TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Energiemanagementfachpersonal (TÜV )

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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Energiemanagementfachpersonal (TÜV )

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3 Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 6 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 6 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 10 Übersicht der Anlagen 10 Anlage 1a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) 11 Anlage 2a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) 12 Anlage 2 b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die mündliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) 13 Rev. 02 Stand: Status: freigegeben, Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 3 von 13 Seiten

4 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zum Erlangen der Zertifikate Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) und Energiemanagement- Auditor (TÜV ) im Rahmen von anerkannten Lehrgängen. 2. Prüfer Die schriftlichen Prüfungen Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) und Energiemanagement-Auditor (TÜV ) werden von benannten Prüfern abgenommen. Die mündlichen Prüfungen Energiemanagement-Auditor (TÜV ) werden von einer Prüfungskommission abgenommen, die aus zwei Prüfern besteht. Prüfer, die bereits für mindestens ein akkreditiertes Zertifizierungsgebiet benannt sind, sind auch für diese Qualifizierungsgebiete zugelassen. Die Beteiligung an der Schulung als Ausbilder ist bei dem Fachprüfer der mündlichen Prüfung vorgesehen und führt nicht zum Ausschluss von der Prüfung. Die Benennung erfolgt durch die Personenzertifizierung der TÜV NORD Akademie. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die in den fachbezogenen Lehrgängen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbenen Kompetenzen auf konkrete Aufgabenstellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 In der Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) wird zusätzlich festgestellt, ob der Kandidat ausreichende Fähigkeiten in der praktischen Anwendung von Zertifizierungsnormen erworben hat. 3.3 Für beide Qualifikationsgebiete werden schriftliche Prüfungen abgehalten. Bei der Qualifikation Energiemanagement-Auditor (TÜV ) ist zusätzlich eine mündliche Prüfung zu absolvieren. 3.4 Die Prüfungsmodalitäten (angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüf- und Zertifizierungsordnung für die Qualifikationsgebiete festgelegt. 3.5 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Aufgaben), offenen Aufgaben und der Dokumentenprüfung unterschieden. Bei den MC-Aufgaben muss unter mehreren vorgegebenen Vorschlägen durch Ankreuzen jede richtige Lösung ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Bei der Dokumentenprüfung muss im Rahmen eines Audits ein Auszug aus einem Managementhandbuch auf Nonkonformitäten zu den relevanten Normen und auf Mängel untersucht werden. Der Befund muss in freier schriftlicher Form mit Erläuterungen bzw. Begründungen niedergelegt werden. Die Feststellungen müssen in formale und inhaltliche Mängel unterteilt werden und ein Normenbezug muss hergestellt werden. Zusätzlich muss die weitere Vorgehensweise als Auditor skizziert werden. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 4 von 13 Seiten

5 3.6 Mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung stellt der Kandidat sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zur Auditdurchführung und einer Aufgabe zum Fachwissen vor. Die beiden Aufgaben werden zu Beginn der Prüfung vom Teilnehmer aus einer Sammlung verdeckt gezogen. 3.7 Zur Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.8 Zur Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) sind ausschließlich die relevanten Normen DIN EN ISO 50001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO und DIN EN ISO sowie bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.9 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrgängen des jeweiligen Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen der Merkblätter Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) und Energiemanagement-Auditor (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur jeweiligen Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) bzw. Energiemanagement-Auditor (TÜV ) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden ggf. Lehrgänge anderer Bildungsanbieter nach Prüfung durch die Personenzertifizierung anerkannt. 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Veranstalter festgelegt und den Kandidaten rechtzeitig mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Lehrgangstag oder der Tag nach dem letzten Lehrgangstag. Die Prüfungen finden dann am Ort des Lehrgangs statt. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 5 von 13 Seiten

6 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Prüfungsbeginn von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidaten nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidaten die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Personenzertifizierung innerhalb von zwei Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es für eine nicht oder völlig falsch beantwortete Aufgabe null Punkte. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen gegeben sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben ist die Lösung in freier, knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden zwei Punkte vergeben. Eine teilweise richtige Lösung erhält einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. Hierbei ist eine Punktstückelung von halben (½) Punkten möglich. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 6 von 13 Seiten

7 Dokumentenprüfung Bei der Dokumentenprüfung werden formale und inhaltliche Mängel, der Normenbezug und die weitere Vorgehensweise bewertet. Die gefundenen Sachverhalte werden mit einer Mustervorlage verglichen und bewertet. 8.3 Mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung werden unterschiedliche Kriterien mit Punkten von der Prüfungskommission bewertet. Es werden für jedes Bewertungskriterium Punkte bis zu einer vorgegebenen Maximalpunktzahl vergeben. 8.4 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 8.5 Feststellung des Ergebnisses der Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Die gesamte Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Prüfungsteile bestanden wurden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat jede Teilprüfung wiederholen. 9.2 Jede Teilprüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung. Vor einer weiteren Wiederholung ist erneut der komplette Lehrgang zu absolvieren. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie oder dem kooperierenden Bildungsanbieter erfragt werden. 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Personenzertifizierung aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 7 von 13 Seiten

