Leitfaden für die Re-Zertifizierung

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1 Certified Projects Director IPMA Level A Certified Senior Project Manager IPMA Level B Certified Project Manager IPMA Level C Certified Project Management Associate IPMA Level D erstellt/revidiert VZPM Geschäftsstelle, Martha Muntwiler geprüft VZPM Geschäftsleitung Klassifikation VZPM, public Status Version 7.0 Released Elektronische Ablage IPMA_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Freigabe durch Name Datum Unterschrift Geschäftsleitung VZPM Jean-Pierre Widmann Jean-Pierre Widmann In diesem Dokument wird die männliche Schreibweise wie Kandidat, Zertifizierter, etc. verwendet, wobei immer auch die entsprechende weibliche Form darunter verstanden wird. VZPM Seite 1 von 9

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Re-Zertifizierungsverfahren Re-Zertifizierung der IPMA Levels A, B und C Re-Zertifizierung IPMA Level D Abschluss des Re-Zertifizierungsprozesses Zertifikat Rekurse und Reklamationen... 9 Mitgeltende Dokumente Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Dokumente sind entweder für die Vorbereitung auf die Re-Zertifizierung oder für die Anmeldung für die Re-Zertifizierung erforderlich und aus diesem Grund als mitgeltende Dokumente zu verstehen. Der Inhalt dieser Dokumente ergänzt die mit diesem Leitfaden beabsichtigte umfassende Information. Namen der Dokumente 1 Swiss National Comeptence Baseline 2 Reglement für die Zertifizierung 3 Selbstbeurteilung 4 Antrag Re-Zertifizierung Level B, C 5 Antrag Re-Zertifizierung Level A 6 Antrag Re-Zertifizierung Level D VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 2 von 9

3 1. Einleitung Der Leitfaden für die Re-Zertifizierung der IPMA Levels A, B, C und D erläutert die Voraussetzungen für Rezertfizierungskandidaten sowie den Re-Zertifizierungsablauf. Grundlage der Re-Zertifizierung sind die europäische Norm ISO/IEC für die Zertifizierung von Personen, die Swiss National Competence Baseline als Beurteilungsstruktur für das Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement gemäss IPMA-Kompetenzen, das Reglement für die Zertifizierung. Für das richtige Verständnis der Re-Zertifizierung müssen diese Dokumente mitberücksichtigt werden. Das Zertifizierungssystem nach den Regularien des VZPM beruht auf der Beurteilungsstruktur des VZPM und ist von der IPMA (International Project Management Association) anerkannt. Mit dem vorliegenden Dokument sollen Zertifizierte in geraffter Form über die Re- Zertifizierung Level A, B, C und D informiert werden Vertraulichkeit Alle Angaben und Dokumente, welche der Kandidat einreicht, werden von der Zertifizierungsstelle vertraulich behandelt. Die Unterlagen des Kandidaten und eines allfälligen Assessments sind nur autorisierten Personen der Zertifizierungsstelle, den zugeteilten Assessoren und im Rekursfall der Rekursinstanz zugänglich Unterschrift Mit der Unterschrift bestätigt der Kandidat, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind und er sich mit den allgemeinen Bestimmungen einverstanden erklärt Administratives Alle Unterlagen sind bis zum festgelegten Datum im Doppel für die Levels A, B und C bei der Geschäftsstelle des VZPM einzureichen. Im Level D sind die Unterlagen per Mail gemäss Angaben auf dem Antragsformular einzusenden Referenzen Der Kandidat autorisiert die Zertifizierungsstelle bzw. die Assessoren über die gemachten Angaben bei den aufgeführten Referenzen (Arbeitgeber, Auftraggeber, Projektmitarbeiter, etc.) ergänzende Informationen einzuholen Selbstbeurteilung Mit dem Antrag zur Erneuerung des Zertifikates muss der Kandidat eine aktuelle Selbstbeurteilung einreichen. Die Felder für das Wissen und die Erfahrung pro Kompetenzelement sowie die Gesamteinstufung pro Kompetenzbereich sind im aktuellen Selbstbe- VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 3 von 9

