Antrag auf Öffentliche Bestellung als Bilanzbuchhalter gem. 49 in Verbindung mit den Übergangsbestimmungen gem. 98 BibuG

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1 Ausfüllhilfe Antrag auf Öffentliche Bestellung als Bilanzbuchhalter gem. 49 in Verbindung mit den Übergangsbestimmungen gem. 98 BibuG Allgemeines: Dieser Antrag ist ausschließlich für Persnen gedacht, die schn über eine Berufsberechtigung als Gewerblicher der Selbständiger Buchhalter verfügen und die Übergangsbestimmungen des 98 BibuG in Anspruch nehmen wllen. Wenn Sie die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anstreben, haben Sie die Punkte A bis G zu beachten und nur die betreffenden Seiten einzureichen. Wenn Sie sich für die Mitgliedschaft in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) entscheiden, haben Sie den gesamten Antrag mit Ausnahme des Punktes G auszufüllen. Frmal kann Ihr Antrag an die Paritätische Kmmissin erst nach deren Knstituierung behandelt werden. Wir gehen jedch davn aus, dass aufgrund der vrläufigen Arbeiten vn UBIT und KWT Anträge bereits mit dem ersten frmalen Zusammentreten der Paritätischen Kmmissin bescheidmäßig erledigt werden können, sfern alle Vraussetzungen gegeben sind. A. Persönliche Daten: Wir ersuchen Sie Ihre Adresse anzugeben, damit Sie rascher künftige Infrmatinen für Bilanzbuchhalter empfangen. Als selbständiger Buchhalter verfügen Sie über einen WT-Cde (Mitgliedsnummer der KWT), als gewerblicher Buchhalter über eine Kammer-Mitgliedsnummer der WKÖ. Diese ist im Zweifelsfall bei der WKÖ-Htline ( ) zu erfragen. Achtung: Wenn Sie über beide Berechtigungen (GBH und SBH) verfügen, sind beide anzugeben! B. Vrbildung: Dieser Punkt dient dem Nachweis der unter 98 BibuG nrmierten Vraussetzungen für die Übergangsbedingungen. Können Sie nur einen Teil dieser Vraussetzungen nachweisen, werden Sie auf einen Antrag nach 24 (vergleichbare Prüfungen) und /der nach 15 (Zulassung zur Fachprüfung) verwiesen. Ein Antrag nach 98, der die Vraussetzungen nur teilweise erfüllt, muss abgewiesen werden. Eine Nachsicht ist nicht möglich. Nach 98 müssen beide Vraussetzungen (Bilanzbuchhalterausbildung und Persnalverrechnungsausbildung) nachgewiesen werden. Sind beide Vraussetzungen nach dem erreicht wrden, entfällt der Nachweis nach Punkt 3. 1

2 Der Nachweis des Ausbildungslehrganges Persnalverrechnung gilt als erbracht, wenn Sie entweder einen Persnalverrechnerkurs vn mindestens 130 UE a 45 Minuten besucht haben der eine Persnalverrechnerprüfung abgelegt haben, die inhaltlich jenen Umfang haben muss, dem eine Vrbereitung vn 130 UE Kurs entspricht. Die 130 Stunden Ausbildung können auch mdular nachgewiesen werden, jedch muss dabei ein zusammenhängender Grundkurs vn 60 Stunden (mind.) enthalten sein. Haben Sie beide Ausbildungen vr dem abslviert, müssen Sie weitere Lehreinheiten im angegebenen Umfang nachgewiesen werden. Buchhaltung/Jahresabschluss (20 LE), Kstenrechnung (10 LE), Steuerrecht (10 LE) Persnalverrechnung (10 LE). Haben Sie nur eine Ausbildung nach dem abslviert, ist der Nachweis flgender Gegenstände erfrderlich: Bilanzbuchhalterausbildung nach dem Nachweis Persnalverrechnung (10 LE) Persnalverrechnung nach dem Nachweis: Buchhaltung/Jahresabschluss (20 LE) Kstenrechnung (10 LE) Steuerrecht (10 LE) C. Unterlagen: Unterlagen (Zeugnisse) sind ausschließlich zum Nachweis der unter Punkt B. gefrderten Vraussetzungen beizubringen. Grundsätzlich sind Kpien der Urkunden für die Antragstellung nach 98 ausreichend! Weitere Bestätigungen (z.b. Praxisnachweise, HAK-Zeugnisse usw.) können vn der Paritätischen Kmmissin nicht berücksichtigt werden und führen zu einer erhöhten Vergebührung des Antrages. D. Besndere Vertrauenswürdigkeit und gerdnete wirtschaftliche Verhältnisse: Dieser Punkt ist durch Ankreuzen zu bestätigen. E. Gebühren und Ksten: Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz und sind gemäß Punkt 1 und 2 im vllen Umfang an die Finanzbehörde abzuführen. Schn aus diesem Grund empfehlen wir 2

