Informationsblatt 1 zu den Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr

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1 Infrmatinsblatt 1 zu den Richtlinien zur Förderung der Anschaffung vn Elektrbussen im öffentlichen Persnennahverkehr 1. Was ist das Ziel des Förderprgramms? Die Förderung vn Elektrbussen im ÖPNV sll laufende Maßnahmen der Bundesregierung zur Erfüllung der Klima- und Umweltschutzziele ergänzen und die Marktdurchdringung mit vrhandenen, hcheffizienten Fahrzeugtechnlgien unterstützen. Gleichzeitig sll sich die Elektrbustechnlgie als festes Element in den Busfltten der Verkehrsbetriebe etablieren. Dadurch werden langfristig die Umweltauswirkungen des Busverkehrs verringert und die Attraktivität des ÖPNV gesteigert. 2. Was wird gefördert? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktrsicherheit (BMUB) fördert die Beschaffung vn diesel-elektrischen Hybridbussen mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse), batterie-elektrischen Bussen (Batteriebusse), die hne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden swie die Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Anschaffung vn Bussen Dazu hat das BMUB die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung vn Elektrbussen im öffentlichen Persnennahverkehr erarbeitet und vn der Eurpäischen Kmmissin genehmigen lassen. Allgemeine Anfrderungen an die zu fördernden Technlgien swie die Vraussetzungen zur Förderung sind in der. g. Förderrichtlinie unter Nummer 4 beschrieben. 3. Wer kann eine Förderung beantragen? Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Aufgabe in der Dienstleistung besteht, Persnen im ÖPNV zu transprtieren (Verkehrsbetriebe). Ein sinnvller Zusammenschluss 2 mehrerer Verkehrsbetriebe zur Umsetzung eines Verbundvrhabens sind möglich. Dabei ist vn jedem Verkehrsbetrieb im Verbund ein gesnderter Antrag mit Hinweis auf die Unternehmenskperatin zu stellen. Nicht Antragsberechtigt sind die Hersteller vn den nach der Richtlinie förderfähigen Fahrzeugen der deren Kmpnenten swie Unternehmen, deren Zweck der Vertrieb der Fahrzeuge ist. Der Bund, die Bundesländer swie deren Einrichtungen und Aufgabenträger, die die ÖPNV-Leistung vergeben, sind ebenfalls nicht berechtigt eine Förderung zu beantragen. Im Übrigen gelten die Regelungen der Förderrichtlinie. 1 Dieses Infrmatinsblatt dient lediglich der ergänzenden Erläuterung der Förderrichtlinie zur Anschaffung vn Elektrbussen im ÖPNV. Im Zweifelsfall gelten ausschließlich die Regelungen der im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie. 2 Die Zweckmäßigkeit vn Kperatinen wird im Einzelfall geprüft.

