Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst:
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- Liane Weiss
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1 Reglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen (Änderung vom. Februar 0) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz beschliesst: I. Das Reglement über die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen vom. September 008 wird wie folgt geändert: Abs. Der Prüfungsstoff ist durch die Lehrpläne und die in Abs. erwähnten Rahmenvorgaben bestimmt. Er umfasst in der Regel den Stoff der zweiten und dritten Klasse, sowie, insbesondere für den Abschluss der Fachmaturität, Kenntnisse aus der zusätzlichen Allgemeinbildung bzw. aus dem Praktikum. 4 Abs. Die massgeblichen allgemeinbildenden und berufsfeldspezifischen Fächer sind gemäss Rahmenlehrplan der EDK in folgende Lernbereiche unterteilt: Sprachen und Kommunikation Mathematik und Naturwissenschaften Sozialwissenschaften Musische Aktivitäten und Sport 5 Massgebliche Fächer Für den Fachmittelschulabschluss sind die Leistungen in folgenden Fächern massgebend: a) Allgemeinbildende Fächer. Deutsch. Französisch / Italienisch. Englisch 4. Mathematik 5. Biologie 6. Chemie 7. Physik 8. Geschichte / Politische Bildung 9. Geografie 0. Sport
2 b) Berufsfeldspezifische Fächer Pädagogik. Gestalten. Musik. Psychologie / Pädagogik Gesundheit. Humanbiologie. Psychologie / Pädagogik. Wirtschaft / Recht Soziales. Geschichte / Politische Bildung. Psychologie / Pädagogik. Wirtschaft / Recht Gestaltung und Kunst. Musik. Bildnerisches Gestalten. Technisches Gestalten 9 Abs. Geprüft werden folgende Fächer:. Deutsch: schriftlich und mündlich. Englisch: schriftlich und mündlich. Mathematik: schriftlich 4. Französisch oder Italienisch: schriftlich oder mündlich 5. Eines der folgenden Fächer: Biologie, Chemie, Physik; schriftlich oder mündlich 6. Ein berufsfeldbezogenes Fach, welches nicht identisch mit den unter Punkt 5 aufgeführten Fächern ist: schriftlich oder mündlich. Die Schulleitung legt die Prüfungsfächer unter Punkt 5 und 6 zu Beginn des. Schuljahres fest. Die Prüfungsform in den Fächern 4-6 gemäss Abs. wird jährlich durch die Schule, in Absprache mit dem Bildungsdepartement, festgelegt. 5 Zusätzliche Leistungen für den Abschluss der Fachmaturität Für den Abschluss der Fachmaturität sind neben dem Fachmittelschulausweis folgende zusätzlichen Leistungen zu erbringen: ausgewiesene Praktika im gewählten Berufsfeld oder praktische individuelle Leistungen oder eine ergänzende Allgemeinbildung für den Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule, und eine Fachmaturitätsarbeit im gewählten Berufsfeld. Für die detaillierte Ausgestaltung dieser Zusatzleistungen gilt Art. 7 des EDK- Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen.
3 6 Fachmaturitätsarbeit Die Fachmaturitätsarbeit wird im gewählten Berufsfeld verfasst, in Form eines Praktikumsberichts mit Evaluation oder in Form einer spezifischen Arbeit aus dem Bereich der praktischen Leistungen oder der Allgemeinbildung. Die Bewertung der Arbeit wird als schriftliche Teilnote, die Bewertung der Präsentation dieser Arbeit als mündliche Teilnote für die Prüfungsnote gewertet. Die Arbeit muss spätestens einen Monat vor dem Termin der mündlichen Präsentation eingereicht werden. 4 Die Arbeit wird mit halben und ganzen Noten bewertet. Ein genügend bewerteter schriftlicher Teil ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Präsentation. 5 Die Dauer der mündlichen Präsentation beträgt 0 Minuten. 6 Die Schule erlässt für die Abfassung der Fachmaturitätsarbeit eine Wegleitung. 7 Fachmaturitätszeugnis c) den Vermerk gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis; h) das Thema und die Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit; Abs. bis 4 Abs. und werden aufgehoben. Bisheriger Abs. 4 wird zu Abs.. Neuer Abschnitt: V. Fachmaturitäten Gesundheit / Soziale Arbeit 7 Grundsatz Die Fachmaturitäten Gesundheit und Soziale Arbeit schaffen die Voraussetzungen für Studien an Fachhochschulen, namentlich für Studiengänge in den Bereichen Gesundheitswesen und Soziale Arbeit. Zum Lehrgang wird zugelassen, wer einen Fachmittelschulausweis im entsprechenden Berufsfeld vorweist. 8 Inhalt Die Ausbildung zum Erwerb der Fachmaturität Gesundheit oder Soziale Arbeit umfasst einen begleiteten, strukturierten und ausgewerteten Einsatz in einer Institution des gewählten Berufsfelds. Hinsichtlich Dauer des Einsatzes gelten die Richtlinien der EDK für den Vollzug des Reglements über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom. Januar 004.
4 Der Einsatz wird von der Fachmittelschule unter Beizug des Praktikumsbetriebs bewertet. 9 Fachmaturitätsarbeit Die Arbeit befasst sich mit einem Thema aus dem Bereich der praktischen Leistungen. Die Note der Fachmaturitätsarbeit und die mündliche Präsentation zählen zu je 50%. 0 Bestehensnormen Die Fachmaturität wird erteilt, wenn die beiden Bedingungen erfüllt sind: a) Das Praktikum an einer berufsfeldspezifischen Institution ist mit dem Prädikat "erfüllt" abgeschlossen, und b) die Fachmaturitätsarbeit ist mindestens mit der Gesamtnote 4.0 bewertet. Wiederholung der Fachmaturität Wer den Fachmaturitätsabschluss nicht bestanden hat, kann ihn einmal wiederholen. Es werden diejenigen Teile wiederholt, in denen nach 0 eine ungenügende Leistung erzielt worden ist. Expertenwesen Als Experten werden vom Erziehungsrat gewählte Mitglieder der Maturitätskommission beigezogen. Sie wohnen der Präsentation der Fachmaturitätsarbeiten bei und sorgen für deren ordnungsgemässen Ablauf. VI. Schlussbestimmungen Bisherige 7 9 werden zu 5. II. Übergangsbestimmung zur Änderung vom. Februar 0 Die Änderung vom. Februar 0 findet auf Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 0/0 in die Fachmittelschule eingetreten sind, keine Anwendung. Für diese Schülerinnen und Schüler gelten bezüglich der Fachmaturitäten Gesundheit und Soziale Arbeit die vom Erziehungsrat genehmigten Rahmenvorgaben der Schule. 4
5 III. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. Er tritt am. August 0 in Kraft. Im Namen des Erziehungsrates Der Präsident: Walter Stählin Der Sekretär: Patrick von Dach SRSZ GS -. 5
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