Prüfungsordnung für die Qualifikationsmaßnahme Pflegetherapeut Wunde Initiative Chronische Wunden
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- Edith Breiner
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1 1 Prüfungsordnung für die Qualifikationsmaßnahme Pflegetherapeut Wunde Initiative Chronische Wunden 1 Zulassung Zu dieser Prüfung ist jeder Teilnehmer eines der nach den Vorgaben der ICW anerkannten Kurses mit dem Abschluss Pflegetherapeut Wunde ICW zugelassen. Der Teilnehmer muss mindestens 80% der Unterrichtseinheiten besucht haben. Zur Feststellung der Fehlzeiten wird durch den Anbieter eine Anwesenheitsliste geführt. Weitere Zulassungsbedingungen sind ein Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger und der erfolgreiche Abschluss des Basiskurses Wundexperte ICW. 2 Lehrgang Inhalt, Dauer und Gliederung des Lehrganges entsprechen dem im Curriculum der Initiative Chronische Wunden enthaltenen Lehrplan. Der Lehrgang wurde durch die gemeinsame Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW geprüft und durch die Anerkennung des Schulungsanbieters bestätigt. 3 Prüfungsverfahren Die Prüfung zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die Teilnahme an der pflegerischen Wundqualifikation erworben wurden, besteht aus einer schriftliche Prüfungsklausur und einem Hospitationsbericht mit Pflegeplanung sowie dem dazugehörigen Colloquium. Die Prüfung wird durch das, durch die gemeinsame Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW berufene Prüfungsgremium des Schulungsträgers abgenommen und nach den, von der Anerkennungs- und Zertifizierstelle vorgegebenen Prüfungskriterien, bewertet. 4 Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfungsklausur wird aus dem Prüfungsfragenpool der gemeinsamen Anerkennungsund Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW generiert. Sie besteht aus 40 Fragen, darunter Multiple Choice und offenen Fragen. Für die schriftliche Prüfung stehen derzeit 180 Minuten zur Verfügung. (ab Minuten!) Hinweis zum Sprachgebrauch: der einfacheren Lesbarkeit wegen, verwenden wir jeweils nur die männliche Formulierung und meinen damit ausdrücklich auch die weibliche Form.
2 2 5 Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung Die schriftliche Prüfung ist wie folgt zu bewerten: Leistungsbewertung erreichte Punkte in % Note eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht % 1 sehr gut 91-81% 2 gut 80-67% 3 befriedigend 66-50% 4 ausreichend 49% oder weniger 5 ungenügend Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling in allen Prüfungsteilen mindestens die Note 4,0 (= 56%) erreicht hat. Die Belegung der Aufgaben mit erreichbaren Punkten entnimmt das Prüfungsgremium dem von der gemeinsamen Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW mitgelieferten Lösungsbogen. Der Schulungsanbieter kann den Teilnehmern ihr Ergebnis in Notenform, unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die gemeinsame Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW, mitteilen. 6 Hospitation/ Colloquium Die Hospitation ist Bestandteil der Qualifikationsmaßnahme. Die Teilnehmer bemühen sich selbständig um ihre Hospitationsplätze. Die Hospitation umfasst 40 Stunden und wird in Arbeitsfeldern absolviert, die mit der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden zusammenhängen. Ein zehnseitiger Hospitationsbericht ist nach den Vorgaben Hospitation Pflegetherapeut Wunde ICW zu erstellen. Dieser beinhaltet eine Pflegeplanung eines Menschen mit chronischen Wunden über vier Wochen unter Einbeziehung von pflegetheoretischen Bezügen nach den Vorgaben des Curriculums. Er ist Bestandteil der Prüfung und muss zum festgelegten Termin, spätestens drei Monate nach der schriftlichen Prüfungsklausur beim Bildungsträger eingereicht werden. Der Termin kann in Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Mutterschutz, um die entsprechenden Ausfallzeiten verlängert werden. Die muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Weitere besondere Umstände können nur in Absprache mit der Anerkennungs- und Zertifizierstelle zu einer Fristverlängerung führen.
