TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )
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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )
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3 Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 5 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 8 Übersicht der Anlagen 8 Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung 9 Rev. 01 Stand: :56 Status: freigegeben ( /gschoe) Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 3 von 9 Seiten
4 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats Projektmanager (TÜV ) im Rahmen von anerkannten Lehrgängen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat das in den fachbezogenen Lehrgängen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Anzahl der Aufgabenblöcke, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüf- und Zertifizierungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei den MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Vorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen Projektmanager (TÜV ) sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an fachbezogenen Lehrgängen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Projektmanager (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts Projektmanager (TÜV ) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden ggf. Lehrgänge anderer Bildungsanbieter nach Prüfung durch die Personenzertifizierung anerkannt. PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 4 von 9 Seiten
5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Veranstalter festgelegt und den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Lehrgangstag oder der Tag nach dem letzten Lehrgangstag. Die Prüfungen finden dann am Ort des Lehrgangs statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von zwei Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen ausgewählt sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 5 von 9 Seiten
6 Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben ist die Lösung in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (½) und viertel (¼) Punkten möglich. 8.3 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung Projektmanager (TÜV ). Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Die Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. Vor einer weiteren Wiederholung ist erneut der komplette Lehrgang zu absolvieren. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Personenzertifizierung zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung. PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 6 von 9 Seiten
7 11.5 Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen Projektmanager (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Teilnehmern wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: a) Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe) b) Bezeichnung der Qualifikation, c) Lehrgangsinhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten, d) Ausbildungsträger, e) Unterschrift der Personenzertifizierung, f) Ausstellungsdatum (Prüfungsdatum) Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: PM-P-A Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: PM-P Projektmanager (TÜV ) - Prüfung A36 Kostenstellenbezeichnung Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2006 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 7 von 9 Seiten
8 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüf- und Zertifizierungsordnung wird von der Personenzertifizierung in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Merkblatt Projektmanager (TÜV ) 15.2 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Projektmanager (TÜV ) 15.3 Liste der Formblätter Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für Projektmanager (TÜV ) PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 8 von 9 Seiten
9 Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Projektmanager (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Thema 1. Grundlagen des Projektmanagements (G) 2 MC / 1 o 2. Projektinitiative / Antrag (I) 2 MC / 1 o 3. Projektdefinition (D) 2 MC / 1 o 4. Projektplanung (P) 14 MC / 1 o 5. Projektrealisierung / Controlling (R) 3 MC / 1 o 6. Projektabschluss (A) 3 MC 7. Methodische Werkzeuge des erfolgreichen Projektmanagements (W) 4 MC Anzahl der Aufgaben / Dauer der Prüfung 30 MC / 5 o 75 Min. 1) MC = Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt); o = offene Aufgaben (2 Punkte) PM-Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Seite 9 von 9 Seiten
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