Kanton Graubünden Reglement über die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung Ausgabe 2008
|
|
- Martha Bachmeier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Graubünden Reglement über die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung Ausgabe 2008
2
3 Gestützt auf - Artikel 17 Absatz 4, Artikel 25 und Artikel 39 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) vom ; - Artikel 22 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003; - die Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie erlässt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales des Kantons Graubünden folgende Bestimmungen: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Schule und Schulabschluss Art. 1 Das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof (im Folgenden: LBBZ Plantahof) führt, entsprechend der Nachfrage, eine Berufsmaturitätsschule naturwissenschaftliche Richtung nach der Lehre (NBMS 2), welche vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (in der Folge mit BBT bezeichnet) am 7. Juni 2007 anerkannt wurde. Als Berufsmaturitätsschule vermittelt sie die Allgemeinbildung mit einem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt, die für den Erwerb einer Berufsmaturität und somit für den Eintritt in eine Fachhochschule nötig ist, und erleichtert die Weiterbildung im Beruf selbst. Gefördert werden Schlüsselqualifikationen wie Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, vernetztes Denken und Kommunikationsfähigkeit. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis. Organisation und Ausbildungsform Art. 3 - Die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung wird nach einer beruflichen Grundausbildung an der Berufsmaturitätsschule am Plantahof erworben. Die Kurse an der Berufsmaturitätsschule werden nur durchgeführt, wenn die Schülerzahl mindestens 10 beträgt. Grundsätzlich sollte die Schülerzahl einer Klasse 24 nicht übersteigen. Anforderungen an die Lehrpersonen Art. 4 Lehrpersonen an Berufsmaturitätsschulen benötigen für die zu erteilenden Fächer eine abgeschlossene, für den Unterricht einschlägige Ausbildung an einer Hochschule (Universität, ETH oder Fachhochschule), eine stufengerechte pädagogische und fachdidaktische Ausbildung und eine berufspädagogische Einführung. Das Bundesamt kann auf Antrag der kantonalen Behörde im Einzelfall andere Ausbildungen anerkennen. Der Kanton kann weiter gehende Anforderungen festlegen. Reglement NBMS Seite 3
4 Schulreglement Art. 5 - Die Schülerinnen und Schüler sind mit Ausnahme der untenstehenden Bestimmungen der Schulordnung des LBBZ Plantahof unterstellt. 2. Kapitel: Zulassungsbestimmungen Zulassung zur Schule Art. 6 - Die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung kann erlangen, wer ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis besitzt und die Aufnahmeprüfung bestanden hat. Aufnahmeprüfung Art. 7 - Die eingeschriebenen Kandidatinnen und Kandidaten werden in den folgenden vier Fächern geprüft: a) Deutsch b) Französisch oder Italienisch c) Mathematik d) Englisch Das Niveau der Aufnahmeprüfung entspricht dem Programm des letzten Jahres der Sekundarstufe 1. Art. 8 - Kandidatinnen und Kandidaten mit einer anderen Muttersprache als Deutsch werden im Fach Muttersprache trotzdem in Deutsch geprüft. Die Bewertung erfolgt jedoch so, wie wenn Deutsch als zweite Landessprache geprüft würde. Art. 9 Kandidatinnen und Kandidaten, die an einer anderen vom BBT anerkannten Berufsmaturitätsschule die Aufnahmeprüfung bestanden haben, werden ohne weitere Prüfung aufgenommen. Bestehen und Wiederholen der Aufnahmeprüfung Aufnahme Art Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4.0 beträgt. Die Mathematiknote zählt dreifach. Die Aufnahmeprüfung kann zweimal wiederholt werden. Art Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, können, je nach freien Plätzen, im gleichen Jahr oder in den folgenden zwei Jahren in die Berufsmaturitätsschule aufgenommen werden. Die Aufnahme ist bis zum ersten Semesterzeugnis provisorisch. Reglement NBMS Seite 4
5 Zeugnis 3. Kapitel: Zeugnis und Promotion Art Am Ende des ersten Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Beurteilung der Leistung für jedes Fach eingetragen ist. Der Durchschnitt aller Fachnoten aus den besuchten Berufsmaturitätsfächern wird als Mittelwert auf eine Dezimalstelle gerundet. Auf Grund des Zeugnisses entscheidet die Schule über die Promotion. Promotion Art Die Promotion ins zweite Semester erfolgt, wenn: a) der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt und b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und wenn c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt. 4. Kapitel: Unterricht Allgemeines Art Der Unterricht gliedert sich in: a) Grundlagenfächer; b) Schwerpunktfächer; c) Ergänzungsfächer. Die Grundlagen- und die Schwerpunktfächer sind obligatorisch. Zusätzlich ist mindestens ein Ergänzungsfach zu belegen. Die Ergänzungsfächer garantieren den Berufsmaturandinnen und - maturanden eine angemessene Wahlfreiheit. Sie dienen auch der Durchführung von interdisziplinärem Unterricht. Der von der Schule verfasste Schullehrplan stützt sich auf den Rahmenlehrplan für Berufsmaturitätsschulen naturwissenschaftliche Richtung und wurde vom BBT genehmigt. Grundlagenfächer Art Grundlagenfächer sind: a. Deutsch; b. Französisch oder Italienisch; c. Englisch; d. Geschichte und Staatslehre; e. Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht; f. Mathematik. Schwerpunktfächer Art Schwerpunktfächer sind: a. Chemie und Physik b. Biologie und Ökologie Reglement NBMS Seite 5
6 Ergänzungsfächer Art. 17 Ergänzungsfächer sind: a. Informatik b. Englisch (FCE) c. Geografie Dispensation vom Unterricht Art Wer in einem Fach über die Kenntnisse gemäss Rahmenlehrplan verfügt, kann in diesem Fach vom Unterricht dispensiert werden. Unterrichtssprache Art Unterrichtssprache ist Deutsch. Einzelne Fächer können ganz oder teilweise in einer anderen Landessprache oder in einer Nichtlandessprache unterrichtet werden. Zweisprachiger Unterricht ist in den Semesterzeugnissen zu vermerken. 5. Kapitel: Berufsmaturitätsabschluss 1. Abschnitt: Allgemeines Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis Art Ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis naturwissenschaftliche Richtung erhält, wer den Berufsmaturitätsabschluss bestanden hat und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis vorweisen kann. Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis gibt Auskunft über den erlernten Beruf und bescheinigt die in Unterricht und Prüfung erbrachten Leistungen. Prüfung Art Prüfungsfächer sind: Grundlagenfächer: Deutsch Französisch oder Italienisch Englisch Mathematik Geschichte und Staatslehre im Wechsel mit Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht Schwerpunktfächer: Biologie und Ökologie im Wechsel mit Physik / Chemie Kandidatinnen und Kandidaten rätoromanischer Muttersprache können auf Wunsch die Prüfung im Fach Erste Landessprache in Rätoromanisch und in Deutsch ablegen. Das Prüfungsergebnis ist in diesem Fall der Mittelwert der erzielten Noten in beiden Sprachen. Reglement NBMS Seite 6
7 Zeitpunkt und Form der Abschlussprüfungen Art Die Abschlussprüfungen finden am Ende der Ausbildung statt. Die Form der Prüfungen wird in den Rahmenlehrplänen festgelegt. In Fächern, die nach Artikel 19 zweisprachig unterrichtet wurden, kann die Prüfung auf Wunsch der Kandidatin oder des Kandidaten ganz oder teilweise in der zweiten Sprache stattfinden. Die so geprüften Fächer sind im Berufsmaturitätszeugnis zu nennen. Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen Art Die Abschlussprüfungen werden grundsätzlich von den unterrichtenden Lehrpersonen vorbereitet und abgenommen. Die Fachhochschulen sind an der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen angemessen zu beteiligen. Anerkannte Zertifikate und Diplome Art Vom Bundesamt anerkannte Zertifikats- und Diplomprüfungen externer Organisationen können in den entsprechenden Fächern angerechnet werden. Diese Fächer brauchen im Berufsmaturitätsabschluss nicht geprüft zu werden. Voraussetzungen für das Bestehen Art Der Berufsmaturitätsabschluss ist bestanden, wenn: a. die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und b. höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und wenn c. die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt. Die Gesamtnote des Berufsmaturitätsabschlusses ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten der Prüfungsfächer und der Fächer ohne Abschlussprüfung; sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Fachnote in den Prüfungsfächern ist der Mittelwert aus dem Prüfungsergebnis und der Erfahrungsnote. Sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Fachnote in den Fächern ohne Abschlussprüfung ist die Erfahrungsnote. Die Erfahrungsnote ist der Durchschnitt aus den letzten zwei Semesterzeugnisnoten; sie wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Notengebung erfolgt im Übrigen nach Artikel 28 der Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 des BBT. Reglement NBMS Seite 7