4 urteilungsformular auszufüllen. Das ausgefüllte Selbstbeurteilungsformular ist dem Antrag beizulegen. 2. Re-Zertifizierungsverfahren Die Zertifizierungsstelle informiert die Zertifikatsinhaber der Level A, B und C rechtzeitig über die Fälligkeit der Re-Zertifizierung. Die Zertifizierten des Levels D werden jeweils mit der Zustellung des Jahresberichtes auf die Möglichkeit einer Re-Zertifizierung hingewiesen. Das Re-Zertifizierungsverfahren unterscheidet sich vom Erst-Zertifizierungsverfahren. Es konzentriert sich auf die Projektmanagementaktivitäten und aufgaben sowie die berufliche Weiterentwicklung des Zertifizierten seit seiner Erst-Zertifizierung bzw. seit seiner letzten Re-Zertifizierung. 3. Re-Zertifizierung der IPMA Levels A, B und C 3.1. Voraussetzungen für die Re-Zertifizierung (Übergangsregelung) Die nachstehend aufgeführten Voraussetzung gelten für alle Zertifikate mit Gültigkeitsdatum bis 31. Dezember Gültiges Zertifikat im entsprechenden Level; das Gültigkeitsdatum des Zertifikats darf nicht länger als 6 Monate verfallen sein. Erfahrung: Nachweis von beruflicher Tätigkeit als Projektmanager oder Projektportfolio-/Programm-Manager seit der Erst-Zertifizierung bzw. der lezten Re-Zertifizierung, mindestens 45% Projektleitertätigkeit oder Funktion als Projektportfolio- oder Programm-Manager. Wissen: Weiterbildung im Projektmanagement (Seminar- und Veranstaltungsbestätigungen) seit der Erst-Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung, mindestens ein Tag pro Jahr bzw. mindestens fünf Tage während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Veröffentlichungen/Vorträge (eigene Beiträge): Nachweis von Veröffentlichungen, Präsentationen, Richtlinien, Bewertungen oder Vorträgen (firmeninterne oder öffentliche Anlässe/Publikationen) seit der Erst-Zertifizierung bzw. der letzten Re- Zertifizierung Voraussetzungen für die Re-Zertifizierung (neue Regelung) Die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen gelten für alle Zertifizierten, welche nach dem 31. Dezember 2011 ein Erstzertifikat erhalten haben. nach dem 31. Dezember 2011 ein neues Zertifikat nach erfolgreicher Rezertifizierung erhalten VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 4 von 9

5 Voraussetzungen: Gültiges Zertifikat im entsprechenden Level; das Gültigkeitsdatum des Zertifikats darf nicht länger als 6 Monate verfallen sein. Erfahrung: Nachweis von beruflicher Tätigkeit als Projektmanager oder Projektportfolio-/Programm-Manager seit der Erst-Zertifizierung bzw. der letzten Re-Zertifizierung, mindestens 50% Projektleitertätigkeit oder Funktion als Projektportfolio- oder Programm-Manager. Weiterbildung: Die Zertifizierten müssen sich zu einer kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung verpflichten. Alle fünf Jahre muss eine Rezertifizierung erfolgen, wenn das Zertifikat weiter benutzt werden soll. Dazu sind mindestens 175 Stunden beruflicher und fachlicher Weiterbildung bis zum Termin der Rezertifizierung zu durchlaufen. Bewertung der Weiterbildungsmassnahmen Die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Erarbeitung von Leistungen zu fachlich relevanten Themen wird mit den angegebenen Stunden bewertet, die zu einer Rezertifizierung erforderlich sind: Weiterbildung an Hochschulen und/oder Fachhochschulen: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung Weiterbildung, an denen anerkannte ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) vergeben werden: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung Seminare oder Trainings: Eine Stunde Präsenzunterricht/e-Learning entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung Teilnahme an Tagungen oder Symposien mit dem Ziel der Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung Innerbetriebliche Weiterbildung: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht einer Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung Durchführung eigener Seminare oder Präsentationen aufgrund selbst erstellter Unterlagen: Angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Rezertifizierungsphase Veröffentlichung von Büchern, Artikeln, White Papers und Blogs: Angerechnet werden eine Stunde zur Rezertifizierung für je 3 Seiten, jedoch maximal 60 Stunden je Rezertifizierungsphase Selbststudium: angerechnet werden bis zu 60 Stunden je Rezertifizierung Andere fachlich verwandte Zertifizierungen: Angerechnet werden 40 Stunden zur Rezertifizierung (HERMES, PRINCE II, PMI, CBPP, ev. weitere Erstzertifzierungen) Übernahme einer leitenden Position in einer fachlichen Vereinigung, die dem Projektmanagement nahe steht: Angerechnet werden 30 Stunden pro Jahr, jedoch maximal 100 Stunden je Rezertifizierungsphase Assessorentätigkeit für den VZPM (IPMA Zertifizierungen): 1 Assessment entspricht 5 Stunden Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung, jedoch werden maximal 80 Stunden je Rezertifizierungsphase angerechnet Weitere fachliche Aktivitäten und Weiterbildungen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. Es gilt dabei die Regel, dass für eine Stunde Aktivi- VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 5 von 9