2 4. In welcher Höhe kann eine Förderung bewilligt werden? Die Förderung unterliegt den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBL). Sie erflgt als Prjektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Investitinszuschuss und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die maximal zulässige Beihilfeintensität beträgt für Plug-In-Hybridbusse und die Ladeinfrastruktur (2.1 und 2.3 der. g. Förderrichtlinie) 40 % der beihilfefähigen Investitinsmehrksten. Für batterieelektrische Busse nach Nr. 2.2 der. g. Förderrichtlinie beträgt die maximal zulässige Beihilfeintensität 80 % der beihilfefähigen Investitinsmehrksten. Unter den beihilfefähigen Investitinsmehrksten sind die Mehrksten im Vergleich zu einem Einsatz knventineller Dieselbusse zu verstehen, die zur Erreichung der Umweltziele dieses Fördervrhabens erfrderlich sind. Unter Nr. 5.1 der. g. Förderrichtlinie sind die beihilfefähigen Mehrksten näher erläutert. Sfern ein Investitinszuschuss an ein Unternehmen 15 Mi. Eur übersteigt, wird eine Einzelntifizierung 4 der Beihilfe gegenüber der EU-Kmmissin ntwendig. Ist slch ein Fall absehbar, wird daher empfhlen, vr Beginn einer Maßnahme mit dem zuständigen Prjektträger Kntakt aufzunehmen (Kntaktdaten unter Punkt 7.). 5. Wie funktiniert das Antragsverfahren? Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Interessenten eine aussagefähige Prjektskizze ein, in der die Vraussetzungen für eine mögliche Förderung nachzuweisen sind. Sfern die Vraussetzungen erfüllt sind und die Prjektskizze ausgewählt wird, erflgt in der zweiten Stufe die Auffrderung zur Vrlage eines frmalen Förderantrags. Zur Erstellung der Prjektskizzen ist das Online-Prtal psitrn:s des Prjektträgers unter dem flgenden Link zu nutzen: Im Vrfeld der Skizzeneinreichung ist eine Registrierung vrzunehmen, s dass jeder Skizzeneinreicher einen Benutzernamen und ein Passwrt erhält. Bei Verbundprjekten genügt es, wenn der Krdinatr eine Registrierung vrnimmt. Die einzelnen Partner können dann im Prtal angelegt werden. 5.1 Prjektskizzen (Stufe 1) a) Fristen Für die erste Verfahrensstufe sind aussagefähige Prjektskizzen in schriftlicher und elektrnischer Frm bis spätestens beim Prjektträger des BMUB einzureichen. Ausschlaggebend für die fristgerechte Einreichung der Prjektskizzen ist das Datum der Einreichung über das Online-Prtal psitrn:s. Die unterschriebene Papierversin ist spätestens innerhalb vn zwei Wchen nachzureichen. Die Vrlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Prjektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. b) Anfrderungen an die Prjektskizzen Die Prjektskizzen sind nach erflgreicher Anmeldung im psitrn:s wie flgt zu erstellen: 3 EU-ABl. C 200 vm , S. 1 4 Nach Nr. 2 Absatz (20) a) der Mitteilung der Kmmissin vm C 200/1

3 1. Die Felder zum Prjekt und ggf. zu Prjektpartnern sind auszufüllen. 2. Die Prjektskizze ist als pdf-dkument hchzuladen. Die Skizze ist mit flgender Gliederung zu verfassen (max. 10 Seiten): Darstellung des Prjekts unter anderem mit flgenden Angaben Anzahl der anzuschaffenden neuen Batterie- und/der Plug-In-Hybridbusse Vrgesehene Energieversrgung der Nebenaggregate (Heizung, Klima, weitere Nebenaggregate), Integratin im Fuhrpark (Größe des Fuhrparks, Ersatz vn Dieselbussen (mit Angabe der Abgasnrm der jeweiligen Fahrzeuge) der zusätzliche Beschaffung) der beabsichtigte Fahrzeugeinsatz (z.b. welche Linie, linienrein der nicht, Stadtgebiet, Tag-/Nachtbetrieb), nachvllziehbare Quantifizierung der Treibhausgasminderung (vermiedene kg CO2 pr Jahr und przentual) 5 und Darstellung der Minderung anderer Emissinen (Luftschadstffe, Lärm) quantitativ und przentual. Wenn eine bevrzugte Förderung in Gebieten mit einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für Luftschadstffe 6 und/der in Gebieten mit erhöhter Verkehrslärmbelastung in Anspruch genmmen werden sll, sind diesbezüglich zusätzliche Angaben erfrderlich (z. B. Vrlage vn Überschreitungswerten der betrffenen Messstatinen der gleichwertigen Mdellrechnungen und/der Vrlage einer Lärmkarte gem. BImSchG) Ressurcenplanung des der der Interessenten (Gesamtksten/Gesamtausgaben, Förderbedarf, Fremd- und Eigenmittel), Begründung des Förderbedarfs anhand einer nachvllziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung über die Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge (TCO-Berechnung), Prjektrganisatin und Zeitplan, prjektbezgene Öffentlichkeitsarbeit (Infrmatins- und Kmmunikatinsknzept, z.b. geplante Pressearbeit, Vrtrag auf Veranstaltungen, Internet/Scial Media) kurze Selbstdarstellung der Interessenten, 3. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung und weitere Anhänge, wie z.b. Lärmkarten sind als Anhang zur Prjektskizze im pdf-frmat gesndert hchzuladen. Prjektskizzen, die unvllständig eingehen, die nicht die vrgegebene Skizzengliederung vrweisen, können nicht berücksichtigt werden. 5 bezgen auf die Gesamtbeschaffung: Einsparung gegenüber den ersetzten Fahrzeugen der bei Zusatzbeschaffung zu aktuellen vergleichbaren Eur VI-Dieselbus-Mdellen 6 entsprechend der 39. BImSchV

