TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV )

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3 Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 8 Übersicht der Anlagen 9 Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) 10 Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Gem. Liste PerZ-F 11 Rev. 01 Stand: :45 Version: 10 Status: freigegeben Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 3 von 11 Seiten

4 1. Geltungsbereich Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für das Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat das in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Antwort-Vorschlägen durch Ankreuzen die richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Antworten in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.5 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes sowie die Ausbildung Qualitätsbeauftragter (QB) und eine entsprechende Tätigkeit nachweisen kann. Es gelten die Festlegungen des Merkblatts Interner Auditor ISO/TS (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnis- und Erfahrungsstandes entsprechend des Merkblatts Interner Auditor ISO/TS (TÜV )erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, anerkannt. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 4 von 11 Seiten

5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Leiter der durchführenden Geschäftsstelle, der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie oder des veranstaltenden Bildungsanbieters festgelegt und rechtzeitig den Prüfungsbewerbern mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Schulungstag oder der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsbeauftragte. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 5 von 11 Seiten

6 Multiple-Choice-Aufgaben Für jede richtig gelöste MC-Aufgabe gibt es einen Punkt. Jede fehlende richtige und jede falsche Antwort führt zu null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtantwort. 8.3 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder beim kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter. Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 6 von 11 Seiten

7 11.3 Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidat wird die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl nicht mitgeteilt Dem Kandidat, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen für Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Teilnehmern wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe) Bezeichnung der Qualifikation, Prüfungsinhalte Unterschrift der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie Ausstellungsdatum Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: AUD TÜV / A36 / / 2007 Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 7 von 11 Seiten

8 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: AUD TÜV Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) A36 Kostenstelle der Geschäftsstelle (Kostenstellenbezeichnung) Anmeldenummer des Teilnehmers (ORBIS) 2007 Jahr der Prüfung Das Zertifikat erhält als Zusatz den Namen des schulenden Referenten sowie dessen vom Verband der Automobilindustrie (VDA) vergebene, gültige Zertifikatsnummer Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: Merkblatt Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 8 von 11 Seiten

9 Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 9 von 11 Seiten

10 Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Anzahl der Dauer 2) Aufgaben 1) Themenkreise und Themen I Allgemeine Grundlagen zur ISO/TS Vergleich VDA 6.1, QS 9000 und ISO/TS Struktur der ISO/TS Zertifizierungsverfahren und Vorbereitung auf die Zertifizierung 10 MC/1 o II Auditgrundlagen und -vorbereitung Auditgrundlagen (Auditziele, Auditarten) Prozesslandkarte zur Auditplanung Prozessmatritzen (Internes Kunden-Lieferanten-Prinzip) Prozessorientierte Frageliste (Systemaudit) 10 MC/2 o III Das Prozessaudit in der ISO/TS Prozessaudit Auditvorbereitung (Fakten und Dokumente) Auditdurchführung/Auditfeststellungen Auditbewertung/Maßnahmenverfolgung 10 MC/2 o Gesamte schriftliche Prüfung 30 MC/5 o 1,6 UE 1) MC = multiple-choice Aufgabe (1 Punkt); o = offene Aufgabe (2 Punkte) 2) UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 10 von 11 Seiten

11 Anlage 2: Übersicht über die verwendeten Formblätter Gem. Liste PerZ-F Formblatt Nr. Titel/Inhalt AUD F07U Umbuchung AUD F12 Zertifikat für Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) AUD F17 AUD F20 Frg AUD F20 AufP1 AUD F20 AUD F21 AUD F25 Checkliste für die Einweisung vor Beginn einer Prüfung Leerformular Prüfungsfragenheft Auftrag zur Prüfung Einzelbericht einer Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Sammelbericht einer Prüfung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Teilnehmerliste - Prüfung (Liste aus der Datenbank ORBIS) Prüf- und Zertifizierungsordnung Interner Auditor ISO/TS (TÜV ) Seite 11 von 11 Seiten

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