6 tät eine Stunde Weiterbildungsnachweis zur Rezertifizierung anerkannt wird, jedoch maximal 40 Stunden je Rezertifizierungsphase angerechnet werden 3.3. Schritte im Re-Zertifizierungsverfahren Für die Erneuerung des Zertifikats muss der Kandidat Nachweise erbringen über seine Tätigkeiten im Projektmanagement und seine Weiterbildungen, bezogen auf die Kompetenzelemente der Swiss National Competence Baseline Anmeldung zur Re-Zertifizierung Mit dem Antrag zur Erneuerung des Zertifikats lässt sich der Kandidat offiziell registrieren. Die Angaben im Antrag dienen der Geschäftsstelle und dem Leiter des Zertifizierungsbereichs zur Überprüfung der Zulassungsbedingungen Nachweis der Voraussetzungen Im Antragsformular zur Re-Zertifizierung bestätigt der Kandidat, über die Bedingungen des Re-Zertifizierungsverfahrens und über den Status eines zertifizierten Projektmanagers oder Projektportfolio-/Programm-Managers ausreichend informiert zu sein. Die Antragsunterlagen umfassen: a) Das ausgefüllte Antragsformular, mit welchem der Kandidat alle Regelungen des Re-Zertifizierungsverfahren und die mit dem Zertifikat verbundenen Rechte und Pflichten durch Unterschrift anerkennt. b) Aktualiserte Selbstbeurteilung mittels Selbstbeurteilungsformular. c) Aktualisierte Projekt-, Programm- und Projektportfolioliste (belegt mit Kopien/Bestätigungen). Mit der Anmeldung werden die beruflichen Aktivitäten während des Zeitraums, in dem sich der Re-Zertifizierungskandidat im Besitz eines gültigen Zertifikats befand, beschrieben. Dabei sind Angaben zu Funktionen, Zuständigkeitsbereichen und Aufgaben in Projekten, Programmen und Projektportfolios sowie zur Komplexität derselben und zum prozentualen Anteil an seiner Gesamtarbeitszeit, den der Zertifikatsinhaber auf sie verwendet hat, erforderlich. d) Weiterbildungsmassnahmen (belegt mit Kopien/Bestätigungen), an denen der Re- Zertifizierungskandidat zur Erhaltung und Verbesserung seiner Projektmanagement- Kompetenzen während der Gültigkeitsdauer seines Zertifikates teilgenommen hat. Diese umfassen die Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, die gewonnenen Erfahrungen sowie Beiträge des Re-Zertifizierungskandidaten, welche zu seiner Weiterentwicklung im Projektmanagement geführt haben. Kandidaten, welche alle notwendigen Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden zum 2. Schritt im Re-Zertifizierungsprozess zugelassen und erhalten von der Zertifizierungsstelle folgende Dokumente: Bestätigung der Zulassung zum Re-Zertifizierungsverfahren mit den Namen der zugeteilten Assessoren Rechnung für die Re-Zertifizierung VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 6 von 9