8 Wiederholung des Berufsmaturitätsabschlusses Art Wer nicht bestanden hat, kann den Berufsmaturitätsabschluss einmal gemäss Artikel 29 der Verordnung über die Berufsmaturität vom 30. November 1998 des BBT wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Bei der Wiederholung tritt an die Stelle ungenügender Erfahrungsnoten in Fächern, die nicht geprüft wurden, eine Prüfung. Wird zur Vorbereitung der Prüfungswiederholung der ordentliche Berufsmaturitätsunterricht besucht, so werden die neuen Zeugnisnoten als Erfahrungsnote für die Berechnung der Fachnote berücksichtigt. In Fächern, in denen der Berufsmaturitätsabschluss nicht wiederholt werden muss, wird die Fachnote des ersten Abschlusses übernommen. Auf Gesuch hin können alle Fächer wiederholt werden. 2. Abschnitt: Eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung Eidgenössische Berufsmaturitätsprüfungen Art Wer die für die Berufsmaturität erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise als durch den Besuch eines anerkannten Berufsmaturitätslehrganges nach Artikel 2 erworben hat, kann eine eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung absolvieren. 6. Kapitel: Schlussbestimmungen Rechtsmittel Art Gegen die Entscheide der Berufsmaturitätsschule bei Aufnahme- und Berufsmaturitätsprüfung kann innert 14 Tagen, vom Empfang der schriftlichen Mitteilung an gerechnet, beim Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Erlass und Inkrafttreten Art Das vorliegende Reglement tritt nach Genehmigung durch das Departement für Volkswirtschaft und Soziales am.. in Kraft. Reglement NBMS Seite 8
9 Anhang zum Reglement Fächerplan Mindestlektionen angerechnet aus Grundausbildung I Grundlagenfächer Deutsch Französisch oder Italienisch 120 Englisch 160 Mathematik 240 Geschichte / Staatslehre Volkswirtschaft / Betriebswirtschaft/ Recht II Schwerpunktfächer Biologie und Ökologie 160 Physik / Chemie III Ergänzungsfächer Informatik und Kommunikation 80 Englisch FCE 80 Geografie Reglement NBMS Seite 9
Verordnung über die Berufsmaturität
Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 30. November 1998 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (Bundesamt), gestützt auf Artikel 29 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom
MehrWegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1.
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 31. Juli 2015 Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung
MehrVerordnung des Regierungsrates über die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung am Bildungszentrum für Wirtschaft in Weinfelden
4. Verordnung des Regierungsrates über die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung am Bildungszentrum für Wirtschaft in Weinfelden vom 6. November 004 (Stand 0. November 004). Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
MehrWEGLEITUNG Für Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil)
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 12. März 2014 WEGLEITUNG Für Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 07 (0 07) Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren Technische Berufsmaturität lehrbegleitend
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017 (2013 2017) Technische Berufsmaturität lehrbegleitend
MehrStudienordnung. BM 2 Berufsmaturität nach der Berufslehre Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft (Vollzeit)
Studienordnung BM 2 Berufsmaturität nach der Berufslehre Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft (Vollzeit) BM 2 Berufsmaturität nach der Berufslehre Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2018 (2015 2018) Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
MehrAide-mémoire VII Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit
EIDGENÖSSISCHE BERUFSMATURITÄTSKOMMISSION COMMISSION FEDERALE DE MATURITE PROFESSIONNELLE COMMISSIONE FEDERALE DI MATURITÀ PROFESSIONALE CUMISSIUN FEDERALA DA MATURITAD PROFESSIUNALA Aide-mémoire VII Notenberechnung,
MehrKaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017
Abteilung BM Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 1 / M-Profil Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über die Berufsmaturität
MehrEntwurf BMV 2009 (Stand 19. September 2007) 1 Ingress. Thema Lösungsvariante 1. Ingress
Entwurf BMV 2009 (Stand 19. September 2007) 1 Ingress Ingress Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 25 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 1 (BBG), verordnet: 2 Allgemeine
MehrRechtserlass PDF-Version. Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen (V Berufsmaturität BMS) 1. Aufnahme
Rechtserlass 422.251 PDF-Version Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen (V Berufsmaturität BMS) Vom 7. November 2007 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 18 Abs. 2
MehrBerufsmaturität: Promotionsreglement (BM2)
Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ Grundacherweg 6, 6060 Sarnen Postadresse: Postfach 1164, 6061 Sarnen Tel. 041 666 64 80, Fax 041 666 64 88 bwz@ow.ch, www.bwz-ow.ch Berufsmaturität: Promotionsreglement
MehrDer schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 25 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember , verordnet:
Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) vom Der schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 5 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 3. Dezember 00, verordnet:.
