Normatives Dokument. Personalzertifizierung Fachpersonal für die Behandlung chronischer Wunden 1 VORWORT ANWENDUNGSBEREICH...

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1 1 Normatives Dokument Personalzertifizierung Fachpersonal für die Behandlung chronischer Wunden 1 VORWORT ANWENDUNGSBEREICH ALLGEMEINGÜLTIGE BEGRIFFE VORGABEN FÜR DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN ZIEL ANTRAGSTELLUNG PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNGEN Zusammenstellung der Prüfungsunterlagen und Bereitstellung Schriftliche Prüfung Hospitation PRÜFUNGSFRAGEN KLAUSUR- FRAGENVERTEILUNG BASISSEMINAR WUNDEXPERTE... 5 FRAGENINHALTSANTEILE... 5 FRAGENTYPANTEILE KLAUSUR- FRAGENVERTEILUNG AUFBAUSEMINAR PFLEGETHERAPEUT WUNDE... 6 FRAGENINHALTSANTEILE... 6 LERNINHALTE LT. CURRICULUM... 6 FRAGENTYPANTEILE AUSWERTUNG UND BEWERTUNG VON PRÜFUNGEN... 7 NOTENSCHLÜSSEL ZERTIFIZIERUNG RECHTE UND PFLICHTEN DER ZERTIFIKATINHABER BEKANNTMACHUNG RECHTE PFLICHTEN... 8

2 2 1 Vorwort Im Folgenden wird das Verfahren zur Zertifizierung von Fachpersonal für die Behandlung chronischer Wunden beschrieben und damit ein einheitliches Zertifizierungssystem vorgegeben. 2 Anwendungsbereich Die Anwendung dieses Normativen Dokumentes hat für alle Personalzertifizierungsstellen Gültigkeit, welche Fachpersonal für die Behandlung chronischer Wunden zertifizieren. Die Anforderungen der konkreten Zertifizierungsprofile sind in den Anlagen A und B aufgeführt und Bestandteil der jeweiligen Personalzertifizierung. 3 Allgemeingültige Begriffe Personalzertifizierungsstelle Stelle, die Zertifizierungen der Konformität von normativen Vorgaben und der tatsächlichen Personalqualifikation durchführt. Personalzertifizierung ist eine von einer unabhängigen und anerkannten Stelle gegebene Bescheinigung der Übereinstimmung (Konformität) vorhandener Kompetenzfelder eines Menschen (Personalqualifikationen) mit bestimmten definierten Zugangsvoraussetzungen und Qualifikationsstandards. Prüfungsgremium Gremium aus Prüfungsbeauftragten das vom Schulungsanbieter vorgeschlagen und von der Anerkennungs- und Zertifizierstelle bestätigt wurde. Es besteht aus mindestens 2 Prüfungsbeauftragten von denen einer den Vorsitz hat. Prüfungsbeauftragte Fachkräfte der Schulungsanbieter die im Auftrag der Personalzertifizierungsstelle tätig werden, um Personen zu prüfen. Sie sind in der Wahrnehmung ihrer Prüfungsaufgaben fachlich unabhängig. Expertengremium Ein von der Personalzertifizierungsstelle berufenes Gremium von Fachkräften, welches Prüfungsinhalte verifiziert und validiert, sowie Beschwerden behandelt und für Fachanfragen zuständig ist. 4 Vorgaben für das Zertifizierungsverfahren 4.1 Ziel Durch Zertifizierungen werden anhand von definierten Anforderungsprofilen Qualifikationsmerkmale geprüft und deren Qualität durch ein Kompetenzzertifikat attestiert. Durch die Prüfungen wird den Teilnehmern bescheinigt, dass die für jedes Themengebiet relevanten Inhalte beherrscht und angewandt werden können. Die für die Zertifizierung relevanten Wissensbereiche sind in den Anlagen festgelegt.