3 Ihnen, nur ntwendige Beilagen beizubringen und vn unvllständigen der sachlich nicht zutreffenden Anträgen abzusehen. Die Gebührenbefreiung gemäß NeuFÖG steht nur jenen Selbständigen Buchhaltern zu, die bisher bei der KWT in der Mitgliedskategrie unselbständig der ruhend geführt wurden und sich mit der Bestellung selbständig machen. F. Erklärung über die Mitgliedschaft: Diese gilt mit Wirksamwerden der Bestellung zum Bilanzbuchhalter (d.h. ab 2007). Eine Änderung kann dann frühestens zum erflgen. Mit der Bestellung zum Bilanzbuchhalter endet die bisherige Gewerbe- bzw. Berufsberechtigung nicht autmatisch. Die bisherige Berufsberechtigung endet nur mit Zurücklegung bei der zuständigen Behörde (Gewerbebehörde bzw. KWT). Eine gleichzeitige Mitgliedschaft als Bilanzbuchhalter bei beiden Kammern ist ausgeschlssen. G. Berufsausübung: Dieser Punkt ist ausschließlich vn den Persnen auszufüllen, die sich für die Mitgliedschaft bei der WKÖ entschieden haben. Wenn Sie als bisheriger unselbständige SBH zur WKÖ wechseln wllen, können Sie den Status unselbständig nicht erwerben, sndern müssen den Beruf ruhend melden, wenn Sie ihn nicht selbständig ausüben wllen. Wenn Sie nicht ruhend melden, haben Sie den Versicherungsschutz entsprechend 10 BibuG nachzuweisen. Die Versicherungen sind zudem verpflichtet, der Paritätischen Kmmissin direkt eine Bestätigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zuzusenden. Wenn Sie als selbständiger Buchhalter zur WKÖ wechseln, können Sie auch die UBIT- Rahmenversicherung abschließen. Der Antrag ist mit vllem Namen zu unterschreiben. Die weiteren Punkte (ab H) treffen ausschließlich auf Antragsteller zu, die sich für die Mitgliedschaft bei der KWT entschieden haben. Für Auskünfte zu Fragen zu den Punkten H flgende steht Ihnen die KWT zur Verfügung. H. Berufsausübung: Dieser Punkt ist ausschließlich vn den Persnen auszufüllen, die sich für die Mitgliedschaft bei der KWT entschieden haben. Der Beruf BilBH kann wie auch bisher der SBH-Beruf selbständig der unselbständig ausgeübt werden. Allerdings hat auch im Falle der ausschließlich unselbständigen Berufsausübung eine Ruhendmeldung zu erflgen der es ist eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung gemäß 10 BibuG auch im Falle der ausschließlich unselbständigen Berufsausübung nachzuweisen. 3

4 Je nachdem, b der Beruf selbständig der unselbständig ausgeübt wird, kmmt es zu unterschiedlichen Flgen in Bezug auf die Krankenversicherungspflicht (s. dazu unten unter K.). I. Andere selbständige der unselbständige Tätigkeiten Dieser Punkt ist ausschließlich vn den Persnen auszufüllen, die sich für die Mitgliedschaft bei der KWT entschieden haben. BilBH, die Mitglied der KWT sind, sind berechtigt, neben der Ausübung des Bilanzbuchhalterberufes auch andere (z.b. gewerbliche) Tätigkeiten auszuüben, allerdings nur insweit als diese nicht die berufliche Unabhängigkeit gefährden der auf Prvisinsbasis beruhen. Daher sind sämtliche anderen Tätigkeiten bekannt zu geben. J. Fremdsprachenkenntnisse Dieser Punkt ist ausschließlich vn den Persnen (ptinal) auszufüllen, die sich für die Mitgliedschaft bei der KWT entschieden haben. Die Angaben können dann auf Wunsch im Verzeichnis der Mitglieder der KWT veröffentlicht werden. K. Krankenversicherung Diesen Teil müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Sie anlässlich der Bestellung zum Bilanzbuchhalter die selbständige Tätigkeit aufnehmen. Sind Sie bereits als SBH selbständig tätig, ändert sich an Ihrem Status der Krankenversicherung grundsätzlich nichts. Entstehen der Krankenversicherungspflicht: Jeder BilBH, der zur jederzeitigen selbstständigen Berufsausübung berechtigt ist (- und daher eine aufrechte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat), ist verpflichtet, ab Angelbung/ Bestellung eine Krankenversicherung im Sinne des 5 GSVG abzuschließen. Rechtliche Grundlage: Jeder Berufsangehörige unterliegt dem zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Uniqa Persnenversicherung AG geschlssenen Gruppenkrankenversicherungsvertrag, es sei denn, dass für ihn eine verpflichtende Selbstversicherung nach 16 ASVG der 14 a GSVG besteht, der sich der Berufsberechtigte für die Pflichtversicherung gemäß 14 b GSVG entschieden hat und er dies jeweils der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch Vrlage einer Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers nachweist ( 2 der Satzung der Vrsrgeeinrichtung Krankenversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder). Ausnahmen: Ausgenmmen vn dieser Krankenversicherungspflicht sind ausnahmsls nur jene Berufsangehörige, die a.) aufgrund ihrer Befugnis ausschließlich zur unselbstständigen Ausübung im Sinne des 8 Abs 3 WTBG berechtigt sind der b.) die ihre Befugnis unmittelbar nach der Angelbung/ -Bestellung ruhend melden. Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit; Pensin: Trifft keine dieser beiden Ausnahmen auf Sie zu, sind Sie laut Satzung der Vrsrgeinrichtung Krankenversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder verpflichtet, eine Krankenversicherung für Ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung 4

