DIE BibuG-NOVELLE 2012 IM ÜBERBLICK

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1 DIE BibuG-NOVELLE 2012 IM ÜBERBLICK Eva Stuffner und Andreas Stadler, CMC

2 Die BibuG-Novelle 2012 im Überblick Eva-Maria Stuffner Vorsitzende Berufsgruppe Buchhaltung Fachverband UBIT Andreas Stadler, CMC Stv. Vorsitzende Berufsgruppe Buchhaltung Fachverband UBIT DDr. Leo Gottschamel Rechtspolitische Abteilung Wirtschaftskammer Österreich

3 Veränderungen im Überblick Erweiterung der Berufsrechte Zusammenführung von Berufsgruppen Reduktion der Praxiserfordernis der Bibu für die Steuerberaterprüfung Verwaltung sämtlicher BH-Berufe erfolgt in der Paritätischen Kommission Überleitung der KWT-Bibu und SBH in die WKÖ

4 Zusammenführung von Berufsgruppen (gültig ab ) Selbständige Buchhalter (SBH) werden Bilanzbuchhalter lt. BibuG - Antrag zur öffentlichen Bestellung ist nicht notwendig - bei Doppelberechtigung Bibu/SBH erlischt die SBH- Berechtigung

5 Zusammenführung von Berufsgruppen (gültig ab ) Gewerbliche Buchhalter (GBH) werden Buchhalter und Personalverrechner lt. BibuG - Berufsumfang bleibt praktisch gleich - Zusätzlich jedoch: - Zeugenentschlagungsrecht - Verschwiegenheitsverpflichtung - Fortbildungsverpflichtung

6 Erweiterung der Berufsrechte Bilanzbuchhalter (gültig ab ) Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen auf die Werte der kleinen GmbH das heißt: Bilanzsumme bis 4,84 Mio. Umsatzsumme bis 9,68 Mio. max. 50 Mitarbeiter im Jahresschnitt Arbeitnehmerveranlagungen zu beraten, abzufassen und zu übermitteln (Botenfunktion)

7 Erweiterung der Berufsrechte Bilanzbuchhalter (gültig seit ) Vertretung und Abgabe in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen inklusive Akteneinsicht (FinanzOnline)

8 Erweiterung der Berufsrechte Personalverrechner (gültig ab ) Arbeitnehmerveranlagungen zu beraten, abzufassen und zu übermitteln (Botenfunktion)

9 Reduktion der Praxiserfordernis der Bibu für die Steuerberaterprüfung Reduktion von 9 auf 5 Jahre - davon 2 Jahre Anrechnung vor der Bestellung zum Bilanzbuchhalter Auch nach dem ist eine Zulassung zur Fachprüfung Steuerberater möglich - KWT-Mitgliedschaft als Zulassungsvoraussetzung entfällt - Lfd. Prüfungsverfahren bleiben unberührt und können auch nach dem Mitgliedschaftswechsel in die WKÖ weitergeführt werden

10 Paritätische Kommission (ab ) Verwaltung sämtlicher BH-Berufe erfolgt in der Paritätischen Kommission - Bilanzbuchhalter - Buchhalter - Personalverrechner Für sämtliche BH-Berufe gilt das Bilanzbuchhaltungsgesetz

11 Überleitung der KWT-Bibu und SBH in die WKÖ Mitgliedschaft von Bibu bei der KWT ist nicht mehr möglich Keine Möglichkeit als Bibu Zweigstellenleiter einer Steuerberatungsgesellschaft zu sein Möglichkeit zur interdisziplinären Gesellschaft mit Steuerberatern

12 Überleitung der KWT-Bibu und SBH in die WKÖ Opting Out in der Krankenversicherung ist in der WKÖ nicht möglich - Pflichtversicherung in der SV der gewerblichen Wirtschaft Keine gesetzliche Pflicht zur Zusatzpension in WKÖ Fachinformationen wöchentlich per Mail Klienteninfo monatlich per Mail

13 Überleitung der KWT-Bibu und SBH in die WKÖ Grundumlage in der WKÖ - Richtet sich nach den Berechtigungen - Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich - Bei ruhender Berechtigung ½ Grundumlage Dienstnehmer / Kollektivvertrag - Grundsätzlich gilt für Bilanzbuchhalter der WKÖ der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung in Information und Consulting Die WKÖ hat im Rahmen des KV-Abschlusses 2013 Bilanzbuchhalter der KWT, die mit in die WKÖ wechseln, vorübergehend aus dem Anwendungsbereich ausgenommen.

14 Überleitung der KWT-Bibu und SBH in die WKÖ Im Jahr 2013 soll eine endgültige Lösung im Kollektivvertrag gefunden werden. Für Mitglieder, die von der KWT wechseln, besteht somit der Kollektivvertrag der KWT weiter.

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