Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal
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- Götz Bader
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1 Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal
2 Geburten
3 Kapazitäten der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal zum Name der Einrichtung Betriebserlaubnis Kapazität 1-2 Jahre Rechtsanspruch für Wohnsitzgemeinde 2-3 Jahre ab 3 Jahre Summe 1-2 Jahre Bereitgestellte Plätze für Wunsch- und Wahlrecht 2-3 Jahre ab 3 Jahre Summe Plätze gesamt Kita Dienstedt 32 (34) Kita Großliebringen Kita Niederwillingen Kita Dörnfeld Platzangebot 164 (166) Ausnahmegenehmigung für Kita Dienstedt befristet für 2 Kinder, für weiter 2 Kinder ist ein Antrag gestellt
4 Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch in der Gemeinde Ilmtal zum Anzahl der Kinder mit Rechtsanspruch Kinder 1-2 Jahre 33 Kinder 2-3 Jahre 38 Kinder ab 3 Jahre 130 Summe Rechtsanspruch Kinder aus der Gemeinde Ilmtal nahmen zum das Wunsch- und Wahlrecht in anderen Orten in Anspruch. Bis zum Jahresende steigt die Zahl auf 36 Kinder. Im Gegenzug besuchen noch 8 Kinder aus andere Gemeinden unsere Einrichtungen.
5 Finanzierung des Wunsch- und Wahlrechtes - 18 Abs. 6 ThürKitaG (6) Besuchen Kinder infolge des Wunsch- und Wahlrechts nach 4 eine Tageseinrichtung außerhalb der Wohnsitzgemeinde, hat diese abweichend von den Absätzen 2 und 3 der für die aufnehmende Einrichtung zuständigen Gemeinde einen durch das für Kindertageseinrichtungen zuständige Ministerium festgesetzten pauschalierten Anteil an den Betriebskosten zu zahlen. Diese Pauschale beträgt 70 vom Hundert der nach Absatz 10 ermittelten landesdurchschnittlichen Betriebskosten. Aktuell beträgt die Pauschale 422,00 EUR pro Kind
6 Erstattung von anderen Gemeinden Zahlungen an andere Gemeinden Eigenmittel Gemeinde Ilmtal , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00
7 Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Kinderbetreuung von 2004 bis 2016 im Verwaltungshaushalt Ausgaben gesamt Ausgaben Personalkosten Einnahmen gesamt % % Gebühren Eigenmittel Gemeinde Für die Kalkulation der Kosten für 2016, sind die Personalkostensteigerungen von 7% (2016 7% genannt) und von 14% ( % genannt) angesetzt.
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10 Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung 19 ThürKitaG (1) Das Land beteiligt sich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs an den Kosten der Kindertagesbetreuung im Wesentlichen über die Schlüsselzuweisungen und mit einem zweckgebundenen Zuschuss (Landespauschale). (2) Für jeden in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege mit einem Kind im Alter zwischen null und einem Jahr tatsächlich belegten Platz zahlt das Land eine Landespauschale in Höhe von 170 Euro monatlich. Für jeden in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege mit einem Kind im Alter zwischen einem und drei Jahren tatsächlich belegten Platz zahlt das Land eine Landespauschale in Höhe von 270 Euro monatlich. Die Landespauschalen für die Betreuung von Kindern im Alter zwischen null und drei Jahren in Kindertageseinrichtungen werden der zuständigen Wohnsitzgemeinde gezahlt, die Landespauschalen für die Betreuung von Kindern im Alter von null bis drei Jahren in Kindertagespflege werden dem jeweilig zuständigen Örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gezahlt. Für jedes Kind im Alter zwischen drei Jahren und sechs Jahren und sechs Monaten zahlt das Land eine Landespauschale in Höhe von 130 Euro monatlich an die zuständige Wohnsitzgemeinde. Im Gesetz sind keine Anpassungen vorgesehen. Somit sind die Landeszuschüsse konstant. Die letzte Gesetzesänderung war im Jahre 2012.
11 Entwicklung der Landeszuschüsse Landeszuschüsse (Planansatz)
12 Anteil der Ausgaben für die Kinderbetreuung an dem Verwaltungshaushalt
13 Einsparung durch Vergabe der Reinigungsleistungen an eine Fremdfirma Bei Darstellung wurde nur von einer Erhöhung der Kita- Personalkosten von 7% ausgegangen Personalkosten Kita gesamt Personalkosten Reinigungskräfte Geschäftsausgaben gesamt Kosten Reinigungsfirma Abschreibung und Verzinsung Ausgaben Kita gesamt 2016 mit eigenen Reinigungskräften 2016 mit Reinigungsfirma Die Einsparung für den Verwaltungshaushalt beträgt ca ,00 EUR
14 Kita- Gebühren in umliegenden Gemeinden 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-7 Jahre Bemerkung Ilmenau 195,00 EUR 195,00 EUR 120,00 EUR Vorschlag, noch nicht beschlossen Riechheimer Berg 195,00 EUR 145,00 EUR 125,00 EUR Gültig seit 2012 Kranichfeld 194,00 EUR 180,00 EUR 172,00 EUR Gültig seit 2014 Stadtilm 185,00 EUR 160,00 EUR 140,00 EUR Arnstadt 180,00 EUR 160,00 EUR 125,00 EUR Wipfratal / 120,00 EUR 120,00 EUR Gültig seit 2007 Gültig ab 2016 Erw. Öffnungszeiten pro 0,5 Stunde 15,00 EUR
15 Personalschlüssel laut ThürKitaG In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele Kinder eine Vollzeitkraft in den entsprechenden Altersgruppen betreuen darf. Alter Kinder pro Vollzeitkraft 1-2 Jahre 4, Jahre 5,5 3-6 Jahre 11,5
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