Energiemanagement nach ISO oder EMAS neue Gesetzeslage: Was ist zu tun? Dr. Thomas Wacker, QUMsult GbR
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- Wilhelm Armbruster
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1 Energiemanagement nach ISO oder EMAS neue Gesetzeslage: Was ist zu tun? Dr. Thomas Wacker, QUMsult GbR Seite 1
2 die Themen die Leistungen Seit Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 2
3 Inhalt Entstehung der ISO Gründe für Energiemanagement (EnM) Vorschriften im Zusammenhang mit EnM - Systemen Grundprinzipien von Managementsysteme ISO (Vergleich mit / EMAS) Wie führt man EnM-Systeme ein? Seite 3
4 Energiewende Der Energiemarkt ändert sich! Energie ist im Fokus. Seite 4
5 Stromerzeugung - Energiewende Thema Energie / Strom wird Schwerpunkt in den Unternehmen bleiben/werden Energiemanagement Seite 5
6 Bei allen internationalen Schwerpunkt-Themen Eine internationale Norm wird erstellt Vorteil: alle sprechen vom Gleichen Gilt weltweit Standard ist festgelegt Seite 6
7 Hintergrund Der Klimawandel wird offensichtlich Sensibilität für Energiefragen steigt Energiekosten steigen Verknappung der Ressourcen wird bewusst Nuklearkatastrophe von Fukushima Senkung des Energieverbrauchs Steigerung Energieeffizienz Seite 7
8 Entstehung der ISO Erste Schritte zur europäischen Normung im Mai 2005 am 1. Juli 2009 tritt die EN (europäische Norm) 16001:2009 zum Energiemanagement in Kraft Seit 2008 internationale Arbeitsgruppe zum Erstellen einer weltweit gültigen Norm Im Juni 2011 erscheint weltweit gültige ISO 50001:2011 und gilt seit Seite 8
9 ISO Anforderungen Die ISO orientiert sich an ISO 9001 und ISO / EMAS und fordert für ein Energiemanagementsystem Allgemeine Anforderungen Verantwortung des Managements (TOP-Management, Beauftragter des Managements) Energiepolitik Energieplanung (Rechtliche Anforderungen, Energetische Ausgangsbasis und Bewertung, Energieleistungskennzahlen, Ziele, Aktionspläne) Einführung und Umsetzung (Aufbau- und Ablauforganisation, Schulung und Bewusstsein, Kommunikation, Dokumentation) Überprüfung (Überwachung, Messung und Analyse, Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, Nichtkonformitäten, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, Aufzeichnungen, Audit) Managementbewertung (Aufgabe der obersten Leitung, Eingangsparameter, Ergebnisse) Seite 9
10 3 Gründe für Energiemanagement Seite 10
11 Erster Grund für Energiemanagement - Verantwortung Stern Report ( ) Kosten der Klimaerwärmung: > 5.5 Billionen Euro Quelle: Figure 21: Reconstructed, observed and future warming projections Kosten des Klimawandels ohne Handeln: - mind. 5 % des globalen Bruttoinlandsprodukts - eventuell Schäden von 20 % oder mehr des globalen BIPs Veranstaltung Umwelt und Energie Nicholas Stern (ehemaligen Weltbank- Chefökonomen) Seite 11
12 Wer setzt die Ziele wie um? Quelle: Statistisches Bundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, 2012 Seite 12
13 Zweiter Grund für Energiemanagement Wettbewerbsfähigkeit und Kosten Energieeffizienz - wird erhöht, Kosten werden eingespart Ressourceneffizientes wirtschaften - damit für die Zukunft besser gerüstet Image und Außendarstellung verbessern - öffentlichen Ausschreibungen Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 13
14 Kosten sparen In der deutschen Industrie besteht nach wissenschaftlichen Studien ein wirtschaftliches Einsparpotential von jährlich 10 Mrd.. Quelle: Energiekonzept 2050 des BMU (28. September 2010) Es gibt Berechnungen von Einsparpotentiale im Bereich Energie von 20% davon die Hälfte allein durch Organisationsverbesserung Seite 14
