VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service-Unternehmen für Wertbehältnisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service-Unternehmen für Wertbehältnisse"

Transkript

1 VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service-Unternehmen für Wertbehältnisse VdS 3417 Prüfungsordnung für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften für Service- Unternehmen (Service-Dienstleister) für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen VdS 3417 : (01)

2 Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str D Köln Telefon: (0221) ; Fax: (0221) Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

3 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Service- Unternehmen für Wertbehältnisse Prüfungsordnung für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften für Service-Unternehmen (Service- Dienstleister) für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen Inhalt 1 Allgemeines Geltungsbereich Gültigkeit Teilnahmeberechtigung Allgemeines Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Durchführung Bewertung Auswertung des Prüfungsergebnisses... 5 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Wiederholung... 6 Anhang A

4 Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS 3417 : (01) 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung von verantwortlichen Fachkräften bzw. Personen von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse durch die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt). 1.2 Gültigkeit Diese Prüfungsordnung gilt ab Teilnahmeberechtigung 2.1 Allgemeines Teilnahmeberechtigt ist, wer an dem Lehrgang: Service an Wertbehältnissen einschließlich den Workshops mit abschließender Prüfung teilnimmt. oder Teilnahmeberechtigt ist, wer die in den Verfahrensrichtlinien Anerkennung von Service- Unternehmen für den Wartungs-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen, VdS 3529, festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen müssen durch Zeugnisse, Bescheinigungen, Arbeitsverträge etc. nachgewiesen werden. Hinweis: Eine Einladung zur Prüfung von verantwortlichen Fachkräften erfolgt erst, wenn bei der VdS-Zertifizierungsstelle die Anerkennung als Serviceunternehmen entsprechend den Verfahrensrichtlinien beauftragt wurde und die Qualifikation des Teilnehmers ausreichend nachgewiesen wurde. 2.2 Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz Zur Erfüllung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 4 Abs. 1) benötigt die VdS- Zertifizierungsstelle eine offizielle, persönliche und schriftlich abgegebene Einwilligungserklärung aller Personen, deren Daten aufgrund eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung oder eines VdS-Anerkennungs-/Zertifizierungsverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligungserklärung muss der VdS-Zertifizierungsstelle vor Durchführung der Prüfung unterschrieben vorliegen. Anderenfalls kann die Fachkraft nicht zur Prüfung zugelassen werden. 3 Durchführung Die Prüfung wird bei VdS Schadenverhütung in Köln oder in Ausnahmefällen an einem von der VdS-Zertifizierungsstelle benannten Ort durchgeführt. Sie findet zu vorgegebenen Terminen statt und ist nicht öffentlich. Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmer über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel informiert und über die Folgen von Täuschungshandlungen belehrt. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit (Multiple-Choice-Verfahren). Sie findet in der Regel in deutscher Sprache statt. Soll die Prüfung in einer anderen Sprache abgelegt werden, fallen zusätzliche Gebühren an. 4

