Talente nützen: Chancengleichheit. FEMtech Praktika für Studentinnen Ausschreibungsleitfaden. Einreichfrist:

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1 Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Praktika für Studentinnen 2015 Ausschreibungsleitfaden Einreichfrist: V1.0 gültig ab

2 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE MOTIVATION DIE BASIS FÜR EINE FÖRDERUNG Was sind FEMtech Praktika für Studentinnen? Wer ist förderbar? Wie hch ist die Förderung? Welche Ksten sind förderbar? Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? DIE EINREICHUNG Wie verläuft die Einreichung? Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG DER ABLAUF DER FÖRDERUNG Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wie erflgt die Auszahlung der Förderung? Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE RECHTSGRUNDLAGEN WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN...15 V1.0 gültig ab Seite 1

3 PRÄAMBEL Menschen in der angewandten Frschung über den gesamten Karriereverlauf zu unterstützen, ist das übergerdnete Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Innvatin und Technlgie (BMVIT), um künftig für den Innvatinsstandrt Österreich eine erhöhte Ausschöpfung des Humanptenzials im anwendungsrientierten, naturwissenschaftlichtechnischen Bereich zu stimulieren. Das BMVIT setzt auf frschungsplitisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themen: Energie, Mbilität, Prduktin, IKT, Humanptenzial, Weltraum und Sicherheit. >> Mehr Infrmatin: Junge Menschen sllen für Frschung und Entwicklung begeistert, FrscherInnen mit der Wirtschaft vernetzt und gleiche Chancen für alle ermöglicht werden, damit entsprechend qualifiziertes Humanptenzial zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Die Fördermittel des BMVIT im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente dienen dazu, im Rahmen der Strategie der Bundesregierung für Frschung, Technlgie und Innvatin Impulse im Bereich der Ausbildung swie der Entwicklung der relevanten Segmente des Arbeitsmarktes zu setzen. Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT Talente entdecken: Nachwuchs Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wchen Technik und Naturwissenschaft Talente reginal Kinder, Unternehmen und die Welt der Frschung Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Karriere-Check für KMU Genderanalyse FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Frschung FEMtech Praktika für Studentinnen Einstieg in die Frschungskarriere Talente finden: Frscherinnen und Frscher Die österreichische Jbbörse für Frschung, Entwicklung und Innvatin Karriere-Grants für Vrstellungsgespräche & Umzug nach Österreich & Integratin des Partners/der Partnerin Alle Details zum gesamten Förderschwerpunkt sind unter auf der Website der Österreichischen Frschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu finden. V1.0 gültig ab Seite 2

4 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Ausschreibungsübersicht FEMtech Praktika für Studentinnen Instrument C 13 M Praktikum/StudentInnen, Versin 2.0 Kurzbeschreibung Eckdaten Förderung vn hchwertigen Praktikumsplätzen für weibliche Studierende in Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. beantragte Förderung EUR 1.680,- bis EUR 8.480,- je nach Dauer des Praktikums Förderungsqute 40% Laufzeit in Mnaten mind. 1, max. 6 Kperatinserfrdernis Nein Budget gesamt 2,5 Millinen Geldgeber BMVIT , 12:00 Uhr Einreichfrist Sprache Ansprechpersnen Infrmatin im Web laufende Einreichung Sind die Förderungsmittel vr Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlssen. Ausschlaggebend hierfür ist die insgesamt beantragte Bundesförderung. Deutsch, Englisch deutsch Prgramm-Management: Martina Hörhan Htline: studentinnenpraktika@ffg.at Service Unterstützung bei der Suche nach Praktikantinnen: Durch Registrierung Ihrer Unternehmens-Website auf werden Ihre Jbangebte im Bereich Frschung und Entwicklung autmatisch auf der österreichischen Jbbörse für Frschung, Entwicklung und Innvatin veröffentlicht. Die Einreichung ist ausschließlich via ecall ( möglich und hat vllständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erflgen. V1.0 gültig ab Seite 3

