Revision beschlossen vom Föderationsvorstand am

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1 Frtbildungs- und Prüfungsrdnung der Föderatin Deutscher Psychlgenvereinigungen zur Persnenlizenzierung für berufsbezgene Eignungsbeurteilungen nach DIN Beschlssen vm Föderatinsvrstand am Revisin beschlssen vm Föderatinsvrstand am A. Anzahl und thematische Inhalte vn Mdulen zur Frtbildung nach DIN- Nrm Die DIN- Nrm stellt genau spezifizierte Qualitätsanfrderungen an die Auftragnehmerin der den Auftragnehmer und an die Mitwirkenden vn berufsbezgenen Eignungsbeurteilungen: Die Auftragnehmerin der der Auftragnehmer (A) trägt die perative Verantwrtung für die gesamte Eignungsbeurteilung, plant und gestaltet und führt die Eignungsbeurteilung durch, stellt das Untersuchungssystem auf, wählt die Instrumente und die Mitwirkenden aus, rganisiert den Przess, führt die geplanten Maßnahmen durch und berichtet der Auftragnehmerin / dem Auftraggeber über die Ergebnisse. Mitwirkende (M) sind an der Eignungsbeurteilung beteiligt, z. B. als Verhaltensbebachterin / Verhaltensbebachter der Auswerterin / Auswerter (Mitwirkende an Verhaltensbebachtungen, MV); darüber hinaus sind Mitwirkende auch Persnen, die bei der Organisatin und Durchführung vn Eignungsinterviews helfen (Mitwirkende an Eignungsinterviews, ME). Die verantwrtliche Auftragnehmerin der der verantwrtliche Auftragnehmer ist im Sinne der Nrm dafür verantwrtlich, dass die Mitwirkenden über hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer und Mitwirkende können die gefrderten Kenntnisse und Fertigkeiten (Qualitätsanfrderungen) im Zuge vn Frtbildungen erwerben. Die Frtbildung rientiert sich an der jeweilig aktuellen Auflage des Buches Grundwissen für die berufsbezgene Eignungsbeurteilung nach DIN Entsprechend der Kapitelgliederung im Buch sind sechs Mdule vrgesehen, wbei zwei Mdule mit Infrmatinsvermittlung hne Übungsanteile einen zeitlichen Umfang vn einem Tag, vier Mdule mit deutlichen Übungsanteilen einen Umfang vn zwei Tagen haben. Die Frtbildung für Mitwirkende an Verhaltensbebachtungen (MV) besteht aus den Mdulen 1 und 2. Für Mitwirkende an Eignungsinterviews (ME) besteht die Frtbildung aus den Mdulen 1, 2 und 3. Die Frtbildung für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A) besteht aus den Mdulen 1 bis 6. Mdul 1: Mdul 2: Mdul 3: Mdul 4: Mdul 5: Mdul 6: Einführung in die DIN- Nrm (1 Tag) Verhaltensbebachtung und Verhaltensbeurteilung (2 Tage) Eignungsinterviews (2 Tage) Anfrderungsanalyse, Knstrukte und Przeduren der Eignungsbeurteilung (2 Tage) Psychmetrische Grundlagen der Eignungsbeurteilung (1 Tag) Evaluatin der Eignungsbeurteilung (2 Tage) 1 DIN (2002). DIN 33430: Anfrderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezgenen Eignungsbeurteilungen. Berlin: Beuth.

