Promotionsreglement ab Schuljahr 2017/2018 Vom Vorstand genehmigt am Vergleich
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1 Promotionsreglement ab Schuljahr 2017/2018 Vom Vorstand genehmigt am Vergleich Neue Fassung 2017/2018 Heutige Fassung ( ) 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Am Ende jedes Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt Die Zeugnisnoten errechnen sich aufgr erteilter Einzelnoten in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Arbeiten sowie der Beiträge im Unterricht während der ganzen Zeugnisperiode Die Leistungen werden im Zeugnis mit ganzen halben Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Leistungen mit Noten unter 4 sind ungenügend Werden Arbeiten trotz Mahnung ohne zwingende Gründe nicht ausgeführt oder nicht fristgerecht abgegeben, so dass keine Beurteilung erfolgen kann, so wird kein Zeugnis ausgestellt Die Klassenkonferenz entscheidet über die Promotionen. Aus wichtigen Gründen kann der Promotionstermin für einzelne Klassen oder für einzelne Schülerinnen Schüler verschoben werden. 1.1 Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt Die Zeugnisnoten errechnen sich aufgr erteilter Einzelnoten in schriftlichen, mündlichen oder praktischen Arbeiten sowie der Beiträge im Unterricht während der ganzen Zeugnisperiode Die Leistungen werden im Zeugnis mit ganzen halben Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Leistungen mit Noten unter 4 sind ungenügend Werden Arbeiten trotz Mahnung ohne zwingende Gründe nicht ausgeführt oder nicht fristgerecht abgegeben, so dass keine Beurteilung erfolgen kann, so wird kein Zeugnis ausgestellt Die Klassenkonferenz entscheidet über die Promotionen. Aus wichtigen Gründen kann der Promotionstermin für einzelne Klassen oder für einzelne Schülerinnen Schüler verschoben werden. 1.2 Für Arbeits- Sozialverhalten werden keine Noten, sondern Bemerkungen gesetzt. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 1/10
2 1.2 Nichtpromotionen aus disziplinarischen Gründen sind nicht zulässig. Massnahmen werden im Disziplinarreglement geregelt. 1.3 Nichtpromotionen aus disziplinarischen Gründen sind nicht zulässig. Massnahmen werden im Disziplinarreglement geregelt. 2 Promotionsfächer 2 Promotions- Hauptfächer Klassenbezeichnungen siehe Glossar am Ende des Dokuments. 2.1 Unterstufe (5. Vorbereitungsklasse bis Quinta) Promotionsfächer sind sämtliche im betreffenden Schuljahr unterrichteten obligatorischen Fächer ausser Hauswirtschaft, ICT Religion Hauptfächer sind Deutsch Mathematik Die NMG-Teilbereiche Biologie, Geografie Geschichte werden einzeln gezählt. 2.1 Unterstufe (5. Vorbereitungsklasse bis Quinta) Promotionsfächer sind sämtliche im betreffenden Semester unterrichteten obligatorischen Fächer ausser Hauswirtschaft, Informatik Religion. Latein in der Sexta wird nur auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers als Promotionsfach gezählt Hauptfächer sind Deutsch, Französisch Mathematik Die NMM-Teilbereiche Biologie, Chemie, Geografie, Geschichte Physik werden einzeln gezählt Für die Semesterfächer Chemie Physik werden zwei gleichwertige Teilnoten auf Zehntel genau ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Jahresnote In der Fächergruppe Gestalten werden die Noten wie folgt ermittelt: a) Bildnerisches Gestalten (BG) bildet allein eine Jahresnote. b) Technisches Textiles Gestalten (TTG) bilden als Semesterfächer gemeinsam eine Jahresnote. c) Wenn im selben Jahr sowohl BG als auch TTG unterrichtet werden, werden zwei gleichwertige Teilnoten auf Zehntel genau ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Jahresnote Wenn im Fach Gestalten im gleichen Semester Bildnerisches Technisches Gestalten unterrichtet werden, werden zwei gleichwertige Teilnoten ausgewiesen. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 2/10
