STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

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1 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

2 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Willi Pradl Telefon: Fax: Internet: Bildnachweis: panthermedia.net jo fairey Stand: Februar 2015

3 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 3 ZAHL DER VERFAHREN ZURÜCKGEGANGEN Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) am 1. Januar 2012 wird über die Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach 8a des Achten Buches Sozialgesetz (SGB VIII) eine jährliche Statistik durchgeführt, um eine bessere Datengrundlage für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Werden einem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist es nach 8a SGB VIII seine Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für diesen jungen Menschen einzuschätzen. Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt hierbei beim Jugendamt im Zusammenwirken mit mehreren Fachkräften. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Sorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. Im Rahmen dieser Statistik wurde in der Fächerstadt bei 62 Gefährdungseinschätzungen, das waren 10 Prozent aller Verfahren, eine akute Gefährdungssituation festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 174 Fällen (28,1 Prozent) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. Bei 193 Gefährdungseinschätzungen (31,1 Prozent) ergab sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf. Bei 30,8 Prozent der Gefährdungseinschätzungen (191 Verfahren) wurde keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1). Die statistischen Ergebnisse basieren auf den Mitteilungen des Jugendamtes. Insgesamt wurden im Jahr 2013 fast Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Baden-Württemberg durchgeführt, darunter 620 Verfahren (6,3 Prozent) in Karlsruhe. Im Jahr 2012 wurden in Karlsruhe noch 732 Verfahren gezählt. ABBILDUNG 1: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE 2013 keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf 191 Verfahren 30,8 % akute Kindeswohlgefährdung 62 Verfahren 10,0 % 620 Verfahren insgesamt latente Kindeswohlgefährdung 174 Verfahren 28,1 % keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 193 Verfahren 31,1 %

4 4 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 TABELLE 1: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE 2012 UND Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt davon männlich , ,0 weiblich , ,0 davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: akute Kindeswohlgefährdung davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , , , , , ,7 latente Kindeswohlgefährdung davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , , , , , ,9 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , , , , , ,3 keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , , , , , ,4 1) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. MÄDCHEN WIE JUNGEN GLEICHERMASSEN BETROFFEN Insgesamt betrafen die Gefährdungseinschätzungen jeweils 310 Jungen und Mädchen, wobei sich die akuten Kindeswohlgefährdungen über alle Altersstufen erstreckten. Dabei entfielen auf die größte Altersgruppe (10- bis unter 18-Jährige) auch die meisten Fälle (24 Minderjährige oder 38,7 Prozent). Ein Viertel aller Einschätzungen zu möglichen Gefährdungen betraf die Altersgruppe der 3- bis unter 6-Jährigen (15 Fälle). Ein ähnliches Bild ergab sich bezüglich einer latenten Kindeswohlgefährdung: 37,9 Prozent der Minderjährigen (66 Fälle) waren im Alter von 10 bis unter 18 Jahren, weitere 22,4 Prozent (39 Betroffene) entfielen auf die Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen (siehe Tabelle 1). Sowohl die akute wie auch die latente Kindeswohlgefährdung betraf in etwa 60 Prozent der Fälle Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. Bei den Kindern und Jugendlichen, bei denen keine Kindeswohlgefährdung aber ein Hilfebedarf bestand, lag dieser Anteil ähnlich hoch.