2 2 Teilnehmerinnen der Teilnehmer der Mdule zur Frtbildung für Mitwirkende an Verhaltensbebachtungen bzw. für Mitwirkende an Eignungsinterviews, die keine Lizenzprüfung abgelegt haben, können auf Antrag beim Lizenzprüfungsausschuss kstenpflichtig in ein gesndertes Register aufgenmmen werden. Dieser Registereintrag erlischt nach fünf Jahren. Der Erwerb der Lizenz für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer bzw. Mitwirkende einschließlich Registerführung ist in Teil B geregelt. Mdul 1: Einführung in die DIN Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A) und Mitwirkende (MV, ME); Umfang: ein Tag 1. Rechtliche Rahmenbedingungen 2. Qualitätsstandards 3. Rahmenbedingungen vn Eignungsinterviews 4. Evaluatinen vn Eignungsinterviews 5. Rahmenbedingungen vn Verhaltensbebachtung und Verhaltensbeurteilung 6. Evaluatinen vn Verhaltensbebachtung und Verhaltensbeurteilung 7. Durchführungsbedingungen eignungsdiagnstischer Verfahren Mdul 2: Verhaltensbebachtung und Verhaltensbeurteilung Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A) und Mitwirkende (MV, ME); Umfang: zwei Tage 1. "Bebachtung": Begriff und Verständnis 2. Systematik der Bebachtung 3. Operatinalisierungen vn Eignungsmerkmalen 4. Definitin und Abgrenzung vn Bebachtungseinheiten 5. Registrierung und Dkumentatin der Bebachtungen 6. Auswertung und Bewertung der Bebachtungen 7. Bezugsmaßstab 8. Ratingverfahren und Skalierungsverfahren 9. Frmen der Urteilsbildung (statistisch und nicht- statistisch) 10. Bebachtungsfehler und Bebachtungsverzerrungen 11. Gütekriterien (Objektivität, Reliabilität, Gültigkeit [einschließlich Übereinstimmungsgültigkeit]) Mdul 3: Eignungsinterviews Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A) und Mitwirkende (ME); Umfang: zwei Tage 1. Interviewklassifikatinen 2. Handhabung vn Interviewleitfäden 3. Fragetechniken, Frmulierungstechniken 4. Interviewbezgene Beurteilungskriterien 5. Fragebereiche und ihre rechtliche Zulässigkeit Mdul 4: Anfrderungsanalyse, Knstrukte und Przeduren der Eignungsbeurteilung Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A); Umfang: zwei Tage 1. Bereich Anfrderungen a. Kenntnisse der Arbeits- und Anfrderungsanalyse b. Kenntnisse vn Methden zur Analyse vn Arbeitsanfrderungen c. Kenntnisse vn Verfahren zur Darstellung der Ergebnisse in Frm eines Anfrderungsprfils 2. Bereich Knstrukte und Operatinalisierungen a. Knstrukte

3 3 b. Kenntnisse der Vrgehensweisen in der Eignungsbeurteilung c. Kenntnisse über Methden zur Operatinalisierung vn Eignungsmerkmalen d. Kenntnisse über verschiedene Strategien der Eignungsbeurteilung e. Beurteilungsprzeduren (verfahrens- und przessbezgen) Mdul 5: Psychmetrische Grundlagen der Eignungsbeurteilung Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A); Umfang: ein Tag 1. Grundkenntnisse über Verfahren der Eignungsbeurteilung 2. Statistisch- methdische Grundlagen 3. Testtherien (klassische Testtherie und Item- Respnse- Therien), 4. Gütekriterien 5. Knstruktinsgrundlagen vn Verfahren der Eignungsbeurteilung 6. Evaluatinsmethdik einschließlich Ksten- Nutzenaspekte Mdul 6: Evaluatin der Eignungsbeurteilung Für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer (A); Umfang: zwei Tage 1. Gutachtenerstellung 2. Abschätzung der Prgnsegüte vn berufsbezgenen Eignungsbeurteilungen und darauf aufbauenden Entscheidungen 3. Kenntnisse der Ergebnisse einschlägiger Evaluatinsstudien 4. Einsatzmöglichkeiten und Geltungsbereich 5. Qualitätssichernde Maßnahmen B. Ordnung zum Erwerb der Persnenlizenz für berufsbezgene Eignungsbeurteilungen 1 Lizenzprüfung der Föderatin der Deutschen Psychlgenvereinigungen (1) Die Föderatin der Deutschen Psychlgenvereinigungen ist rechtlich verantwrtlich für die Lizenzprüfungsrdnung und juristischer Vertragspartner. Sie beauftragt das Diagnstik- und Testkuratrium mit der Bearbeitung vn Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Lizenzprüfungsausschuss bei Einsprüchen. (2) Die Föderatin der Deutschen Psychlgenvereinigungen beauftragt die Deutsche Psychlgen Akademie mit der Durchführung der Lizenzprüfungen. Einzelheiten regelt eine Organisatinsvereinbarung. 