Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)"

Transkript

1 Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und zum/zur Verkäufer/Verkäuferin ist die Zwischenprüfung wie folgt geregelt: (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: 1. Verkauf und Marketing, 2. Kassieren und Rechnen, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Ergebnis wird dem Prüfling, dem Arbeitgeber und der Schule mitgeteilt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die erreichte Punktzahl ist dabei nicht von Bedeutung. 2. IHK-Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch und in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung in einem Fach ist die Prüfung nicht bestanden. Wurden in zwei schriftlichen Fächern mangelhafte Leistungen erreicht, kann in einem der beiden Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung gemacht werden, wenn dadurch das Bestehen der Prüfung möglich ist. Diese Ergänzungsprüfung wird am Tag der mündlichen Prüfung durchgeführt. Das Prüfungsfach wird vom Prüfling bestimmt. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungsfächern das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzunehmen: 1. Prüfungsbereich kaufmännische Handelstätigkeit ( 90 Min.) 50 Prozent, (Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung, Warenannahme und lagerung, Bestandsführung und kontrolle, rechnerische Geschäftsvorgänge, Kalkulation) 2. Prüfungsbereich Einzelhandelsprozesse ( 90 Min.) 30 Prozent, 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Min.) 20 Prozent. Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch: Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten (siehe unten) ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

2 Die Auswahlliste umfasst folgende sieben Wahlqualifikationseinheiten: 1. Beratung, Ware, Verkauf: 1.1 kundenorientierte Kommunikation, 1.2 Konfliktlösung, 1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen; 2. beschaffungsorientierte Warenwirtschaft: 2.1 Warendisposition, 2.2 Sortimentsgestaltung, 2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen; 3. warenwirtschaftliche Analyse: 3.1 Umsatzentwicklung, 3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung, 3.3 Bestandsführung; 4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 4.1 Kosten- und Leistungsrechnung, 4.2 Steuerung mittels Kennziffern, 4.3 Preisgestaltung, 4.4 betriebliche Erfolgsrechnung; 5. Marketing: 5.1 Verkaufsförderung, 5.2. Standortmarketing, 5.3 Zielgruppenmarketing; 6. IT-Anwendungen: 6.1 elektronische Geschäftsabwicklung, 6.2 Datenbanken, 6.3 Optimierung der Warenwirtschaft, 6.4 Benutzerunterstützung; 7. Personal: 7.1 Selbstverantwortung und Motivation, 7.2 Führen mit Zielen, 7.3 Selbst- und Zeitmanagement, 7.4 Kommunikation, 7.5 Personalentwicklung, 7.6 Personaleinsatz. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung anzugeben. Beispiel für die Abschlussprüfung Punkte Gewichtung a) Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 70 0,2 14 Einzelhandelsprozesse (offene Fragen) 60 0,3 18 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 49,5 Gesamtpunkte 109,5 Gesamtergebnis 54,8 Die Prüfung wurde bestanden, da nur eine schriftliche Leistung mangelhaft ist und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Punkte Gewichtung b) Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 70 0,2 14 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 40 0,3 12 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 43,5 Gesamtpunkte 103,5 Gesamtergebnis 51,8

3 Die Prüfung wurde nicht bestanden, da zwei schriftliche Leistungen mangelhaft sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Einzelhandelsprozesse oder im Fach kaufmännische Handelstätigkeit ist möglich. c) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 55 0,2 11 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 53 0,3 15,9 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 44,4 Fallbezogenes Fachgespräch 52 1,0 52 Gesamtpunkte 96,4 Gesamtergebnis 48,2 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es ist zwar nur eine schriftliche Leistung mangelhaft, aber im Gesamtergebnis wurden nicht mindesten 50 Punkte erreicht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung in kaufmännische Handelstätigkeit ist möglich. d) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 55 0,2 11 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 60 0,3 18 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 70 0,5 35 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 64 Fallbezogenes Fachgespräch 40 1,0 40 Gesamtpunkte 104 Gesamtergebnis 52 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es wurde beim fallbezogenen Fachgespräch nur ein mangelhaft erreicht. Die mündliche Prüfung kann beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Notenschlüssel nach IHK-Schema Punkte Punkte Note => < 92 => < 81 => < 67 => < 50 => < 30 => 6

