Anforderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
|
|
- Etta Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anfrderungen an Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Klimaschutzknferenz MV Themenblck II Energieaudit Mehr Energieeffizienz durch Energieaudits? Jan Benduhn Referat 426 Energieberatung Mittelstand, Energieaudit
2 Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel 8 Abs. 1-3: Pflicht der MS zur Förderung der Verfügbarkeit vn Energieaudits MS entwickeln Prgramme, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen [ ] Abs. 4-7: Pflicht zur Durchführung vn Energieaudits in Nicht-KMU: bis zum und mind. alle vier Jahre nach dem vrangegangenen Energieaudit Durchführung/Überwachung durch unabhängige Behörden ggf. Freistellung bei zertifiziertem EnMS der UMS 2
3 Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung in 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 ELDG) sind Pflicht alle vier Jahre Energieaudit durchzuführen Erstes Energieaudit zwischen und Entschließung BT v zu Anwendungshilfen BAFA: Vielzahl gleichartige Standrte Anfertigung Lebenszyklus-Kstenanalyse 3
4 Verpflichtete Unternehmen nach EDL-G 8 EDL-G: Unternehmen, die keine KMU i.s.d. KOM-Empfehlung 2003/361/EG (vgl. 1 Nr. 4 EDL-G) sind Unternehmen = jede Einheit, unabhängig vn ihrer Rechtsfrm, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt Abgrenzung der wirtschaftlichen vn der hheitlichen Tätigkeit Umkehrung der KMU Definitin mehr als 250 Persnen beschäftigt der Jahresumsatz > 50 Mi. EUR und Jahresbilanzsumme > 43 Mi. EUR Zurechnung Kennzahlen vn Partner- /verbundenen Unternehmen Beteiligung der öffentlichen Hand > 25 % 4
5 Prüfschritte zur Feststellung des (Nicht-)KMU Status Ist das Unternehmen ein kmmunaler Regiebetrieb der ist es überwiegend hheitlich tätig? Ja Freigestellt Nein Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vn mehr als 25 % an Ihrem Unternehmen vr? Verpflichtetes Nicht-KMU Beschäftigt das Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter? Verpflichtetes Nicht-KMU Ja Ja Nein Nein 5
6 Prüfschritte zur Feststellung des (Nicht-)KMU Status Hat das Unternehmen mehr als 50 Mi. Eur Jahresumsatz und weist es eine Jahresbilanzsumme vn mehr als 43 Mi. Eur auf? Ja Verpflichtetes Nein Nicht-KMU Überschreitet Ihr Unternehmen auf Grund vn Verflechtungen mit anderen Unternehmen die entsprechenden Schwellenwerte (hinzurechnen der Daten vn Partner- und verbundenen Unternehmen)? Verpflichtetes Nicht-KMU Ja Nein KMU 6
7 Alternativen zur Durchführung eines Energieaudits Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO Umweltmanagementsystem gemäß EMAS gültiges Zertifikat gem. ISO durch akkreditierte Zertifizierungsstelle gültiger Eintragungs- der Verlängerungsbescheid der zuständigen EMAS-Registrierungsstelle Mischsysteme sind bei Nachweisführung zugelassen Bei Neueinführung muss Zertifizierung bis Ende 2016 erflgen 7
8 Anfrderungen an Energieaudits 8 a Abs. 1 EDL-G Anfrderungen entsprechen DIN plus Anhang VI EED Benennung eines Verantwrtlichen bzw. Ansprechpartners Kriterien Anhang VI EED: Basis aktuelle, gemessene, belegbare Betriebsdaten Prüfung des Energieverbrauchsprfils nach Möglichkeit Lebenszyklus-Kstenanalyse verhältnismäßig und repräsentativ Möglichkeit der histrischen Analyse 8
9 Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Vrausgesetzte Verhältnismäßigkeit und Repräsentativität dann, wenn mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs vm Energieaudit erfasst werden Zunächst Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs ntwendig: Eingesetzte Endenergie im maßgeblichen Zeitraum im gesamten Unternehmen alle Energieträger (Strm, Brenn- und Kraftstffe, Fern/Nahwärme, etc.) alle Unternehmensteile, Standrte, Anlagen, Przesse und Transprt des Unternehmens in Deutschland weitergehende Regelungen im Merkblatt des BAFA (Mieter-Vermieter, Besnderheiten beim Transprt, Bezugszeitraum, etc.) 9
10 Energieaudits nach DIN EN Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektin und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs mit wirtschaftlich fundierten Verbesserungsvrschlägen zur Energieeffizienz Aufbau und Ablauf: systematische Erfassung des Energieeinsatzes und Verbrauchs Analyse vn Einsparptentialen mit Hilfe vn Vergleichsbetrachtungen Bewertung vn Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Energiebericht Einleitender Kntakt Analyse Bericht Auftaktbesprechung Datenerfassung Außeneinsatz Abschlussbesprechung 10
