STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

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1 Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe

2 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Willi Pradl Telefon: Fax: statistik@afsta.karlsruhe.de Internet: Titelfoto: panthermedia.net/ambrozinio Stand: August 2014

3 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 3 ERSTMALS STATISTIK DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IM JAHR 2012 Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kinder und Jugendlichen) am 1. Januar 2012 wird über die Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach 8a des Achten Buches Sozialgesetz (SGB VIII) eine jährliche Statistik durchgeführt, um eine bessere Datengrundlage für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Werden einem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist es nach 8a SGB VIII seine Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für diesen jungen Menschen einzuschätzen. Die Abschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt hierbei beim Jugendamt im Zusammenwirken mit mehreren Fachkräften. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes bzw. Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist und diese Situation von den Sorgeberechtigten nicht abgewendet wird oder werden kann. Das Jugendamt hat den Sorgeberechtigten zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Hilfen anzubieten. 117 KINDER UND JUGENDLICHE WAREN IN KARLSRUHE AKUT GEFÄHRDET Im Rahmen dieser erstmals durchgeführten Statistik wurde in der Fächerstadt bei 117 Gefährdungseinschätzungen, das waren 16 % aller Verfahren, eine akute Gefährdungssituation festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 178 Fällen (24,3 %) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. Bei 232 Gefährdungseinschätzungen (31,7 %) ergab sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf. Bei 28 % der Gefährdungseinschätzungen (205 Verfahren) wurde keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1). Die statistischen Ergebnisse basieren auf den Mitteilungen des Jugendamtes. Insgesamt wurden im Jahr 2012 fast Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Baden-Württemberg durchgeführt, davon 732 Verfahren (0,7 %) in Karlsruhe. ABBILDUNG 1: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE 2012 keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf 205 Verfahren 28,0 % akute Kindeswohlgefährdung 117 Verfahren 16,0 % 732 Verfahren insgesamt keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 232 Verfahren 31,7 % latente Kindeswohlgefährdung 178 Verfahren 24,3 %

4 4 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 TABELLE 1: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE 2012 Anzahl % Verfahren insgesamt davon männlich ,6 weiblich ,4 davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: akute Kindeswohlgefährdung davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , ,5 latente Kindeswohlgefährdung davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , ,3 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , ,9 keine Kindeswohlgefährdung und kein weiterer Hilfebedarf davon nach dem Alter des/der Minderjährigen 1) von bis unter Jahren unter , , , ,3 1) Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung. MEHR JUNGEN ALS MÄDCHEN BETROFFEN Insgesamt betrafen die Gefährdungseinschätzungen 378 Jungen (51,6 %) und 354 Mädchen. Dabei war auffällig, dass bei einer akuten Kindeswohlgefährdung auf die Altersgruppe der 10 bis unter 18-Jährigen mit 38,5 % (45 Einschätzungen) und die der 6 bis unter 10-Jährigen ein Viertel aller Einschätzungen zu möglichen Gefährdungen (30 Fälle) entfielen. Ein ähnliches Bild ergab sich bezüglich einer latenten Kindeswohlgefährdung: 43,3 % der Minderjährigen (77 Fälle) waren im Alter von 10 bis unter 18 Jahren, weitere 20,8 % (37 Betroffene) waren in der Altergruppe der 6 bis unter 10-Jährigen zu finden (siehe Tabelle 1). Sowohl die akute wie auch die latente Kindeswohlgefährdung betraf in rund zwei Drittel der Fälle Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.