5 2. MOTIVATION Mit FEMtech Praktika für Studentinnen sllen Nachwuchswissenschafterinnen für Karrieren in der angewandten Frschung im naturwissenschaftlich-technischen FTI- (Frschung, Technlgie und Innvatin)-Bereich gewnnen und der Anteil an Frscherinnen und Technikerinnen in Betrieben erhöht werden. Ein erflgreicher Berufseinstieg ist eine wichtige Grundlage für die weitere Karriereentwicklung. Über FEMtech Praktika sll der Erwerb vn praxisbezgenem Knw-Hw und damit verbunden die Vermittlung vn Schlüsselqualifikatinen für eine Karriere in frschungs- und technlgieintensiven Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich sichergestellt und damit der Karriereeinstieg erleichtert werden. Die Studentinnen lernen berufliche Ein- und Aufstiegswege kennen und erhalten einen fundierten Einblick in die angewandte Frschung und Entwicklung. Mit FEMtech Praktika für Studentinnen werden knkret die flgenden Ziele verflgt: Frauen für eine naturwissenschaftlich-technische Berufsentscheidung mtivieren Erhöhung des Anteils vn Frauen swie ihrer Karrierechancen in den geförderten Organisatinen V1.0 gültig ab Seite 4

6 3. DIE BASIS FÜR EINE FÖRDERUNG 3.1 Was sind FEMtech Praktika für Studentinnen? Förderbar sind hchwertige Praktikumsplätze für weibliche Studierende in Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen in Österreich im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung praxisbezgenen Knw-hws durch qualifizierte Betreuung swie die aktive Mitarbeit der Studentinnen an Frschungsprjekten und die Heranführung an die angewandte Frschung. Die Laufzeit eines Praktikums beträgt zwischen 1 und 6 Mnaten. Das Praktikum kann auch vn Studentinnen im Zuge der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (z.b. Diplm, Master) abslviert werden. 3.2 Wer ist förderbar? Förderbar sind juristische Persnen, Persnengesellschaften der Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsfrm Außeruniversitäre Einrichtungen für Frschung und Wissensverbreitung Außeruniversitäre Frschungseinrichtungen Technlgietransfer-Einrichtungen, InnvatinsmittlerInnen und snstige wissenschaftsrientierte Organisatinen wie z.b. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck Snstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen Gemeinden und Selbstverwaltungskörper Nicht prfitrientierte Organisatinen wie NPOs jeweils mit Standrt in Österreich jeweils mit Aktivitäten im Bereich Frschung und Entwicklung in Naturwissenschaft der Technik. V1.0 gültig ab Seite 5

7 3.3 Wie hch ist die Förderung? Die Förderung erflgt in Frm vn nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung hängt vn der Dauer des geförderten Praktikums ab und wird pauschal ausbezahlt: Praktikumsdauer Förderungshöhe 1 Mnat 1.680,- 2 Mnate 3.040,- 3 Mnate 4.400,- 4 Mnate 5.760,- 5 Mnate 7.120,- 6 Mnate 8.480,- Mit dieser Förderung ist der Grßteil der Lhnksten und Lhnnebenksten der Praktikantin gedeckt abhängig vm knkreten Gehalt der Studentin, den zu leistenden Snderzahlungen und der Dauer des Praktikums. Vr dem Ansuchen um Förderung ist es empfehlenswert, die knkreten Persnalksten zu berechnen (Lhnverrechnung). 3.4 Welche Ksten sind förderbar? Förderbare Ksten sind alle dem Prjekt zurechenbaren Ksten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Frschungstätigkeit entstanden sind. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Prjektstart (= Praktikumsstart, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Studentin) ist der Tag, an dem das Förderungsansuchen eingereicht wird. Der Zeitraum der Kstenanerkennung entspricht der vertraglich festgelegten Laufzeit des Vrhabens, die mit dem Datum des Prjektstarts beginnt und dem Datum des Prjektendes endet (= Praktikumsende). Es ist keine Kstenabrechnung nötig. Stattdessen ist als Nachweis über die entstandenen Ksten die letzte mnatliche Gehaltsabrechnung der das Jahreslhnknt der Praktikantin swie die Anmeldung beim Szialversicherungsträger im ecall hchzuladen (siehe auch Kapitel 6). V1.0 gültig ab Seite 6