3 3 Eine Prüfung gilt erst dann als bestanden, wenn die absolvierte Hospitation gegenüber der Anerkennungs und Zertifizierstelle auf dem Formular Hospitationsnachweis Aufbauseminar Pflegetherapeut Wunde ICW nachgewiesen, der Hospitationsbericht termingerecht eingereicht und nicht schlechter als mit der Note 4,0 bewertet wurde. Der mündliche Teil besteht aus einer kurzen Vorstellung der eigenen Arbeit (Hospitationsbericht, Pflegeplanung) und einem Fachgespräch, mit argumentativem Schwerpunkt. Die Teilnehmer werden in Einzel- oder bei deren Zustimmung auch in Kleingruppen (bis max. 4 Prüflinge) geprüft. Zeitliche Vorgaben: 10 Min Vorstellung und anschließend ca. 10 Min Diskussion bzw. fachlicher Austausch. Die Gesamtzeit von 20 Minuten darf nicht überschritten werden. Die beiden Prüfer sind in der Prüfungskommission gemeldet und decken fachlich die Themenbereiche Wundversorgung sowie die relevanten Pflegetheorien und Pflegeplanung ab. 7 Bewertung des Hospitationsberichtes Bewertet wird sowohl die schriftliche Ausarbeitung, als auch die mündliche Präsentation. Beide Anteile werden zu einer Note zusammengefasst. Der schriftliche Anteil wird mit 2/3, der mündliche mit 1/3 berücksichtigt. Die Hospitation selbst wird nicht benotet. Der Hospitationsbericht wird durch die jeweilige fachliche Leitung des Wundexpertenkurses beurteilt. Die Hospitationsstelle wird nicht in die Beurteilung involviert. Kriterien zur Bewertung des Hospitationsberichtes: Bewertungsaspekt Punkte (halbe Punkte möglich) Formale Struktur 2 Punkte Chronologie, Aufbau 4 Punkte Sprachliche Aspekte 2 Punkte Verständlichkeit, Ausdruck, Rechtschreibung Fachliche Richtigkeit 12 Punkte Umsetzung von Lerninhalten Eigene Akzente 4 Punkte Gesamtpunkte 24 Notenschlüssel: / % 91-81% 80-67% = 4+ (3,75) = 4 (4,0) <55-50% (4,5) < Punkte (gerundet) 21,5-19,5 19,0-16,0 15,5-14,5 = ,0-13,5 = 4 Mindestpunktzahl zum Bestehen: 13,4 (=13,5 Pkt) 13,0-12,0 <12,0
4 4 Kriterien zur Bewertung des mündlichen Teils: Die Bewertung des mündlichen Teils sollte den Schwerpunkt auf die kommunikativen Anteile und nicht auf eingesetzte Präsentationsvorlagen setzen. Berücksichtigt werden soll: o Kann er das Wesentliche kurz und prägnant schildern? o Kann er die vorgegebene Zeit einhalten? o Wie kann man den Äußerungen thematisch folgen? ( Roter Faden ) o Wie geht er auf Fragen ein? o Wie argumentiert er? o Wie vertritt er den eignen Standpunkt? Für den Hospitationsbericht wird mit ein Abgabetermin, (bis max. 3 Monate nach dem der schriftlichen Klausur) datiert. Dieser Termin entspricht einem Prüfungstermin. Ein nicht abgegebener Bericht kommt einem Wegbleiben von der Prüfung gleich und entspricht, wenn keine Ausnahmeregelung (Krankheitsfall) geltend gemacht werden kann, einer Note 6, also: Nicht Bestanden. Die Abgabe wird auf einen neuen Termin, vier Wochen darauf datiert und der Teilnehmer darüber schriftlich informiert. Ist die Frist der Abgabe 3x verstrichen, ist eine Wiederholung nicht mehr möglich und der Teilnehmer erhält kein Zertifikat. 8 Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Wer ohne triftigen Grund (z.b. Krankheit) und unentschuldigt vom Prüfungstermin fern bleibt und/ oder eine der Prüfungsregeln verletzt, kann die Prüfung nicht bestehen. Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten vom Schulungsanbieter eine Teilnahmebescheinigung. 