VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service-Unternehmen für Wertbehältnisse
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- Lucas Klemens Ziegler
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1 VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service-Unternehmen für Wertbehältnisse VdS 3417 Prüfungsordnung für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften für Service- Unternehmen (Service-Dienstleister) für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen VdS 3417 : (01)
2 Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str D Köln Telefon: (0221) ; Fax: (0221) Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
3 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service- Unternehmen für Wertbehältnisse Prüfungsordnung für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften für Service-Unternehmen (Service- Dienstleister) für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen Inhalt 1 Allgemeines Geltungsbereich Gültigkeit Teilnahmeberechtigung Allgemeines Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Durchführung Bewertung Auswertung des Prüfungsergebnisses... 5 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Wiederholung... 6 Anhang A
4 Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS 3417 : (01) 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften bzw. Personen von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse durch die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt). 1.2 Gültigkeit Diese Prüfungsordnung gilt ab Teilnahmeberechtigung 2.1 Allgemeines Teilnahmeberechtigt ist, wer an dem Lehrgang: Service an Wertbehältnissen einschließlich den Workshops mit abschließender Prüfung teilnimmt. oder Teilnahmeberechtigt ist, wer die in den Verfahrensrichtlinien Anerkennung von Service- Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen, VdS 3529, festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen müssen durch Zeugnisse, Bescheinigungen, Arbeitsverträge etc. nachgewiesen werden. Hinweis: Eine Einladung zur Prüfung von verantwortlichen Fachkräften erfolgt erst, wenn bei der VdS-Zertifizierungsstelle die Anerkennung als Serviceunternehmen entsprechend den Verfahrensrichtlinien beauftragt wurde und die Qualifikation des Teilnehmers ausreichend nachgewiesen wurde. 2.2 Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Zur Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 4 Abs. 1) benötigt die VdS- Zertifizierungsstelle eine offizielle, persönliche und schriftlich abgegebene Einwilligungserklärung aller Personen, deren Daten aufgrund eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung oder eines VdS-Anerkennungs-/Zertifizierungsverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligungserklärung muss der VdS-Zertifizierungsstelle vor Durchführung der Prüfung unterschrieben vorliegen. Anderenfalls kann die Fachkraft nicht zur Prüfung zugelassen werden. 3 Durchführung Die Prüfung wird bei VdS Schadenverhütung in Köln oder in Ausnahmefällen an einem von der VdS-Zertifizierungsstelle benannten Ort durchgeführt. Sie findet zu vorgegebenen Terminen statt und ist nicht öffentlich. Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmer über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel informiert und über die Folgen von Täuschungshandlungen belehrt. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit (Multiple-Choice-Verfahren). Sie findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Soll die Prüfung in einer anderen Sprache abgelegt werden, fallen zusätzliche Gebühren an. 4
5 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse Jeder Teilnehmer muss vor Prüfungsbeginn seine Identität nachweisen (Personalausweis, Pass oder Führerschein). Jeder Teilnehmer erhält die Fragebögen, die mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet sind. Das Deckblatt ist vor Beginn der Prüfung vom Teilnehmer auszufüllen, wird dann eingesammelt und unter Verschluss genommen. Die Prüfungsunterlagen sind vom Teilnehmer dokumentenecht, z. B. mit Kugelschreiber oder Filzstift (Vorzugsfarbe: blau), zu bearbeiten. Die Benutzung eines Bleistiftes ist in der schriftlichen Arbeit nicht zulässig. Von der Benutzung der Farben rot oder orange ist abzusehen. Für Prüfungsarbeiten sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Fragebögen zu verwenden. Die Unterlagen werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit eingesammelt und verbleiben bei der VdS-Zertifizierungsstelle. Bei Täuschungshandlungen oder Störungen des Prüfungsablaufes kann der betreffende Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung wird in diesem Fall als nicht bestanden bewertet. 4 Bewertung Zu den vorgegebenen Fragen sind die richtigen Antworten anzukreuzen. Dabei wird zwischen folgenden Bewertungsverfahren unterschieden: 1. Für jede Aufgabe ist eine bestimmte Punktzahl festgelegt. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunkzahl erreicht hat (siehe Anhang A). 2. Die Fragen werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hierbei wird jede richtige Antwort mit einem Punkt bewertet. Bei jeder falschen Antwort erfolgt ein Punktabzug. Alle Punkte der Antworten zu einer Frage werden addiert - die Punktzahl kann nicht kleiner als Null sein. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht hat (siehe Anhang). Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer die erforderliche Punktzahl erreicht hat (siehe Anhang). 5 Auswertung des Prüfungsergebnisses Die Bewertung erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Prüfer. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung ergibt sich die Bewertung aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Die Auswertung der Prüfungsarbeit soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. 6 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Der Auftraggeber wird über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert. Hinweis: Telefonische Anfragen zum Prüfungsergebnis werden nicht beantwortet. 5
6 Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS 3417 : (01) Die Prüfungsunterlagen können nach vorheriger Terminabsprache vom Prüfungsteilnehmer bei der VdS-Zertifizierungsstelle eingesehen werden. Die Unterlagen werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt. 7 Wiederholung Besteht ein Teilnehmer die Prüfung nicht, kann er sie zweimal wiederholen. 6
7 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse Anhang A Prüfung von verantwortlichen Personen für Servicedienstleister für die Wartung-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen Prüfungsumfang und Inhalt der Prüfung sind durch diese Prüfungsordnung festgelegt. Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten verfügt: Allgemeine Kenntnis über die Servicemöglichkeiten bei Wertbehältnissen Allgemeine Kenntnisse der Versicherungsanforderungen Kenntnisse der unterschiedlichen Typen von Wertbehältnissen Historie der Regularien von Wertbehältnissen RAL-Bauvorschriften RAL-Prüfvorschriften Europäische Normen VdS-Richtlinien Aufbau von Wertbehältnissen Korpus, Wandungen Verankerung Riegelwerke Notverriegelung Schlösser Anschluss an eine Einbruchmeldeanlage Gesetzliche Grundlagen Waffengesetz Betäubungsmittelgesetz Sprengstoffgesetz Berufsgenossenschaftliche Forderungen Vertragsrecht Verfahren des Services Vorbereitung Grenzen der Umrüstung Attest gemäß VdS 3529 Serviceplakette Notöffnungsmethoden Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind die Richtlinien VdS 3529 und die von VdS Schadenverhütung GmbH ausgegebenen Schulungsunterlagen zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 30 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer 75 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. 7
1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.
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