8 3.5 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Die Beurteilung der Förderungsansuchen erflgt nach den flgenden Förderungskriterien. Für eine psitive Beurteilung sind alle Kriterien zu erfüllen. 1. Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung Angestellten-Dienstverhältnis der Studentin (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag). Durchgehende (d.h. unterbrechungsfreie) Anstellung der Studentin bei dem/der FörderungsnehmerIn während des Praktikums. Mindestanzahl an Szialversicherungstagen der Studentin: Praktikumsdauer Szialversicherungstage (= Kalendertage) 1 Mnat 26 Tage 2 Mnate 56 Tage 3 Mnate 86 Tage 4 Mnate 116 Tage 5 Mnate 146 Tage 6 Mnate 176 Tage Bitte auf die ntwendige Mindestdauer in Kalendertagen, insbesndere bei kürzeren Mnaten (z. B. Februar), achten. Das Beschäftigungsausmaß beträgt mind. 28,5 Wchenstunden. Das Bruttmnatsgehalt beträgt mind. EUR 1.400,- Alle übrigen regelmäßig der unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z.b. Snderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Prvisinen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttmnatsgehalt vn EUR 1.400,- nicht enthalten. Diese sind, sfern vrgeschrieben (z.b. lt. Kllektivvertrag), zusätzlich zu leisten. 2. Qualität des Vrhabens Naturwissenschaftlich-technische Qualität Der Schwerpunkt des Praktikums liegt im Bereich Naturwissenschaften der Technik. Das Praktikum ist eingebettet in FTI-Aktivitäten des einreichenden Unternehmens bzw. der außeruniversitären Frschungseinrichtung und entspricht der Ausbildung der Studentin. Die Studentin arbeitet in hchwertigen Teilaufgaben vn FTI-Aktivitäten mit. V1.0 gültig ab Seite 7

9 Qualität der Planung Die Studentin ist namentlich angegeben. Der/die FörderungswerberIn hat in dieser Ausschreibung für dieselbe Studentin nch keine Förderung zuerkannt bekmmen. Das Dienstverhältnis der Praktikantin beginnt frühestens am Tag der Einreichung des Förderungsansuchens. 3. Eignung der FörderungswerberInnen / Prjektbeteiligten Ptenzial der FörderungswerberInnen zur Realisierung Eine Betreuung der Studentin durch eine entsprechend qualifizierte Persn (Fachpersnal Technik/Naturwissenschaften der gleichwertig) ist im Ausmaß vn mind. 28 Persnenstunden im ersten Mnat und mind. 14 Persnenstunden ab dem zweiten Mnat gewährleistet. Die betreuende Persn ist in der einreichenden Organisatin beschäftigt. Die Studentin 1 ist während des gesamten Praktikums an einer österreichischen Universität bzw. Fachhchschule in einer naturwissenschaftlichen der technischen Studienrichtung 2 inskribiert 3. Die Studentin hat vr Beginn des Praktikums schn mindestens ein Semester an einer Universität der Fachhchschule abslviert. 1 Bei Studentinnen aus dem Ausland muss u.u. beim Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden. Infrmatinen dazu sind z.b. hier zu finden: 2 Das sind grundsätzlich alle Studienrichtungen an Universitäten nach der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria im Bereich Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften swie technische Fächer in der Medizin und der Land- und Frstwirtschaft, vgl. alle Studienrichtungen an Fachhchschulen nach der Kategrisierung des gemeinsamen Prtals im Bereich Technik- und Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften swie technikrientierten Studienrichtungen der Gesundheitswissenschaften. alle Studienrichtungen, die in den beiden genannten Aufstellungen nicht enthalten sind und lt. Studienplan überwiegend technische der naturwissenschaftliche Inhalte vermitteln. Vr Einreichung des Förderungsansuchens ist es empfehlenswert sich beim Prgrammmanagement zu erkundigen, b die jeweilige Studienrichtung den Kriterien entspricht. 3 Wenn die Studentin ihr Studium während des Praktikums abschließt, ist zu prüfen, b nach dem Abschluss weiterhin eine Inskriptin besteht. V1.0 gültig ab Seite 8

10 Die Studentin war in den letzten 6 Mnaten vr Beginn des geförderten Praktikums nicht in der einreichenden Organisatin beschäftigt. Auch geringfügige Beschäftigungen der freie Dienstverträge sind nicht zulässig. Beispiel: Das Praktikum beginnt am 15. August 2015 Der 14. Februar 2015 ist der letzte Tag, an dem die Studentin in der einreichenden Organisatin beschäftigt gewesen sein darf. Gegen das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Frschungseinrichtung ist kein Inslvenzverfahren anhängig. NICHT gefördert werden (Beispiele): Praktika hne naturwissenschaftlichen der technischen Bezug. Praktika hne direkte Einbindung in eine FTI-Tätigkeit. Bereits vn anderer Stelle der im Rahmen eines anderen Prgramms geförderte Praktika (keine Dppelförderung möglich). Praktika mit Werkvertrag der freiem Dienstverhältnis. Praktika an einer Universität der Fachhchschule. 4. DIE EINREICHUNG 4.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Ausschreibung wird als ffene Ausschreibung (Antragsverfahren) umgesetzt. Die Einreichung der Förderungsansuchen im Rahmen der Ausschreibung FEMtech Praktika für Studentinnen kann laufend, ausschließlich elektrnisch im ecall unter erflgen. Wie funktiniert es? Förderungsansuchen im ecall ausfüllen Im ecall Förderungsansuchen abschließen und Einreichung abschicken drücken Nach erflgreicher Einreichung wird autmatisch eine Einreichbestätigung per E- Mail versendet. Nicht erfrderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Pst Sbald ein Förderungsansuchen eingereicht wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich. V1.0 gültig ab Seite 9

