Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
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- Viktor Dunkle
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1 Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes
2 Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete Kräfte Fachkräfte in Leitung der Einrichtung und Gruppe Staatl. anerk. Sozialpädagogen/innen Staatl. anerk. Erzieher/innen Weitere Kräfte Kinderpfleger/innen Sozialpädagogische Assistenten/innen Fachkräfte mit spezieller Ausbildung, wie z. B. Heilpädagogen Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen
3 Personal in Kindertagesstätten Erlass Qualifikation von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten nach 2 KiTaVO des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Anerkennung von vergleichbaren Qualifikationen in Ausnahmefällen
4 Personal in Kindertagesstätten Aufsichtspflicht Außerhalb des Gruppendienstes für die gesamte Kita 1 Abs. 5 KiTaVO Mind. 1 Person Vorsorge für Notfälle treffen Randzeit = bis zu einer ½ Stunde Empfehlung, eine Fachkraft einzusetzen
5 Personal in Kindertagesstätten Aufsichtspflicht Während des Gruppendienstes für die gesamte Kita 4 Abs. 2 KiTaVO 1 Fachkraft 1 weitere Person = damit ist die Aufsichtspflicht abgedeckt, jedoch nicht der Betreuungsschlüssel
6 Personal in Kindertagesstätten Betreuungsschlüssel Krippe 1 Fachkraft und 1 weitere Kraft Regelgruppe 1 Fachkraft und 1 weitere Kraft für die Hälfte der Zeit Altersgemischte Gruppe (ab dem 3. Kind) 1 Fachkraft und 1 weitere Kraft Integrative Gruppe 2 Fachkräfte, davon 1 mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung
7 Personal in Kindertagesstätten Vertretungsregelung bei nicht planbarem und kurzfristigen Personalausfall Ausfall einer weiteren Kraft Erzieherin mit einer nicht pädagogischen Kraft Für max 5 Tage Ausfall einer Erzieherin Betreuung der Gruppe durch 2 weitere Kräfte Für max 5 Tage Absprache mit Kindertagesstättenaufsicht erforderlich Innerhalb des Zeitraumes Lösung zur Einhaltung des Fachkräftegebots finden Unterschreitung des Stellenschlüssels nicht möglich
8 Personal in Kindertagesstätten Meldungen gem. 47 SGB VIII Der Träger. hat der zuständigen Behörde die Namen und die berufliche Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte unverzüglich anzuzeigen. Änderungen der. Angaben sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Formulare im Internet unter gesundheit/kindertagesbetreuung/heimaufsicht- Kindertagesstätten
9 Gruppengrößen, Ausnahmen Krippe gem. 5 KitaVO 10 Kinder Keine Ausnahmen möglich
10 Gruppengrößen, Ausnahmen Kindergarten (Regelgruppen) gem. 6 KiTaVO 20 Kinder In eigener Verantwortung auf 22 Kinder mit Meldung an die Kindertagesstättenaufsicht Auf Antrag bei hinreichender Begründung Gruppengrößen bis 25 Kinder befristet möglich. Schreiben vom
11 Gruppengrößen, Ausnahmen Horte gem. 7 KiTaVO 15 Kinder In Ausnahmefällen 20 Kinder
12 Gruppengrößen, Ausnahmen Ausnahmen begründet Umzug, Situation Alleinerziehender, unvorhersehbare Aufnahme einer Berufstätigkeit befristet Ende Kindergartenjahr, bei einer strengen Einzelfallprüfung ist auch eine Ausnahmegenehmigung aus strukturellen Gründen möglich
13 Übergang Krippe - Regelgruppe 1 KiTaG Krippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Aus pädagogischen Gründen Umgewöhnungszeit von 4-6 Wochen Verfahren bei fehlenden Plätzen im Regelbereich?
14 Übergang Krippe - Regelgruppe wenn keine Regelplatz zur Verfügung gestellt werden kann, kann das Kind in der Krippe verbleiben: wenn die Voraussetzungen für eine Ü3- Betreuung vorliegen nach Absprache mit der Kindertagesstättenaufsicht bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung einer altersgemischten Gruppe bis zum d.j.
15 Übergang Krippe - Regelgruppe Aus rein pädagogischen Gründen kann ein Ü3- Kind nicht in der Krippe verbleiben -> Rechtsanspruch auf einen Regelplatz Bedarfsplanung sollte optimiert werden, vor allem im Hinblick auf den Rechtsanspruch U3 -> nachrückende Kinder
16 Verschiedenes Krippenplatzsharing Betreuungszeit nicht weniger als 2 Tage Max 13 Kinder bei max 10 gleichzeitig anwesenden Kindern Vollzeitbetreuung ist zu bevorzugen Möglichkeiten und Bedingungen in der Konzeption konkret darstellen
17 Verschiedenes Ausnahmegenehmigung 2,5J Auf Antrag Im Einzelfall Bei dringendem Bedarf Für zwei Kinder pro Gruppe und höchstens vier Kinder je Einrichtung
18 Informationsveranstaltung Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
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