3 2.2 Fokusklasse Promotionsfächer sind sämtliche im betreffenden Schuljahr unterrichteten obligatorischen Fächer ausser ICT Religion Hauptfächer sind Deutsch Mathematik Für die Teilbereiche des Faches MINT (Biologie, Chemie, Physik Angewandte Mathematik) werden gleichwertige Teilnoten auf Zehntel genau ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die MINT-Jahresnote Für die Semesterfächer Geografie Geschichte werden zwei gleichwertige Teilnoten auf Zehntel genau ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Jahresnote Für die Semesterfächer Bildnerisches Gestalten Musik werden zwei gleichwertige Teilnoten auf Zehntel genau ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Jahresnote. 2.3 Gymnasium (Quarta bis Prima) Promotionsfächer sind sämtliche im betreffenden Schuljahr unterrichteten obligatorischen Fächer ausser ICT in der Quarta Jedes Schwerpunktfach zählt als ein einziges Promotionsfach. In den Schwerpunktfächern "Biologie Chemie", "Physik Anwendungen der Mathematik" werden auf Zehntel gerechnete Teilnoten ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Note des Schwerpunktfaches. 2.2 Gymnasium (Quarta bis Prima) Promotionsfächer sind sämtliche im betreffenden Semester unterrichteten obligatorischen Fächer Jedes Schwerpunktfach zählt als ein einziges Promotionsfach. In den Schwerpunktfächern "Biologie Chemie", "Physik Anwendungen der Mathematik" werden auf Zehntel gerechnete Teilnoten ausgewiesen. Der Schnitt dieser Teilnoten ergibt die Note des Schwerpunktfaches. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 3/10
4 2.3.3 Die Schlussnote der Maturaarbeit in der Prima wird spätestens bis zum Ende des ersten Semesters vor der Sportwoche durch eine separate Verfügung festgehalten Die Maturaarbeit zählt im ersten Semester der Prima als Promotionsfach. 3 Rungsregel Die Durchschnittsnote der Promotionsfächer wird im Zeugnis auf eine Dezimale geret. Entsteht bei der Berechnung als zweite Dezimale eine 5, so wird aufgeret. Eine dritte Dezimale bleibt unberücksichtigt. 3 Genügende Zeugnisse 3.1 Unterstufe (5. Vorbereitungsklasse bis Quinta) 4 Genügende Zeugnisse 4.1 In der 5. Vorbereitungsklasse bis Quinta ist ein Zeugnis genügend, Ein Zeugnis ist genügend, wenn der Durchschnitt der Promotionsfächer bei 4,0 oder höher liegt wenn nicht mehr als zwei Promotionsfächer ungenügende Noten aufweisen wenn nicht mehr als ein Hauptfach ungenügend ist wenn der Durchschnitt der Promotionsfächer bei 4,0 oder höher liegt wenn nicht mehr als zwei Promotionsfächer ungenügende Noten aufweisen wenn nicht mehr als ein Hauptfach ungenügend ist Rungsregel zur Ermittlung des Durchschnitts in Art : Der Schnitt aller Promotionsfächer wird auf eine Dezimale geret. Entsteht bei der Berechnung als zweite Dezimale eine 5, so wird aufgeret. Eine dritte Dezimale bleibt unberücksichtigt. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 4/10
5 3.2 Fokusklasse Ein Zeugnis ist genügend, wenn der Durchschnitt der Promotionsfächer bei 4,0 oder höher liegt wenn nicht mehr als zwei Promotionsfächer ungenügende Noten aufweisen wenn nicht mehr als ein Hauptfach ungenügend ist Rungsregel zur Ermittlung des Durchschnitts in Art : Der Schnitt aller Promotionsfächer wird auf eine Dezimale geret. Entsteht bei der Berechnung als zweite Dezimale eine 5, so wird aufgeret. Eine dritte Dezimale bleibt unberücksichtigt. 3.3 Gymnasium (Quarta bis Prima) Ein Zeugnis ist genügend, wenn die Regel der doppelten Kompensation erfüllt ist, das heisst, wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben (analog Art 16 Maturitätsanerkennungsreglement MAR) In der Quarta bis Prima ist ein Zeugnis genügend, wenn nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt werden Und wenn die Regel der doppelten Kompensation erfüllt ist, das heisst, wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben (analog Art 16 Maturitätsanerkennungsreglement MAR) 1 Beispiel Art : Eine Note 3,5 in einem Fach muss mindestens in einem anderen Fach durch eine Note 5,0 oder in zwei anderen Fächern durch die Note 4,5 kompensiert werden. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 5/10
