Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn
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- Jan Schneider
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1 Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII) Rahmengesetzgebung nach Grundgesetz
2 Möglichkeiten der Kinderbetreuungen Genehmigungsfreie Kindertagespflege bis zu Monate oder unter 5 Std./Woche Kindertagespflege mit Pflegeerlaubnis nach SGB VIII über 5 Std./Woche für bis zu 5 Kinder bei einer Tagespflegeperson, max. im Zusammenschluss. Kindertagesstättenangebote in Form von Krippen, altersgemischten Gruppen, Kindergartengruppen und Hort angeboten Natur- und Waldkindergärten Angebote außerhalb des Kindertagesstättengesetzes und des SGB VIII in Form von Betreuter Grundschule und Ganztagsschulangebote für schulpflichtige Kinder Mutter-Kind-Treffen (keine Betreuung fremder Kinder) Betreuungsmöglichkeiten Regelung nach SGB VIII und z.t. KiTaG Kindertagesstätte (mindestens sechs Kinder) Regelung nach KiTaG Regelung nach SchulG SH Kindertagespflege Krippe Kindergärten Altersgemischte Gruppe Horte Schule 8 Wochen bis Jahre 8 Wochen bis Jahre Jahre bis schulpflichtig 8 Wochen bis schulpflichtig Schulpflichtig bis Jahre schulpflichtige Kinder bis zu 9 Kinder unter Jahre, päd. Fachkräfte bis zu fünf Kinder über 5 Std./Woche Grundqualifizierte Tagespflegeperson Genehmigungsfrei unter 5 Std./Woche oder bis zu Monaten bis zu Kinder päd. Fachkräfte bis zu Kinder,5 päd. Fachkräfte Es handelt sich bei der altersgemischten Gruppe um eine Kindergartengruppe mit bis zu Plätzen. Je aufgenommenem Kind unter Jahren verringert sich die Gruppenstärke um ein Kind. bis zu 5 Kinder,5 päd. Fachkräfte betreute Grundschule Ganztagsschulangebote gegen Entgelt max. Personen gemeinsam keine keine keine keine nicht bekannt
3 Ansprüche auf Kinderbetreuung unter Jahre Jahre bis 6 Jahre ab 6 Jahre bis Jahre Bedarfsgerecht nach Abs. SGB VIII Rechtsanspruch ab dem vollendeten. Lebensjahr SGB VIII Bedarfsgerecht nach Abs. SGB VIII ab.august nach KiföG Neufassung des SGB VIII Neufassung des SGB VIII Betreuungsgeld (monatliche Zahlung), wenn keine Betreuung in Einrichtungen der Kinder im Alter von bis Jahren erfolgt. (geplant nach 6 Abs. ) Rechtsanspruch ( Abs. SGB VIII) ab dem vollendeten. Lebensjahr - bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätze unter Jahr - Abs. SGB VIII Anspruch besteht auf frühkindliche Förderung - bei besonderem Bedarf in Kindertagespflege in einer Einrichtung oder in Tagespflege wenn: a) Leistung für die Entwicklung des Kindes - ergänzend in Kindertagespflege erforderlich ist b) Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Arbeit suchen c) Erziehungsberechtigte befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulbildung oder Hochschulausbildung d) Erziehungsberechtigte erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II ab Jahr bis Jahre Abs SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege bedarfsgerechter Anspruch ( Abs. SGB VIII) ab schulpflichtigen Lebensalter - Umfang der Förderung nach individuellen Bedarf - bei besonderem Bedarf in Kindertagespflege - ergänzend in Kindertagespflege Versorgung im (Bedarfsplan ) unter Jahre Jahre bis 6 Jahre ab 6 Jahre bis Jahre Plätze.6 Plätze 88 Plätze in Kindertagespflege 98 Plätze in Einrichtungen 5 Plätze geplant oder im Bau 6.8 genehmigte Plätze.85 Hortplätze.85 Plätze außerhalb KiTa % % 9, % Kinder 5.8 Kinder 6. Kinder 9.59 Kinder (6 Jahre bis Jahre) Stand 6.8.9
4 Versorgung im (Bedarfsplan ) Gruppen in Kindertagesstätten Gruppen in Kindertagesstätten Kindergarten Krippe Hort Stadt Ahrensburg Stadt Bad Oldesloe Hort U Angebot 5 Kindergarten 58 Stadt Bargteheide Stadt Glinde 9 Stadt Reinbek 9 5 Stadt Reinfeld Gemeinde Ammersbek 8 Gemeinde Barsbüttel 5 8 Gemeinde Großhansdorf Gemeinde Oststeinbek 6 Gemeinde Tangstedt Gemeinde Trittau Amt Bad Oldesloe-Land 5 Amt Bargteheide-Land 8 6 Amt Nordstormarn 6 Amt Siek 8 Amt Trittau Versorgung mit Plätzen für unter -jährige Kinder im Kinder < Jahre Kinder in Kindertagespflege Kinder in Kindertagesstätten Neue Einrichtungsplätze (geplant / im Bau) Versorgungssituation am.. Versorgungsquote 5.8 Kinder 88 Kinder 98 Kinder 5 Plätze.6 Plätze %