5 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse Jeder Teilnehmer muss vor Prüfungsbeginn seine Identität nachweisen (Personalausweis, Pass oder Führerschein). Jeder Teilnehmer erhält die Fragebögen, die mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet sind. Das Deckblatt ist vor Beginn der Prüfung vom Teilnehmer auszufüllen, wird dann eingesammelt und unter Verschluss genommen. Die Prüfungsunterlagen sind vom Teilnehmer dokumentenecht, z. B. mit Kugelschreiber oder Filzstift (Vorzugsfarbe: blau), zu bearbeiten. Die Benutzung eines Bleistiftes ist in der schriftlichen Arbeit nicht zulässig. Von der Benutzung der Farben rot oder orange ist abzusehen. Für Prüfungsarbeiten sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Fragebögen zu verwenden. Die Unterlagen werden nach Ablauf der Bearbeitungszeit eingesammelt und verbleiben bei der VdS-Zertifizierungsstelle. Bei Täuschungshandlungen oder Störungen des Prüfungsablaufes kann der betreffende Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung wird in diesem Fall als nicht bestanden bewertet. 4 Bewertung Zu den vorgegebenen Fragen sind die richtigen Antworten anzukreuzen. Dabei wird zwischen folgenden Bewertungsverfahren unterschieden: 1. Für jede Aufgabe ist eine bestimmte Punktzahl festgelegt. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunkzahl erreicht hat (siehe Anhang A). 2. Die Fragen werden nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Hierbei wird jede richtige Antwort mit einem Punkt bewertet. Bei jeder falschen Antwort erfolgt ein Punktabzug. Alle Punkte der Antworten zu einer Frage werden addiert - die Punktzahl kann nicht kleiner als Null sein. Der Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Teilnehmer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht hat (siehe Anhang). Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer die erforderliche Punktzahl erreicht hat (siehe Anhang). 5 Auswertung des Prüfungsergebnisses Die Bewertung erfolgt unabhängig voneinander durch zwei Prüfer. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung ergibt sich die Bewertung aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Die Auswertung der Prüfungsarbeit soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. 6 Mitteilung des Prüfungsergebnisses Der Auftraggeber wird über das Ergebnis der Prüfung schriftlich informiert. Hinweis: Telefonische Anfragen zum Prüfungsergebnis werden nicht beantwortet. 5

6 Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse VdS 3417 : (01) Die Prüfungsunterlagen können nach vorheriger Terminabsprache vom Prüfungsteilnehmer bei der VdS-Zertifizierungsstelle eingesehen werden. Die Unterlagen werden mindestens zehn Jahre aufbewahrt. 7 Wiederholung Besteht ein Teilnehmer die Prüfung nicht, kann er sie zweimal wiederholen. 6

7 VdS 3417 : (01) Prüfung von Servicedienstleistern für Wertbehältnisse Anhang A Prüfung von verantwortlichen Personen für Servicedienstleister für die Wartung-, Reparatur- und Umrüstungsservice an Wertbehältnissen Prüfungsumfang und Inhalt der Prüfung sind durch diese Prüfungsordnung festgelegt. Der Teilnehmer soll nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse auf folgenden Gebieten verfügt: Allgemeine Kenntnis über die Servicemöglichkeiten bei Wertbehältnissen Allgemeine Kenntnisse der Versicherungsanforderungen Kenntnisse der unterschiedlichen Typen von Wertbehältnissen Historie der Regularien von Wertbehältnissen RAL-Bauvorschriften RAL-Prüfvorschriften Europäische Normen VdS-Richtlinien Aufbau von Wertbehältnissen Korpus, Wandungen Verankerung Riegelwerke Notverriegelung Schlösser Anschluss an eine Einbruchmeldeanlage Gesetzliche Grundlagen Waffengesetz Betäubungsmittelgesetz Sprengstoffgesetz Berufsgenossenschaftliche Forderungen Vertragsrecht Verfahren des Services Vorbereitung Grenzen der Umrüstung Attest gemäß VdS 3529 Serviceplakette Notöffnungsmethoden Hierbei werden Prüfungsaufgaben nach dem Multiple-Choice-Verfahren gestellt. Als Hilfsmittel und Unterlagen sind die Richtlinien VdS 3529 und die von VdS Schadenverhütung GmbH ausgegebenen Schulungsunterlagen zugelassen. Die Dauer der Prüfung beträgt 30 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Teilnehmer 75 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat. 7

1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827. www.dgwz.de/risikomanager Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 DGWZ 1013:2015-07 Stand: Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1. Geltungsbereich...

Mehr

Datenschutzbeauftragter (TÜV )

Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Datenschutzbeauftragter

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009

Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der Abschlussprüfung an Realschulen 2009 - Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 - Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Information Security Officer (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Information Security Officer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Information Security Officer (TÜV ) Information Security Officer (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße

Mehr

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007

Mehr

Zertifizierungsprozess

Zertifizierungsprozess Seite: 1 von 6 1. Anwendungsbereich Der gilt für en von AuS-Trainern und AuS-Managern die von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Prüfstelle Elektrotechnik, durchgeführt

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Teamleiter (TÜV ) Teamleiter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon: 040 8557-2557 Telefax: 040

Mehr

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV) Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise

Mehr

TestDaF-Prüfungsordnung

TestDaF-Prüfungsordnung Anlage 2 TestDaF-Prüfungsordnung Inhalt 1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen 2 Zweck der Prüfung 3 Durchführung 4 Gliederung und Inhalte 5 Prüfungsausschuss 6 Feststellung des Prüfungsergebnisses 7

Mehr

Prüfungsordnung DIN 14675

Prüfungsordnung DIN 14675 Prüfungsordnung DIN 14675 für die Prüfung der verantwortlichen Person nach DIN 14675 Ausgabe 15.12.2009 DGA Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbh Gartenstr. 6 D-50594 Frankfurt/M. Jede Art der Vervielfältigung,

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

Zertifizierter Börsenhändler Eurex. - Teilnahmebedingungen -

Zertifizierter Börsenhändler Eurex. - Teilnahmebedingungen - - Teilnahmebedingungen - - Teilnahmebedingungen - Seite 2 1 Allgemeines Mit der Anmeldung zum Lehrgang Zertifizierter Börsenhändler Eurex (Zertifikatslehrgang) erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Mindestens 57 % im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 1. Mindestens 67% im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 2

Mindestens 57 % im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 1. Mindestens 67% im schriftlichen und mündlichen Teil DSH 2 Allgemeine Fragen Was bedeutet die Abkürzung DSH? Die Abkürzung DSH bedeutet Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierenbewerber und bewerberinnen. Wie sieht die DSH Prüfung

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Lagermanager (TÜV ) (AT)

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Lagermanager (TÜV ) (AT) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Lagermanager (TÜV ) (AT) Lagermanager (TÜV ) (AT) Seite 2 von 10 Seiten Lagermanager (TÜV ) (AT) Personenzertifizierung Große Bahnstraße

Mehr

Ergänzende Anforderungen für alle Länder außer Deutschland und Polen

Ergänzende Anforderungen für alle Länder außer Deutschland und Polen VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen (International) Ergänzende Anforderungen für alle Länder außer Deutschland und Polen VdS 3422-1 : 2015-09 (01) VdS 3422-1

Mehr

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Instandhaltungsfachkraft (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Instandhaltungsfachkraft (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Instandhaltungsfachkraft (TÜV ) Instandhaltungsfachkraft (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon: 040 8557-2557 Telefax:

Mehr

Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung. Allgemeine Fragen

Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung. Allgemeine Fragen Häufig gestellte Fragen mit Antworten zur Ausbilder-Eignungsprüfung Allgemeine Fragen Welche IHK ist für mich zuständig? Wann muss ich bekanntgeben, ob ich eine Unterweisung oder eine Präsentation in der

Mehr

Prüfungsordnung DIN 14675

Prüfungsordnung DIN 14675 Prüfungsordnung DIN 14675 für die Prüfung der "verantwortlichen Person nach DIN 14675" DIN_14675_Pruefungsordnung_10_Stand 14_07_2014.docx Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 1.1. Geltungsbereich...

Mehr

Haftungsausschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 (GBI. 3/2006, S.

Haftungsausschluss. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen vom 10. Februar 2006 (GBI. 3/2006, S. Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in

Mehr

SCRUM Ausbildungsschema & Prüfungsordnung

SCRUM Ausbildungsschema & Prüfungsordnung SCRUM Ausbildungsschema & Prüfungsordnung Dokumenten Management: Freigabe und Veröffentlichung Version: 2.0 Freigabe: B. Moeske R. Kuhlig D. Söllner Datum: 27.02.2015 Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Prüfungsregeln

Mehr

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt

Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins (Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung TfPV) Inhalt Erster Abschnitt Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich und

Mehr

CE-Koordinator (TÜV )

CE-Koordinator (TÜV ) Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm Inhalt 1. Allgemein 2 2. Geltungsbereich 2 3. Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung: 2 4. Prüfungsgegenstand und

Mehr

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr Hagen oder per Fax an: /

Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr Hagen oder per Fax an: / Bitte Anmeldeformular zurücksenden an: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - Frau Schliemann Bahnhofstr. 18 58095 Hagen oder per Fax an: 02331 / 390343 Anmeldung zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die

Mehr

Finanzgruppe Sparkassenverband Niedersachsen

Finanzgruppe Sparkassenverband Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse vom 01. Januar 2010 Schiffgraben 6 8, 30159 Hannover Telefon 0511 3603-0 Fax 0511 3603-691 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Prüfungsordnung. zum. Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager. (in der Fassung vom 22.