11 Anfrderungen an Energieaudits Verhältnismäßig dann, wenn in angemieteten Standrten eigentums- und betreiberrechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung vn Energieeffizienzmaßnahmen Berücksichtigung finden ein vrhandener, bedarfsbezgener Energieausweis für die vm Energieausweis abgedeckten Bereiche berücksichtigt wird Multisite-Verfahren bei Unternehmen mit Vielzahl an ähnlichen Standrten zulässig sind Energieaudits mehrerer Partner- der verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) an einem gemeinsamen Standrt zugelassen sind bei Wiederhlungsaudits Gruppenaudits mehrerer verbundener Unternehmen (unter Berücksichtigung der 90 %-Regel) zugelassen sind 11
12 Energieauditrenliste BAFA überprüft alle Auditren hinsichtlich der Einhaltung der Anfrderungen (persnenbezgenes elektrnisches Registrierungsverfahren) Nachweis durch entsprechende Unterlagen (Zeugnisse, Nachweis des Arbeitgebers etc.) Freiwillige öffentliche Listung registrierter Auditren auf eigenständig geführter Liste des BAFA Alternativ: Nachweis im Rahmen der Stichprbenkntrlle der Energieaudits 12
13 Energieauditrenliste 13
14 Kntrlle und Nachweis der Durchführung vn Energieaudits 8 c EDL-G Stichprbenhafte Überprüfung der Energieaudits, keine praktive Registrierungs- der Meldepflicht der betrffenen Unternehmen Fachkundige Energieauditren bestätigen krrekte Durchführung des Energieaudits Keine regelmäßige inhaltliche Kntrlle der Auditergebnisse (Berichte), aber BAFA kann im Rahmen der Stichprbenprüfung auch die Vrlage der angefertigten Energieauditunterlagen verlangen zur vereinfachten Nachweisführung Bereitstellung eines Frmulars auf der Seite des BAFA (Angaben zum Unternehmen, zum Ansprechpartner im Unternehmen, zum Energieauditr, zur Anzahl der Standrte und zum przentualen Anteil der eingeführten Systeme am gesamten Energieverbrauch) 14
15 Ordnungswidrigkeit / Bußgeld 12 EDLG Ordnungswidrig handelt, wer vrsätzlich der fahrlässig nicht rdnungsgemäß Energieaudit durchführt nicht Auffrderung des BAFA zum Nachweis nachkmmt gegenüber BAFA unrichtige Angaben macht; auch in Bezug auf die Einführung eines Energiemanagementsystems der EMAS Rechtsflge: Geldbuße bis zu Eur möglich kann -Vrschrift, d.h. Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch BAFA (u.a. Berücksichtigung der kurzen Frist) 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tel: +49(6196)
17 90 % - Regel: Beispiel Standrte X GmbH Standrt A Standrt B Standrt C Standrt D 70% Energieverbrauch 22% Energieverbrauch 3% Energieverbrauch 5% Energieverbrauch Beide Standrte machen mehr als 90 % des Energieverbrauchs aus. Ein Energieaudit, welches beide Standrte umfasst, gilt als repräsentativ. Standrte können vm Energieaudit ausgenmmen werden, da sie weniger als 10 % des gesamten Energieverbrauchs ausmachen 17
18 Anwendung vn Multi-Site Verfahren Schritt 2: 1: 3: Ausgrenzen Ermittlung Zusammenfassung des der gesamten Standrte mit Energieverbrauchs vergleichbarer insgesamt weniger Standrte (100%) als in der 10% Cluster 12 des gesamten Standrte und Auswahl Energieverbrauchs der repräsentativen Standrte GmbH Cluster 1: Standrte 1-4: 4 = 2 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 5 ist nicht vergleichbar und wird untersucht Cluster 2: Standrte 6-7: 3 = 1,732 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 9 ist nicht vergleichbar und wird untersucht Standrte bleiben unberücksichtigt, da weniger als 10 % des Energieverbrauchs 18
19 Multi-Site Verfahren mit Partner- und verbundenen Unternehmen Schritt 1: 2: 3: Ermittlung Ausgrenzen Zusammenfassung des der gesamten Standrte vergleichbarer Energieverbrauchs mit insgesamt Standrte weniger in aller Cluster als teilnehmenden 10% und des Auswahl gesamten Unternehmen der (100 % Energieverbrauchs. repräsentativen des Endenergieverbrauchs) Standrte Die 90 % - Regel ist hierbei nur auf jede einzelne GmbH anwendbar, jedch (im Erstaudit) nicht auf die Unternehmensgruppe. Beispiel: AG/ Hlding Auditpflicht GmbH A Auditpflicht GmbH B Auditpflicht GmbH C Auditpflicht Service Prduktin Service Prduktin Service Service Lager < 10 % Cluster 1: Standrte 1,3,5 und 6: 4= 2 => 2 Standrte müssen untersucht werden Standrt 2 und 4 sind nicht vergleichbar und werden untersucht Standrt 7 macht weniger als 10 % des gesamten Energieverbrauchs vn GmbH C aus, s dass dieser unberücksichtigt bleiben kann 19
Vorstellung des neuen EDL-G
Vrstellung des neuen EDL-G Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G): Wer ist betrffen und welche Möglichkeiten bieten sich? Expertentag im Rahmen der Bayerischen Klimawche 24.07.2015 Hintergrund Energiewende
MehrVerpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Verpflichtende Energieaudits nach dem nvellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht 19.05.2015 Hintergrund Energiewende Ziele der EU 2 Energieeffizienzrichtlinie
