Richtlinien zur Erlangung der Fachmaturität

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1 Kantnsschule Rychenberg Kantnsschule Zürich Birch Rychenbergstrasse 110 Hlunderweg Winterthur 8050 Zürich Tel , Fax Tel , Fax Richtlinien zur Erlangung der A Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Richtlinien regeln den Vllzug der Bestimmungen des Prüfungsreglementes für die Fachmittelschulen des Kantns Zürich vm für die Erlangung der. Sie stützen sich auf das Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse vn Fachmittelschulen vm 12. Juni 2003 der EDK und die Richtlinien für den Vllzug des Reglementes über die Anerkennung der Abschlüsse vn Fachmittelschulen der EDK vm Gegenstand Die umfasst 2 1. den Besitz eines Fachmittelschulausweises 2. bewertete zusätzliche Leistungen im gewählten Berufsfeld 3. swie eine sarbeit in Frm einer spezifischen Arbeit aus dem Bereich der zusätzlichen Leistungen, die schriftlich der praktisch vrzulegen und mündlich zu verteidigen ist. Die wird vn der ausbildenden Fachmittelschule erteilt. 3. Mit der Erlangung der weisen sich die Inhaberinnen und Inhaber des Fachmittelschulausweises über die Reife aus, die sie für ein Studium an einer Fachhchschule befähigt. 4. Das szeugnis ist gesamtschweizerisch anerkannt. Es eröffnet den Zugang zu bestimmten Fachhchschulstudiengängen. Vrbehalten werden die im Aufnahmeverfahren der einzelnen Fachhchschule definierten weiteren Aufnahmevraussetzungen, insbesndere das Bestehen vn Eignungsabklärungen. Die schweizerische Anerkennung der en der Fachmittelschulen des Kantns Zürich erflgt vrbehältlich der Zustimmung der EDK. 5. Vraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsgang für die ist der Besitz eines vn der EDK anerkannten Fachmittelschulausweises im Berufsfeld der angestrebten. 6. Der Ausbildungsgang zur beginnt mit dem Anfang des Schuljahres und umfasst die zusätzliche Leistung im Berufsfeld und die Erstellung und Präsentatin der sarbeit. Der Ausbildungsgang wird im 2. Semester mit dem Erwerb der abgeschlssen. Die Schulleitungen legen die Termine fest. Zweck Anerkennung und Wirkung der Zulassung zum Ausbildungsgang für die Ausbildungsgang

2 7. Die Anmeldung zum Ausbildungsgang erflgt jeweils bis zum 15. März. 8. Die kann in flgenden Berufsfeldern erwrben werden: Kmmunikatin und Infrmatin Naturwissenschaft Musik Theater 9. Ein Wechsel des Berufsfeldes nach dem Erwerb des Fachmittelschulausweises ist möglich, sfern fehlende Ausbildungsteile nachgehlt beziehungsweise kmpensiert werden. Über einen Wechsel entscheidet die Schulleitung. 10. Die sarbeit wird vn der Fachmittelschule unter Beizug einer Expertin / eines Experten bewertet. 11. Das szeugnis wird erteilt, wenn die Abslventinnen und Abslventen Anmeldung Berufsfelder Wechsel des Berufsfeldes Bewertung Erlangung der den Fachmittelschulausweis im entsprechenden Berufsfeld erwrben haben die ihrem Berufsfeld entsprechende zusätzliche Leistung mit mindestens genügender Bewertung erbracht haben die sarbeit mit mindestens genügender Bewertung verfasst und präsentiert haben. B Zusätzliche Leistung 12. Die Begleitung und Validierung der zusätzlichen Leistung bliegt der ausbildenden Fachmittelschule in Zusammenarbeit mit den Fachhchschulen und den Praktikumsverantwrtlichen. 13. Die zusätzliche Leistung besteht je nach Berufsfeld in Praktika vn mindestens 12 und maximal 40 Wchen der praktischen Leistungen vn mindestens 120 Lektinen Dauer der einem Fremdsprachaufenthalt und frtgeschrittenen Kenntnissen in zwei Fremdsprachen. Die zusätzliche Leistung wird bewertet. 14. Die zusätzliche Leistung wird vn den Fachmittelschulen des Kantns Zürich anerkannt, wenn sie den Anfrderungen einer Fachhchschule der Schweiz an das Praktikum der die praktische Leistung für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren zu einem Studiengang im betreffenden Berufsfeld entspricht. 15. Falls als Zulassungsvraussetzung zu einer Fachhchschule im Berufsfeld ein Praktikum vn mehr als 40 Wchen erbracht werden muss, kann die Fachmittelschule das Praktikum gemäss den Bestimmungen der EDK bereits früher als zusätzliche Leistung für die Erlangung der validieren. 16. Die Fachmittelschulen und die Fachhchschulen können im Rahmen der Bestimmungen des Anerkennungsreglementes der FMS zur Kperatin Absprachen über die zusätzlichen Leistungen respektive die Praktika treffen. Zuständige Instanzen Bestimmungen der EDK Bestimmungen der Fachhchschulen Absprachen zwischen den Fachmittelschulen und den Fachhchschulen