Prüfungsordnung. zum. Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager. (in der Fassung vom 22. Anlage 2 Prüfungsordnung zum Certified Disability Management Professional (CDMP) kurz: Disability Manager (in der Fassung vom 22. Februar 2007) Seite 1 1 Geltung und Ziel 1) Diese Prüfungsordnung regelt

Mehr

Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer

Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer Wichtige Hinweise zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer Geschäftsfeld Ausbildung und Prüfung Stand: 21.06.2016 Die Ausbilder-Eignungsprüfung besteht aus einem

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

VdS-Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik

VdS-Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik VdS-Richtlinien für Brandschutz- und Sicherungstechnik VdS 2236 Prüfungsordnung für die Prüfung von (haupt-)verantwortlichen Fachkräften für Errichter- und Fachfirmen der Brandschutz- und Sicherungstechnik

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung)

ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung) ABSCHLUSSPRÜFUNG (zertifiziert nach DEKRA Standard) im Bereich: Immobilienbewertung (Marktwertermittlung) Prüfungsteilnehmer an: Erstprüfung Prüfungsdatum: Prüfungsort: Name: Vorname: Titel: Geb.-Datum:

Mehr

Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Wann endet die Ausbildung, wenn der Auszubildende nur noch die schriftliche Prüfung ablegen muss?

Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Wann endet die Ausbildung, wenn der Auszubildende nur noch die schriftliche Prüfung ablegen muss? Häufig gestellte Fragen Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Wann endet die Ausbildung für einen Auszubildenden? Das Berufsausbildungsverhältnis endet bei bestandener Prüfung mit Bekanntgabe

Mehr

Staatliches Schulamt Nürtingen

Staatliches Schulamt Nürtingen Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design

Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design Satzung über die Aufnahmeprüfung und das Auswahlverfahren der Bachelorstudiengänge Textildesign/Modedesign und Transportation Interior Design vom 01.04.2015 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über

Mehr

Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Prüfungsordnung zur/zum Diplom-Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Kontaktstudium der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung

Mehr

Prüfungsordnung für den Abschluss. Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Prüfungsordnung für den Abschluss. Gutachter für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation Prüfungsordnung für den Abschluss Gutachter für Immobilienbewertung 1 Zulassung Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Gutachter für Immobilienbewertung sind: Eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienfachwirt,

Mehr

Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat

Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat 1. Ziel Mit der Qualifizierung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen im sicherheitstechnischen

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Maschinenbautechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Maschinenbautechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Maschinenbautechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 08.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen

Mehr

Sprachprüfung Deutsch

Sprachprüfung Deutsch Zertifikat INTERPRET für interkulturell Dolmetschende: Überprüfung der Deutschkompetenzen Einführung für Kandidat/innen und Prüfungsreglement 2014 Sprachprüfung Deutsch Aufbau der Prüfung Schriftliche

Mehr

Prüfungsregeln und Beispiele. Certified Professional for Software Architecture. Foundation Level

Prüfungsregeln und Beispiele. Certified Professional for Software Architecture. Foundation Level Prüfungsregeln und Beispiele Certified Professional for Software Architecture Foundation Level International Software Architecture Qualification Board e. V. Version: 1.2 Datum: 2011-01-14 Verteilung: öffentlich

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF)

GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG AB DEM 444. GBF GENOSSENSCHAFTLICHES BANK-FÜHRUNGSSEMINAR (GBF) 1 Akademie Deutscher Genossenschaften ADG Schloss Montabaur 56410 Montabaur Diese Zulassungs- und Prüfungsordnung

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt

Mehr

s Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen

s Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt vom 7. November 2013 Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover Telefon 0511 3603-0 Fax 0511 3603-860 Inhaltsverzeichnis 1 Art und Zweck der Prüfungen 3 2 Prüfungsausschuss