7 Gesamtbewertung Falls Zweifel an der Erneuerung des Zertifkates bestehen, bereiten die Assessoren entsprechende Fragen vor und führen mit dem Kandidaten ein Interview durch, um abzuklären, ob der Re-Zertifizierungskandidat weiterhin den Anforderungen seines IPMA- Kompetenzlevels entspricht. Der Kanddiat kann zum Interview auch zusätzliche Belege bezüglich seines Levels, seiner Entwicklung und seines Verhaltens beibringen. Bei positivem Ergebnis der Gesamtbeurteilung empfehlen die Assessoren die Zertifikatserteilung. Die Zertifizierungsstelle trifft ihre Entscheidung, ob ein Zertifikat verlängert werden kann oder nicht auf der Grundlage der Gesamtbeurteilung durch die Assessoren. Das Ergebnis wird dem Kandidaten schriftlich mitgeteilt. 4. Re-Zertifizierung IPMA Level D Das Zertifikat "Certified Project Management Associate IPMA Level D " weist eine Gültigkeit von fünf Jahren auf. Um den Titel weitere fünf Jahre tragen zu dürfen, muss das Zertifikat erneuert werden. Dies geschieht im Rahmen einer Re-Zertifizierung, in welcher die Inhaber des Zertifikats den Nachweis erbringen müssen, dass sie während der vergangenen fünf Jahre einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind und/oder sich kontinuierlich fachlich weitergebildet haben Voraussetzungen zur Rezertifizierung IPMA Level D Die Antragstellerinnen und Antragsteller verfügen über ein gültiges bzw. seit nicht mehr als 6 Monaten verfallenes Zertifikat "Certified Project Management Assocoate IPMA Level D " und können nachweisen, dass sie seit der Erstzertifizierung bzw. seit der letzten Rezertifizierung mindestens 9 Monate Projektmanagement-Tätigkeit als Projektleiter oder Teilprojektleiter geleistet haben oder mindestens 12 Monate andere Projektmanagement-Tätigkeit ausgeübt haben (beispielsweise Projektmitarbeit, Projekt-Office, Qualitätssicherung im Projektmanagement) oder mindestens 36 Stunden fachliche Weiterbildung in Themen des Projektmanagements durchlaufen haben. Der Nachweis kann auch kombiniert nachgewiesen werden. In diesem Fall entspricht ein Monat Projekt-/Teilprojektleitertätigkeit vier Stunden Weiterbildungsmassnahmen und ein Monat andere Projektmanagement-Tätigkeit drei Stunden Weiterbildungsmassnahmen. VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 7 von 9

8 4.2. Bewertung von fachlichen Weiterbildungsmassnahmen Die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Erarbeitung von Leistungen zu fachlich relevanten Themen des Projektmanagements werden mit den nachstehend angegebenen Stunden ange-rechnet: Eine Stunde Präsenzunterricht entspricht bei den nachstehend aufgeführten Weiterbildungsmassnahmen einer Stunde zur Rezertifizierung: Weiterbildungsmassnahmen an Hochschulen oder Fachhochschulen Weiterbildungsmassnahmen, bei denen anerkannte ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) vergeben werden Seminare oder Trainings mit externen Trainern Innerbetriebliche Weiterbildungsmassnahmen Teilnahme an Projektmanagement-Tagungen oder -Symposien mit dem Ziel der Weiterbildung Andere fachlich verwandte Zertifizierungen (beispielsweise Prince2, HERMES, PMI, ISO 9001, ITIL, CobIT): angerechnet werden jeweils 36 Stunden pro Zertifizierung Weitere Weiterbildungsmassnahmen können von der Zertifizierungsstelle im Einzelfall akzeptiert werden. 5. Abschluss des Re-Zertifizierungsprozesses Nach erfolgreich bestandenem Re-Zertifizierungsverfahren des zutreffenden Levels und der Zustimmung durch die Geschäftsleitung des VZPM erhält der Kandidat das entsprechene Zertifikat. Der Re-Zertifizierungsprozess wird mit der Übergabe des Zertifikats abgeschlossen. Das Zertifikat wird dem Zertifizierten per Post zugestellt. Bei negativem Ergebnis der Gesamtbeurteilung wird dies dem Kandidaten mit einer Begründung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid nennt die Gründe und enthält eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Rekursinstanz und die Rekursfrist nennt. 6. Zertifikat Das Zertifikat ist während 5 Jahren gültig. Für die Verlängerung des Zertifikats um jeweils weitere 5 Jahre ist der Zertifizierte selber verantwortlich. Die Zertifizierten sind angehalten, Adressänderungen an die Geschäftsstelle des VZPM zu melden Missbrauch von Zertifikaten Zertifikate dürfen nicht missbraucht werden, indem falsche oder irreführende Angaben zum Inhalt, zur Person, zum Gültigkeitsbereich, zur Gültigkeitsdauer oder über die Zertifizierungsstelle gemacht werden. Ernsthafte Beanstandungen und Missbräuche führen zum sofortigen Entzug des Zertifkates. Nicht zu Recht erteilte Zertifikate können annulliert werden. VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 8 von 9

9 7. Rekurse und Reklamationen Nach der Gesamtbeurteilung kann der Kandidat Rekurs gegen den Entscheid der Zertifizierungsstelle bzw. Reklamationen gegen die administrative Abwicklung des Re- Zertifizierungsprozesses einreichen (siehe Reglement). VZPM VZPM_PM4L_Leitfaden_ReZ_V7_DE Seite 9 von 9

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