4 Sweit sich mehrere Partner zur Umsetzung eines Verbundvrhabens zusammenschließen, regeln die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kperatinsvereinbarung und benennen einen Verbundkrdinatr, der als zentraler Ansprechpartner für den Fördermittelgeber fungiert. Bei Verbundprjekten ist die Prjektskizze vn dem vrgesehenen Verbundkrdinatr vrzulegen. c) Bewertung der Prjektskizzen Sfern die Einhaltung der in den Richtlinien zur Förderung der Anschaffung vn Elektrbussen im öffentlichen Persnennahverkehr in Abschnitt 4 genannten Fördervraussetzungen gegeben sind, werden die Prjektskizzen in das Bewertungsverfahren einbezgen und nach den flgenden Kriterien bewertet: Kriterium K1 Beschreibung Darstellung des Gesamtknzeptes Einfließende Kriterien sind insbesndere Anzahl der neuen Batterie- der Plug-In-Hybridbusse und Integratin im Fuhrpark (Verhältnis zu fördernde Busse zur Größe des Fuhrparks, Ersatz vn Dieselbussen welcher Eur-Nrm der zusätzliche Beschaffung) Energieversrgung der Nebenaggregate (möglichst elektrisch) Zeitplan (vraussichtlicher Einsatz der geförderten Fahrzeuge) K2 K3 Reduktin der Treibhausgasemissinen (CO2) vermiedene kg CO2 pr Jahr und przentual 7 swie Verhältnis zwischen der Höhe der vermiedenen Treibhausgasemissinen und dem Förderbedarf Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte und zu Verbesserungen im Hinblick auf die Vrgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Minderungsptenziale der Fahrzeuge) K4 Vrbildwirkung, Übertragbarkeit der Ergebnisse und Sichtbarkeit durch Öffentlichkeitsarbeit 5.2 Förderanträge (Stufe 2) In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher der in der ersten Stufe ausgewählten Prjektskizzen aufgefrdert, einen förmlichen Förderantrag unter Nutzung vn easynline zu stellen ( Mit der Auffrderung zur Antragstellung wird ein individueller Link zu easy-nline zur Verfügung gestellt. Bei Verbundprjekten ist vn jedem Partner ein gesnderter Antrag mit Hinweis auf die Unternehmenskperatin zu stellen. Die Förderanträge innerhalb des Verbundprjektes sind aufeinander abzustimmen. Antragsteller müssen im Rahmen der Antragstellung flgende Erklärungen beziehungsweise Nachweise/Unterlagen vrlegen - sweit diese nch nicht im Rahmen der Einreichung der Prjektskizze vrgelegt wurden: die Lieferzusage eines Busherstellers über die zur Förderung beantragten Fahrzeuge, 7 Siehe Fußnte 5

5 für Plug-In-Hybridbusse eine Herstellerbescheinigung mit belastbaren und verbindlichen Angaben zur Einhaltung der in den Förderrichtlinien in Abschnitt 4. b) gefrderten Umweltstandards, einen Nachweis für die Nutzung Erneuerbarer Energiequellen für die Aufladung der Fahrzeuge, einen Bnitätsnachweis, einen Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der relevanten Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung des Prjektes, Angabe vn Drittmitteln) und eine Erklärung, dass mit dem Vrhaben nch nicht begnnen wurde 6. Sfrtprgramm Saubere Luft Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kmmunen haben sich am 28. Nvember 2017 auf Eckpunkte eines "Sfrtprgramms Saubere Luft " zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Die Förderung vn Elektrbussen durch das BMUB ist Teil dieses Sfrtprgramms. Daraus ergeben sich für die betrffenen Kmmunen bzw. die entsprechenden Verkehrsunternehmen teilweise besndere Verfahrensregelungen (z. B. bezgen auf den Maßnahmenbeginn). Infrmatinen zum Sfrtprgramm Saubere Luft können unter eingesehen werden. 7. Kntaktdaten Für die Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMUB den flgenden Prjektträger beauftragt: VDI/VDE Innvatin + Technik GmbH Steinplatz Berlin Für Anfragen und die Zusendung aller Unterlagen steht Ihnen bei dem Prjektträger flgende Ansprechpartnerin zur Verfügung: Frau Annette Randhahn Telefn: 030 / elm@vdivde-it.de

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