15 Effizienz steigern Quelle: Statistisches Bundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, 2012 Seite 15
16 Es wird weitere Regelungen des Gesetzgebers geben! Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 16
17 Strompreis Haushalte Erzeugung Transport Vertrieb Seite 17
18 Strompreis Industrie Spitzenlast - Ausgleich Ausgleichs regelung (EEG) Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 18
19 Dritter Grund für Energiemanagement Steuern sparen 40ff EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren von Ausgleichsregelung wenn im letzten Geschäftsjahr mindestens 1 Gigawattstunden von einem Energieversorger (EVU) bezogen und auch selbst verbraucht wurde Der Quotient aus Stromkosten und Bruttowertschöpfung des Unternehmens muss mehr als 14 Prozent betragen Zertifizierung nach EMAS oder ISO (manche Fälle) (Energieverbrauch und die Potentiale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet) Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 19
20 Erstattung EEG - Umlage Mindest - Strombezug (GWh/a) für den Stromanteil (GWh/a) Verhältnis Stromkosten zur Bruttowertschöpfung EEG-Umlage (momentan 5,277 [ct/kwh]) 1 <=1 - Nicht begrenzt 1 >1 bis <=10 14% 10% nein 10 > 10 bis <= % 1% ja 100 >100 14% 0,05 ct/kwh ja >100 Für alles 20% 0,05 ct/kwh ja Zertifizierung EMAS oder ISO Beispiel: Berechnung Bei mehr als 10 GWh Stromverbrauch ist EnMS Voraussetzung für einen erfolgreichen Reduzierungsantrag Ausschlussfrist für den Reduzierungsantrag beim BAFA ist Seite 20
21 Dritter Grund für Energiemanagement Steuern sparen und das auch in Zukunft NEU - Novellierung der Ökosteuer (Strom- und Energiesteuer, seit ) EU knüpfte (EnergieSt-RL) Steuerermäßigungen im Rahmen der Ökosteuer für energieintensive Betriebe an bestimmte Voraussetzungen Um "Ökosteuer" ermäßigt zu bekommen, gibt es ab dem 1.Januar 2013 neue Regelung für Spitzenlastausgleich 55 Energiesteuergesetz sowie 10 Stromsteuergesetz Anträge sind beim Zollamt zu stellen Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 21
22 Dritter Grund für Energiemanagement Steuern sparen und das auch in Zukunft ab 1. Januar 2013 können Unternehmen nur Steuerentlastungen bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass 1. das Unternehmen ein Energiemanagementsystem betreibt, das den Anforderungen der DIN EN ISO entspricht, oder eine registrierte Organisation nach EMAS ist. 2. die Bundesregierung muss feststellen, dass sich für das jeweilige Antragsjahr ein vorgegebener Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde kleine und mittlere Unternehmen können anstelle von 1. alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben, die den Anforderungen der DIN EN , Ausgabe Oktober 2012, entsprechen. Novellierung der Ökosteuer Spitzenlastausgleich Antragsjahr Bezugsjahr Zielwert ,3 % ,6 % ,9 % ,25 % ,6 % ,95 % ,3 % ,65 % Seite 22
23 Dritter Grund für Energiemanagement Steuern sparen und das auch in Zukunft Übergangsfristen für die Gewährung für die Antragsjahre 2013 und 2014, wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Antragsjahr oder früher begonnen hat, ein Energiemanagementsystem einzuführen für das Antragsjahr 2015, wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Antragsjahr oder früher die Einführung eines Energiemanagementsystems abgeschlossen hat, oder wenn das Unternehmen nachweist, dass es im Jahr 2015 oder früher als Organisation nach EMAS registriert worden ist. Seite 23
24 Dritter Grund für Energiemanagement Steuern sparen und das auch in Zukunft Zu beachten beim Spitzenlastausgleich Die Steuerentlastung ist umso geringer, je personalintensiver ein Unternehmen und je niedriger der Rentenversicherungsbetrag im Antragsjahr ist. Momentan: nur 18,9% im Vergleich zu 20,5% vor Einführung der Ökosteuer (1999) Was dadurch im Unternehmen gespart wird, wird von der möglichen Entlastung abgezogen Seite 24
