Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen
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- Etta Fried
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1 4.5 Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen vom 5. Januar 005 I. Unterricht In den Fachmittelschulen können die Studiengänge mit den Berufsfeldern Gesundheit, Pädagogik oder Soziale Arbeit belegt werden. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie schliesst mit einem Fachmittelschulausweis ab. Acht Grundlagenfächer und vier berufsfeldspezifische Fächer bilden die Fachmittelschulausweisfächer. Grundlagenfächer sind:. Deutsch. Französisch. Englisch 4. Mathematik 5. Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie 6. Geschichte 7. Fächergruppe Wirtschaft/Recht, Geographie 8. Sport Fächer im Berufsfeld Gesundheit sind:. Biologie (im Rahmen von Naturwissenschaften). Fächergruppe Physik, Chemie (im Rahmen von Naturwissenschaften). Psychologie/Pädagogik 4. Musik oder Bildnerisches Gestalten/Werken Ausbildungsgänge; Ausbildungsdauer Fachmittelschulausweisfächer /005
2 4.5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV 4 Fächer im Berufsfeld Pädagogik sind:. Psychologie. Pädagogik. Bildnerisches Gestalten/Werken 4. Musik 5 Fächer im Berufsfeld Soziale Arbeit sind:. Psychologie. Pädagogik. Bildnerisches Gestalten/Werken oder Musik 4. Wirtschaft/Recht Weitere Fächer Weitere Fächer im Grundlagenbereich sind:. Informatik. Interkulturelle Ethik. Lernbegleitung 4. Projekt Weitere Fächer im Berufsfeld Gesundheit sind:. Vertiefung Mathematik. Bildnerisches Gestalten/Werken oder Musik Weitere Fächer im Berufsfeld Pädagogik sind:. Sozialkunde. Medienkunde. Systematische Biologie 4 Weitere Fächer im Berufsfeld Soziale Arbeit sind:. Sozialkunde. Medienkunde. Systematische Biologie II. Promotion Promotionstermine 4 Am Ende eines Semesters entscheidet der Konvent aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern, ob eine Schülerin oder ein Schüler in das nächste Semester befördert werden kann. Die Promotionsfächer ergeben sich aus der Stundentafel im Anhang. /005
3 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV Die Leistungen werden in jedem Fach wie folgt bewertet: Note 6 sehr gut Note 5 gut Note 4 genügend Note ungenügend Note schwach Note sehr schwach Halbe Noten sind gestattet. Bewertung 6 Eine Schülerin oder ein Schüler wird definitiv befördert, wenn. der Notendurchschnitt in den Promotionsfächern mindestens 4 beträgt;. höchstens zwei Promotionsnoten ungenügend sind und. die Summe der Differenzen der ungenügenden Promotionsnoten zur Note 4 den Wert nicht übersteigt. 7 Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die Bedingungen für eine definitive Promotion nicht erfüllt, wird für das nächste Semester provisorisch promoviert, sofern sie oder er für das vorhergehende Semester definitiv promoviert wurde und an der Fachmittelschule nicht mehr als einmal provisorisch promoviert worden ist. 8 Wer die Voraussetzungen für eine Promotion nicht erfüllt, kann die zuletzt besuchte Klasse wiederholen. An der Fachmittelschule kann nur einmal repetiert werden. 0 Der Promotionsentscheid wird im Zeugnis festgehalten. Definitive Promotion Provisorische Promotion Nichtpromotion, Repetition Ausnahmsweise Promotion 9 Ausnahmsweise kann der Konvent aus wichtigen Gründen zugunsten der Schülerin oder des Schülers von den Promotionsbestimmungen abweichen. Promotionsentscheid /005