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung

Prüf- und Zertifizierungsordnung TÜV CERT-Zertifizierungsstelle für Trainer der Erwachsenenbildung der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon 040 85572557 Telefax 040 85572958 perszert@tuev-nord.de Prüf-

Mehr

Vertraulich. Nachname: Vorname: Matrikel-Nummer: Studiengang: Datum: 30. Januar 2015

Vertraulich. Nachname: Vorname: Matrikel-Nummer: Studiengang: Datum: 30. Januar 2015 Information Security Management System Klausur Wintersemester 2014/15 Hochschule Albstadt-Sigmaringen Nachname: Vorname: Matrikel-Nummer: Studiengang: Vertraulich Datum: 30. Januar 2015 Bitte lesen Sie

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Prüfungsordnung zur Versorgungsassistentin / zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis - VERAH

Prüfungsordnung zur Versorgungsassistentin / zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis - VERAH Prüfungsordnung zur Versorgungsassistentin / zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis - VERAH Erster Abschnitt Prüfungsausschüsse (1) Prüfungsausschüsse Für die Durchführung der Abschlussprüfung

Mehr

Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für

Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für Anlage Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für im Lehrgang A I. Ergebnisse der Lehrgangsklausuren und der sonstigen Leistung (sl) Klausurarbeit/en sl Methodik der Rechtsanwendung -- -- Handlungs- und

Mehr

Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen

Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen Abschluss 2015 Informationen zur Prüfungsordnung an Realschulen Stand: September 2014 Abschlüsse an der Realschule nach der 10. Klasse Abschluss Erweiterter Sekundarabschluss I Sekundarabschluss I Realschulabschluss

Mehr

Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk

Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk Besondere Rechtsverordnung für die Fortbildungsprüfung Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk (redaktionell am 17.02.2003 bearbeitete Ausgabe) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

i.d.z. Prüfungsordnung

i.d.z. Prüfungsordnung i.d.z. Prüfungsordnung Inhalt 1 Geltungsbereich 2 2 Fachbeirat 2 2.1 Fachbeirat Zusammensetzung 2 2.2 Fachbeirat Aufgaben 2 2.3 Fachbeirat Beschlussfähigkeit 3 3 Prüfungsunterlagen 3 4 Prüfungsgebühren

Mehr

Nieders. Landesschulbehörde

Nieders. Landesschulbehörde Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover An die Schulleitungen der Hauptschulen Grund- und Hauptschulen Haupt- und Realschulen Grund-, Haupt- und Realschulen Realschulen Oberschulen

Mehr

Bewertung von CPRE Multiple Choice Tests

Bewertung von CPRE Multiple Choice Tests Bewertung von CPRE Multiple Choice Tests Zweck des Dokuments Die CPRE Foundation Level-Prüfung sowie der erste Teil der CPRE Advanced Level-Prüfungen bestehen aus Multiple Choice Tests. In diesen Tests

Mehr

Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV )

Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Telefon: 040 8557-2557 Telefax: 040 8557-1901 5000 E-Mail: perszert@tuev-nord.de

Mehr

Durchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin

Durchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin Stand 03.12.2014 Durchführung der Meisterprüfung Gärtner/Gärtnerin Gliederung 1. Gliederung der Prüfung 2. Zeiten und Termine 3. Bewertung und Bestehensregelung 4. Weitere Bestimmungen der Prüfungsordnung

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF

Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF 1 Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF 1. Rahmenbedingungen: Die Bachelor-Prüfungs- und Studienordnung sieht im Modul 4a

Mehr

Verfahrensbeschreibung Teilqualifikation. IHK Köln

Verfahrensbeschreibung Teilqualifikation. IHK Köln Verfahrensbeschreibung Teilqualifikation IHK Köln Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen der Industrie- und Handelskammer zu Köln: Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeines 1. Regelungsbereich der Verfahrensbeschreibung

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin

Mehr

Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer

Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer Regelung zur Erlangung der Weiterbildungsbestätigung Für das Erlangen der Weiterbildungsbestätigung gelten folgende Kriterien: A) Nachweis