2 Lizenzprüfungsausschuss (1) Für die durch die Ordnung zugewiesenen Aufgaben wird paritätisch ein Lizenzprüfungsausschuss gebildet. Er besteht aus zwei Mitgliedern, die für die Dauer vn vier Jahren vm Diagnstik- und Testkuratrium der Föderatin Deutscher Psychlgenvereinigungen nminiert werden. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Für jedes Mitglied nminiert das Diagnstik- und Testkuratrium eine Stellvertreterin der einen Stellvertreter. Die Föderatin ernennt Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter. (2) Der Lizenzprüfungsausschuss wählt aus seinen Mitgliedern für die Dauer vn einem Jahr eine Vrsitzende der einen Vrsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

4 4 (3) Der Lizenzprüfungsausschuss nminiert Prüferinnen der Prüfer zur Abnahme und Bewertung der einzelnen Teilprüfungsleistungen. Er kann die Nminierung der der dem Vrsitzenden übertragen. Das Diagnstik- und Testkuratrium der Föderatin der Deutschen Psychlgenvereinigungen ernennt die Prüferinnen und Prüfer. (4) Der Lizenzprüfungsausschuss setzt die Prüfungsaufgaben für alle vn ihm rganisierten Lizenzprüfungen einheitlich fest und weist ernannte Prüferinnen der Prüfer den Lizenzprüfungen zu. 3 Arten vn Lizenzen (1) Es können drei Lizenzen erwrben werden: Lizenz MV für Mitwirkende an Verhaltensbebachtungen, Lizenz ME für Mitwirkende an Eignungsinterviews, Lizenz A für Auftragnehmerinnen der Auftragnehmer, (2) Lizenzen werden nach bestandener Lizenzprüfung ausgestellt. 4 Lizenzprüfung Die Prüfung für den Erwerb einer Lizenz setzt sich aus bis zu drei Teilprüfungsleistungen zusammen. Die Inhalte richten sich nach dem Buch Grundwissen für die berufsbezgene Eignungsbeurteilung nach DIN in der jeweilig aktuellen Auflage. Die Lizenzprüfung umfasst für Lizenz MV eine Teilprüfungsleistung: Buchkapitel 1 und 2, Lizenz ME zwei Teilprüfungsleistungen: a) Buchkapitel 1 und 2; b) Buchkapitel 3, Lizenz A drei Teilprüfungsleistungen: a) Buchkapitel 1 und 2; b) Buchkapitel 3; c) Buchkapitel 4, 5 und 6). 5 Verlängerung einer Lizenz (1) Lizenzen sind zeitlich auf eine Gültigkeitsdauer vn fünf Jahren befristet. Sie verlängern sich autmatisch um weitere zwei Jahre, sfern nicht durch das Diagnstik- und Testkuratrium vr dem Ablaufdatum festgestellt wird, dass eine erneute Prüfung erfrderlich ist, z.b. aufgrund vn Änderungen im Fachwissen und / der in der Nrmgrundlage und / der in der DIN der in den Kmpetenzen zu deren praktischer Umsetzung. (2) Für den Fall, dass eine erneute Prüfung erfrderlich ist, sind die für den erstmaligen Erwerb der Lizenz erfrderlichen Lizenzprüfungsinhalte auf dem jeweils aktuellen Niveau mit Betnung der zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen und deren Evaluatin Prüfungsgegenstand. Näheres regelt der Lizenzprüfungsausschuss. 6 Zulassung zur Lizenzprüfung (1) Die Lizenzprüfung MV / ME ist nicht an Zulassungsvraussetzungen gebunden. (2) Die Zulassung zur Lizenzprüfung A erfrdert angeleitete Praxiserfahrungen in Entwicklung, Planung, Gestaltung und kntrllierter Durchführung vn Verfahren zur Eignungsbeurteilung swie deren Evaluatin (siehe DIN 33430). (3) Der Antrag auf Zulassung zur Lizenzprüfung ist schriftlich an die Deutsche Psychlgen Akademie zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: 1. die Angabe der angestrebten Lizenz (A, MV der ME), 2. die Angabe, b es sich um eine erstmalige Prüfung, eine Wiederhlungsprüfung der eine Prüfung zur Verlängerung einer bereits erwrbenen Lizenz handelt, 3. der Nachweis über die Entrichtung der Lizenzprüfungsgebühren.

