Förderung von Energiemanagementsystemen
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- Helga Bergmann
- vor 8 Jahren
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1 Förderung von Energiemanagementsystemen
2 Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb Ihres Unternehmens transparent zu machen. Dies trägt im Ergebnis dazu bei, Ihre Energiekosten zu reduzieren. Energiemanagement umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen. Mit einem Energiemanagementsystem nehmen Sie Einfluss auf betriebliche Abläufe, um unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten den Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern. Dabei möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Sie mit diesem Förderprogramm unterstützen. Was wird gefördert? Gefördert wird zum einem die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO oder eines Energiecontrollings und zum anderen die für ein solches System notwendige Messtechnik und Software.
3 1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO Die Zertifizierung hat durch einen akkreditierten Zertifizierer oder durch einen zugelassenen Umweltgutachter zu erfolgen. Für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems beträgt der Zuschuss 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal Euro. 2. Erstzertifizierung eines Energiecontrollings Die Zertifizierung hat durch einen akkreditierten Zertifizierer oder durch einen zugelassenen Umweltgutachter zu erfolgen. Für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings be trägt der Zuschuss 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal Euro. 3. Erwerb von Messtechnik Förderfähig ist stationäre Messtechnik, mittels welcher mindestens eine der folgenden Messgrößen erhoben werden kann: Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom, Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Die Messtechnik muss in unmittelbarem Bezug zum Energiemanage
4 mentsystem stehen, um diesem die notwendigen Daten zu liefern. Für den Erwerb von Messtechnik beträgt der Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal Euro. 4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Software für Energiemanagementsysteme ist dann förderfähig, wenn sie die Anforderungen der DIN EN ISO erfüllt. Dies bedeutet, die Software muss entsprechend des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) aufgebaut sein und die Möglichkeit bieten, die gesetzten Energieziele (Controlling und Monitoring) verfolgen zu können. Für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme beträgt der Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal Euro. Wer wird gefördert? Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen von einer Förderung sind die Unternehmen, die auf Grund einer gesetzlichen Regelung (Besonderen Ausgleichsregelung oder dem sog. Spitzenausgleich) gesetzlich dazu verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Eine Ausnahme hiervon gibt es für kleine und mittlere Unternehmen, die eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs erhalten. Diese können für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO eine Förderung erhalten.
5 Wie erfolgt die Förderung? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ge währt. Die Förderhöchstsumme ist bei Inanspruchnahme von mehreren Fördermaßnahmen auf maximal Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten begrenzt. Dieser Flyer gibt lediglich einen Überblick über wesentliche Förderinhalte. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA. Die Förderrichtlinie für Energiemanagementsysteme finden Sie unter Wo sind Anträge auf Förderung zu stellen? Anträge auf eine Förderung sind vor Vorhabensbeginn an das BAFA zu richten. Hierzu nutzen Sie das auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Dort erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str Eschborn Tel.: Internet:
6 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit Berlin Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Stand November 2013 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie für seine familien freundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie ggmbh, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Druck Silberdruck ohg, Niestetal Bildnachweis acincin istockphoto (Titel), hbomuc Fotolia (S. 2), Avatar_023 istockphoto (S. 3) Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Öffentlichkeitsarbeit Zentraler Bestellservice Telefon: Bestellfax: Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung auf Wahl veranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.
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