4 3. IHK-Abschlussprüfung für Verkäuferinnen/Verkäufer Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch und in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung in einem Fach ist die Prüfung nicht bestanden. Wurden in zwei schriftlichen Fächern mangelhafte Leistungen erreicht, kann in einem der beiden Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung gemacht werden, wenn dadurch das Bestehen der Prüfung möglich ist. Diese Ergänzungsprüfung wird am Tag der mündlichen Prüfung durchgeführt. Das Prüfungsfach wird vom Prüfling bestimmt. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungsfächern das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzunehmen: 1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing ( 90 Min.) 50 Prozent, (Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung) 2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen ( 60 Min.) 30 Prozent, (Warenannahme und lagerung, Bestandsführung und kontrolle, rechnerische Geschäftsvorgänge, Kalkulation) 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Min.) 20 Prozent. Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch: Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten (siehe unten) ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahlliste umfasst folgende vier Wahlqualifikationseinheiten: 1. Warenannahme, Warenlagerung: 1.1 Bestandssteuerung, 1.2 Warenannahme und kontrolle, 1.3 Warenlagerung; 2. Beratung und Verkauf: 2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche, 2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation, 2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen; 3. Kasse: 3.1 Service an der Kasse, 3.2 Kassensystem und Kassieren, 3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation; 4. Marketingmaßnahmen: 4.1 Werbung, 4.2 visuelle Verkaufsförderung, 4.3 Kundenbindung, Kundenservice. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung anzugeben.

5 Beispiel für die Abschlussprüfung Punkte Gewichtung a) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 70 0,2 14 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 60 0,5 30 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 54,5 Gesamtpunkte 114,5 Gesamtergebnis 57,3 Die Prüfung wurde bestanden, da nur eine schriftliche Leistung mangelhaft ist und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Punkte Gewichtung b) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 70 0,2 14 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 40 0,5 20 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 44,5 Gesamtpunkte 104,5 Gesamtergebnis 52,3 Die Prüfung wurde nicht bestanden, da zwei schriftliche Leistungen mangelhaft sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Verkauf und Marketing oder im Fach Warenwirtschaft und Rechnungswesen ist möglich. Punkte Gewichtung c) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 53 0,2 10,6 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 52 0,5 26 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 47,1 Fallbezogenes Fachgespräch 51 1,0 51 Gesamtpunkte 98,1 Gesamtergebnis 49,1

6 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es ist zwar nur eine schriftliche Leistung mangelhaft, aber im Gesamtergebnis wurden nicht mindesten 50 Punkte erreicht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung in Warenwirtschaft und Rechnungswesen ist möglich. d) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 55 0,2 11 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 60 0,5 30 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 70 0,3 21 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 62 Fallbezogenes Fachgespräch 40 1,0 40 Gesamtpunkte 102 Gesamtergebnis 51 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es wurde beim fallbezogenen Fachgespräch nur ein mangelhaft erreicht. Die mündliche Prüfung kann beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Notenschlüssel nach IHK-Schema Punkte Punkte Note => < 92 => < 81 => < 67 => < 50 => < 30 => 6

Vom 24. März Struktur und Gegenstand der Erprobung

Vom 24. März Struktur und Gegenstand der Erprobung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Vom 24.

Mehr

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel

Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel Informationen zur Berufsausbildung im Einzelhandel - Branchen: Bürobedarf, Elektro, Glas/Haushaltswaren, Juwelen/Uhren/Schmuck, Kfz-Teile, Leder, Schuhe, Tankstelle - Die Bildungsgänge im Einzelhandel

Mehr

Neuordnung der Einzelhandelsberufe

Neuordnung der Einzelhandelsberufe Neuordnung der Einzelhandelsberufe Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 17. Mai 2004 1 Bisher: Berufsbild Verkäufer/Verkäuferin lt. Erlass vom 27. März 1968 VO über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau

Mehr

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007)

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007) über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)

