Berufsmaturitätsprüfungen 2017
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- Rosa Bader
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1 Abteilung BM Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 2 Typ Dienstleistungen Vollzeit und berufsbegleitend Wegleitung
2 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 Direktionsverordnung über die Berufsbildung (Stand ) Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dezember 2012 Weisungen betreffend Durchführung der Berufsmaturitätsprüfung, Erziehungsdirektion Kanton Bern, 21. Mai Fächer Deutsch Französisch Englisch Mathematik Finanz- und Rechnungswesen Wirtschaft und Recht 1 Geschichte und Politik Wirtschaft und Recht 2 Interdisziplinäres Arbeiten 3 Berechnung der Gesamtnote/der Fachnote/der Prüfungsnote/der Erfahrungsnote Die Gesamtnote der Berufsmaturitätsprüfung ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimalstelle gerundet (0,1) Als Fachnote in den Prüfungsfächern gilt der Durchschnitt des Prüfungsergebnisses (=50%) und der Durchschnittsnote aus allen Semester-Zeugnisnoten (=Erfahrungsnote, 50%), auf eine halbe oder ganze Note (0,5) gerundet. Die Prüfungsnote wird aus dem Durchschnitt der Noten aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gebildet und auf 0,5 gerundet. Bei Fächern, die nur schriftlich geprüft werden, gilt diese Note als Prüfungsnote. Die Erfahrungsnote ist der Durchschnitt aus allen Semesterzeugnisnoten. Sie wird auf 0,5 gerundet. 4 Bedingungen für das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfungen Für das Bestehen müssen die drei folgenden Bedingungen erfüllt sein: Der Durchschnitt aller Fachnoten beträgt mindestens 4.0 Höchstens zwei Fachnoten sind ungenügend. Die Summe der Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 darf den Wert 2.0 nicht übersteigen. 5 Nicht bestandene Berufsmaturitätsprüfung Die Berufsmaturitätsprüfung kann einmal wiederholt werden. Wiederholt werden jene Fächer, in denen bei der ersten Prüfung eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Bei der Wiederholung der Prüfung zählt nur die Prüfungsnote. Wird zur Vorbereitung der Berufsmaturitätsunterricht besucht, zählen für die Notenberechnung die neuen Erfahrungsnoten. Die alten Erfahrungsnoten der zu wiederholenden Fächer zählen auf keinen Fall mehr. 6 Wegleitung zu den einzelnen Fächern 6.1 Deutsch schriftliche Prüfung: Textproduktion: 150 Minuten Stellungnahme/Erörterung (3 Themen zur Wahl) Rechtschreibewörterbuch 2
3 mündliche Prüfung: Literatur: 30 Minuten (davon 15 Minuten Vorbereitungszeit) Gespräch (Textausschnitt) keine 6.2 Französisch Diplôme d Etudes en Langue Française DELF B1 oder interne Berufsmaturitätsprüfung : schriftlich 120 Min., mündlich 15 Min. Umwandlungen der erzielten Punkte in Noten gemäss Angaben der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) Umrechnungsskala Punkte Note Englisch Preliminary English Test (PET) oder Business English Certificate (BEC) oder interne Berufsmaturitätsprüfung: schrriftlich 120 Min., mündlich 15 Min. Umwandlungen der erzielten Punkte in Noten gemäss Angaben der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) Umrechnungsskala Skala für Abschlüsse bis 2014 Skala ab 2015 PET BEC Note PET BEC
4 6.4 Finanz- und Rechnungswesen 180 Minuten Aufgaben aus allen Bereichen des Rechnungswesens gemäss schulinternem Lehrplan ZGB / OR (unkommentiert!) 6.5 Wirtschaft und Recht Mathematik 120 Minuten Aufgaben gemäss schulinternem Lehrplan ZGB / OR (unkommentiert!) / SCHKG 120 Minuten Aufgaben gemäss schulinternem Lehrplan Formelsammlung (wird abgegeben) 6.7 Geschichte und Politik Keine Prüfung Fachnote = Durchschnitt der Zeugnisnoten auf 0,5 gerundet 6.8 Wirtschaft und Recht 2 Keine Prüfung Fachnote = Durchschnitt der Zeugnisnoten auf 0,5 gerundet 6.9 Interdisziplinäres Arbeiten (IDA) Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern (IDAF): BM 2 Vollzeit: Durchschnitt von IDAF 1,2 und 3 auf 0.5 gerundet ergibt Note IDAF BM 2 berufsbegleitend: Durchschnitt von IDAF 1 und 2 ergibt Zeugnisnote IDAF im 1. Semester, Durchschnitt von IDAF 3 und 4 ergibt Zeugnisnote IDAF im 2. Semester, der Schnitt der beiden Zeugnisnoten auf 0.5 gerundet ergibt die Note IDAF Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA): Die Bewertung der Dokumentation, der Präsentation und des Erarbeitungsprozesses ergibt die Note IDPA Fachnote IDA: Durchschnitt von IDAF und IDPA auf 0.5 gerundet 7 Zulassung zur Prüfung Zur Berufsmaturitätsprüfung wird zugelassen, wer die Promotion ins nächste Semester geschafft hat, pro Fach und Semester in jedem Fach mindestens 80 Prozent der Lektionen besucht und eine bewertbare interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) fristgerecht abgeliefert hat. 4
5 8 Unredlichkeiten anlässlich der Prüfung Bei Unredlichkeiten im Zusammenhang mit der Berufsmaturitätsprüfung, insbesondere bei Mitnahme oder Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel, wird die Prüfung von der Kantonalen Berufsmaturitätskommission KBMK als ungültig erklärt und kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Bleibt jemand unentschuldigt einer Prüfung fern, so gilt diese als abgelegt und wird mit der Note 1.0 bewertet. 9 Prüfungskommission Die Aufgaben der Prüfungskommission für die Berufsmaturität werden von der Kantonalen Berufsmaturitätskommission (KBMK) wahrgenommen. 10 Prüfungsleitung Franz Hellmüller, Leiter Berufsmaturität, WKS KV Bildung September 2016 / Änderungen vorbehalten 5
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