3 3 4.2 Antragstellung Antragsteller, ist der anerkannte Schulungsanbieter. Durch Übermittlung der bestätigten Prüfungsniederschrift beantragt der anerkannte Schulungsanbieter die Zertifizierung für die Teilnehmer seiner Kurse. Die Prüfungsniederschrift muss folgende Angaben des Prüfungsteilnehmers enthalten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort Prüfende Einrichtung, Datum der Prüfung, Zeitraum der Prüfung Mitglieder des Prüfungsgremium Prüfung der Zugangsvoraussetzungen Bewertung der schriftlichen Prüfung Bewertung des Hospitationsberichts Gesamtbewertung der Prüfung Zwischen der ersten und der letzten Teilprüfung darf der Zeitraum nicht größer als 3 Monate sein. Eine nicht bestandene Teilprüfung darf frühestens 1 Monat nach der Ergebnisbekanntgabe wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist beim anerkannten Schulungsanbieter zu beantragen. Für Wiederholungsprüfungen fordert das Prüfungsgremium des Schulungsanbieters bei der Anerkennungsstelle einen neuen Satz Prüfungsfragen an. 4.3 Prüfungsdurchführungen Zusammenstellung der Prüfungsunterlagen und Bereitstellung Die Anerkennungs- und Zertifizierstelle stellt die Prüfungsfragen für die schriftliche Zertifizierungsprüfung aus dem freigegebenen katalog zusammen und beauftragt das Prüfungsgremium des Schulungsanbieters mit der Abnahme der Prüfung. Die Bereitstellung der Prüfungsfragen muss zeitnah und geschützt vor unbefugtem Zugriff erfolgen Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung findet an einem durch die Anerkennungsstelle bestätigten Ort statt, der diejenigen Prüfungsbedingungen gewährleistet, die in der Prüfungsordnung definiert sind. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildung zu mindestens 80% gemessen an der ausgewiesenen Gesamtstundenzahl. Kurs Zeit Wundexperte Minuten Pflegetherapeut Fallbearbeitung mit Teilfragen 120 Minuten Hilfsmittel sind grundsätzlich keine zugelassen.

4 Hospitation Die Hospitation ist Teil der Qualifikationsmaßnahmen und Prüfungsteil. Eine Prüfung gilt erst dann als bestanden, wenn der Nachweis der absolvierten Hospitation erbracht wurde und der Hospitationsbericht positiv bewertet wurde. Die Hospitation kann in Einrichtungen absolviert werden in denen das Arbeitsfeld Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden ausgeführt werden kann. Für die Akquise von geeigneten Hospitationsplätzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Kurs Dauer Bericht Wundexperte 16 Stunden 5 Seiten Pflegetherapeut 40 Stunden 10 Seiten Die Hospitationszeit ist durch eine Bescheinigung der Einrichtung in der die Hospitation absolviert wurde nachzuweisen. Der Hospitationsbericht wird durch die jeweilige fachliche Leitung des Wundexpertenkurses beurteilt. Die Hospitationsstelle wird nicht in die Beurteilung involviert. Folgende Kriterien sollten in die Note mit einfließen: Bewertungsaspekt Punkte (halbe Punkte möglich) Formale Struktur 2 Punkte Chronologie, Aufbau 4 Punkte Sprachliche Aspekte 2 Punkte Verständlichkeit, Ausdruck, Rechtschreibung Fachliche Richtigkeit 12 Punkte Umsetzung von Lerninhalten Eigene Akzente 4 Punkte Gesamtpunkte 24 Der ausführliche Bewertungsschlüssel für sowohl den Bericht, als auch das Kolloquium ist im Formblatt Hospitation und Bericht vorgegeben.

5 5 4.4 Prüfungsfragen Der pool für die schriftliche Prüfung beinhaltet für die Themenbereiche mindestens die 4-fache Anzahl von, die in der schriftlichen Prüfung gestellt werden. Die Prüfungsfragen für die schriftliche Prüfungsklausur gliedern sich in Anzahl und Typ wie folgt auf: Klausur- verteilung Basisseminar Wundexperte Zeit: 90 Minuten inhaltsanteile Lerninhalte lt. Curriculum Anzahl der Haut / Hautpflege 1 2 Ernährung Expertenstandard 1 2 Recht 1 2 Kommunikation 1 4 Schmerz 1 2 Hygiene Dekubitus / Prophylaxe DFS / Prophylaxe Ulcus Cruris & Kompression Wundarten/ -formen Wundbeurteilung/ Dokumentation 2 4 Wundbehandlung/ Wundversorgung Hospitation & Bericht 0 1 Gesamt Anteil UE typanteile Offene Multiple Choice davon: kognitive Lernstufen: wissen, kennen verstehen, erklären übertragen, analysieren, 2/3 1/3 50% 30-40% 10-20%