8 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Personenzertifizierung, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Kandidaten über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch den Veranstalter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Kandidaten kann die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl mitgeteilt werden. Die Entscheidung trifft die Personenzertifizierung Kandidaten, die nur einen Prüfungsteil bestanden haben, wird das Bestehen schriftlich bescheinigt. Diese Bescheinigung ist bei der Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung vorzulegen. Die Anmeldung hat innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Personenzertifizierung Dem Kandidaten, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Während der Einsicht gemachte Notizen oder Aufzeichnungen verbleiben bei den Prüfungsunterlagen. Eine Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Personenzertifizierung zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen für Arbeitsschutzmanagement-Personal bei der TÜV NORD Akademie. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 8 von 13 Seiten

9 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Kandidaten wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personenzertifizierung ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: a) Personalien des Kandidaten (Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. mit Länderangabe) b) Bezeichnung der Qualifikation, c) Prüfungsinhalte d) Ausbildungsträger und Anzahl der Unterrichtseinheiten e) Unterschrift der Personenzertifizierung, f) Ausstellungsdatum (Prüfungsdatum) Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: EnMS-B-P/A36/032567/2016 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: EnMS-B-P Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) A36 Kostenstellenbezeichnung Anmeldenummer des Kandidaten (ORBIS) 2016 Jahr der Prüfung 12.3 Das Zertifikat darf nur in der von der TÜV NORD Akademie zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Es darf nicht nur teil- oder auszugsweise benutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Änderungen des Zertifikats vorzunehmen. Das Zertifikat darf nicht irreführend verwendet werden. 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüf- und Zertifizierungsordnung wird von der Personenzertifizierung in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 9 von 13 Seiten

10 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Merkblatt Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) 15.2 Merkblatt Energiemanagement-Auditor (TÜV ) 15.3 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) 15.4 Aufgabensammlung zur schriftlichen Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) 15.5 Aufgabensammlung zur mündlichen Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) 15.6 Liste der Formblätter Übersicht der Anlagen Anlage 1a: Anlage 2a: Anlage 2b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) Themen und Prüfungsmodalitäten für die mündliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 10 von 13 Seiten

11 Anlage 1a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Beauftragter (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreise und Themen 1. Grundlagen des Energierechts- und damit verbundenen Steuerrechts (RG) 4 MC 2. Energiemanagement (EnMS) auf Basis der DIN EN ISO (EM) 16 MC / 2 o 3. Energieeffizienz beim Einsatz von Technik (ET) MC / 3 o Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 40 MC / 5 o 105 Min. MC: Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt); o: offene Aufgaben (2 Punkte) EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 11 von 13 Seiten

12 Anlage 2a: Themen und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Thema 1. Methodik der Audittätigkeiten (MA) Allgemeine Grundsätze, Definition und Anforderungen an Energiemanagement-Audits Technik des Auditierens; Planung, Vorbereitung und Durchführung von Energiemanagement-Audits Auditqualifikation Methodik, Gesprächsführung, Kommunikation und Motivation 20MC 2. Dokumentenprüfung 1 Doku Anzahl der Aufgaben/Dauer der Prüfung 20 MC 1 Doku 1,5 UE 75 Min. MC = Multiple Choice Aufgaben (1 Punkt) EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 12 von 13 Seiten

13 Anlage 2 b: Themen und Prüfungsmodalitäten für die mündliche Prüfung Energiemanagement-Auditor (TÜV ) Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung von je einer Aufgabe zur Auditdurchführung und einer Aufgabe zum Fachwissen vor. Die beiden Aufgaben werden zu Beginn der Prüfung vom Kandidaten aus einer Sammlung dieser Aufgaben verdeckt gezogen. Die Lösung jeder der beiden Aufgaben wird nach folgenden Kriterien beurteilt: - Fachliche Lösung (max. 5 Punkte) - Bezug zur Norm / zu Fachbegriffen (max. 3 Punkte) - Darstellung / Präsentation (max. 2 Punkte) Zum Bestehen der mündlichen Prüfung müssen bei jeder Aufgabe mindestens sechs Punkte erreicht werden. EnMS-PZO Energiemanagementfachpersonal (TÜV ) Seite 13 von 13 Seiten

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