HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER
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- Fritz Böhmer
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1 KAPITELÜBERSCHRIFT HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER Hannover Messe Hannover Referent: Daniel Drott, TENAG GmbH
2 AGENDA Ausgangslage EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU in 2015 EDL-G: 2015 Umsetzung in Deutschland Situation für Versorger und Unternehmen 2012/27/EU als neue Energiedienstleistung Fazit 2
3 AUSGANGSLAGE EU- Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) 60ff. EEG Besondere Ausgleichsregelung CO2 Strompreiskompensation 10 StromStG, 55 EnergieStG (Spitzenausgleich - SpaEfV) Unternehmen / Versorger EnEV 2014 Kerngeschäft im Fokus, viele Themen wenig Zeit Neue Herausforderungen für Unternehmen und Versorger 3
4 EU-ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE 2012/27/EU IN 2015 Nicht-KMU Unternehmen müssen ab dem 05. Dezember 2015 mindestens Abgeschlossenes Energieaudits (nach EN , bzw. Anhang VI der 2012/27/EU, danach im Turnus von vier Jahren) oder den Beginn der Einführung einer Energiemanagementsystem Zertifizierungen nach ISO (unter Einbezug von Energieaudits) bzw. den Beginn einer Umweltmanagementsystem Zertifizierungen / Registrierungen (unter Einbezug von Energieaudits) vorweisen Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet entsprechende nationale gesetzliche Regelungen individuell zu schaffen und sicherzustellen, dass Energieaudits durchgeführt werden bzw. Energie/ oder Umweltmanagementsysteme eingeführt werden Die Mitgliedsstaaten sind in der Pflicht die Einhaltung der 2012/27/EU sicherzustellen, die in Artikel 8 konkrete Forderungen stellt. Zur Durchsetzung der Forderungen werden in mehreren Mitgliedsstaaten Strafgelder bzw. Ordnungsgelder mit Verstößen verbunden 4
5 EDL-G: 2015 UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND Unternehmen, die Nicht-KMU sind müssen bis zum 05. Dezember 2015 folgende Nachweise vorweisen: Durchgeführte Energieaudits nach DIN EN oder In der Einführung befindliche Energiemanagementsysteme nach ISO (die Einführung muss mit einem Zertifikat spätestens zum abgeschlossen werden) oder In der Einführung befindliche Umweltmanagementsysteme nach EMAS III (die Einführung muss mit einer Registrierung spätestens zum abgeschlossen werden) Unternehmen, die über viele gleichartige Standorte verfügen (z.b. Filialisten, Versorger, etc.), werden Multi-Site Verfahren ermöglicht, dies erlauben Standortgruppen (Cluster) zusammenzufassen und den Gesamtumfang der Systemeinführung zu reduzieren. Die Detailregelungen werden in einem BAFA Merkblatt getroffen. (Entwurf liegt seit Anfang April vor, finale Fassung wird Ende April veröffentlicht) 5
6 SITUATION FÜR VERSORGER UND UNTERNEHMEN Versorger Klassisches Commodity-Geschäft alleine reicht nicht mehr aus, Erweiterung des Portfolios für den Kunden um Energieeffizienzdienstleistungen Alles aus einer Hand Geschäftskundenvertrieb steht vor großen Herausforderungen im Gespräch mit Kunden Energieeffizienzdienstleistungen sind erklärungsbedürftige Produkte und setzen techn. Knowhow voraus Unternehmen Energieeffizienz/ Energiemanagement nimmt an Priorität für Unternehmen zu Großunternehmen des produzierenden und nicht produzierenden Gewerbes benötigen Energieeffizienzdienstleistungen (bereits bis ) Unternehmen nehmen Stadtwerke und EVU s als zentralen Ansprechpartner rund um das Thema Energie wahr 6
7 2012/27/EU ALS NEUE ENERGIEDIENSTLEISTUNG Beratungsdienstleistungen in 2015 und in den Folgejahren EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Nationales und europaweites Projektmanagement innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Heterogene Kundengruppen (bspw. Krankenhaus, Bank, Rechenzentrum u.v.m.) mit vielen Standorten (Filialisten) Hohe Fachexpertise notwendig Systemlösungen zur Erreichung von Compliance DIN EN ISO 50001, DIN EN Schulungen (Weiterbildung von Personal) Externe Energiemanager 7
8 FAZIT Energieeffizienzdienstleistungen werden immer wichtiger für Versorger als Anbieter und deren Kunden als Nachfrager Erklärungsbedürftige Produkte, die technisches Knowhow verlangen, Geschäftskundenvertrieb vor großen Herausforderungen in Kommunikation mit dem Kunden EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Großer Handlungsbedarf durch Strafgelder/ Ordnungsgelder und Zeitrahmen Nationale und EU-weites Projektmanagement wird immer stärker nachgefragt (EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU) Sehr komplexe Großunternehmen mit vielen Standorten und juristischen Personen verlangen hohe Fachexpertise! 8
9 HABEN SIE NOCH OFFENE FRAGEN? Daniel Drott, M. Sc. Leitung technischer Fachvertrieb Tel / daniel.drott@tenag.de TENAG GmbH Kompetenzzentrum Energiemanagement: Platter Straße Wiesbaden info@tenag.de 9
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