Vorstellung Jürgen B. Schmidt. J. Schmidt Unternehmerfrühstück
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- Sven Hase
- vor 8 Jahren
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1 Vorstellung Jürgen B. Schmidt
2 Zur Person Jürgen B. Schmidt Dipl.-Ingenieur Dipl.-Wirtschaftsingenieur Geb Verheiratet Zwillinge, 9 Jahre
3 Beruflicher Werdegang Stadtwerke Rheine GmbH, 09/ /1987 Planungsbüro Hahm GmbH, Osnabrück, 03/ /1994 Stadtwerke Herford GmbH, 07/ /1999 Stadtwerke Münster GmbH, 07/ /2010 Stadtwerke Gütersloh GmbH, 02/ /2010 Netzgesellschaft Gütersloh GmbH, 01/ /02/2013 Stadtwerke Emsdetten GmbH, 15/02/2013
4 Mit Stromspitzenlastausgleich Steuern sparen!
5 Relevanz in Unternehmen Was gewinnen Unternehmen durch ihr Engagement? Durch die Energieeinsparung ergibt sich nachfolgend eine Kostensenkung Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit Marktdurchdringung von innovativen Effizienztechniken Minderung der Energieimportabhängigkeit Regionale Wertschöpfung Beitrag zum Klimaschutz als Marketing- und Imagesteigerung
6 Gesetzliche Rahmenbedingungen Erneuerbare-Energie-Gesetz Mindestvoraussetzung 41 Reduzierung der EEG-Umlage - Stromverbrauch > 1 GWh - Anteil Stromkosten an Bruttowertschöpfung > 14 % - ab 10 GWh Einsatz Energiemanagement als neue Stromsteuergesetz Voraussetzung 9 Befreiung von Stromsteuer - Strom zur Stromerzeugung - Erzeugung in räumlicher Nähe 9a Befreiung von Stromsteuer -Stromintensive Unternehmen (z.b.: Zement-, Kalk-, Gips-, Beton-, Asphalt-, Glas- und Metallherstellung) 9b Stromsteuerentlastung um 25 % - Produzierendes Gewerbe - Steuerbetrag mindestens Spitzenausgleich bis zu 90 % - prod. Gewerbe oder Land- / Forstwirtschaft - Einsatz Energiemanagement als neue Voraussetzung Energiesteuergesetz (Erdgas, Heizöl EL, Flüssiggas) 54 Steuerentlastung um 25 % - prod. Gewerbe - Steuerbetrag mindestens Spitzenausgleich bis zu 90 % - prod. Gewerbe oder Land- / Forstwirtschaft - Einsatz Energiemanagement als neue Voraussetzung Energiemanagement / -audit Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO oder Umweltmanagementsystem nach EMAS KMU können alternativ Systeme nach DIN EN einsetzen
7 Strom- / Energiesteuerentlastung für prod. Gewerbe Voller Steuersatz 25% Entlastung (StromStG 9b; EnergieStG 54) Max Spitzenausgl. (StromStG 10; EnergieStG 55) Strom 20,5 /MWh -25% 15,4 /MWh -90% 1,54 /MWh Erdgas 5,5 /MWh -25% 4,1 /MWh -50% 2,05 /MWh Flüssiggas 60,6 /to -25% 45,5 /to -39% 27,6 /to Heizöl EL 613,5 /hl -25% 460,1 /hl -10% 414,1 /hl Beispielrechnung Unternehmen A B Rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt Strommenge Energiemenge 0,5 Mio 2,0 Mio MWh/a MWh/a MWh/a MWh/a Anrechenbare Steuer Erstattungsbetrag Produzierendes Gewerbe: Unternehmen die dem Abschnitt C bis F der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes zuzuordnen sind, sowie die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
8 Spitzenausgleich gemäß StromStG 10 und EnergieStG 55 Beispiel: 1 Mio. Rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt Strombezug + Gasbezug nur Strombezug Gas; 0 Mio. Arbeitsentgelt nur Gasbezug
9 Unterstützung durch unser neues Business-Portal 2.0 ab Sommer 2013 Lastgangdarstellung und Vergleichsfunktionen ähnlich bestehendem Web-Portal 1.0 Neu: Darstellung Energiekosten und CO² Emission
10 Unterstützung durch unser neues Business-Portal 2.0 ab Sommer 2013 Verbrauchsanalyse als Grundlage des Energiemanagementsystems
11 Unterstützung durch unser neues Business-Portal 2.0 ab Sommer 2013 Erweiterungsfunktionen nach individuellem Bedarf
12 Unterstützung durch unser neues Business-Portal 2.0 ab Sommer 2013 Neue Funktionen des Business-Portals 2.0
13 Energiemanagementsysteme Informationsveranstaltungen Leistungsangebot der Stadtwerke Emsdetten in Kooperation mit der infas enermetric Consulting GmbH Mit Stromspitzenlastausgleich Steuern sparen! Informationstermine :00 Uhr 9:00 Uhr
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