Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

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1 Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

2 Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung 3 1. Prüfungsgegenstand 3 2. Prüfungstermine 3 3. Zulassungsvoraussetzungen 4 4. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung 4 5. Externe Prüfung 4 6. Anmeldung 4 7. Zulassung 5 8. Prüfungskosten 5 9. Freistellung für die Prüfungsteilnahme Schriftliche Abschlussprüfung Mündliche Prüfung Bewertung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei 7 Nichtbestehen der Abschlussprüfung 2 S eite

3 I. Rechtsgrundlage Berufsbildungsgesetz (BBiG), Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (PO), ReNoPat-Ausbildungsverordnung ReNoPatAusbV vom 29. August 2014, alle in der jeweils gültigen Fassung. II. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist gem. 6 Abs. 1 ReNoPatAusbV ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung soll nach Ablauf des ersten Jahres der Ausbildung oder Umschulung, jedoch nicht später als 18 Monate nach deren Beginn stattfinden. Der/dem Ausbildenden wird durch die Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, wann die Zwischenprüfung stattfindet und welche Anmeldefristen bestehen. Nach der Anmeldung werden den Auszubildenden Ort und Termin der Zwischenprüfung sowie die zugelassenen Hilfsmittel mitgeteilt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung bis zu diesem Zeitpunkt vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Zwischenprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1. Kommunikation und Büroorganisation (60 Minuten) sowie 2. Rechtsanwendung (60 Min.). Die Zwischenprüfung ist eine Teilnahmeprüfung, so dass eine Regelung über das Bestehen der Zwischenprüfung in der ReNoPatAusbV nicht vorgesehen ist. III. Abschlussprüfung 1. Prüfungsgegenstand Die Prüfungsinhalte sind in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) vom 29. August 2014 verbindlich geregelt. Die allgemeinen Vorschriften über die Durchführung der Prüfung finden sich in der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (PO). 2. Prüfungstermine Die Rechtsanwaltskammer Köln führt im Jahr zwei Abschlussprüfungen durch, - Die Sommerprüfung beginnt in der Regel in den Monaten April/Mai und endet vor den Sommerferien - Die Winterprüfung beginnt in der Regel in den Monaten Oktober/November und endet mit Ablauf des Monats Januar. 3 S eite

4 Die Prüfungstermine und die entsprechenden Anmeldefristen werden rechtzeitig, in der Regel mindestens 4 Monate vorher, durch die Rechtsanwaltskammer Köln im KammerForum und auf der Homepage bekannt gegeben. 3. Zulassungsvoraussetzungen Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, - wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, - wer an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie die vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweise geführt hat und - wessen Berufsausbildungsverhältnis in der Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Rechtsanwaltskammer Köln eingetragen ist oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. 4. vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Auszubildende können gemäß 45 Abs. 1 BBiG bereits vor Ablauf der Ausbildungszeit zeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis als auch in der Berufschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist (Durchschnittsnote aller prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder) überdurchschnittliche Leistungen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfelder einen Notendurchschnitt von besser als 2,49 enthält und die praktische Ausbildungsleistung als überdurchschnittlich besser als 2,49 bewertet werden. 5. Externe Prüfung Zur Abschlussprüfung ist 45 Abs. 2 BBiG auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist. Zum Nachweis der Mindestzeit können Zeugnisse, Urkunden oder Ähnliches dienen. 6. Anmeldung Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch die Auszubildenden schriftlich nach den von der Kammer bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Die zur Prüfung vorgesehenen Auszubildenden werden rechtszeitig von der Rechtsanwaltskammer informiert. Die Formulare für die Anmeldung stehen auch zum Download auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Köln zur Verfügung unter 4 S eite

5 Der Anmeldung sind beizufügen: - eine Ablichtung des Berufsausbildungsvertrages - eine Beurteilung der Leistung durch den Ausbildenden - das letzte Zeugnis der Berufsschule in bestätigter Abschrift oder Ablichtung - die Prüfungsbescheinigung der Zwischenprüfung, - das Berichtsheft sofern die die Rechtsanwaltskammer Köln nicht bereits über diese Unterlagen verfügt. Die Anmeldefristen werden für die Zwischen- und Abschlussprüfung werden jeweils im KammerForum der Rechtsanwaltskammer bekanntgegeben. 7. Zulassung Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Rechtsanwaltskammer Köln. Hält sie diese für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Zulassung kann vom Prüfungsausschuss bis zum ersten Prüfungstag aufgehoben werden, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist. 8. Prüfungskosten Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. 9. Freistellung für die Prüfungsteilnahme Der/die Ausbildende muss den Auszubildenden für die Teilnahme an der Abschlussprüfung freistellen. Die Freistellung umfasst auch Wegezeiten und Pausen. Jugendliche müssen zusätzlich auch für den Arbeitstag freigestellt werden, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht. Findet die schriftliche Prüfung an mehreren Tagen statt, ist nur der Arbeitstag unmittelbar vor dem ersten Prüfungstermin freizustellen. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer empfiehlt, auch die volljährigen Auszubildenden an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht, freizustellen. 5 S eite

6 10. Schriftliche Abschlussprüfung Die Prüfungsinhalte sind in der Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV) vom 29. August 2014 verbindlich geregelt. Die allgemeinen Vorschriften über die Durchführung der Prüfung finden sich in der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln (PO). Gem. 16 PO der Rechtsanwaltskammer Köln und 7 ReNoPatAusbV besteht die schriftliche Abschlussprüfung aus den Prüfungsbereichen - Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten), - Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich (150 Minuten), - Vergütung und Kosten (90 Minuten) sowie - Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). 11. mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs im Prüfungsbereich Mandanten- und/oder Beteiligtenbetreuung abgehalten werden. Die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten. Sofern die schriftliche Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, Vergütung und Kosten oder Wirtschafts- und Sozialkunde 1. schlechter als mit ausreichend bewertet worden ist und 2. die eine mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann, kann auf schriftlichen Antrag eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten absolviert werden ( 16 Abs. 4 PO). 12. Bewertung Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgen gem. 24 der beigefügten Prüfungsordnung der Rechtsanwaltskammer Köln. 6 S eite

7 13. Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann der Auszubildenden gem. 20 Abs. 3 BBiG vom Ausbildenden eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses verlangen bis zur nächstmöglichen Widerholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Bei Fragen zur Ausbildung/ Prüfung können Sie sich auch an die Rechtsanwaltskammer unmittelbar wenden. Als Ansprechpartner steht Ihnen dort zur Verfügung: Frau Huptas Tel Fax: huptas@rak-koeln.de Frau Tümmler Tel Fax: tuemmler@rak-koeln.de 7 S eite

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