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Energieberatertag Saar 2015 23.09.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieallianz Brandenburg: Pflicht zum Energieaudit 16.07.2015 Vrgaben der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Systematik Artikel
MehrPflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015
Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Birgit Batsch Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund Regelungen im Artikel 8 Abs. 4-7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Alle Mitgliedstaaten
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA IHK Köln - Neue Anfrderungen durch die Nvelle des EDL-G 16.04.2015 Umsetzung vn Art. 8 EED im Energiedienstleistungsgesetz Hintergrund:
MehrDas neue BAFA-Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand
Das neue BAFA-Förderprgramm Energieberatung im Mittelstand Energieeffizienz in Unternehmen Neue Ansätze, neue Verpflichtungen Berliner Energietage 29.04.2015 Agenda I. Antragsberechtigung II. III. IV.
MehrEnergieaudit. Energieaudit.
Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!
MehrEDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive
EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15
MehrAusgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA
Ausgestaltung und administrative Umsetzung des EDL-G aus Sicht des BAFA Energieaudit Pflicht für alle Nicht-KMUs 21.04.2015 Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED)
MehrKriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover
Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:
MehrGuten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015
Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrHERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER
KAPITELÜBERSCHRIFT HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER Hannover Messe 2015 16.04.2015 Hannover Referent: Daniel Drott, TENAG GmbH AGENDA Ausgangslage
MehrGesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen Die EU-Energieeffizienzrichtlinie Hintergrund: die EU-Energieeffizienzrichtlinie
MehrEnergiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN 16247-1
Energiemanagement im Unternehmen Energieaudit nach DIN 16247-1 Janine Zak Projektmanagerin ZAB-Energie Was ist ein Energieaudit die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs
MehrMerkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013
Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom so genannten Spitzenausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG zu
MehrNachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren. Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss
Nachweis beim BAFA und Registrierung der Energieauditoren Jochen Ohligs, Referent für Energieeffizienz, IHK Mittlerer Niederrhein, Neuss Folie 1 Donnerstag 16.04.2015 Jochen Ohligs, IHK Mittlerer Niederrhein
MehrEnergieaudit und Energiemanagement für Nicht-KMU
Energieaudit und Energiemanagement für Energieaudit nach DIN EN 16247 Energieaudit bedeutet eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und verbrauchs einer Anlage/ eines Gebäudes/ Systems
MehrSpitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV
Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015
MehrEnergie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr
Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr VEA - BUNDESVERBAND DER ENERGIE-ABNEHMER E.V. GESCHÄFTSSTELLEN IM ÜBERBLICK HAUPTGESCHÄFTSSTELLE 30519 Hannover Zeißstraße
MehrRED KILOWATT Energiemanagement GmbH. Gesetzliche Regelungen zu ENERGIEAUDITS ab 2015 in Deutschland
1 RED KILOWATT Energiemanagement GmbH Gesetzliche Regelungen zu ENERGIEAUDITS ab 2015 in Deutschland 2 RED KILOWATT RED KILOWATT Energiemanagement GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen aus dem Oldenburger
MehrEnergieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe
Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe Juni Die Bewertung hängt von der unternehmensspezifischen Energiesituation des Unternehmens und seiner Ziele ab. Bewertung der Alternativen
MehrVerpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU
Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza! EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie
MehrEnergieauditpflicht. B.A.U.M. Consult. 24. September 2015 Handelskammer Hamburg. Cord Röpken
Energieauditpflicht nach EDL G 24. September 2015 Handelskammer Hamburg B.A.U.M. Consult Cord Röpken 30 Jahre B.A.U.M. Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.v. Seit 1984 verbindet
MehrEnergiemanagementsysteme
Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:
MehrIch versichere die Richtigkeit meiner Angaben und die Gültigkeit der beigefügten Unterlagen.