11 Eingereicht wird durch den/die FörderungswerberIn der durch vertretungsbefugte Persnen. Die FFG kann einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anfrdern. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, behält sich die FFG das Recht vr das Förderungsansuchen aus frmalen Gründen abzulehnen. Die wichtigsten Termine auf einen Blick Start der Ausschreibung Einreichschluss Förderungsansuchen im ecall , 12:00 Uhr Es gilt der elektrnische Zeitstempel des ecall. Werden die Budgetmittel für die Ausschreibung schn vr dem ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlssen. Es gilt das First Cme First Served Prinzip. Ausschlaggebend für die Reihung der eingereichten Förderungsansuchen ist der Zeitpunkt der Einreichung. 4.2 Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die FFG ist zur Geheimhaltung vn Firmen- und Prjektinfrmatinen gesetzlich verpflichtet nach 9 Abs 4 Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft mbh- Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheimhaltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, die in Einzelfällen Prjekte beurteilen. Prjektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich mit FörderungsnehmerInnen veröffentlicht werden. Persnenbezgene Daten können nach 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 verwendet werden: Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Für Kntrllzwecke Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kmmen, dass die Daten insbesndere an Organe und Beauftragte des Rechnungshfes, dem Bundesministerium für Finanzen und der EU übermittelt der ffen gelegt werden müssen. Praktikantinnen müssen vn dem/der ArbeitgeberIn aktiv darüber infrmiert werden, dass ihre Daten an die FFG weitergeleitet und drt elektrnisch gespeichert werden. dass sie aufgrund der Teilnahme an einem geförderten Praktikum s der FFG erhalten werden. V1.0 gültig ab Seite 10

12 5. DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG Das Förderungsansuchen wird auf frmale Richtigkeit und Vllständigkeit swie anhand der ben genannten Kriterien geprüft. Die Prüfung der Anträge erflgt laufend. Die frmale und inhaltliche Prüfung der Förderungsansuchen (Übereinstimmung mit den Förderungskriterien) erflgt durch die FFG. Sllte eine Überarbeitung vn Inhalten ntwendig sein, wird der/die FörderungswerberIn davn einmalig in Kenntnis gesetzt und kann die Mängel innerhalb einer vn der FFG kmmunizierten Frist beheben. Im Rahmen einer Mängelbehebung ist es nur zulässig, die vn der FFG kmmunizierten Mängel zu beheben. Andere Änderungen im Prjekt bedürfen der Rücksprache mit der FFG. Ist die einreichende Organisatin lt. Leitfaden nicht antragsberechtigt (siehe Punkt 3.2) wird das Förderungsansuchen aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung. Die Auszahlung erflgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderungsentscheidung wird vn der Geschäftsführung der FFG im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Innvatin und Technlgie getrffen. 6. DER ABLAUF DER FÖRDERUNG 6.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wenn es eine Zusage für eine Förderung gibt, sendet die FFG einen Förderungsvertrag an den/die FörderungswerberIn. Diese/dieser muss den Förderungsvertrag spätestens vier Wchen nach Erhalt firmenmäßig gezeichnet returnieren. 6.2 Wie erflgt die Auszahlung der Förderung? Unabhängig vn der gewählten Dauer des Praktikums werden die gesamten Förderungsmittel nach Prüfung des Endberichts durch die FFG ausbezahlt. V1.0 gültig ab Seite 11