5 5 4. Kandidatinnen der Kandidaten, die eine Lizenz A anstreben, reichen die ausgefüllte Selbsterklärung zum Nachweis der nach DIN ntwendigen angeleiteten Praxiserfahrung (Anhang 1) ein. Die DPA kann Nachweise frdern, die die Richtigkeit der Angaben in der Selbsterklärung bestätigen. (4) Die Deutsche Psychlgen Akademie bearbeitet die Anträge. Falls Unklarheiten hinsichtlich der Erfüllung der Zulassungsvraussetzungen zu Lizenzprüfung A bestehen, leitet die DPA die vllständigen Unterlagen an den Lizenzprüfungsausschuss weiter. Über die Zulassung in diesen Fällen entscheidet der Lizenzprüfungsausschuss. Die Entscheidung über die Zulassung ist der Kandidatin der dem Kandidaten schriftlich mitzuteilen. 7 Prüfungsmdus der Lizenzprüfung (1) Die Lizenzprüfung ist eine schriftliche Prüfung unter Aufsicht (hne Hilfsmittel). (2) Näheres (z.b. Prüfungsdauer, Anzahl der Fragen, Mindestpunktzahl) regelt der Lizenzprüfungsausschuss durch Verfahrensvrschriften. 8 Bewertung der Teilprüfungsleistungen und der Lizenzprüfung (1) Die Teilprüfungsleistungen werden vn den jeweiligen Prüferinnen der Prüfern bewertet. Für die Bewertung der Teilprüfungsleistungen sind die Nten "bestanden" der "nicht bestanden" zu verwenden. (2) Die Lizenzprüfung ist bestanden, wenn alle erfrderlichen Teilprüfungsleistungen mit "bestanden" bewertet wrden sind und wenn ab dem Datum der ersten erbrachten Teilprüfungsleistung nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Andernfalls ist die Lizenzprüfung nicht bestanden. (3) In der Regel werden die Kandidatinnen und Kandidaten spätestens nach vier Wchen über das Ergebnis der Lizenzprüfung infrmiert. Sfern eine Teilprüfungleistung als nicht bestanden bewertet wird, wird der Kandidatin der dem Kandidaten mitgeteilt, wie viele Fragen die als nicht bestanden bewertete Teilprüfung umfasste und welcher Anteil dieser Fragen falsch beantwrtet wurde. (4) Auf Antrag beim Lizenzprüfungsausschuss ist der Prüfungsteilnehmerin der dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in ihre bzw. seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die Einsichtnahme findet unter Aufsicht in der Geschäftsstelle der DPA statt. (5) Einsprüche gegen die Bewertung vn Teilprüfungsleistungen der gegen die Bewertung der Lizenzprüfung sind innerhalb vn vier Wchen nach Bekanntgabe des Ergebnisses schriftlich an den Lizenzprüfungsausschuss zu richten. Der Lizenzprüfungsausschuss entscheidet über Einsprüche nach schriftlicher Hörung der Prüferin der des Prüfers. Das Ergebnis ist der Kandidatin der dem Kandidaten umgehend schriftlich mitzuteilen. (6) Die Prüfungsunterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt. (7) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum angemeldeten Prüfungstermin wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. In diesem Fall muss die Zulassung zur Teilprüfung neu beantragt werden. Die Prüfungsgebühren werden erneut fällig. (8) Versuche der Kandidatin der des Kandidaten, bei den Teilprüfungen zu täuschen, führen zur Bewertung nicht bestanden. 9 Wiederhlung vn Teilprüfungen und der Lizenzprüfung (1) Hat die Kandidatin der der Kandidat eine der mehrere Teilprüfungen nicht bestanden, kann sie der er die nicht bestandenen Teilprüfungen in einem Zeitraum vn zwei Jahren bis zu zwei Mal wiederhlen. Der Zeitraum vn zwei Jahren zählt ab dem Datum der ersten erbrachten Teilprüfung. (2) Die Wiederhlung vn Teilprüfungen muss gemäß 6 bei der DPA schriftlich beantragt werden. Dem Antrag sind Angaben nach 6 (3) 2. und 3. beizufügen.