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017 (2014 2017) Kaufmann/Kauffrau M-Profil 1. Gesetzliche
MehrGemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.
Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.
MehrHANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) REGLEMENT ÜBER DIE ZULASSUNG UND DIE PROMOTION
HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) REGLEMENT ÜBER DIE ZULASSUNG UND DIE PROMOTION Aufgrund folgender Gesetze und Verordnungen erlässt die Handelsmittelschule Schaffhausen das nachstehende Reglement
MehrBerufsmaturität. Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Gesundheit und Soziales. BMS II Vollzeit Modell. am BBZ Schaffhausen
Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement Berufsmaturität der Ausrichtung Gesundheit und Soziales BMS II Vollzeit Modell am BBZ Schaffhausen Studienführer 1. Was ist die Berufsmaturität Die Berufsmaturität
MehrPrüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich
Fachmittelschulen des Kantons Zürich Prüfungsreglement 4.5.4 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 4. Juni 007) Der Bildungsrat beschliesst:. Dieses Reglement regelt die Abschlüsse
MehrKBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch
Reglement über die Berufsmaturität am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug Nur gültig für Lernende mit Schuleintritt ab Schuljahr 206/7 Vom 23. Juni 206 Das Kaufmännische Bildungszentrum Zug, gestützt auf
MehrVerordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 13. Dezember 2013 (Stand am 1. Februar 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
MehrReglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS)
640. Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung,
MehrÜbersicht über das Qualifikationsverfahren 2017
KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T 041 728 28 28, info.kbz@zg.ch Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017 Kaufmann / Kauffrau Erweiterte Grundbildung
MehrGesundheitlich-Soziale Berufsmaturität für gelernte Berufsleute GSBM II
Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität für gelernte Berufsleute GSBM II Ein Angebot des Berufsbildungszentrums Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Was ist die Berufsmaturität? Die Berufsmaturität
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.
MehrBerufsmaturitätsprüfungen 2017
Abteilung BM Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 2 Typ Wirtschaft Vollzeit und berufsbegleitend Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 Direktionsverordnung
MehrBerufsmaturitätsprüfungen 2017
Abteilung BM Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 2 Typ Dienstleistungen Vollzeit und berufsbegleitend Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences. Typ Technik. 4-jährige Ausbildung während der beruflichen Grundbildung BM1
Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences Typ Technik 4-jährige Ausbildung während der beruflichen Grundbildung 1 1. Ziele Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung,
MehrVerordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (Stand am 4. März 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
MehrKAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT
KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT für Berufslernende KVM Reglement über die Zulassung und die Promotion Reglement über die Berufsmaturitätsprüfungen I Reglement über die Zulassung und die Promotion für die
MehrReglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen
Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen.7 Vom. Juli 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 9. Juni 005 )
MehrReglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen. Reglement. Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen
4.2.1.3. Reglement über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen vom 17. März 2011 Reglement
MehrPromotionsreglement für die Wirtschaftsmittelschule
Promotionsreglement für die Wirtschaftsmittelschule Die Schulkommission des Gymnasiums Alpenstrasse Biel, gestützt auf Artikel 29-33 der Direktionsverordnung vom 6. April 2006 über die Berufsbildung, die
MehrPromotionsordnung für die Kantonsschule Zug
. Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:
MehrBerufsmaturität Prüfungswegleitung
Berufsmaturität Prüfungswegleitung Gültig ab 2016 Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule S olothurn Kaufmännische Berufsfachschule Olten Kaufmännische Berufsfachschule
MehrVerordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen
4.5 Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen vom 5. Januar 005 I. Unterricht In den Fachmittelschulen können die Studiengänge mit den
MehrFür provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler wird in der 3. beziehungsweise 4. Klasse am Ende des ersten Semesters ein Zwischenzeugnis
4.4 Verordnung des Regierungsrates über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen ) vom. Oktober 996 I. Promotion Den Schülerinnen
MehrWegleitung zum Qualifikationsverfahren. Kauffrau / Kaufmann (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit Berufsmaturität)
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Kauffrau / Kaufmann (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit Berufsmaturität) Wirtschaftsmittelschule Zug Lüssiweg 24, 6302 Zug T 041 728 12 12 www.wms-zug.ch info@wms-zug.ch
MehrStudienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Berufsmaturität. Technik, Architektur und Life Science. BMS I Lehrbegleitendes Modell
Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement Berufsmaturität der Ausrichtung Technik, Architektur und Life Science BMS I Lehrbegleitendes Modell am BBZ Schaffhausen Studienführer 1. Was ist die
MehrFür provisorisch beförderte Schülerinnen und Schüler wird in der 3. beziehungsweise 4. Klasse am Ende des ersten Semesters ein Zwischenzeugnis
4.4 Verordnung des Regierungsrates über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen ) vom. Oktober 996 I. Promotion Den Schülerinnen
MehrReglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen 1
Reglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen (Vom. September 008) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 9 der Verordnung über die Mittelschulen vom 9. Mai 97 und in Ausführung
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Kanton Zug 44.0. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom 0. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt
MehrKaufmännische Berufsmaturität (BM II)
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) nach abgeschlossener Berufslehre 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches
MehrVerordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung)
Berufsmaturitätsverordnung.00 Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) Vom. Februar 0 (Stand 9. August 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf lit. a des Kantonalen
MehrPromotion. vom 22. Oktober 1996 (Stand 1. August 2012) 1 Promotionstermin
4.4 Verordnung des Regierungsrates über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen * vom. Oktober 996 (Stand. August 0). Promotion
MehrBM 2 Wirtschaft am bwd
Seite 1 von 5 BM 2 Wirtschaft am bwd (Informationsbroschüre Version Schuljahr 2016/17) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen...1 2. Prüfungsfreie Aufnahme an die BM 2...2 3. Aufnahme mit Prüfung...2
MehrBerufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2)
Berufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2) Berufsleute mit EFZ Kauffrau / Kaufmann E- und B-Profil Berufsbegleitender Studiengang August 2018 Juni 2020 Vollzeitstudiengang August 2018 Juni 2019 1
MehrReglement Promotion Matura-Abteilung
Reglement Promotion Matura-Abteilung Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Promotion in die nächst höhere Klasse der Matura-Abteilung und für die Maturitätsprüfungen. Es richtet sich nach der
MehrDie Ausbildung dauert sechs Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.
4.5 Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF beziehungsweise zum diplomierten Betriebswirtschafter HF vom 4. Januar 0 (Stand.
MehrReglement Promotion Matura-Abteilung
Reglement Promotion Matura-Abteilung Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Promotion in die nächst höhere Klasse der Matura-Abteilung und für die Maturitätsprüfungen. Es richtet sich nach der
MehrBerufsmaturität Zofingen Jetzt einsteigen und du hast die Nase vorn.
Berufsmaturität Zofingen 2017 Jetzt einsteigen und du hast die Nase vorn. BERUFSMATURITÄT Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst eine erweiterte Allgemeinbildung und ergänzt eine drei- oder vierjährige
MehrDirekter Berufseinstieg. Universität und ETH. Fachprüfung. Passerelle. Berufsmaturität. Aufnahmeprüfung. Allgemeinbildung EA (Vorbereitung BM 2)
Berufsmaturität Wirtschaft und Gesellschaft verlangen heute vermehrt nach einer erweiterten Allgemeinbil dung, welche die individuellen Chancen am Arbeitsmarkt erhöht. Die Berufsmaturität (BM) vermittelt
MehrInformationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura
BM Informationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura BM-Absolventen 2016-2019 A) Allgemeine Informationen B) Prüfungen und Promotion C) Unterrichtsrhythmus (3 Jahre) /Schulfächer S. Forni, Leiter
Mehr8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer
MehrHANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)
HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) Reglement über die Abschlussprüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche
MehrBerufsmaturität 2 Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
Berufsmaturität 2 Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Zugangswege für Detailhandelsfachleute Vorstand Beat Augstburger Schulleitung Sprechstunden nach Vereinbarung Daniel Gobeli Jürg Dellenbach
MehrBerufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft
Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Berufsbegleitender Lehrgang Ausbildungsbeginn 2015 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium
Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5
MehrKanton Zug Promotionsordnung für die Fachmittelschule
Kanton Zug 44.9 Promotionsordnung für die Fachmittelschule Vom 6. März 005 (Stand. August 00) Die Schulkommission der Fachmittelschule, gestützt auf 5 Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom
MehrVerordnung über die eidgenössische Berufsmaturität
Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV) 412.103.1 vom 24. Juni 2009 (Stand am 23. August 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 25 Absatz
MehrPROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015
PROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen... 3 2 Promotion... 3 3 Allgemeine Richtlinien des Qualifikationsverfahrens...