5 Aktueller Stand:.. verlängerte Öffnungszeiten Krippe (D) auch Altersgemischt Bedarfsgerechte Krippe (G) Gruppenöffnungszeiten Kindergartegarten Kinder- auch Hort (Anzahl Gruppen) Altersgemischt (D) (G) (D) Stadt Ahrensburg 6 6 Stadt Bad Oldesloe Stadt Bargteheide Stadt Glinde 8 Stadt Reinbek 5 Stadt Reinfeld 6 Gemeinde Ammersbek 5 Gemeinde Barsbüttel 6 Gemeinde Großhansdorf Gemeinde Oststeinbek Gemeinde Tangstedt 5 Gemeinde Trittau 5 Amt Bad Oldesloe-Land Amt Bargteheide-Land 5 Amt Nordstormarn Amt Siek Amt Trittau 9 9 D = ab 6 Std./Tag Dreivierteltagsbetreuung ( Std./Woche) G = ab 8 Std./Tag Ganztagsbetreuung ( Std./Woche) Versorgungsquoten Bedarfsplan Träger von Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen können betrieben werden von: 9 Abs. Nr. - KiTaG anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Kirchen, Religionsgemeinschaften öffentlichen Rechts, Verbände freier Wohlfahrtspflege, Elterninitiativen) Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden als öffentliche Träger den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe 9 Abs. Nr. KiTaG: anderen Trägern, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, privatgewerblichen Trägern und nicht anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Voraussetzung zum Betrieb einer Kindertagesstätte ist eine Betriebserlaubnis der zuständigen Heimaufsicht nach 5 SGB VIII. 5
6 Finanzierung der Betriebskosten, Sozialstaffel nach 5, 6 KiTaG Voraussetzung für die öffentliche Förderung. Aufnahme in den Bedarfsplan des Kreises Stormarn. Einrichtung nach 9 Abs. - KiTaG oder Anerkennung nach 6 KiTaG Die Betriebskosten der Einrichtungen errechnen sich wie folgt:. Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein,. Teilnahmebeiträge oder Gebühren,. Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einschließlich Sozialstaffelleistungen. Zuschüsse der Gemeinden 5. Eigenleistungen des Trägers Für die Einrichtungen in Trägerschaft nach 9 Abs. Nr. KitaG findet Keine regelhafte laufende öffentliche Förderung der päd. Personalkosten statt. Keine Förderung nach 9 Abs. Nr. KiTaG für: andere Träger, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, privatgewerblichen Träger und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. 6 KiTaG Kindertageseinrichtungen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen () Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die für den Bedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein besonderes Interesse an einer eigenen Kindertageseinrichtung oder einem Belegrecht haben, können auf Antrag durch Bescheid des für die Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege zuständigen Ministeriums als förderungsfähig im Sinne der Abs. und 5 Abs. anerkannt werden. Die Standortgemeinde und die für die Erlaubnis zuständige Behörde sind bei der Planung zu beteiligen. () Voraussetzungen für die Anerkennung der Förderungsfähigkeit sind die Aufnahme von Kindern nicht betriebsangehöriger Erziehungsberechtigter sowie der Erhalt des Betreuungsplatzes für das Kind bei einem Arbeitsplatzwechsel der Erziehungsberechtigten. 6
7 Finanzierung der Kindertagesstätten im Einnahmen ca... % % % 6% % % % Elternbeiträge Kreis Sozialstaffelausgleich Päd. Personalkosten Land SH Päd. Personalkosten Kreis Gemeinde Eigenmittel Sonstige Finanzierung der Kindertagesstätten im Ausgaben ca... % % % 9% 5% % Päd. Personalkosten Wirt. Personalkosten Geb. /Grdstk. Bewirt.-Kosten Verw.- Aufwand Päd. Sachbedarf
8 Investionskostenförderung Im Rahmen der Investitionskostenförderung werden durch den bei der Schaffung von neuen Plätzen in Einrichtungen gefördert soweit hierfür Haushaltsmittel bereitstehen: Maßnahme: Neubau Umbau/Anbau 88, je Platz (umgerechnet von.6,-- DM) 5,9 je Platz (umgerechnet von.,-- DM) Das Land Schleswig-Holstein stellt keine Finanzmittel für Investitionen bereit. Voraussetzung für die Förderung ist, das es sich um eine Einrichtung handelt, die von einem Träger nach 9 Abs. bis KiTaG betrieben wird. Anforderungen an die Kinderbetreuung durch neue gesetzliche Vorgaben Sicherstellung der Qualität in Kindertageseinrichtungen nach a SGB VIII Führen von Beobachtungsbögen zur Erstellung eines Entwicklungsprofils zum Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule Sprachförderung als Regelleistung Integration von Kindern mit Behinderung oder von Kindern die von einer Behinderung bedroht sind (Inklusion) Umsetzung der Bildungsleitlinien in der täglichen Praxis Künftige Herausforderungen Ausbau U in Kindertagespflege (verlässliche Plätze) und in Krippe/altersgemischte Gruppe in Einrichtungen Pädagogischer Fachkräftemangel Verfügungszeiten werden durch Krankheitsvertretung so stark reduziert, so dass die Aufgaben kaum zu bewältigen sind, Einrichtungen teilweise kurz davor sind Gruppen zu schließen Die Kindertagespflege hat kein eigenständiges Berufsbild. Gleichrangigkeit nach SGB VIII Unterschiedliche Förderung von Kindertagespflege und der Förderung in Kindertagesstätten Schulische Betreuungsangebote werden ausgebaut Verlängerte Öffnungszeiten durch verlängerte Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten 8
9 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen zur Kinderbetreuungssituation finden Sie auf unserer Internetseite unter Suchbegriffe: Bedarfsplan Kinderbetreuung 9
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