Zertifizierung vn Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverrdnung (ChemKlimaschutzV) vm 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Artikel 3 Abs. 1 1 der Verrdnung (EG) Nr. 842/2006 2
Mehr6. dena-energieeffizienzkongress. Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt?
6. dena-energieeffizienzkongress Energieeffizienz in Deutschland: Ist die zweite Säule der Energiewende gut aufgestellt? Ulrich Benterbusch Unterabteilungsleiter Wärme u. Effizienz in Industrie/Haushalten
MehrNewsletter für Geschäftskunden
Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe April 2015 Ausgabe April 2015 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Leiter Vertrieb Geschäftskunden
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche
MehrHINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED)
DEUTSCHE MANAGEMENT ZERTIFIZIERUNGSGESELLSCHAFT mbh HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED) Am 4. Dezember 2012 ist die EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED)
MehrNovelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits
Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Verpflichtende Energieaudits Neuss, 16.04.2015 Dr. Karen Möhlenkamp WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 1. Was ist ein Energieaudit? Agenda 1. Was
MehrSpitzenausgleich SpaEfV
Spitzenausgleich SpaEfV Jetzt Energie- und Stromsteuerrückerstattung sichern! Energiekosten dauerhaft senken, Energieeffizienz kontinuierlich steigern und dabei noch Steuern sparen der Spitzenausgleich
MehrEnergieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren
Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren Wer sind wir o ManSysCon und ManSysCert besteht seit 1996 o
MehrEnergieaudits für den Spitzenausgleich eine Anleitung
Energieaudits für den Spitzenausgleich eine Kolloquium Energieeffizienz im Maschinenbau am 7.11.2013 in Bautzen Marc Postpieszala Dipl.-Ing. Energie- und Verfahrenstechnik Kurzportrait SAENA Gesellschaftsanteile:
MehrUmsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz
Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Regionale EnergieAgentur e.v. 27.04.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie
MehrSpitzenausgleich & Energiemanagement
04.09.2013 Aschersleben Spitzenausgleich & Energiemanagement Anforderungen an Unternehmen bzgl. Strom- und EnergieStG; SpaEfV Diana Neumann B. Eng. e.scan SYSTEME Energiemanagement Inhalt (1) Spitzensteuerausgleich
MehrKESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016
KPV KESB-Präsidienvereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht
MehrAm 22. April 2015 sind die Änderungen des EDL-G in Kraft getreten.
Was bedeutet das Energiedienstleistungsgesetz für kirchliche Institutionen? Eine Lesehilfe (Stand: 11. Juni 2015) Am 13. Mai 2015 veröffentlichte das BAFA die neue Fassung des Merkblattes 1 zur Umsetzung
MehrDAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014
DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO 50001 Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung Stand 05/2014 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Wesentlichkeitskriterium DIN EN ISO 50001 Kap. 4.4.3 b... 4 2.1
MehrWer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.
Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrMerkblatt Spitzensteuerausgleich. Nachweisführung ab 2013
Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom so genannten Spitzensteuerausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG
MehrUMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung
MehrEnergieeffizienz-Maßnahmen in der Druckindustrie
Energieeffizienz-Maßnahmen in der Druckindustrie Notwendigkeit und Förderung Maximilian Ondrusch Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.v. www.fogra.org Maximilian Ondrusch 089.431 82 319 ondrusch@fogra.org
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrIhr Weg zur Energie-Effizienz
Ihr Weg zur Energie-Effizienz Die Energieberatung ist wichtiges Instrument, um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Anliegen ist dabei
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrAUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:
MehrEinführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247
Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247 Dipl.-Ing. Peer Schuback 1 / 17 Unternehmensentwicklung Gründung aus einem Kompetenzcenter für Energiemanagementsysteme
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrStadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie
Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
MehrAblaufbeschreibung Fax Angebote AE-Markt
AGCS Gas Clearing and Settlement AG Ablaufbeschreibung Fax Angebte AE-Markt V 1.0 Stand: September 2007 Seite 1 / 7 Ablaufbeschreibung Fax Angebte AE-Markt Dkumentenverwaltung Dkument-Histrie Versin Status
MehrCompliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information
www.pwc.de/energiemanagement Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits bis 05.12.2015 Weiterführende Information Große Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrEnergieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler 09.07.2015, Goslar
Energieauditpflicht für Nicht-KMU Michael Stieler 09.07.2015, Goslar Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet: Umsetzung der Audits bis 05.12.2015 erforderlich Alternativ
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
Mehr1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland
Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrLOPS Monitor 2012. Zusammenfassende Ergebnisse einer Befragung bei Leitungen im OP im April 2012. 6. September 2012
LOPS Mnitr 2012 Zusammenfassende Ergebnisse einer Befragung bei Leitungen im OP im April 2012 6. September 2012 Belares AG Flrastrasse 34a 8610 Uster Telefn +41 (0) 44 363 35 36 cntact@belares.ch www.belares.ch
MehrDie rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
MehrVeranstaltung der IHK Darmstadt sowie des Kreis Groß-Gerau. 21. April 2015
Veranstaltung der IHK Darmstadt sowie des Kreis Groß-Gerau 21. April 2015 Folie 1 Übersicht 1 Energieaudit gesetzliche Forderung für Nicht-KMU 2 Ablauf eines Energieaudits 3 Alternativen und Empfehlung
MehrECM für Güterwagen die Behördensicht
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ECM für
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrVorgaben der DIN ISO 13528 Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche
Konsens- oder Referenzwerte in Ringversuchen Möglichkeiten und Grenzen Dr.-Ing. Michael Koch Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte und Abfallwirtschaft der Universität Stuttgart Arbeitsbereich Hydrochemie
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrRepräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrAnlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung
Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
MehrUnternehmertag Rhein Main
Unternehmertag Rhein Main 13. Oktober 2015 THE SQUAIRE Andreas Ritter Produktmanager DQS GmbH Auditor Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz und Energiemanagement DQS. The Audit Company. TheAudit Company. Drei
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrElexis-BlueEvidence-Connector
Elexis-BlueEvidence-Connector Gerry Weirich 26. Oktober 2012 1 Einführung Dieses Plugin dient dazu, den Status Hausarztpatient zwischen der BlueEvidence- Anwendung und Elexis abzugleichen. Das Plugin markiert
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrEine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrP R E I S L I S T E (Stand: 1.8.2014)
P R E I S L I S T E (Stand: 1.8.2014) Inhalt: 1) Energieausweis Seite 1 1a) Energieausweis - Wohngebäude - Verbrauch Seite 2 1b) Energieausweis - Wohngebäude - Bedarf Seite 2 1c) Energieausweis - Nichtwohngebäude
MehrHandbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager
Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager Dateiname: ecdl2_03_05_documentation Speicherdatum: 22.11.2004 ECDL 2003 Modul 2 Computermanagement und Dateiverwaltung
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
Mehr29.05.2015 / Schl - Do Az: D 800.50
Gemeindetag Baden-Württemberg Kommunaler Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden Hoffstr. 1 b 76133 Karlsruhe An die Bürgermeisterämter, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämter in Baden-Württemberg
MehrDas EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen 2007 2013
Das EU-Bildungsprgramm Lebenslanges Lernen 2007 2013 Kick-Off Meeting Innvatinstransferprjekte LEONARDO DA VINCI 2012 Stadthalle Bad Gdesberg 04. Oktber 2012 Regeln Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Eurpäischen
MehrDer Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -
Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrLIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND - BEURTEILUNG
Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.
Mehr