Mehr

Dienstag, Uhr Uhr Türöffnung, Prüfungsplatz einrichten Uhr Uhr Mittagspause*

Dienstag, Uhr Uhr Türöffnung, Prüfungsplatz einrichten Uhr Uhr Mittagspause* Prüfungsprogramm Prüfungsort Eulachhallen AG Wartstrasse 73, 8400 Winterthur Datum Beginn Ende Fach Dienstag, 6.9.2016 08.45 Uhr 09.30 Uhr Türöffnung, Prüfungsplatz einrichten 09.30 Uhr 13.00 Uhr 13.00

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung

Mehr

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,

Mehr

VdS Quick-Audit für Cyber-Security

VdS Quick-Audit für Cyber-Security VdS-Richtlinien für die Informationssicherheit VdS 3475 VdS Quick-Audit für Cyber-Security Verfahren VdS 3475 : 2015-03 (01) 1/9 Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174

Mehr

Verfahrensordnung. Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

Verfahrensordnung. Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz Landes-Installateur-Ausschuss Hessen / Rheinland-Pfalz Stand: 22. Februar 2007 (LIA H/RP) Stand: 22.2.2007

Mehr

SPARKASSENVERBAND SAAR Martin-Luther-Straße 12 Sparkassenakademie Saar

SPARKASSENVERBAND SAAR Martin-Luther-Straße 12 Sparkassenakademie Saar SPARKASSENVERBAND SAAR Martin-Luther-Straße 12 Sparkassenakademie Saar 66111 Saarbrücken Telefon 0681/9340-221 Telefax 0681/9340-222 Z U L A S S U N G S - U N D P R Ü F U N G S O R D N U N G F Ü R D E

Mehr

Information Security Management System. Klausur Wintersemester 2009/10 Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Information Security Management System. Klausur Wintersemester 2009/10 Hochschule Albstadt-Sigmaringen Information Security Management System Klausur Wintersemester 2009/10 Hochschule Albstadt-Sigmaringen Angaben der/des Studierenden Nachname Vorname Matrikel-Nummer Fachbereich Datum FEB-05-2010 Bitte lesen

Mehr

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung

Mehr

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall

LGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN ISO 3834 Merkblatt In der Normenreihe DIN EN ISO 3834 sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Referaten 74 in den Regierungspräsidien

Mehr

Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat

Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat Prüfung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Holstenstraße 98 24103 Kiel 1. Ziel Mit der Qualifizierung zum Systemadministrator mit Datenschutzzertifikat

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Mehr

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen

sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von sen STAND: 31.07.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung

Mehr

ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER. am: (bitte gewünschten Termin aus der beiliegenden Liste eintragen)

ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER. am: (bitte gewünschten Termin aus der beiliegenden Liste eintragen) Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Tanja Hübner Walter-Braun-Straße 15 90425 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-134 Fax: 0911/13 35-131 ANMELDUNG ZUR GRUNDQUALIFIKATIONSRÜFUNG BERUFSKRAFTFAHRER

Mehr

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Haftpflicht Underwriter (DVA) Prüfungsordnung Haftpflicht Underwriter (DVA) Stand 01.11.

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Haftpflicht Underwriter (DVA) Prüfungsordnung Haftpflicht Underwriter (DVA) Stand 01.11. Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH Seite 1 von 8 INHALTSVERZEICHNIS I. SPEZIALISTENSTUDIENGANG... 3 II. PRÜFUNGSORDNUNG... 3 1: Zweck der Prüfung 3 2: Prüfungsausschuss

Mehr

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure

Mehr

Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems

Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems Auditierung und Zertifizierung in der Pharmakovigilanz DQS-Systemaudits des Pharmakovigilanz-Systems Informationen der DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Stand Juli

Mehr

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch

Mehr

Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung

Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014 Richtlinien für die Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zum Unterrichten in Schulski- und Schulsnowboardkursen und für die Leitung dieser Kurse Erlass vom 15.10.2006 II.6 170.000.076

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

- 2 - Inhaltsübersicht

- 2 - Inhaltsübersicht Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2011 Auf Grund

Mehr