TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV )
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- Dennis Brauer
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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV )
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3 Teamleiter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 8 Übersicht der Anlagen 9 Anlage 1 Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Teamleiter (TÜV ) 10 Anlage 2 Übersicht über die verwendeten Formblätter 11 Rev. 00 Stand: :36 Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 3 von 11 Seiten
4 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats Teamleiter (TÜV ) im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfungsteilnehmer das in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Fragen (MC- Fragen) und Offenen Fragen unterschieden. Bei MC-Fragen muss/müssen unter mehreren vorgegebenen Antwort-Vorschlägen durch Ankreuzen die richtige(n) Antwort(en) ausgewählt werden. Bei Offenen Fragen sind die Antworten in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet Teamleiter (TÜV ) sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.5 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Personalqualifikation Teamleiter (TÜV ): Anforderungen an Teamleiter (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts Personalqualifikation TeamL-TÜV erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt Personalqualifikation TeamL-TÜV genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie, anerkannt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 4 von 11 Seiten
5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden von der veranstaltenden Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder vom kooperierenden Bildungsanbieter festgelegt und rechtzeitig den Prüfungsbewerbern mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Schulungstag oder der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Prüfling vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Prüfling nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Prüfling nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Prüfling die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Prüfling aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit 0 Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Prüfling die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Fragentyp gibt es für eine nicht oder falsch beantwortete Frage Null Punkte. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 5 von 11 Seiten
6 Multiple-Choice-Fragen Sind bei einer Frage mehrere Antworten richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Antworten gegeben sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Antwort führt zu Null Punkten. Offene Fragen Bei den Offenen Fragen sind die Antworten in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig beantwortete Frage werden 2 Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Antwort erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtantwort. Die Vergabe von halben Punkten ist dabei zulässig. 8.3 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Teamleiter (TÜV ) Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Prüfling die Prüfung wiederholen. 9.2 Eine Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung kann frühestens nach 4 Wochen (Prüfungseinsicht muss noch möglich sein), die zweite nach 3 Monaten abgelegt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder beim kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Prüfungsteilnehmer über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 6 von 11 Seiten
7 11.4 Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Prüfungsteilnehmer wird die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl nicht mitgeteilt Dem Prüfungsteilnehmer, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Es ist nicht gestattet, während der Einsicht Notizen, Aufzeichnungen oder ähnliches zu machen. Die Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen für Teamleiter (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Teilnehmern wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Zertifizierungsstelle der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: a) Personalien des Prüfungsteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum und ort), b) Bezeichnung der Qualifikation, c) Lehrgangsinhalte, d) Unterschrift der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie. Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: TeamL-TÜV / A36 / / 2006 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: TeamL-TÜV Teamleiter (TÜV ) (Angabe der Qualifikation), A36 Kostenstellenbezeichnung der betreuenden Organisationseinheit Anmeldenummer des Teilnehmers (ORBIS), 2006 Jahr der Prüfung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 7 von 11 Seiten
8 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: Merkblatt Personalqualifikation TeamL-TÜV: Anforderungen an Teamleiter (TÜV ) 15.2 Masterfragen zur schriftlichen Prüfung Teamleiter (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 8 von 11 Seiten
9 Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für Teamleiter (TÜV ) Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 9 von 11 Seiten
10 Anlage 1 Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Teamleiter (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Thema 1. Grundlagen der Teamarbeit (GL) 10 MC 2. Teamführung (TF) 10 MC 3. Effiziente und effektive Arbeit im Team (EE) 10 MC Gesamte Prüfung 30 MC 60 Min. 1) MC = multiple choice Fragen (1 Punkt); o = offene Fragen (2 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 10 von 11 Seiten
11 Anlage 2 Gem. Liste PerZ-F Übersicht über die verwendeten Formblätter Formblatt Nr. Fassung Titel/Inhalt TEAML-F Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer TEAML-F Benennungsurkunde zum Prüfer / Zertifizierungspersonal TEAML-F Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer TEAML-F Liste der benannten Prüfer TEAML-F07E Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung TEAML-F07H Honorarregelung für Prüfer TEAML-F07U Umbuchung TEAML-F10-VerlPrüfer Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) TEAML-F Zertifikat Teamleiter (TÜV ) TEAML-F Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung TEAML-F Checkliste für die Begutachtung der Prüfungsräume TEAML-F Liste der Prüfungsorte TEAML-F20 Frg Leerformular Prüfungsfragenheft TEAML-F20 AufP Auftrag zur Prüfung, 1. Prüfer TEAML-F Einzelbericht einer Prüfung Teamleiter (TÜV ) TEAML-F20 Lsg Lösungsbogen zu einer Prüfung Teamleiter (TÜV ) TEAML-F Sammelbericht einer Prüfung Teamleiter (TÜV ) TEAML-F Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen TEAML-F Teilnehmerliste TEAML -F Monitoring eines Prüfers TEAML-F Bearbeitungsbogen für Beschwerden Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Seite 11 von 11 Seiten
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