4 4.5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV III. Abschluss Organisation Selbstständige Arbeit FMS Prüfungsfächer für alle drei Berufsfelder Prüfungskommission Berufsfeldspezifische Prüfungsfächer Die Prüfung wird von der Schulleitung organisiert und in der Regel von den Lehrkräften abgenommen, welche die Kandidatinnen und die Kanndidaten in den Prüfungsfächern unterrichtet haben. Das Departement ernennt auf Vorschlag der Schulleitung die Expertinnen und Experten. Diese überwachen die mündlichen Prüfungen und wirken bei der Notengebung mit. Die Prüfungskommission besteht aus den Hauptlehrerinnen und Hauptlehrern und den übrigen an den Prüfungen beteiligten Lehrkräften sowie den Expertinnen und Experten. Den Vorsitz führt ein Mitglied der Schulleitung. Die Prüfungskommission hält die Prüfungsergebnisse fest und entscheidet über den Erwerb des Fachmittelschulausweises. Sie kann unter Würdigung aller Umstände eine Fachmittelschulausweisnote verändern. Im dritten Jahr ist unter der Leitung einer Fachlehrkraft eine selbstständige Arbeit FMS anzufertigen. Die selbstständige Arbeit FMS wird mit einer halben oder ganzen Note bewertet. Diese zählt als Fachmittelschulausweisnote. 4 Prüfungsfächer für alle drei Berufsfelder sind:. Deutsch schriftlich und mündlich. Französisch oder Englisch schriftlich und mündlich. Mathematik schriftlich und mündlich 4. Geschichte mündlich 5 Im Berufsfeld Gesundheit werden folgende Fächer zusätzlich geprüft:. Psychologie/Pädagogik mündlich. Biologie mündlich 4 /005
5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV 4.5 Im Berufsfeld Pädagogik werden folgende Fächer zusätzlich geprüft:. Pädagogik mündlich. Musik oder Bildnerisches Gestalten/Werken mündlich bzw. praktisch Im Berufsfeld Soziale Arbeit werden folgende Fächer zusätzlich geprüft:. Pädagogik mündlich. Wirtschaft/Recht mündlich 6 Die schriftlichen Prüfungen dauern in jedem Fach mindestens zwei und höchstens drei Stunden. Die Schulleitung entscheidet nach Anhören der Fachlehrkräfte über Art und Dauer in den einzelnen Fächern. Die mündlichen Prüfungen dauern in jedem Fach pro Schülerin oder Schüler eine Viertelstunde. Die praktischen Prüfungen dauern mindestens eine Viertelstunde und höchstens drei Stunden. Die Schulleitung entscheidet nach Anhören der Fachlehrkräfte über die Dauer. 7 Die Schulleitung bezeichnet auf Antrag der Lehrkräfte die erlaubten Hilfsmittel. 8 Falls schriftlich und mündlich geprüft wird, errechnen sich die Prüfungsnoten als Durchschnitt aus der schriftlichen und der mündlichen Note. 9 Die Erfahrungsnote ist der Durchschnitt der beiden letzten Zeugnisnoten. In der Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie und in der Fächergruppe Wirtschaft/Recht, Geographie werden für die Ermittlung der Erfahrungsnoten die einzelnen Fächer gleichgewichtig berücksichtigt. Im Berufsfeld Gesundheit werden in der Fächergruppe Physik, Chemie (im Rahmen von Naturwissenschaften) die beiden Fächer gleichgewichtig berücksichtigt. 4 Fehlen bei einzelnen Schülerinnen oder Schülern in einem Fach oder einer Fächergruppe die Grundlagen für die Erfahrungsnote, so sind diese durch eine Prüfung zu ermitteln. Prüfungsdauer Hilfsmittel Prüfungsnote Erfahrungsnote /005 5
6 4.5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV Bestehen der Prüfung Wiederholung der Prüfung Einsichtsrecht Fachmittelschulausweisnote Fachmittelschulausweis 0 In den Prüfungsfächern ist die Fachmittelschulausweisnote der auf halbe Noten gerundete Durchschnitt von Erfahrungsnote und Prüfungsnote. In den übrigen Fächern und Fächergruppen ist die auf halbe Noten gerundete Erfahrungsnote auch die Fachmittelschulausweisnote. Zwischenrundungen bei Erfahrungs- und Prüfungsnoten sind ausgeschlossen. Die Abschlussprüfung FMS ist bestanden, wenn. der Notendurchschnitt aller Fachmittelschulausweisnoten mindestens 4 beträgt,. höchstens zwei Noten der Fachmittelschulausweisnoten ungenügend sind, und. die Summe der Differenzen der ungenügenden Fachmittelschulausweisnoten zur Note 4 den Wert nicht übersteigt. Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann das letzte Schuljahr und anschliessend die Prüfung einmal wiederholen. Für die Ermittlung der Erfahrungsnoten sind die Zeugnisse aus den nicht wiederholten Semestern und aus dem Wiederholungsjahr massgebend. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. 4 Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den Fachmittelschulausweis, der von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements für Erziehung und Kultur und der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet wird. Er enthält die Fachmittelschulausweisnoten sowie das Thema der selbstständigen Arbeit FMS. 6 /005