Mehr

Berufsausbildung im Einzelhandel

Berufsausbildung im Einzelhandel Berufsausbildung im Einzelhandel Der Einzelhandel eröffnet die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen in verschiedenen Fachrichtungen zu wählen. Immer ist es eine Entscheidung für die Vielseitigkeit:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung

Verordnung. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)

Mehr

I n h a l t s ü b e r s i c h t

I n h a l t s ü b e r s i c h t über die Berufsausbildung zum Verkäufer / Verkäuferin und zum Kaufmann im Einzelhandel / zur Kauffrau Im Einzelhandel 1 vom 16. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 26. Juli

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Information Aktualisierung der Handelsberufe zum

Information Aktualisierung der Handelsberufe zum Information Aktualisierung der Handelsberufe zum 1.8.2017 Timon Zapf Aufbau der Berufe Berufsbildpositionen der betrieblichen Ausbildung A U S B I L D U N G (Betrieb und Berufsschule) Verkäufer (2 Jahre)

Mehr

Neuordnung Berufsbilder Kaufmann/-frau im Einzelhandel Verkäufer/in

Neuordnung Berufsbilder Kaufmann/-frau im Einzelhandel Verkäufer/in Neuordnung Berufsbilder Kaufmann/-frau im Einzelhandel Verkäufer/in Inkraftreten 1. August 2017 I. Zahlen, Daten, Fakten II. Ausbildung III. Prüfungen IV. Fazit I. Zahlen, Daten, Fakten IHK Nürnberg für

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Neuordnungen im Einzelhandel. Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel

Neuordnungen im Einzelhandel. Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Neuordnungen im Einzelhandel Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel DIHK 2017 2 Verfahrensbeteiligte im Erarbeitungsprozess Erarbeitungsgrundlagen: - Vorgaben des

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel

Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel in der Fassung vom 22. März 2005 nebst Rahmenlehrplan Bestell-Nr. 61.02.328b Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel

Mehr

Neuordnungen im Einzelhandel. Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel

Neuordnungen im Einzelhandel. Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Neuordnungen im Einzelhandel Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel DIHK 2017 2 Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel Aufbau der Berufe nach ihrer Aktualisierung

Mehr

EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12.

Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12. Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12. 2008 Dr. Hella Lüth 1 Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel

Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung für Ausbildungsverhältnisse ab 01.07.2009 Am 24.03.2009 wurde die neue Erprobungsverordnung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009 671 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Vom

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Vom 24. März Erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 01. April 2009.

Vom 24. März Erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 01. April 2009. Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Vom 24.

Mehr

2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007

2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007 2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Inhalte: 1. Prüfungsablauf schriftlich und mündlich 1.1 Einladung zur Prüfung 2. Prüfungsaufgaben 2.1 Gebundene Aufgaben 2.2 Ungebundene Aufgaben 2.3 Handlungsorientierte

Mehr

Vom 16. Juli Erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.38, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2004.

Vom 16. Juli Erschienen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.38, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2004. Auszug aus der Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Vom 16. Juli 2004 Erschienen im

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel. Auszüge aus dem Bildungsplan

Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel. Auszüge aus dem Bildungsplan Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel Auszüge aus dem Bildungsplan Stundentafel Pflichtbereich 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr Religion / Ethik 1 1 1 Deutsch 1 1 1 Gemeinschaftskunde

Mehr

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe

Gemeinsame Vorschriften. Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe. mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Die Ausbildungsberufe Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)

Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Aus- und Weiterbildung Gültig ab 01.08.2011 Löst die bisherige AO der Reiseverkehrskaufleute vom 18. März 2005 ab 7.000 6.000 Entwicklung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf Neuordnung der Büroberufe Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf DIHK 2014 Eckdaten des neuen Büroberufs Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann/-frau für Büromanagement

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Immobilienwirtschaft 2006 1 Kaufmann/Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wird Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau 2 Was ist neu? Berufsbezeichnung

Mehr

Ausbildungsregelungen für die Ausbildung behinderter Menschen nach den 66 und 67 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Verkaufshelfer / Verkaufshelferin

Ausbildungsregelungen für die Ausbildung behinderter Menschen nach den 66 und 67 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Verkaufshelfer / Verkaufshelferin Ausbildungsregelungen für die Ausbildung behinderter Menschen nach den 66 und 67 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Verkaufshelfer / Verkaufshelferin Ausbildungsregelung für die Ausbildung behinderter Menschen