6 6 10 Ausstellung der Lizenzurkunde zur berufsbezgenen Eignungsbeurteilung (1) Nach bestandener Lizenzprüfung ist innerhalb vn vier Wchen die entsprechende Lizenz (s. 3(1)) auszustellen. (2) Ist abweichend vn dem Antrag auf Zulassung zur Lizenzprüfung ME der A eine geringere Anzahl vn Teilprüfungen bestanden wrden, als für die angestrebte Lizenz vrausgesetzt ist, kann auf Antrag der Kandidatin der des Kandidaten eine andere Lizenz (im Falle vn ME: MV, im Falle vn A: ME der MV) ausgestellt werden. Vraussetzung dafür ist, dass die für die andere Lizenz erfrderlichen Teilprüfungen bestanden wrden sind. (3) Die Lizenz ist vm vrsitzenden Mitglied des Lizenzprüfungsausschusses der einer beauftragten Stellvertreterin der einem Stellvertreter zu unterzeichnen. Datum der Lizenz ist der Tag, an dem die letzte Teilprüfungsleistung erbracht wurde. 11 Register Die DPA führt ein Register vn Persnen, denen eine Lizenz zur berufsbezgenen Eignungsbeurteilung der Föderatin Deutscher Psychlgenvereinigungen ausgehändigt wurde und die den Eintrag beantragt haben. Der Eintrag ist freiwillig und kstenpflichtig. 12 Widerspruchsverfahren Gegen Entscheidungen des Lizenzprüfungsausschusses kann innerhalb vn vier Wchen nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich Widerspruch bei dem Diagnstik- und Testkuratrium der Föderatin Deutscher Psychlgenvereinigungen c/ Berufsverband Deutscher Psychlginnen und Psychlgen (BDP), Am Köllnischen Park 2, Berlin, der c/ Deutsche Gesellschaft für Psychlgie (DGPs), Pstfach , Berlin eingelegt werden. Das Diagnstik- und Testkuratrium entscheidet nach Anhörung des Lizenzprüfungsausschusses über den Widerspruch abschließend. 13 Gebühren Die Föderatin Deutscher Psychlgenvereinigungen setzt jeweils zum 1. Januar für das laufende Jahr eine Gebührenrdnung fest. Wird keine neue Entscheidung getrffen, bleibt die bisherige Gebührenrdnung in Kraft.

7 7 Anhang 1 Erklärung zum Nachweis der Praxiserfahrung zum Erwerb der Lizenz A Ich erkläre hiermit meine Praxiserfahrungen durch flgenden Nachweis belegen zu können: Praxisbericht(e) und / der Praktikumsbericht(e) über die Durchführung vn mind. zwei Eignungsbeurteilungen Auftragsbestätigung und Rechnung über mindestens zwei Eignungsbeurteilungen Schriftliche Bescheinigung(en) über mindestens zwei Eignungsbeurteilungen Arbeitszeugnis/Praktikumszeugnis über die Tätigkeit im Bereich Eignungsbeurteilungen Ort, Datum, Unterschrift

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