BibuG Bilanzbuchhaltungsgesetz Monate Selbständige BilanzbuchhalterInnen

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1 BibuG Bilanzbuchhaltungsgesetz Monate Selbständige BilanzbuchhalterInnen Dr. Friedrich Bock Wien, am

2 BibuG 2006 Wie ist es dazu gekommen? Was sind die Neuerungen? Status Heute Wo gibt es Probleme? Wie geht es weiter?

3 BibuG 2006 Alle Berufsrechte GBH + SBH Neue Berufsrechte/Pflichten Beruf sui generis Neue Instanzen Wahlrecht der Kammerzugehörigkeit Interdisziplinäre Gesellschaften Fachprüfung Teilberufe Buchhalter/Personalverrechner Systematik weitgehend WTBG Berufsrechte weitgehend GewO

4 Unterschiedliche Kammerzugehörigkeit Qualifikation, Berufsrechte und Pflichten gleich (Ausnahme: Provisionsgeschäfte) Sozialversicherung - Pension Meldepflichten Register Gesellschaften - Geschäftsführer Umlagen Andere Tätigkeiten Berufsbezeichnung Buchhalter/Personalverrechner nur in WKÖ Status unselbständig nur in KWT

5 Aus- und Weiterbildung Prüfung BibuG stellt auf Nachweis abgelegter Prüfungen ab 98 Übergangsbestimmungen für SBH, GBH PV Kurs oder Prüfung BH+Bilanzierung Prüfung Bestimmte Prüfungsinstitute anerkannt u.u. 50 Lehreinheiten Upgrade Prüfungen 24, 28, 32 Prüfungsbefreiung Gleichwertigkeit (Inhalt, Umfang) Ausbildungen nicht explizit geregelt Fortbildungs-Verordnung Einheitliche Fachprüfung

6 Berufliche Fortbildung 30 Lehreinheiten p.a. Nachweis bis des Folgejahres Aufforderung durch die Paritätische Kommission Freiwillig möglich Bestätigung durch PK Sanktionen bei Nichteinhaltung

7 Prüfungswesen 2008 Auslaufen der Übergangsbestimmungen Fachprüfungen und vergleichbare Prüfungen Wichtig: Neues Berufsrecht, IT, Unternehmensführung, PV schriftlich+mündlich Anerkennung ex ante ex post

8 W 136 N Ö 165 S TMK 120 B GLD 20 K TN 51 O Ö 155 S ZB 61 T 101 V 62 SZ B 47 T 61 14% V 28 6% Anträge und Bestellungen Anträge: 1214 Bestellungen: 882

9 Erfahrungen und Problemkreise Übergangsbestimmungen Nachweis Personalverrechnung Kammerwechsel der SBH Anrechnung diverser Ausbildungen Berufsrechte Abgrenzung der Vertretungsrechte zum Steuerberater Bilanzierungsgrenze Interdisziplinäre Gesellschaften Status Freier bzw. Gewerblicher Beruf Rolle der Interessensvertretungen (WKÖ, KWT) Vorsorgewerk der KWT

10 BibuG Novelle Regierungsvorlage Berufsqualifikationsrichtlinie der EU Kammerwechsel der SBH Möglicher Aufschub Initiativantrag Fortbildungsverpflichtung Vereinfachungen bei Fachprüfung Rechtspersönlichkeit der PK Berufsausübungsrichtlinie Standesgemäßes Verhalten Fortbildung Geldwäschebestimmungen Kammerwechsel

11 Ablauf der Übergangsbestimmungen 98 FIX Keine Neuanträge nach 98 nach dem Keine Anträge auf Bestellung SBH nach dem Keine neuen Gewerbeberecht. GBH nach dem Nachfrist bei eingebrachten 98 Anträgen möglich (bei teilweisem Fehlen der Voraussetzungen) SBH Mitgliedschaft bei WKÖ ab Ausgenommen: laufendes Bestellungverfahren (max. bis ) Andere KWT-Berechtigung Ab nur Anträge nach 49 i.v.m. 24 möglich

12 Ablauf der Übergangsbestimmungen 98 BibuG NOVELLE o Ausnahme vom (temporären) Kammerwechsel für SBH o Erklärung Bibu Antrag bzw. StB Prüfung geplant (max. bis ) + Option KWT OFFEN WKÖ-SBH als Geschäftsführer/Gesellschafter einer WT-Gesellschaft

13 Wichtige Termine Antragsfrist Kammerwechsel Antragsfrist Nachfrist 98 Antragsfrist SBH Aufschub (?) Antragsfrist Bestellung SBH Letzte Anträge nach SBH werden WKÖ Mitglieder Nachweis Weiterbildung Ende maximaler Nachfrist 98 Ende Gewerbeanmeldung GBH Antragsfrist Kammerwechsel Nachweis Weiterbildung Ende SBH Aufschub (?)

14 Berufsrechteentwicklung Weiterentwicklung der Berufsrechte BiBu Berufsqualifikationsrichtlinie Dienstleistungsrichtlinie EU Keine spezifische Änderung für GBH Änderungen für SBH in WKÖ Anwendung des WTBG (Stand 2006) durch WKÖ Sozialversicherung, Pension Freier Beruf bleibt voraussichtlich Neu: AGBs, Standesregeln, Fortbildung, Interdisziplinäre Gesellschaften mit Gewerbebetrieb, Liberalisierung bei Gesellschaften, Versicherung (optional), Zertifizierungen (CMC), ProEthik, Vertretung in den WKÖ-Gremien Steuerberater bleibt möglich

15 Berufsrechteentwicklung Internationale Aktivität erleichtert durch EU- Richtlinie Erweiterung der Berufsrechte durch Mehrfachberechtigungen / mehrfache Kammermitgliedschaft SBH+GBH GBH+BH/PV SBH/GBH+BiBu Alle+Unternehmensberatung Interdisziplinäre Gesellschaften Gleiche Berufsberechtigung nur einmal möglich

16 Zukunft der SBH/GBH SBH sowohl in WKÖ als auch in KWT GBH / BH / PV ausschließlich in WKÖ GBH Rahmenbedingungen bleiben unverändert Ruhend/Wiederaufnahme/Zurücklegung = WKÖ SBH in WKÖ Anwendung des WTBG (Fassung 2006) sowie WKG

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Friedrich Bock Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe

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