MehrKanton Zug Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)
Kanton Zug 44.54 Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS) Vom 9. April 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf 4 Abs.
MehrVerordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung)
6. Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) Vom 7. Juli 000 (Stand. Januar 009) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 65 des Bundesgesetzes vom 9. April 978
MehrKauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität M-Profil. Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft
Kauffrau / Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität M-Profil Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Wirtschaftsschule KV Wetzikon Gewerbeschulstrasse 10 8620 Wetzikon Telefon 044 931 40 60 Fax 044 930
Mehrhttp://www.navigator.ch/gr/lpext.dll/br/ofhauptkapitel000/ofhauptkapitel004/o... Seite von 6 8.08.009 45.050 Verordnung über das Gymnasium (GymVO) Von der Regierung erlassen am 6. Juli 999 I. Allgemeine
MehrBM2. Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences. Typ Technik
Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences Typ Technik 2-jährige berufsbegleitende Ausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre 1. Ziel Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung,
MehrBerufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft
Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Vollzeitlehrgang Ausbildungsbeginn 2017 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation mit vielen
Mehrvom 3. Februar 2010 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. März 2008, LGBl Nr , verordnet die Regierung:
412.013 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 29 ausgegeben am 8. Februar 2010 Verordnung vom 3. Februar 2010 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbil- dung in der beruflichen Grundbildung
MehrKAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA NACH DER LEHRE (BM 2)
KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA NACH DER LEHRE (BM 2) Schuljahr 2013/2014 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation mit vielen Chancen Der Besuch der Kaufmännischen Berufsmaturitätsschule (BM 2) dient dem Erwerb der
MehrBerufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences. Typ Technik. 1-jährige Vollzeitausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre BM2
Berufsmaturität Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences Typ Technik 1-jährige Vollzeitausbildung Nach abgeschlossener Berufslehre BM2 1. Ziel Die Berufsmatura vermittelt eine breite Allgemeinbildung,
MehrWegleitung Kauffrau / Kaufmann M-Profil. gemäss BiVo 2012
Wegleitung Kauffrau / Kaufmann M-Profil gemäss BiVo 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Promotion und Profilwechsel im M-Profil 2 1.1. Promotionsbedingungen 2 1.2. Provisorische Promotion 2 1.3. Wiederholung des
MehrReglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002
Entwurf vom 24. Januar 2002 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 vom... Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die Artikel 2, 4 und
MehrVerordnung über das Gymnasium (GymVO) 1)
45.050 Verordnung über das Gymnasium (GymVO) ) Von der Regierung erlassen am 6. Juli 999 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Diese Verordnung regelt für das nach den Bestimmungen des Maturitätsanerkennungsreglementes
MehrBM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute
Kanton St. Gallen Bildungsdepartement BM 2 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona Lust auf mehr? Mehr Befriedigung bei der Arbeit? Mehr Möglichkeiten
MehrKanton Zug Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug,
Kanton Zug 4. Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
MehrReglement über die Ergänzungsprüfung
BSG 6.911.1 Reglement über die Ergänzungsprüfung (Ergänzungsprüfungsreglement) vom 16. Juni 01 Der Schulrat der Pädagogischen Hochschule, gestützt auf Artikel Absatz und Artikel a Absatz der Verordnung
MehrKanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt
MehrBerufsmaturitätsprüfungsreglement der Wirtschaftsmittelschule
Amtsinterner Neudruck vom Juli 2016 Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Wirtschaftsmittelschule vom 27. Juni 2012 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes
MehrÜbersicht über das Qualifikationsverfahren
KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T +41 41 728 28 28, info.kbz@zg.ch Übersicht über das Qualifikationsverfahren Kaufmann / Kauffrau Erweiterte Grundbildung
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal. Studienordnung. KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität.