5 der WT/SBH/Bibu- Tätigkeit nachzuweisen- dies unabhängig vm Bestehen einer allfälligen Pflichtversicherung aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit (- z.b. aus einem Angestelltenverhältnis der aus Unternehmensberatung) der einer vn Ihnen bezgenen Pensin. Rechtsflgen: Weisen Sie keine der genannten gesetzlichen Krankenversicherungen (- ASVG/GSVG) nach und trifft auch keine der Ausnahmen auf Sie zu, unterliegen Sie zwingend dem Gruppenkrankenversicherungsvertrag. Dies auch dann, wenn Sie Ihre Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung tatsächlich nicht nutzen. Antragstellung: Wenn Sie eine Versicherung nach ASVG/ GSVG wählen, stellen Sie den Antrag auf Krankenversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse bzw bei der zuständigen Landesstelle der Szialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Sllten Sie sich für eine Plizzierung nach dem Gruppenkrankenversicherungsvertrag entscheiden, s wenden Sie sich an den jeweiligen Gruppenbetreuer der UNIQA Persnenversicherung AG. Frist zur Vrlage einer ASVG/GSVG der Bestätigung: 4 Wchen ab Angelbung/Bestellung: Der Kammer ist für den Fall, dass Sie sich für die Variante ASVG/GSVG entscheiden, das Bestehen dieser Krankenversicherung (- 16 ASVG der 14 a GSVG, 14 b GSVG ) für den Zeitraum ab Angelbung /Bestellung durch Vrlage einer Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers (Nachweis der zuständigen Gebietskrankenkasse der der zuständigen Landesstelle der Szialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft/ Frmular 601n - Vrlage an die berufliche Interessensvertretung - Kammer) längstens binnen 4 Wchen ab Angelbung/ Bestellung nachzuweisen. Rechtsflgen bei Nichteinhalten der Vrlagefrist/-Bescheid: Sllte die Bestätigung nicht rechtzeitig (- Einlangen längstens binnen 4 Wchen ab Angelbung/ Bestellung -) vrliegen und Sie auch nicht den GKVV in Frm der Plizzierung mit der Uniqa Versicherung AG abgeschlssen haben, muss Sie der Krankenversicherungsausschuss der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mittels Bescheid in die Gruppenkrankenversicherung(- rückwirkend mit Angelbung /Bestellung -) einbeziehen ( 2 der Satzung der Vrsrgeeinrichtung Krankenversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 153 WTBG). Der Zeitraum vn 4 Wchen steht Ihnen ab Angelbung/ Bestellung auch zur Verfügung gegebenenfalls Ihre Befugnis rückwirkend auf den Tag der Angelbung/ Bestellung ruhend zu stellen. Dadurch sind Sie ebenfalls vn der Krankenversicherungspflicht ausgenmmen ( Punkt 3 b). Ansprechpartner: Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich auch gerne telephnisch zur Verfügung. Wir dürfen Sie diesbezüglich an Frau Margarethe Harfmann ( Tel.: 01/ DW 224, der harfmann@kwt.r.at) verweisen. 5

6 Auskünfte erteilen: Mag. Ulrike Lauber Tel.: 01/ DW 23 Mag. Thmas Kratchvil Tel.: Renate Fröschl Tel.: 01/ DW 21 Ursula Pressler Tel.: 01/ DW

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