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Vom 12. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2622 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Die Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2015 bis 2017

Die Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2015 bis 2017 Die Neuordnung der beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 2015 bis 2017 - Stand der Arbeiten Ende Juli 2016 - Wilfried Malcher Agenda 1. Die Einzelhandelsberufe

Mehr

Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen

Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen Bewertung von Prüfungsgesprächen in kaufmännischen Ausbildungsberufen und Fortbildungsberufen Prüferkongress der IHK Nord Westfalen DIE BESTEN PRÜFEN Überblick 1. Unterschiedliche Prüfungsformen unterschiedliche

Mehr

Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000

Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Informationen für die Praxis Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Stand: Januar 2010 Inhalt: 1. Allgemeines... 1 2. Zwischenprüfung... 1 2.1 Praktischer Teil... 1 2.2

Mehr

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihre Ansprechpartner Tel. Beate Deutzmann 0221/ Datum

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihre Ansprechpartner  Tel. Beate Deutzmann 0221/ Datum IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihre Ansprechpartner E-Mail Tel. Beate Deutzmann beate.deutzmann@koeln.ihk.de 0221/1640-69 Datum 06.08.12 Buchhändler/Buchhändlerin (AO 11) Abschlussprüfung Nr. 9/12 Am 1.03.11 ist die

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Ausfertigung für den Auszubildenden Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb (Ausbildender): Datum der Unterzeichnung Auszubildende/r:

Mehr

Kaufmann/ -frau für Büromanagement. Informationen zum neuen Ausbildungsberuf

Kaufmann/ -frau für Büromanagement. Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/ -frau für Büromanagement Informationen zum neuen Ausbildungsberuf DIHK 2014 Neuordnung der Büroberufe Kaufleute für Bürokommunikation Fachangestellte für Bürokommunikation Bürokaufleute Kaufmann/-frau

Mehr

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt

Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung. Inhalt Umsetzungsempfehlung zur gestreckten Abschlussprüfung Seit dem Jahr 2002 werden gestreckte Abschlussprüfungen in Ausbildungsordnungen verankert. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung. Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung Verkäufer/Verkäuferin Fassung vom 16. Juli 2004 Inhalt: - Verordnung über die Berufsausbildung - Ausbildungsrahmenplan - Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Mehr

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) 1. Die Prüfungen im Überblick Prüfungen VFA-K Zwischenprüfung Abschlussprüfung Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) Teilnahme und Bestehen Voraussetzung für eine berufliche

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute- Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV)* Vom 11. Dezember 2013 Verordnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Neuordnung und Erprobungen

Neuordnung und Erprobungen Neuordnung und Erprobungen 1. 16. Juli 2004 Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Pflicht-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin BauZAusbV 2002 vom 12.07.2002 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 (BGBl. I S.

Mehr

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Werbewirtschaft 2006

Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Werbewirtschaft 2006 Neuordnung des Ausbildungsberufes für die Werbewirtschaft 2006 1 Neugeordneter Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau für Marketingkommunikation Alt: Werbekaufmann/Werbekauffrau 2 Was hat sich geändert? Berufsbezeichnung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Vom 23. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2764 vom 26. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und / zur Kauffrau für Spedition und vom 26. Juni 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1902 vom 28. Juni 2004) Auf Grund des 25 Abs.

Mehr

Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes

Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten

Mehr

Neuordnung der Einzelhandelsberufe 2015/16

Neuordnung der Einzelhandelsberufe 2015/16 Neuordnung der Einzelhandelsberufe 2015/16 Bonn, 25.09.2015 Wilfried Malcher Ergebnisse der Evaluation durch das BIBB: 2004 etablierte Ausbildungsstruktur hat sich bewährt GAP hat sich bewährt (aber Problem

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau

Mehr

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufmann/-frau für Büromanagement Kaufmann/-frau für Büromanagement..eine Fusion der Büroberufe Neuordnung Kaufmann/- frau für Büromanagement Ziele im Jahr 2011 Zusammenführung der Berufe Bürokaufmann/frau Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV)

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) über die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen / zur Packmitteltechnologin (Packmittel-Ausbildungsverordnung PackmAusbV) vom 20. Mai 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.