7 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV 4.5 IV. Schlussbestimmungen 5 ) 6 Diese Verordnung gilt erstmals für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 004/005 in eine erste Klasse der Diplommittelschule eingetreten sind. Wer nach den Bestimmungen der Verordnung des Regierungsrates über die Diplommittelschulen der thurgauischen Kantonsschulen vom 8. Juni 00 ) repetieren muss, untersteht für die weitere Ausbildung der neuen Verordnung. Übergangsrecht 7 Diese Verordnung tritt am. August 005 in Kraft. Inkrafttreten ) Änderung bisherigen Rechtes, ABl. 005, Seite 75. ) 4.5 /005 7
8 4.5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV Stundentafel: Berufsfeld Gesundheit Anhang. Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS ) FS ) HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch Französisch 8 Englisch 8 Mathematik ) 7 Mathematik Vertiefung ) 0 Physik 04 Chemie 04 Biologie 04 Naturwissenschaften Geographie 06 Geschichte 0 Wirtschaft/Recht 06 Psychologie/Pädagogik 08 Musik 04 Bildn. Gestalten/Werken 04 Bildn. Gestalten/Werken oder Musik 4) 08 Sport 5) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 05 Interkulturelle Ethik 0 Lernbegleitung 06 Projekte 8 Selbstständige Arbeit FMS 6) 0 Sozialpraktikum 6) 0 Total Anzahl Promotionsfächer ) HS = Herbstsemester ) FS = Frühlingssemester ) ergeben eine gemeinsame Zeugnisnote 4) Wahlobligatorium (Fachmittelschulausweisnote) 5) die dritte Lektion findet in einem Projekt statt 6) ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentliche Unterrichtslektion 8 /005
9 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV 4.5 Stundentafel: Berufsfeld Pädagogik. Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS ) FS ) HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch Französisch 8 Englisch 8 Mathematik 7 Physik 04 Chemie 04 Biologie 04 Geographie 06 Geschichte 0 Sozialkunde 04 Wirtschaft/Recht 06 Psychologie 06 Pädagogik 06 Musik 4 Bildn. Gestalten/Werken 4 Sport ) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 05 Medienkunde 0 Systematische Biologie 04 Interkulturelle Ethik 0 Lernbegleitung 06 Projekte 8 Selbstständige Arbeit FMS 4) 0 Sozialpraktikum 4) 0 Total Anzahl Promotionsfächer ) HS = Herbstsemsester ) FS = Frühlingssemester ) die dritte Lektion findet in einem Projekt statt 4) ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentliche Unterrichtslektion /005 9
10 4.5 Ausbildung an den Fachmittelschulen - RRV Stundentafel: Berufsfeld Soziale Arbeit. Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS ) FS ) HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch Französisch 8 Englisch 8 Mathematik 7 Physik 04 Chemie 04 Biologie 04 Geographie 06 Geschichte 0 Sozialkunde 04 Wirtschaft/Recht 0 Psychologie 06 Pädagogik 06 Musik 0 Bildn. Gestalten/Werken 0 Bildn. Gestalten/Werken oder Musik ) 4 Sport 4) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 05 Medienkunde 0 Systematische Biologie 04 Interkulturelle Ethik 0 Lernbegleitung 06 Projekte 8 Selbstständige Arbeit FMS 5) 0 Sozialpraktikum 5) 0 Total Anzahl Promotionsfächer ) HS = Herbstsemester ) FS = Frühlingssemester ) Wahlobligatorium (Fachmittelschulausweisnote) 4) die dritte Lektion findet in einem Projekt statt 5) ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentliche Unterrichtslektion 0 /005
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