25 Fazit Es gibt sehr gute Gründe für ein Energiemanagement. Seite 25
26 Fazit Steuern und EnMs Bezüglich aktueller Rechtslage prüfen: EEG: Strombezug > 10 GWh pro Jahr? Spitzenlastausgleich: Welchen Betrag bekam man bisher zurück? Stromsteuer: mindestens 49 MWh pro Jahr für Ausgleich Steuersatz: 20,50 Euro/MWh Bsp.: 1GWh Euro Stromsteuer Energie- und Stromsteuer-Berechnungstool: Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 26
27 Energiemanagementsystem Seite 27
28 Merkmale von Managementsystemen (PDCA) VERBESSERN (act) Energie Aufbau- und Ablauforganisation PLANEN (plan) Qualität Umwelt ÜBERPRÜFEN (check) Arbeitsschutz AUSFÜHREN (do) Seite 28
29 50001: Anforderungen an ein Energiemanagementsystem 4.1 Allgemeine Anforderungen 4.2 Verantwortung des Managements 4.3 Energiepolitik 4.4 Energieplanung 4.5 Einführung und Umsetzung 4.6 Überprüfung 4.7 Managementbewertung (Management-Review) Seite 29
30 Energiebezogene Leistung nach ISO Einleitung: Zweck der Norm Verbesserung der Energiebezogenen Leistung. Seite 30
31 Anforderungen an MS ISO 9001 ISO ISO kleines UMS EMAS ISO ist zu 100% Bestandteil der EMAS Seite 31
32 Vorgehensweise Einführung Energiemanagement Eigenständiges Managementsystem Integration in bestehendes UM / QM - System Seite 32
33 Vorgehensweise Projektmanagement Einführung Vorbereitung Modul 1 Bestandsaufnahme Module 4, 2, 3 Dokumentation Umsetzung Schulung Modul 5 Projektabschluss Zertifizierung Validierung nach EG-Öko-Audit (EMAS) Zertifizierung ISO Seite 33
34 EnMS an vorhandenes MS andocken Bestehende Regelungen ausweiten Lenkung von Dokumenten QM-Dokumente werden zu IMS-Dokumenten Lenkung von Aufzeichnungen Internen Audits Unternehmenspolitik Rechtsvorschriften Managementbewertung Seite 34
35 Seite 35
36 ISO Energieplanung Zentraler Punkt der ISO Haupt - Unterschied zu anderen Normen Dokument Energieplanung ISO 50001: Seite 36
37 Dokument Energieplanung Vorlage_Energieplanung.docx Seite 37
38 EMAS ISO EMAS ISO EU-weit seit 04/95, EMAS II seit 04/01, EMAS III 11/09 Verordnung mit politischer / rechtlicher Dimension Verbesserungen bei Umweltleistungen Umwelterklärung muss veröffentlicht werden International seit 2011 Norm / Instrument der Wirtschaft Verbesserungen energiebezogener Leistung Entscheidung treffen was kommuniziert werden soll Validierung durch zugelassene Umweltgutachter Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierer Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 38
39 EMAS ISO EMAS ISO EU-weit seit 04/95, EMAS II seit 04/01, EMAS III 11/09 International seit 2011 Verordnung mit politischer / Norm / Instrument der rechtlicher Dimension Umweltgutacher Wirtschaft legen Verbesserungen bei Umfang selbst Verbesserungen fest Umweltleistungen energiebezogener Leistung Umwelterklärung muss DAkkS macht Entscheidung Vorgaben treffen was veröffentlicht werden (z.b. Voraudit) kommuniziert werden soll Validierung durch zugelassene Umweltgutachter Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierer Veranstaltung Umwelt und Energie Seite 39
40 Zusammenfassung Energiewende im Unternehmen Gute Gründe für EnMS Verantwortung, Wettbewerbsfähig (Kosten), Steuern Ermäßigung nach Spitzenlastausgleich in Zukunft nur mit zertifiziertem EnMS Vergünstigung nach 40f EEG teilweise nur mit zertifiziertem EnMS Ein EnMS kann Teil eines integrierten Managementsystems sein und kann in QMS oder UMS integriert werden Ein EnMS kann erste Stufe eines UMS sein Seite 40
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