Mehr

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 (BGBI. I S. 153 vom 22. Januar 1987) Aufgrund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Erprobungsverordnung ab 1. August 2009 4. Juni 2009 Joachim Rauber / Klaus Schmitt 1 Kaufmann/-frau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung

Mehr

Industriekaufmann / frau

Industriekaufmann / frau Industriekaufmann / frau Agenda 14:00 Uhr - Einführung 14:30 Uhr - Definition der Prüfung nach geltenden Rechtsgrundlagen - Stellung der Fachaufgabe im Berufsbild und im Prüfungsablauf - Beantragung der

Mehr

Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel. Ausbildungsrahmenplan

Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel. Ausbildungsrahmenplan Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt I: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß 3 Abs. 1 Abschnitt

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel vom. März 009 Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Mehr

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer Aachen als zuständige Stelle

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004

Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 Stand: Dezember 2006 Inhalt: 1. Allgemeines...1 2. Zwischenprüfung...1 2.1...1 2.2

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel

Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsbereich: Industrie und Handel Struktur des Ausbildungsberufs Monoberuf mit Pflicht- und Wahlbausteinen; ferner

Mehr

Verkäufer/Verkäuferin

Verkäufer/Verkäuferin Ausfertigung für den Auszubildenden Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb (Ausbildender): Datum der Unterzeichnung Auszubildende/r:

Mehr

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit Neuheiten und Änderungen Agenda 1. Aufbau der Ausbildungsberufe 2. Aufbau des Ausbildungsrahmenplan 3. Schematischer Ablauf der

Mehr

Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!?

Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!? Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!? Aktuelle Tendenzen in der Prüfungsgestaltung und -durchführung Chart No. 1 Prüfungen: Eine der wichtigsten Aufgaben der IHKs: 10.000.000 erfolgreiche IHK-Prüfungen

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb Vom 11. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2612 vom 17. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Informationen für die Praxis

Informationen für die Praxis Informationen für die Praxis Maschinen- und Anlagenführer/-in Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 27. April 2004 geändert durch die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 20. August

Mehr

Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau Groß- und Außenhandel. Fachrichtung Großhandel

Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau Groß- und Außenhandel. Fachrichtung Großhandel Berufsausbildung zum/zur Kaufmn/-frau Groß- und Außenhdel Fachrichtung Großhdel Schwerpunkte in der Praxis Waren verkaufen, Service- und Kundendienstleistungen Verkaufspreise kalkulieren Qualitätsstdards

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Verkäufer / Verkäuferin

Mehr

E N T W U R F. vom... 2004. Inhaltsübersicht

E N T W U R F. vom... 2004. Inhaltsübersicht E N T W U R F Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel (VO-EH) in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und * ) Stand: 02.04.2004 vom... 2004 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL GEMEINSAME

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsberuf: Verkäufer/Verkäuferin 1. Ausbildungsbetrieb (Name und Anschrift oder Stempel) 2. Auszubildende/r

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Die Prüfung der Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel

Die Prüfung der Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Prüfungsbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe Die Prüfung der Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel Bearbeitet von Olaf Vorwerk, Daniela Vorwerk 16., aktualisierte und erweiterte Auflage 2013. Taschenbuch.

Mehr

Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes

Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes Kaufmann/frau für Büromanagement Vorstellung des neuen Büroberufes www.ostwuerttemberg.ihk.de Die bisherigen Einzelberufe 1990 2014 Drei Büroberufe standen bisher zur Verfügung Bürokaufmann/-frau Kaufmann/-frau

Mehr

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. Eingangsformel. Inhaltsübersicht.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. Eingangsformel. Inhaltsübersicht. Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf /zur Fachpraktikerin im Verkauf Sachliche Gliederung

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf /zur Fachpraktikerin im Verkauf Sachliche Gliederung Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf /zur Fachpraktikerin im Verkauf Sachliche Gliederung Anlage 1 (zu 8) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und

Mehr

Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014

Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014 Anlage Vollversammlungsbeschluss Nr. 7 der Vollversammlung Nr. 48 am 9. Mai 2014 Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation/zur Fachpraktikerin für Bürokommunikation

Mehr