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Studienordnung KBM II - Kaufmännische Berufsmaturität nach der Berufslehre (Vollzeit) 1. Zielsetzung Der Lehrgang vermittelt eine breite
MehrSSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO
SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
MehrVerordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO)
45.0 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden ) von der Regierung erlassen am
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2016
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen
MehrPromotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
44.0. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug vom 0. Juni 009 ) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Abs. des Gesetzes über
MehrPrüfungswegleitung 2018
Prüfungswegleitung 2018 für die Handelsmittelschule an der Kantonsschule Kollegium Schwyz, die Kaufmännische Berufsschule Lachen und die Kaufmännische Berufsschule Schwyz 1. Grundlagen Berufsmaturitätslehrgang
MehrKaufmännische Berufsmatura nach abgeschlossener Lehre
Kaufmännische Berufsmatura nach abgeschlossener Lehre BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen 2-semestrige BM-2-Vollzeit Montag bis Donnerstag ganztags 4-semestrige BM-2-Teilzeit Montag
MehrBerufsmaturität Technische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute
Kanton St. Gallen Bildungsdepartement Berufsmaturität Technische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil-Jona 2 Die Technische Berufsmaturität nach der abgeschlossenen
MehrVerordnung über das Gymnasium (GymVO) 1)
45.050 Verordnung über das Gymnasium (GymVO) ) Von der Regierung erlassen am 6. Juli 999 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Diese Verordnung regelt für das nach den Bestimmungen des Maturitätsanerkennungsreglementes
MehrVerordnung über die Fachmittelschule (FMSVO)
45.40 Verordnung über die Fachmittelschule (FMSVO) Vom. September 008 (Stand. Oktober 0) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Mittelschulgesetzes ) von der Regierung erlassen am.
MehrReglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen 1
Reglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen 64.4 (Vom. September 008) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 7 und des Mittelschulgesetzes vom 0. Mai 009 und in Ausführung
MehrDieses Reglement regelt die Beurteilung und die Promotion der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Kantonalen Mittelschule Uri.
REGLEMENT über die Beurteilung und die Promotion an der Kantonalen Mittelschule Uri (PRR 1 ) (vom 30. Juni 2004 und vom 24. Juni 2004 2 ; Stand am 1. August 2011) Der Erziehungsrat und der Mittelschulrat
MehrLEITFADEN. Kauffrau und Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität BM 1
LEITFADEN Kauffrau und Kaufmann EFZ mit Berufsmaturität BM 1 Gültig ab Lehrbeginn 2015 2 1. Ausbildungsziele Den Beruf der Kauffrau und des Kaufmanns EFZ erlernt man im B-Profil oder im E-Profil. Als attraktive
MehrNr. 440 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Diplomprüfungen an den Wirtschaftsmittelschulen des Kantons Luzern
Nr. 440 Reglement über die Aufnahme, die Promotion und die Diplomprüfungen an den Wirtschaftsmittelschulen des Kantons Luzern vom. Juli 007 * (Stand 0. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Luzern,
MehrVerordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung
Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung Änderung vom 22. April 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 1 über die schweizerische Maturitätsprüfung
MehrBerufsmaturität BMS 2 mit Lehr abschluss
Berufsmaturität BMS 2 mit Lehr abschluss Gestalterische, Naturwissenschaftliche und Technische Richtung SJ 2015/16 Tellistrasse 58 Postfach 3 CH-5001 Aarau T +41 62 832 36 36 F +41 62 832 36 37 info@bs-aarau.ch
MehrBerufsmaturitätsschule. Begrüssung, Merkblätter. An die neu eintretenden Studierenden der BM2 Winterthur. Winterthur, 29.
Berufsmaturitätsschule Technik, Architektur, Life Sciences Gesundheit und Soziales Berufsmaturitätsschule Winterthur Zürcherstrasse 28 8400 Winterthur T 052 267 87 81, F 052 267 87 88 bms@bbw.ch, www.bbw.ch
MehrVerordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen
4.5 Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen vom 5. Januar 005 (Stand. Januar 0). Unterricht Ausbildungsgänge; Ausbildungsdauer In den
MehrReglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen
Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.
Mehr