6 3.3.2 wenn die Regel der Mangelpunkte erfüllt ist, das heisst, wenn die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten 2 Punkte nicht übersteigt wenn die Regel der Mangelpunkte erfüllt ist, das heisst, wenn die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten 2 Punkte nicht übersteigt. 4 Zwischenzeugnis Am Ende des ersten Semesters vor der Sportwoche wird der bisher erreichte Leistungsstand in den unterrichteten Fächern in Form eines Zwischenzeugnisses festgehalten. Diese Erhebung hat keinen Promotionscharakter. 5 Promotionen 5.1 Promotionen erfolgen am Ende jedes Schuljahres. Über die Promotion aufgr der Zeugnisse Reglemente befindet die Klassenkonferenz. 5.2 Schülerinnen Schüler mit einem ungenügenden Zeugnis werden nicht promoviert. 5 Promotionen 5.1 Promotionen erfolgen am Ende jedes Semesters. Über die Promotion aufgr der Zeugnisse Reglemente befindet die Klassenkonferenz Schülerinnen Schüler mit zwei aufeinander folgenden ungenügenden Zeugnissen werden nicht promoviert Ein ungenügendes Zeugnis, das noch zur Promotion führt, erhält den Vermerk "Promotion gefährdet". 5.2 In begründeten Sonderfällen kann die Klassenkonferenz das Provisorium um ein Semester verlängern können die Schülerinnen Schüler, resp. deren Erziehungsberechtigte innert 30 Tagen nach Bekanntgabe eines Nichtpromotionsentscheides ein Gesuch um provisorische Promotion an die Klassenkonferenz richten. 2 Beispiel Art : Die Regel ist erfüllt bei einem Zeugnis mit vier Noten 3,5; mit zwei Noten 3,0; mit einer Note 2,5 plus einer Note 3,5. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 6/10
7 5.3 Die Promotion in die Sexta erfolgt in jedem Fall provisorisch. Voraussetzung ist ein genügendes Zeugnis am Ende der 6. Klasse. Das Provisorium dauert wie bei neu aufgenommenen Schülerinnen Schülern zwei Semester. 5.3 Promotion in die Quinta auf Sekarschulniveau Am Ende der Sexta kann die Klassenkonferenz bei nicht promovierten Schülerinnen Schülern eine oder mehrere Noten um einen Notenpunkt anheben auf Sekarschulniveau umrechnen. Sofern das Zeugnis danach genügend ist, können diese Schülerinnen Schüler mit dem Vermerk auf Sekarschulniveau promoviert in der Klasse verbleiben Wer im Sekarstatus ist, kann mit entsprechenden Leistungen am Ende der Quinta ein genügendes Zeugnis auf Niveau Untergymnasium erreichen. 5.4 Promotion Quinta Sekarschulniveau: Am Ende der Sexta in der Quinta kann die Klassenkonferenz bei nicht promovierten Schülerinnen Schülern eine oder mehrere Noten auf Sekarschulniveau umrechnen. Sofern das Zeugnis danach genügend ist, können diese Schülerinnen Schüler mit dem Vermerk auf Sekarschulniveau promoviert in der Klasse verbleiben. Ein Anpassen der Sekarschulnoten auf das Niveau des Langzeitgymnasiums ist auf Semesterende hin möglich Die Einstufung der Schülerinnen Schüler in das Sekar- Realschulniveau entspricht der Einstufung bei den stadtbernischen Schulen. 5.4 Promotion in die Fokusklasse Am Ende der Quinta kann die Klassenkonferenz bei nicht promovierten Schülerinnen Schülern eine oder mehrere Noten um einen Notenpunkt anheben auf Sekarschulniveau umrechnen. Sofern das Zeugnis danach genügend ist, können diese Schülerinnen Schüler in die Fokusklasse promoviert werden. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 7/10
8 5.5 Promotion in die Quarta Die Promotion in die Quarta aus der Quinta aus der Fokusklasse erfolgt mit genügendem Zeugnis gemäss Art oder nach bestandener Aufnahmeprüfung des Freien Gymnasiums für die Quarta. 5.5 Die Promotion in die Quarta erfolgt entweder gemäss den Bestehensnormen der Unterstufe oder provisorisch nach dem bestandenen Stufentest der Quinta (Durchschnitt 4.0 in der klassenintern durchgeführten Vergleichsprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch Mathematik). Das Provisorium dauert wie bei neu aufgenommenen Schülerinnen Schülern zwei Semester. 6 Beendigung der obligatorischen Schulzeit 6.1 Schülerinnen Schüler, die in ihrem 9. Schuljahr stehen im ersten Semester ein zweites ungenügendes Zeugnis aufweisen, können auf Wunsch der Eltern bis zum Ende des Schuljahrs in der Klasse verbleiben, wenn der Austritt auf Ende des Schuljahrs schriftlich erklärt wird. Vorbehalten bleibt Die Verpflichtung zum Austritt Ende Quarta kann aufgehoben werden, wenn die Schülerin oder der Schüler am Ende des betreffenden Schuljahrs ein genügendes Zeugnis erreicht eine positive Prognose in Bezug auf die gymnasiale Laufbahn gestellt werden kann. Den Entscheid trifft die Klassenkonferenz. 