6 Klausur- verteilung Aufbauseminar Pflegetherapeut Wunde Zeit: 120 Minuten inhaltsanteile Lerninhalte lt. Curriculum Anteil UE Anzahl Qualitätssicherung 8 Expertenstandart 8 Prävention 8 Kommunikation 16 Koordination 16 Fallmanagement 8 Pflegeforschung 24 Projektmanagement 16 Pflegegutachten 8 Gesundheitswesen 8 Selbstpflege- Management 16 Leben mit einer chronischen Wunde 8 Spezielle Wundsituationen und Therapieformen 16 Erstellen schriftlicher Arbeiten 8 Gesamt UE Die Klausur des Pflegetherapeuten wird entsprechend der Zielsetzung mit einem Fallbeispiel kombiniert. Die inhaltsverteilung variiert aufgrund der verschiedenen Fallbeispiele, auf deren Grundlage die formuliert werden. Die anzahl kann aufgrund eines unterschiedlichen Bearbeitungsumfangs zwischen 15 und max. 20 liegen. Die Klausur besteht aus zwei Teilen: Teil 1 Einem teil, der sich auf das vorgestellte Fallbeispiel bezieht und ca. 2/3 des veranschlagten Arbeitsumfangs bemisst. Teil 2 Einen vom Fallbeispiel unabhängigen Teil, der ca. 1/3 des veranschlagten Arbeitsumfangs bemisst. typanteile Offene Multiple Choice % 0- max. 10% Davon kognitive Lernstufen: wissen, kennen verstehen, erklären übertragen, analysieren 50% 30-40% 10-20%

7 7 4.5 Auswertung und Bewertung von Prüfungen Die Prüfungsteile sind wie folgt zu bewerten: Notenschlüssel / % 91-81% 80-67% = 4+ (3,75) = 4 (4,0) <55-50% (4,5) < 49 Punkte: durchgefallen durchgefallen Leistungsbewertung erreichte Punkte in % Note Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung Eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung Eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht Eine Leistung, die Mängel aufweist, die für die erforderliche Qualitätsbestätigung nicht mehr ausreicht Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht % 1 sehr gut 91-81% 2 gut 80-67% 3 befriedigend 66-56% 4 ausreichend 55-50% 4 - fraglich oder sehr schwach ausreichend 49% oder weniger 5 mangelhaftungenügend Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Note 4,0 (= 56%) erreicht. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt gesondert und wird zu einem Ergebnis zusammengefasst. Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile können die Teilprüfungen maximal zweimal wiederholt werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer alle geforderten Erfüllungsgrade erreicht hat.

8 8 4.6 Zertifizierung Nach Nachweis der erfolgreich abgelegter Prüfung und Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen durch Übermittlung der aktuell gültigen Prüfungsniederschrift des Prüfungsgremiums des anerkannten Schulungsanbieters stellt die Anerkennungsstelle die Teilnehmerzertifikate aus. Die Zertifikate werden an den beantragenden Schulungsanbieter übermittelt. Dies muss innerhalb von 6 Wochen nach dem letzten Prüfungstermin bei der Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle eingehen. Dabei gilt das Datum des Poststempels als Eingangstermin. Die Kosten für die Zertifizierung trägt der Schulungsanbieter. Die Zertifikate haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren, danach muss eine Rezertifizierung beantragt werden. Näheres dazu ist in den Formularen zur Rezertifizierung geregelt. 5 Rechte und Pflichten der Zertifikatinhaber 5.1 Bekanntmachung Die Anerkennungsstelle kann, mit Zustimmung des Zertifikatinhabers, die Zertifizierung öffentlich bekannt machen. Die persönlichen Daten des Zertifikatinhabers werden gespeichert. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind einzuhalten. 5.2 Rechte Die Zertifikatinhaber sind berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit die ausgehändigte, auf die Zertifizierung hinweisende Urkunde zu verwenden das Normative Dokument Fachpersonal für die Behandlung chronischer Wunden einzusehen. insbesondere auf Briefbögen und sonstigen Drucksachen auf die Zertifizierung hinzuweisen 5.3 Pflichten Der Zertifikatinhaber darf die Zertifizierungsurkunde nicht in fälschlicher bzw. irreführender Weise verwenden.

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