Anforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

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1 Anfrderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Klimaschutzknferenz MV Themenblck II Energieaudit Mehr Energieeffizienz durch Energieaudits? Jan Benduhn Referat 426 Energieberatung Mittelstand, Energieaudit

2 Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel 8 Abs. 1-3: Pflicht der MS zur Förderung der Verfügbarkeit vn Energieaudits MS entwickeln Prgramme, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen [ ] Abs. 4-7: Pflicht zur Durchführung vn Energieaudits in Nicht-KMU: bis zum und mind. alle vier Jahre nach dem vrangegangenen Energieaudit Durchführung/Überwachung durch unabhängige Behörden ggf. Freistellung bei zertifiziertem EnMS der UMS 2

3 Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung in 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 ELDG) sind Pflicht alle vier Jahre Energieaudit durchzuführen Erstes Energieaudit zwischen und Entschließung BT v zu Anwendungshilfen BAFA: Vielzahl gleichartige Standrte Anfertigung Lebenszyklus-Kstenanalyse 3

4 Verpflichtete Unternehmen nach EDL-G 8 EDL-G: Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 EDL-G) sind Unternehmen = jede Einheit, unabhängig vn ihrer Rechtsfrm, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Abgrenzung der wirtschaftlichen vn der hheitlichen Tätigkeit Umkehrung der KMU Definitin mehr als 250 Persnen beschäftigt der Jahresumsatz > 50 Mi. EUR und Jahresbilanzsumme > 43 Mi. EUR Zurechnung Kennzahlen vn Partner- /verbundenen Unternehmen Beteiligung der öffentlichen Hand > 25 % 4

5 Prüfschritte zur Feststellung des (Nicht-)KMU Status Ist das Unternehmen ein kmmunaler Regiebetrieb der ist es überwiegend hheitlich tätig? Ja Freigestellt Nein Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vn mehr als 25 % an Ihrem Unternehmen vr? Verpflichtetes Nicht-KMU Beschäftigt das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter? Verpflichtetes Nicht-KMU Ja Ja Nein Nein 5

6 Prüfschritte zur Feststellung des (Nicht-)KMU Status Hat das Unternehmen mehr als 50 Mi. Eur Jahresumsatz und weist es eine Jahresbilanzsumme vn mehr als 43 Mi. Eur auf? Ja Verpflichtetes Nein Nicht-KMU Überschreitet Ihr Unternehmen auf Grund vn Verflechtungen mit anderen Unternehmen die entsprechenden Schwellenwerte (hinzurechnen der Daten vn Partner- und verbundenen Unternehmen)? Verpflichtetes Nicht-KMU Ja Nein KMU 6

7 Alternativen zur Durchführung eines Energieaudits Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO Umweltmanagementsystem gemäß EMAS gültiges Zertifikat gem. ISO durch akkreditierte Zertifizierungsstelle gültiger Eintragungs- der Verlängerungsbescheid der zuständigen EMAS-Registrierungsstelle Mischsysteme sind bei Nachweisführung zugelassen Bei Neueinführung muss Zertifizierung bis Ende 2016 erflgen 7

8 Anfrderungen an Energieaudits 8 a Abs. 1 EDL-G Anfrderungen entsprechen DIN plus Anhang VI EED Benennung eines Verantwrtlichen bzw. Ansprechpartners Kriterien Anhang VI EED: Basis aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten Prüfung des Energieverbrauchsprfils nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kstenanalyse verhältnismäßig und repräsentativ Möglichkeit der histrischen Analyse 8

9 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Vrausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität dann, wenn mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs vm Energieaudit erfasst werden Zunächst Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs ntwendig: Eingesetzte Endenergie im maßgeblichen Zeitraum im gesamten Unternehmen alle Energieträger (Strm, Brenn- und Kraftstffe, Fern/Nahwärme, etc.) alle Unternehmensteile, Standrte, Anlagen, Przesse und Transprt des Unternehmens in Deutschland weitergehende Regelungen im Merkblatt des BAFA (Mieter-Vermieter, Besnderheiten beim Transprt, Bezugszeitraum, etc.) 9

10 Energieaudits nach DIN EN Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektin und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungsvrschlägen zur Energieeffizienz Aufbau und Ablauf: systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs Analyse vn Einsparptentialen mit Hilfe vn Vergleichsbetrachtungen Bewertung vn Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht Einleitender Kntakt Analyse Bericht Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Abschlussbesprechung 10

