Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV )

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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung

2 Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Prüfer 3 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 3 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 4 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 4 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 4 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 7 Übersicht der Anlagen 7 Anlage 1 a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung 8 Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F 9 Rev. 00 Version: 9 Stand: :57 Status: freigegeben Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 2 von 9 Seiten

3 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von beauftragten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei den MC-Lösungen muss unter mehreren vorgegebenen Vorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV ) sind Schulungsunterlagen und Aufzeichnungen als Hilfsmittel nicht zugelassen. Die Nutzung von Taschenrechnern ist erlaubt. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen und anerkannten Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV ). Prüf- und Zertifizierungsordnung Experte in der sozialen Pflegeversicherung TÜV ) Seite 3 von 9 Seiten

4 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, anerkannt. 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Veranstalter oder der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie festgelegt und rechtzeitig den Kandidaten mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen einer Schulung stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Schulung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit 0 Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 4 von 9 Seiten

5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch gelöste Aufgabe null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen gegeben sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben ist die Lösung in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (½) Punkten möglich. 8.3 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung Experte in der sozialen Pflegeversicherung (TÜV ) Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder dem kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 5 von 9 Seiten

6 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Gesamtergebnis der Prüfung erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate "bestanden" oder "nicht bestanden" vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen gewährt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikaterteilung und -nutzung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 6 von 9 Seiten

7 12.2 Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe), Bezeichnung der Qualifikation, Prüfungsinhalte, Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, Ausstellungsdatum. Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: ESPV/A36/032567/2011 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: ESPV A36 Kostenstelle (Kostenstellenbezeichnung) Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2011 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: Merkblatt 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Übersicht der Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Themen und Prüfungsmodalitäten für die Prüfung Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 7 von 9 Seiten

8 Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Grundlagen der Pflegeversicherung nach SGB XI und XII (GPV) 5 MC/1 o 2. Wohn- und Pflegekonzepte (WPK) 10 MC/2 o 3. Finanzierung und Steuern (FS) 10 MC/1 o 4. Vorbeugende Maßnahmen (VM) 5 MC/1 o 5. Praxisbeispiel (Pb) 1 Pb Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 30 MC/5 o/ 1 Pb 90 Min. MC: Multiple-Choice-Aufgaben (1 Punkt); o: offene Aufgaben (2 Punkte); Pb: Praxisbeispiel (5 Punkte) Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 8 von 9 Seiten

9 Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter gem. Liste PerZ-F Formblatt Nr. Fassung Titel/Inhalt ESPV-F01* Nachweis der fachlichen Eignung zum Prüfer ESPV-F02* Benennungsurkunde zum Prüfer ESPV-F03* Verlängerungsbescheinigung zur Benennung Prüfer ESPV-F04* Liste der benannten Prüfer (im Intranet) ESPV-F07E* Entgeltordnung für die Prüfung und Zertifizierung (allgemeine) ESPV-F07H* Honorarregelung für Prüfer ESPV-F07U Umbuchung ESPV-F10-VerlPrüfer* Verlängerung der Benennung als Prüfer (Antrag) ESPV-F Zertifikat ESPV-F Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung ESPV-F20.SB.Frg Leerformular Prüfungsaufgabenheft ESPV-F20.AufP Auftrag zur Prüfung, Prüfer ESPV-F20 s Einzelbericht einer schriftlichen Prüfung ESPV-F20sFrg Aufgabenheft einer schriftlichen Prüfung ESPV-F20sLsg Musterlösung einer schriftlichen Prüfung ESPV-F21SB Sammelbericht einer schriftlichen Prüfung (Excel-Liste) ESPV-F22* Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen (allgemeines Formular) ESPV-F25* Teilnehmerunterschriftenliste (aus ORBIS) ESPV--F28* Monitoring eines Prüfers ESPV-F30* Bearbeitungsbogen für Beschwerden Mit * gekennzeichnete Formulare werden nicht speziell für ein Prüf- und Zertifizierungsgebiet erstellt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Seite 9 von 9 Seiten

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