13 Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Prjekts und insbesndere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die vn dem/der FörderungsnehmerIn gemachten Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Originalbelege (Nachweis über die Einhaltung vn Szialversicherungsanmeldung, Beschäftigungsdauer und -ausmaß, Zeitraum des Praktikums swie Entlhnung) und die dazugehörige Dkumentatin des Zahlungsflusses (z.b. Kntauszug) sind für Prüfungen der FFG bereit zu stellen und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Prüfungen der FFG werden zeitgerecht angekündigt. 6.3 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Innerhalb eines Mnats nach Prjektende ist im ecall ein Endbericht zu legen. Wichtige Fristen Einreichung per ecall spätestens am Abschluss gefördertes Praktikum spätestens am Der Endbericht umfasst: Die Bestätigung der Einhaltung der Förderungskriterien (Checkbx im ecall). Einen kurzen inhaltlichen Endbericht (direkt im ecall). Flgende Anhänge sind als PDF hchzuladen: Die Kpie der Anmeldung der Studentin beim Szialversicherungsträger. Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmnats der das Jahreslhnknt der Studentin. 4 Wenn die Wchenstundenanzahl der Studentin in den genannten Dkumenten nicht ersichtlich ist: Zeitaufzeichnung der Studentin.Ä. Ein Feedbackfrmular zur Prgrammlinie FEMtech Praktika für Studentinnen. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die FörderungsnehmerInnen verpflichten sich bei Bedarf mit der FFG und dem BMVIT zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesndere die Bereitstellung vn nicht vertraulichen Prjektinfrmatinen und Bildmaterial für elektrnische Disseminatinsprtale und andere mediale Zwecke. 4 Ein Jahreslhnzettel ist als Beleg nicht zulässig. V1.0 gültig ab Seite 12

14 6.4 Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Vertragliche Veränderungen müssen begründet und beantragt werden: Via ecall-nachricht Im Endbericht Die dazugehörigen Unterlagen müssen als Uplad einer ecall-nachricht gesendet werden. Alle Veränderungen vn Vertragsparametern brauchen eine Genehmigung durch die FFG. Es sll unmittelbar kmmuniziert werden bei: Wesentlichen Prjektänderungen Änderungen bei dem/der FörderungsnehmerIn wie neue Eigentumsverhältnisse der Inslvenzverfahren 6.5 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Das Startdatum eines genehmigten Praktikums kann nach hinten verschben werden, slange es spätestens am endet. Nach Ende des Praktikums muss das Dienstverhältnis mit der Studentin nicht beendet werden, die Höhe der Förderung ändert sich dadurch allerdings nicht. 6.6 Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? War die Prjektprüfung psitiv, wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt und die Förderung überwiesen. Eine Kürzung der Förderungsmittel aus inhaltlichen swie frmalen und rechtlichen Gründen ist möglich. V1.0 gültig ab Seite 13

15 7. AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE Im Rahmen dieser Ausschreibung sind flgende Ausschreibungsdkumente gültig: Dkument Vrliegender Ausschreibungsleitfaden Förderungsansuchen via ecall Prgrammdkument Talente Link Im Dwnladcenter unter: 8. RECHTSGRUNDLAGEN Als Rechtsgrundlage kmmt das Prgrammdkument Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT auf Basis der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlichtechnischen Frschung, Technlgieentwicklung und Innvatin (FTI-Richtlinie 2015) Humanressurcen-FTI-RL (Humanressurcen-FTI-RL) zur Anwendung. Sämtliche EU-Vrschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. V1.0 gültig ab Seite 14

16 9. WEITERE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN Die FFG bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Teilnahme an natinalen/internatinalen Prgrammen. Die flgende Übersicht präsentiert relevante Förderungsmöglichkeiten im Umfeld der aktuellen Ausschreibung. Die FFG-AnsprechpartnerInnen stehen für weitere Infrmatinen gerne zur Verfügung. Relevante Förderungsmöglichkeiten FFG Kntakt Link Talente Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wchen Technik und Naturwissenschaft Frschungspartnerschaften - Industrienahe Dissertatinen Frschungskmpetenzen für die Wirtschaft Qualifizierungsseminare Das Prgramm zum Aufbau, zur Vertiefung und zur Erweiterung vn Kmpetenzen Basisprgramm Junge Frscher und Frscherinnen Unterstützung junger FrscherInnen innerhalb eines umfassenden F&E-Prjektes Talente-Team nachwuchs@ffg.at, Htline: Christiane Ingerle christiane.ingerle@ffg.at, T Christiane Ingerle christiane.ingerle@ffg.at, T Gabriele Küssler gabriele.kuessler@ffg.at, T V1.0 gültig ab Seite 15

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