9 Wiederholungsprüfung Bei Nichtbestehen kann auf Antrag des Teilnehmers eine Wiederholungsprüfung bei der nächstmöglichen Gelegenheit abgelegt werden. Es müssen nur die Prüfungsteile wiederholt werden, die zum Nichtbestehen der Prüfung geführt haben. Eine nicht bestandene Teilprüfung darf frühestens einen Monat, spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Ergebnisbekanntgabe wiederholt werden. Bei erneuter Teilnahme an Schulungstagen gelten die üblichen Fristen. Der Hospitationsbericht kann, wie die Prüfungsklausur, zwei mal wiederholt werden. Wird der Hospitationsbericht nicht abgegeben, setzt der Bildungsträger einen neuen Abgabetermin, vier Wochen nach dem ersten Termin fest und informiert den Teilnehmer darüber schriftlich. Dies kann maximal im Abstand von jeweils vier Wochen zwei Mal in Anspruch genommen werden. Ist der Prüfungsteil dann nicht bestanden, gilt das Bildungsziel als nicht erreicht. In Absprache mit dem Teilnehmer kann eine erneute Teilnahme am Unterricht erforderlich werden, wenn aus der Auswertung des Berichts hervorgeht, dass wesentliche Seminarinhalte nicht präsent sind. 10 Prüfungsregeln 1. Täuschung: Keine Kontaktaufnahme mit anderen Prüflingen. 2. Prüfungsniederschrift: Erfolgt nur auf den zur Verfügung gestellten Prüfungsbogen. 3. Hilfsmittel: Keine Benutzung von Hilfsmitteln. 4. Störungen: Alles, was einen ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört ist auszuschließen. 5. Verlassen des Raumes: Nach Anmeldung nur einzeln, nicht länger als 10 Minuten.
5 6. Fragen: Nur an die Prüfungsaufsicht, keine Inhalte. 7. Ausschluss: Bei Missachtung der o. g. Regeln ist die Prüfung nicht bestanden 8. Eine Wiederholung der Prüfung wird ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich täuscht: z.b. eingereichter Hospitationsbericht ist nachweislich nicht die eigene Leistung Einsprüche/ Einsicht in Prüfungsunterlagen Einsprüche und Beschwerden sind an den Leiter der gemeinsamen Anerkennungs- und Zertifizierstelle PersCert TÜV/ICW zu richten. Die Beschwerde / der Einspruch wird behandelt gemäß der Verfahrensanweisung zur Behandlung von Beschwerden / Einsprüchen von PersCert TÜV. Der Prüfling kann in seine Prüfungsunterlagen frühestens nach Abschluss aller Prüfungsteile einsehen. Er muss dazu einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Diese gewährt ihm dann Einsicht unter Anwesenheit einer Aufsichtsperson. Die Prüfungsunterlagen dürfen weder kopiert, noch dem Prüfling mitgegeben werden. Über den Vorgang ist ein Protokoll zu führen, was der Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle als Kopie innerhalb von einer Woche übermittelt wird. 12 Zertifizierung Nach Beendigung der Prüfung sendet das Prüfungsgremium an die gemeinsamen Anerkennungsund Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW die Prüfungsniederschrift mit den eingetragenen Ergebnissen. Die gemeinsame Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW überprüft die Übereinstimmung der im Normativen Dokument definierten Anforderungen (Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsergebnisse) an den Pflegetherapeut Wunde ICW und spricht die Zertifizierung aus. Im Ergebnis der Überprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das dem Teilnehmer die erfolgreiche Teilnahme an dem nach den Grundlagen der ICW anerkannten Aufbaukurs Pflegetherapeut Wunde ICW bescheinigt. Das Zertifikat besitzt für fünf Jahre Gültigkeit. Danach muss eine Rezertifizierung beantragt werden. (Näheres dazu siehe Formulare Rezertifizierung) Die Teilnehmerzertifikate werden von der gemeinsame Anerkennungs- und Zertifizierstelle von PersCert TÜV und ICW dem Schulungsanbieter übermittelt und von diesem dem Teilnehmer ausgehändigt.
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