5 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 5 VIELFÄLTIGE HINWEISE Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von den verschiedensten Institutionen und Personen. So wurden 170 Fälle (23,2 % aller Fälle) durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft gemeldet. Bei 13,3 % (97 Fällen) kam der Hinweis von Nachbarn oder Bekannten, jeder 10. Fall (10,1 % bzw. 74 Fälle) wurde von Eltern oder Personensorgeberechtigten dem örtlichen Jugendamt gemeldet. Ebenfalls bei 10 % kam der Hinweis von anonymen Meldern (73), und 8,3 % der Gefährdungen (61) wurden aus Schulen gemeldet (siehe Tabelle 2). 186 SCHUTZMASSNAHMEN ERGRIFFEN Im Berichtsjahr 2012 wurden insgesamt 180 Kinder und Jugendliche in Karlsruhe nach einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung in Obhut genommen (96,8 %). Hierbei überwog der Anteil der Mädchen mit 94 zu 86 Fällen. Auf eigenen Wunsch wurden 43 Betroffene in Obhut genommen. Bei 137 Kindern und Jugendlichen lag vor der Inobhutnahme eine Gefährdung vor. Bei sechs Fällen kam es zu einer Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld (siehe Tabelle 3). TABELLE 2: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS NACH BEKANNT MACHENDEN INSTITUTIONEN ODER PERSONEN IN KARLSRUHE 2012 Anzahl % Verfahren insgesamt davon nach bekannt machenden Institutionen oder Personen Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft ,2 Bekannte/Nachbarn 97 13,3 Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r 74 10,1 anonyme Meldung 73 10,0 Schule 61 8,3 Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson 46 6,3 Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/u. ä. Dienste 46 6,3 Sozialer Dienst oder Jugendamt 34 4,6 Verwandte 28 3,8 Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe 25 3,4 Sonstige 24 3,3 andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 22 3,0 Minderjährige/-r selbst 20 2,7 Beratungsstelle 12 1,6

6 6 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 TABELLE 3: SCHUTZMASSNAHMEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE NACH VORANGEGANGENEN GEFÄHRDUNGSEINSCHÄTZUNGEN IN KARLSRUHE 2012 Anzahl % Vorangegangene Gefährdungseinschätzung davon im Alter der Betroffenen von bis unter Jahren unter , ,8 und zwar Inobhutnahme ,8 davon männlich 86 46,2 weiblich 94 50,5 auf eigenen Wunsch 43 23,1 wegen Gefährdung ,7 Herausnahme 6 3,2 Schutzmaßnahmen auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung 66 35,5 EIN BLICK IN DIE STADTKREISE BADEN-WÜRTTEMBERGS Die Gesamtzahl der 2012 durchgeführten Fälle zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung belief sich in Baden- Württemberg auf insgesamt 9.630, das entsprach rund fünf Verfahren je Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bei einem Vergleich der Großstädte Baden-Württembergs lag Stuttgart mit insgesamt Verfahren an der Spitze, gefolgt von Mannheim und Karlsruhe mit 820 bzw. 732 Fällen, die zur Einschätzung des Kindeswohls aktenkundig wurden. Deutlich weniger Verfahren waren dagegen in Ulm (102) und in Freiburg (90) registriert worden (siehe Abbildung 2). Umgerechnet auf Kinder und Jugendliche lagen die Fallzahlen in fast allen Großstadtkreisen deutlich höher als im Landesdurchschnitt (5,2 Fälle), in Mannheim (17,6), Karlsruhe (17,3) und Heilbronn (16,7) sogar mehr als drei mal so hoch wie auf Landesebene (siehe Abbildung 3). Ausnahmen hiervon bildeten lediglich Ulm mit einer Quote von 5,3 Verfahren und Freiburg mit 2,7 Verfahren je Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der unterschiedlichen Zahl an Gefährdungseinschätzungen in den baden-württembergischen Stadtkreisen können allerdings sehr vielfältige Ursachen zugrunde liegen. So können Unterschiede in der Sozialstruktur, in der Vorgehensweise der Sozialen Dienste, aber auch die unterschiedliche Vernetzung von Einrichtungen des Bildungs-, Sozial-, und Gesundheitswesens Einfluss auf die Häufigkeit von Gefährdungseinschätzungen haben. Es ist außerdem möglich, dass im ersten Durchführungsjahr dieser neuen Statistik diverse Anlaufschwierigkeiten vor Ort vorgelegen haben. Bei den folgenden jährlichen Erhebungen ist davon auszugehen, dass es zu einer Stabilisierung der Datenlage kommen wird.

7 AMT FÜR STADTENTWICKLUNG 7 ABBILDUNG 2: VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DES KINDESWOHLS IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2012 Verfahren Stuttgart Mannheim Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm ABBILDUNG 3: VERFAHREN JE KINDER UND JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 2012 Verfahren je Kinder und Jugendliche 20,0 18,0 17,6 17,3 16,7 16,0 14,0 12,6 12,0 10,0 8,0 6,0 5,2 Verfahren je Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg 9,6 9,2 5,3 4,0 2,0 2,7 0,0 Stuttgart Mannheim Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Datenbezug: Bevölkerungsfortschreibung zum auf Basis der Volkszählung 1987.

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