6 Repetition 6.1 Die Vorbereitungsklasse können nur in Ausnahmefällen mit Bewilligung der Klassenkonferenz wiederholt werden. 7 Repetitionen 7.1 Die Vorbereitungsklasse können nur in Ausnahmefällen mit Bewilligung der Klassenkonferenz wiederholt werden. 6.2 Die Fokusklasse kann nicht wiederholt werden. 6.3 Von der Sexta bis mit Quarta haben die Schülerinnen Schüler einmal die Möglichkeit, ein Schuljahr zu wiederholen, sofern sie auf der Sekarstufe 1 noch nie repetiert haben. 7.2 Von der Sexta bis mit Quarta haben die Schülerinnen Schüler einmal die Möglichkeit, ein Schuljahr zu wiederholen, sofern sie auf der Sekarstufe I noch nie repetiert haben. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 8/10
9 6.4 In der postobligatorischen Schulzeit (Tertia bis Prima) können Schülerinnen Schüler einmal ein Schuljahr wiederholen. 7.3 In der postobligatorischen Schulzeit (Tertia bis Prima) können Schülerinnen Schüler einmal ein Schuljahr wiederholen. Die Repetition nach dem 1. Semester der Tertia im 2. Semester der Quarta gilt als Wiederholung in der postobligatorischen Schulzeit. 7.4 Repetentinnen Repetenten, deren Zeugnis im ersten Repetitionssemester nicht genügt, müssen aus dem Freien Gymnasium austreten. 6.5 Die Schulleitung kann eine Wiederholung bewilligen, wenn die Nichtpromotion auf wichtige Gründe wie längere Krankheit oder besondere persönliche Umstände zurückzuführen ist. 6.6 Schülerinnen Schüler, welche die Maturitätsprüfung ein erstes Mal nicht bestanden haben, haben das Recht, unmittelbar darauf das letzte Schuljahr zu repetieren. 7.5 Schülerinnen Schüler, welche die Maturitätsprüfung ein erstes Mal nicht bestanden haben, haben das Recht, unmittelbar darauf das letzte Schuljahr zu repetieren. 7 Beschwerderecht Gegen Entscheide, die sich auf dieses Reglement stützen, kann bei der Schulkommission innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheide schriftlich begründet Beschwerde erhoben werden. Die Entscheide der Schulkommission sind endgültig. 8 Beschwerderecht Gegen Entscheide, die sich auf dieses Reglement stützen, kann bei der Schulkommission innert 30 Tagen nach Bekanntgabe der Entscheide schriftlich begründet Beschwerde erhoben werden. Die Entscheide der Schulkommission sind endgültig. 8 Übergangsbestimmungen 8.1 Das vorliegende Reglement ersetzt das Reglement vom 1. Dezember Es gilt ab dem Schuljahr 2017/2018 für alle Stufen von der 5. Klasse bis mit Seka. 9 Übergangsbestimmungen 9.1 Das vorliegende Reglement ersetzt das Reglement vom 3. Dezember Es gilt ab dem Schuljahr 2015/2016 für alle Stufen von der 5. Klasse bis mit Seka. Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 9/10
10 8.3 Für die Prima 2017/2018 bleibt das Reglement vom 1. Dezember 2014 bis zur Maturität gültig. Bei Repetitionen gilt das Reglement der neuen Klasse. 9.3 Für Prima 2015/2016 bleibt das Reglement vom 3. Dezember 2012 bis zu deren Maturität gültig. Bei Repetitionen gilt das Reglement der neuen Klasse. 8.4 Übergangsbestimmung zum bisherigen Artikel 5.1.2: Wer am Ende der Quinta, Quarta Tertia 2016/2017 ein ungenügendes Zeugnis damit den Vermerk Promotion gefährdet erhält, wird trotz der Warnung in die nächste Stufe promoviert. Bern, 5. Dezember 2016 Für den Vorstand des Freien Gymnasiums Bern Bern, 1. Dezember 2014 Für den Vorstand des Freien Gymnasiums Bern. Glossar Klassenbezeichnung Schuljahre 5. Vorbereitungsklasse 5. Schuljahr Primarstufe 6. Vorbereitungsklasse 6. Schuljahr Primarstufe Sexta Quinta 7. Schuljahr Sekarstufe 1 Untergymnasium 8. Schuljahr Sekarstufe 1 Untergymnasium Fokusklasse 9. Schuljahr Sekarstufe 1 Quarta 9. Schuljahr Gymnasium Gym 1 Tertia 10. Schuljahr Gymnasium Gym 2 Seka 11. Schuljahr Gymnasium Gym 3 Prima 12. Schuljahr Gymnasium Gym 4 Promotionsreglement ab 2017/2018, Jahrespromotion, , Vergleich 10/10
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