werden. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen regelmäßig Frtbildungen wahrzunehmen, um auf einem aktuellen Wissensstand zu bleiben. 2. Vn welchem Zeitpunkt an müssen die Punkte erbracht werden, ab wann läuft die Frist? Die fünf Jahre zählen ab dem Gültigkeitstermin, der im Zertifikat vermerkt ist Die Punkte müssen bereits im ersten Jahr erbracht werden. Laufzeit Zertifikate Datum des zuletzt erbrachten Prüfungsteiles + 5 Jahre Anbietertreffen 11/ 2009 Verheyen-Crnau 25 Beispiel: Ist das letzte Prüfungsdatum der s wird das Zertifikat bis 11/2020 befristet. Dies bedeutet, bis 11/2016 müssen die ersten acht Frtbildungspunkte erbracht werden. Insgesamt müssen 5 x 8 Punkte (= 40 Punkte) bis zum Nvember 2020 nachgewiesen werden. Infrmatin Rezertifizierung Teilnehmer
2 3. Wdurch kann man die Frtbildungspunkte erbringen, welche Möglichkeiten bestehen? Sie haben flgende Möglichkeiten, die Punkte zu erbringen: 3.1. Anwesenheitsfrtbildungen Vn den 40 Frtbildungspunkten in fünf Jahren müssen mindestens 24 Punkte durch Anwesenheit bei spezifischen und anerkannten Veranstaltungen nachgewiesen werden. Der Nachweis wird durch die erhaltene, namentliche Teilnahmebescheinigung erbracht. Flgende Frtbildungen werden dazu anerkannt: Registrierte Frtbildungen zur Rezertifizierung der anerkannten Bildungsträger der ICW/PersCert TÜV. Eine Unterrichtsstunde à 45 Min wird mit einem Punkt berücksichtigt. Die Veranstaltung wird jeweils im Vraus mit den vergebenen Punkten registriert und gelistet. Wundkngresse der Fachgesellschaften (ICW/DGfW) Ein Kngresstag wird einheitlich mit sechs Punkten beziffert Fernfrtbildung Als Alternative zur Anwesenheitsschulung können Sie maximal acht Punkte innerhalb des fünfjährigen Zeitraums durch e-learning-frtbildungen erbringen. Diese Frtbildungen werden ebenfalls vn der Zertifizierungsstellte begutachtet und registriert, swie mit Punkten ausgewiesen. Diese sind unter Wundseminare Seminartermine Rezertifizierung- auf der Hmepage gelistet Hspitatin Eine Hspitatin in einer mit Wundsiegel zertifizierten Einrichtung kann pr fünf Jahre mit maximal acht Punkten (1 Stunde a 60 Min. = 1 Punkt) angerechnet werden. Dies entspricht einem Arbeitstag der zwei halben Arbeitstagen. Eine weitere Aufteilung der Praxisstunden ist nicht zulässig Referententätigkeit Spezifische Referententätigkeit kann pr fünf Jahren mit maximal mit acht Punkten angerechnet werden. Dazu können nur Vrträge in registrierten Rezertifizierungs- Veranstaltungen ICW/TÜV berücksichtigt werden. Pr Vrtrag vn 45 Min wird ein Punkt beziffert. Die Vrtragszeit wird dem Referent durch den Anbieter bestätigt. Sfern der Referent anschließend am vllständigen Seminar teilnimmt, erhält er wie eine Teilnahmebescheinigung über den zusätzlichen Anwesenheitsumfang. 4. Punkteübertragung Eine Punkteübertragung vn acht Punkten auf ein Jahr, in dem keine Punkte gesammelt wurden, ist einmalig in den fünf Jahren möglich. Infrmatin Rezertifizierung Teilnehmer
3 5. Fristverlängerung Im Erkrankungsfall ist es eine Fristverlängerung um den attestierten Erkrankungszeitraum, und zwar im Jahr der Erkrankung, möglich. Daraus ergibt sich jedch keine Verlängerung der 5- Jahresfrist. Beispiel: Erkrankungszeitraum = 8 Wchen. Für das Jahr sind acht Punkte bis 3/2015 zu erwerben. Verlängerung für den Punkteerwerb 5/ Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Punkte nicht fristgerecht erbracht wurden? Sie haben die Möglichkeit einmalig 16 Punkte innerhalb eines Jahres für zwei Jahre zu erbringen, gleichgültig b im Vraus der im Nachhinein. Attestierte