3 17. Die Abslventinnen und Abslventen des Ausbildungsganges zur sind verpflichtet, die Anfrderungen an die Praktika der die zusätzliche Leistung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für einen Studiengang im gewählten Berufsfeld einzuhalten. Sie suchen den Praktikumsplatz im Rahmen der Bestimmungen der Fachhchschule über die Praktika selber. Vrgeschriebene Fremdsprachaufenthalte und andere zusätzliche Leistungen sind gemäss den Anfrderungen im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens individuell und selbstständig zu erbringen. 18. Den Abslventinnen und Abslventen bliegt der Nachweis, dass ihre zusätzliche Leistung den im Aufnahmeverfahren einer anerkannten Fachhchschule der Schweiz gestellten Anfrderungen an ein Praktikum der eine zusätzliche Leistung entspricht. Erbringung der zusätzlichen Leistungen Nachweis C Berufsfeld Kmmunikatin und Infrmatin Bereich Jurnalismus, Organisatinskmmunikatin, Infrmatin und Dkumentatin 19. Für die Richtungen Jurnalismus, Organisatinskmmunikatin, Infrmatin und Dkumentatin besteht die zusätzliche Leistung in einem Vrstudienpraktikum. Die Festlegung der Dauer und der Art des Praktikums erflgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhchschule. Vrstudienpraktikum Bereich Mehrsprachige Kmmunikatin, Dlmetschen und Technikkmmunikatin Für die Richtung Mehrsprachige Kmmunikatin, Dlmetschen und Technikkmmunikatin besteht die zusätzliche Leistung in einem Fremdsprachaufenthalt zusammen mit dem Nachweis frtgeschrittener Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen. 2 Die vrausgesetzten Fremdsprachkennntisse werden vn den einzelnen Fachhchschulen, welche Studiengänge in diesem Bereich führen, festgelegt. 3 Die Dauer und die Art des Fremdsprachaufenthaltes wird vn der Fachmittelschule bestimmt. Der Fremdsprachaufenthalt dauert mindestens 6 Wchen. Er umfasst Sprachunterricht der eine Praktikumsstelle der eine Au-Pair-Stelle. Fremdsprachkenntnisse Fremdsprachaufenthalt D Berufsfeld Naturwissenschaften Bereiche Life Science und Facility Management (Bitechnlgie,

4 Chemie, Umwelt und Ressurcen, Lebensmitteltechnlgie) swie Gesundheit 21. Für die Berufsfelder der Naturwissenschaften besteht die zusätzliche Leistung in einem begleiteten, strukturierten und ausgewerteten Vrstudienpraktikum. Die Festlegung der Dauer und der Art des Praktikums erflgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhchschule. Vrstudienpraktikum E Berufsfeld Musik 22. Die zusätzliche Leistung im Berufsfeld Musik umfasst 120 Lektinen Instrumental- der Gesangsunterricht. Die Festlegung der Dauer und der Art des Praktikums erflgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhchschule. Lektinen F Berufsfeld Theater 23. Für das Berufsfeld Theater besteht die zusätzliche Leistung in einem Praktikum. Die Festlegung der Dauer und der Art des Praktikums erflgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhchschule. Praktikum G sarbeit 25. Ziel der sarbeit ist es, dass sich die Verfasserinnen und Verfasser über die für ein Studium an einer Fachhchschule gefrderte Methdenkmpetenz ausweisen, um eine Arbeit zu einem ausbildungsbezgenen Thema zu verfassen der eine studienbezgene praktische Arbeit zu erstellen und zu kmmentieren und die Arbeit zu präsentieren. 26. Die schriftliche respektive praktische sarbeit mit Kmmentar wird mit ganzen der halben Nten bewertet. Die Expertin der der Experte und die Lehrpersn, welche die sarbeit betreut, setzen die Nte für die sarbeit gemeinsam fest. 27. Die Zulassung zur Präsentatin setzt eine genügende Nte für die schriftliche Arbeit der die praktische Arbeit mit schriftlichem Kmmentar vraus. 28. Falls die eingereichte Arbeit ungenügend ist, können die Verfasserinnen und Verfasser ihre Arbeit innerhalb einer Frist verbessern. Die Nachbesserung wird bei der Bewertung angemessen 24. Die Abslventinnen und Abslventen erstellen unter Betreuung einer Lehrpersn der Fachmittelschule und einer Fachpersn der Praktikumsinstitutin der der Ausbildungsinstitutin eine eigenständige schriftliche sarbeit der eine eigenständige praktische sarbeit mit einem schriftlichen Kmmentar. sarbeit Ziel Nte für den schriftlichen der praktischen Teil Zulassung zur Präsentatin Nachbesserung

5 berücksichtigt. 29. Die Präsentatin und Verteidigung wird mit ganzen und halben Nten bewertet. 30. Die Schlussnte für die sarbeit setzt sich zu 2/3 aus der Nte für die schriftliche der praktische sarbeit und zu 1/3 aus der Nte für die Präsentatin zusammen. Die Schlussnte wird auf die nächste halbe der ganze Nte gerundet. 31. Die Schulleitungen erlassen eine Wegleitung zur sarbeit. Diese enthält Regelungen für die Wahl des Themas, den Umfang, die Frm, die Arbeitsweise, die Präsentatin, die Bewertung swie die Betreuung und die Termine für die Einreichung der sarbeit. Nte für die Präsentatin Gesamtnte für die sarbeit Wegleitung H Rekurs und besndere Fälle 32. Bei einer Nichterteilung des szeugnisses kann bei der Bildungsdirektin Rekurs erhben werden. Die Schulleitung erteilt die ntwendige Rechtsmittelbelehrung. Rekurs 33. In besnderen Fällen entscheidet die Schulleitung. Besndere Fälle Zürich, 2. April 2008 Ausarbeitung: Arbeitsgruppe des Prjektes FMS und Schulleitungen der Kantnsschulen Rychenberg und Zürich Birch Schlussredaktin durch die VertreterInnen des MBA, der KRW und der KZB an der Sitzung vm

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