11 Anfrderungen an Energieaudits Verhältnismäßig dann, wenn in angemieteten Standrten eigentums- und betreiberrechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung vn Energieeffizienzmaßnahmen Berücksichtigung finden ein vrhandener, bedarfsbezgener Energieausweis für die vm Energieausweis abgedeckten Bereiche berücksichtigt wird Multisite-Verfahren bei Unternehmen mit Vielzahl an ähnlichen Standrten zulässig sind Energieaudits mehrerer Partner- der verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) an einem gemeinsamen Standrt zugelassen sind bei Wiederhlungsaudits Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) zugelassen sind 11

12 Energieauditrenliste BAFA überprüft alle Auditren hinsichtlich der Einhaltung der Anfrderungen (persnenbezgenes elektrnisches Registrierungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung registrierter Auditren auf eigenständig geführter Liste des BAFA Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprbenkntrlle der Energieaudits 12

13 Energieauditrenliste 13

14 Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits 8 c EDL-G Stichprbenhafte Überprüfung der Energieaudits, keine praktive Registrierungs- der Meldepflicht der betrffenen Unternehmen Fachkundige Energieauditren bestätigen krrekte Durchführung des Energieaudits Keine regelmäßige inhaltliche Kntrlle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprbenprüfung auch die Vrlage der angefertigten Energieauditunterlagen verlangen zur vereinfachten Nachweisführung Bereitstellung eines Frmulars auf der Seite des BAFA (Angaben zum Unternehmen, zum Ansprechpartner im Unternehmen, zum Energieauditr, zur Anzahl der Standrte und zum przentualen Anteil der eingeführten Systeme am gesamten Energieverbrauch) 14

15 Ordnungswidrigkeit / Bußgeld 12 EDLG Ordnungswidrig handelt, wer vrsätzlich der fahrlässig nicht rdnungsgemäß Energieaudit durchführt nicht Auffrderung des BAFA zum Nachweis nachkmmt gegenüber BAFA unrichtige Angaben macht; auch in Bezug auf die Einführung eines Energiemanagementsystems der EMAS Rechtsflge: Geldbuße bis zu Eur möglich kann -Vrschrift, d.h. Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch BAFA (u.a. Berücksichtigung der kurzen Frist) 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tel: +49(6196)

17 90 % - Regel: Beispiel Standrte X GmbH Standrt A Standrt B Standrt C Standrt D 70% Energieverbrauch 22% Energieverbrauch 3% Energieverbrauch 5% Energieverbrauch Beide Standrte machen mehr als 90 % des Energieverbrauchs aus. Ein Energieaudit, welches beide Standrte umfasst, gilt als repräsentativ. Standrte können vm Energieaudit ausgenmmen werden, da sie weniger als 10 % des gesamten Energieverbrauchs ausmachen 17

18 Anwendung vn Multi-Site Verfahren Schritt 2: 1: 3: Ausgrenzen Ermittlung Zusammenfassung des der gesamten Standrte mit Energieverbrauchs vergleichbarer insgesamt weniger Standrte (100%) als in der 10% Cluster 12 des gesamten Standrte und Auswahl Energieverbrauchs der repräsentativen Standrte GmbH Cluster 1: Standrte 1-4: 4 = 2 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 5 ist nicht vergleichbar und wird untersucht Cluster 2: Standrte 6-7: 3 = 1,732 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 9 ist nicht vergleichbar und wird untersucht Standrte bleiben unberücksichtigt, da weniger als 10 % des Energieverbrauchs 18

19 Multi-Site Verfahren mit Partner- und verbundenen Unternehmen Schritt 1: 2: 3: Ermittlung Ausgrenzen Zusammenfassung des der gesamten Standrte vergleichbarer Energieverbrauchs mit insgesamt Standrte weniger in aller Cluster als teilnehmenden 10% und des Auswahl gesamten Unternehmen der (100 % Energieverbrauchs. repräsentativen des Endenergieverbrauchs) Standrte Die 90 % - Regel ist hierbei nur auf jede einzelne GmbH anwendbar, jedch (im Erstaudit) nicht auf die Unternehmensgruppe. Beispiel: AG/ Hlding Auditpflicht GmbH A Auditpflicht GmbH B Auditpflicht GmbH C Auditpflicht Service Prduktin Service Prduktin Service Service Lager < 10 % Cluster 1: Standrte 1,3,5 und 6: 4= 2 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 2 und 4 sind nicht vergleichbar und werden untersucht Standrt 7 macht weniger als 10 % des gesamten Energieverbrauchs vn GmbH C aus, s dass dieser unberücksichtigt bleiben kann 19

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