Krankheit führt zur Fristverlängerung um den Zeitraum der Erkrankung. Ebens werden der Mutterschutz und das Beschäftigungsverbt im Rahmen einer Schwangerschaft bewertet. Die erfrderlichen Gesamtpunkte bleiben trtz Krankheitsphasen mit 40 Punkten bestehen. Außerrdentliche Fälle, die eine fristgerechte Erbringung nicht ermöglichen, müssen bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden. Drt wird eine Einzelentscheidung getrffen. Engpässe in dienstlichen Belangen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. In Anspruch genmmene Elternzeit kann nicht zur Fristverlängerung der Punktereduktin angeführt werden. 7. Wie werden Rezertifizierungsfrtbildungen dkumentiert? Jede Veranstaltung muss mit einer namentlichen Bescheinigung (Teilnahmebestätigung) des Bildungsträgers belegt werden. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung die Angaben: Ort, Datum, Thema der Veranstaltung, Rezertifizierungspunke mit der Registriernummer nach ICW/TÜV ausweist. Infrmatin Rezertifizierung Teilnehmer
4 8. Wie beantragt man die Rezertifizierung? Sie haben die Möglichkeiten als Einzelantrag der über den Bildungsträger die Rezertifizierung zu beantragen Einzelantrag Sie reichen frühestens drei Mnate vr und spätestens drei Mnate nach Ablauf der fünf Jahre Ihre gesammelten Nachweise selbst beim TÜV ein (Kntakt siehe unten) der 8.2. Über den Bildungsträger Sie wickeln die Rezertifizierung über den Bildungsträger ab, bei dem Sie die Frtbildungen abslviert haben. Dies ist nur möglich, sfern der Bildungsträger diesen Service für Kursteilnehmer anbietet. Flgende Unterlagen sind einzureichen: Das ausgefüllte Frmblatt Frtbildungsnachweis/Antrag Rezertifizierung Die einzelnen Nachweise der abslvierten Frtbildungen zur Rezertifizierung bzw. Nachweise der durchgeführten Hspitatin Der Nachweis Ihrer Grundqualifikatin (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinische Fachangestellte, Arzt ) Ihr bisher gültiges Zertifikat Gegen eine Gebühr 40,00 zzgl. ges. MwSt. (Stand 1/2016) erhalten Sie ein aktualisiertes Zertifikat, das wieder für fünf Jahre gültig ist. Bitte behalten Sie in den eigenen Unterlagen eine Kpie des bisherigen Zertifikats! Alle Schritte zur Beantragung sind im Antragsfrmular Rezertifizierung nchmals ausführlich beschrieben. 9. Wie ist das Vrgehen, wenn mehr als ein Abschluss nach ICW/TÜV (Wundexperte, Pflegetherapeut Wunde und Fachtherapeut Wunde) vrliegen? Es müssen trtzdem nur 8 Punkte pr Jahr erbracht werden. Die Rezertifizierung gilt immer für den höheren der beiden Abschlüsse (Pflegetherapeut Wunde/Fachtherapeut Wunde). Damit ist der vrherige (Wundexperte) eingeschlssen. Sie müssen derzeit daher auch keine getrennt ausgewiesenen Frtbildungen besuchen und keine dppelten Punkte erwerben. Wenn Sie trtzdem das Zertifikat des Wundexperten neu ausgestellt haben möchten, s gilt Flgendes: Sie senden beide Zertifikate zusammen mit den Nachweisen der 8 Punkte pr Jahr ein. Für die Ausstellung des zusätzlichen Zertifikats erheben wir eine Bearbeitungsgebühr (10 zzgl. ges. MwSt. Stand 1/2016). Infrmatin Rezertifizierung Teilnehmer
5 Kntakte Rezertifizierungsantrag: TÜV Rheinland Akademie Persnalzertifizierungsstelle PersCert TÜV Frau Yvnne Neiss Albinstraße Berlin T 030/ mail: yvnne.neiss@de.tuv.cm Inhaltliche Fragen: Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle ICW e.v. /PersCert TÜV für Wundqualifizierungen Sekretariat Felsenstraße Frankenau T 06455/ Fax: 06455/ zert.rganisatin@icwunden.de Infrmatin Rezertifizierung Teilnehmer
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