5 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 5 VIELFÄLTIGE HINWEISE Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von den verschiedensten Institutionen und Personen. Die meisten Fälle (122 Fälle oder 19,7 Prozent) wurden durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft gemeldet. Bei 14,4 Prozent (89 Fälle) kam der Hinweis von Nachbarn oder Bekannten, etwa jeder 9. Fall (11,0 Prozent beziehungsweise 68 Fälle) wurde von Eltern oder Personensorgeberechtigten dem örtlichen Jugendamt gemeldet. Bei 9,4 Prozent kam der Hinweis von der Schule (58), 7,4 Prozent von Verwandten (46) und 5,8 Prozent der Gefährdungen (36) wurden anonym gemeldet (siehe Tabelle 2). 286 SCHUTZMASSNAHMEN ERGRIFFEN Im Jahr 2013 wurden bei 286 Minderjährigen Schutzmaßnahmen nach einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung ergriffen. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Steigerung von genau 100 Gefährdungseinschätzungen von 186 auf 286 Fälle (+53,8 Prozent). 283 Kinder und Jugendliche (im Vorjahr: 180) wurden nach einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung in Obhut genommen (99,0 Prozent), wobei der Anteil der Jungen mit 163 Fällen (bei Mädchen: 120 Fälle) überwog. Auf eigenen Wunsch kamen 50 Betroffene in Obhut. Bei 233 Kindern und Jugendlichen lag eine Inobhutnahme wegen Gefährdung vor. In drei Fällen kam es zu einer Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld (siehe Tabelle 3). TABELLE 2: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS NACH DEN/DER BEKANNT MACHENDEN INSTITUTION/-EN ODER PERSON/-EN IN KARLSRUHE 2012 UND Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt davon nach den/der bekannt machenden Institution oder Person/-en Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft , ,7 Bekannte/Nachbarn 97 13, ,4 Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r 74 10, ,0 Schule 61 8,3 58 9,4 Verwandte 28 3,8 46 7,4 anonyme Meldung 73 10,0 36 5,8 Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/u. ä. Dienste 46 6,3 35 5,6 Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe 25 3,4 29 4,7 Sozialer Dienst oder Jugendamt 34 4,6 28 4,5 andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 22 3,0 27 4,4 Sonstige 24 3,3 27 4,4 Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson 46 6,3 26 4,2 Minderjährige/-r selbst 20 2,7 17 2,7 Beratungsstelle 12 1,6 12 1,9

6 6 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 TABELLE 3: SCHUTZMASSNAHMEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE NACH VORANGEGANGENEN GEFÄHDUNGSEINSCHÄTZUNGEN IN KARLSRUHE 2012 UND 2013 Anzahl % Anzahl % Vorangegangene Gefährdungseinschätzung davon im Alter der Betroffenen von bis unter Jahren unter , , , ,6 und zwar Inobhutnahme , ,0 davon männlich 86 46, ,0 weiblich 94 50, ,0 auf eigenen Wunsch 43 23, ,5 wegen Gefährdung , ,5 Herausnahme 6 3,2 3 1,0 Schutzmaßnahmen auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung 66 35, ,9 EIN BLICK IN DIE STADTKREISE BADEN-WÜRTTEMBERGS Die Zahl der 2013 durchgeführten Fälle zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung belief sich in Baden-Württemberg auf insgesamt (2012: Fälle). Bei einem Vergleich der Großstädte Baden-Württembergs lag Stuttgart als größte Stadt im Land mit insgesamt Verfahren an der Spitze. In Mannheim und Karlsruhe wurden 810 beziehungsweise 620 Fälle zur Einschätzung des Kindeswohls aktenkundig. Deutlich weniger Verfahren waren dagegen in Ulm (202), Heidelberg (201) und in Freiburg (165) registriert worden (siehe Abbildung 2). Umgerechnet auf Kinder und Jugendliche lagen die Fallzahlen in Mannheim (18,0), Heilbronn (17,5) und Pforzheim (16,7) deutlich über dem Karlsruher Wert (14,3), während bei den Städten Stuttgart (11,3), Ulm (10,6), Heidelberg (9,6) und Freiburg (4,8) weniger Verfahren als in Karlsruhe aktenkundig wurden. Umgerechnet auf Kinder und Jugendliche lagen die Fallzahlen bei den Großstadtkreisen, außer in Freiburg, deutlich höher als im Landesdurchschnitt (5,4 Verfahren je Minderjährige). Der unterschiedlichen Zahl an Gefährdungseinschätzungen in den baden-württembergischen Stadtkreisen können allerdings sehr vielfältige Ursachen zugrunde liegen. So können Unterschiede in der Sozialstruktur, in der Vorgehensweise der Sozialen Dienste, aber auch die unterschiedliche Vernetzung von Einrichtungen des Bildungs-, Sozial-, und Gesundheitswesens Einfluss auf die Häufigkeit von Gefährdungseinschätzungen haben.

7 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 7 ABBILDUNG 2: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DES KINDESWOHLS IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2012 UND 2013 Verfahren Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm ABBILDUNG 3: VERFAHREN JE KINDER UND JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2013 Verfahren je Kinder und Jugendliche 20,0 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 11,3 14,3 18,0 5,4 Verfahren je Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg 4,8 Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm 9,6 17,5 16,7 10,6 Datenbezug: Bevölkerungsfortschreibung zum auf Basis des Zensus 2011., eigene Berechnungen

8 Stadt Karlsruhe

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