4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

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1 Untermaßnahme 4-2: Verarbeitung/Vermarktung und Entwicklung vn landwirtschaftlichen Erzeugnissen laut Anhang 1 des Vertrages Untermaßnahme: 4.2 Unterstützung für Investitinen in die Verarbeitung/Vermarktung und/der Entwicklung vn landwirtschaftlichen Erzeugnissen Beschreibung der Art des Vrhabens Art vn Vrhaben: Die vn der Maßnahme vrgesehenen Vrhaben beziehen sich auf Art Absatz 1b) der Verrdnung (EU) des Rates Nr. 1305/2013. Art der vrgesehenen Vrhaben: es handelt sich um materielle Investitinen. Im Sinne dieser Maßnahme sind Ersatzinvestitinen vn der Unterstützung ausgeschlssen. Die Maßnahme schließt alle Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Prdukte des Landes mit ein; die Investitinen die im Zeitraum 2014/2020 unterstützt werden sllen betreffen Obstsektr, den Weinsektr und den Mlkereisektr. Beschreibung der Vrhaben: Die zulässigen Investitinen im Sinne dieser Maßnahme müssen geltend für den jeweiligen Bereich: Die Verarbeitung und/der Vermarktung vn landwirtschaftlichen Erzeugnissen laut Anhang 1 des Vertrages betreffen; für den Fall vn Vrhaben betreffend die Verarbeitung kann das aus der Verarbeitung gewnnene Erzeugnis auch ein Erzeugnis sein das nicht in Anhang 1 des Vertrages angeführt ist. In diesem Fall muss der Anteil am Erzeugnis, der nicht in Anhang 1 enthalten ist, einem geringeren Anteil entsprechen als der Anteil des Erzeugnisses der in Anhang 1 zu finden ist. In absteigender Prirität die flgenden Prduktinssektren betreffen: 1. Milch- und Mlkereisektr; 2. Weinsektr und Kellerwirtschaft; 3. Obstsektr. Die geltenden gemeinschaftlichen Bestimmungen und Vraussetzungen für die zu realisierende Investitinsart erfüllen Art der Unterstützung Es sind ausschließlich öffentliche Kapitalbeiträge vrgesehen, die in Frm eines Przentsatzes auf die Gesamtksten der zugelassenen Vrhaben berechnet werden Verbindungen zu anderen Rechtsvrschriften Die Autnme Prvinz Bzen möchte den agrarindustriellen Sektr sei es mit dem ELR als auch mit dem peratinellen Prgramm im Sinne der GMO Obst-Gemüse unterstützen. Die drei Unterstützungsinstrumente der EU verflgen differenzierte allgemeine Ziele und wirken auf den Obst- und Gemüsesektr in sich gegenseitig ergänzender Weise ein. Auf Ebene der einzelnen Maßnahmen des ELR werden, sfern erfrderlich, die flgenden Regeln für die Kmplementarität und Synergie mit anderen Gemeinschaftsinitiativen der ersten Säule festgelegt, analg zu denen der vrhergehenden Prgrammzeiträume und : 274

2 Investitinen für den Obstsektr - Frischprdukt für Technlgieinnvatinen mit die Ziel des Schutzes der Umwelt, der Vrbeugung vn Umweltverschmutzung, der Energieeinsparung und des Schutzes der Sicherheit am Arbeitsplatz (Mdernisierung der technlgischen Ausstattung der Kühlanlagen; Mdernisierung der technlgischen Ausstattung der Anlagen mit kntrllierter Atmsphäre): Ksten für Anlagen mit einem Gesamtbetrag vn mehr als 4,0 Millinen werden mit dem ELR finanziert. Investitinen für den Obstsektr Frischprdukt: Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (und in zweiter Linie auch Verlegung) vn Strukturen zur Selektin, Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung des Frischprduktes: Ksten für die Realisierung der Baulichkeiten und Ksten der für die Funktinsfähigkeit ntwendigen technischen Anlagen mit einem Gesamtbetrag vn mehr als 4,0 Millinen werden mit dem ELR finanziert. Obstsektr verarbeitetes Prdukt: Mdernisierung der Strukturen für die Verarbeitung, die Lagerung und die Verarbeitung mit dem Ziel der Qualitätssteigerung des fertigen Prduktes auch im bilgischen Bereich: Ksten für die Realisierung der Baulichkeiten und Ksten der für die Funktinsfähigkeit ntwendigen technischen Anlagen mit einem Gesamtbetrag vn mehr als 4,0 Millinen werden mit dem ELR finanziert. Weinsektr: Investitinen für die Weinprduktin [die Prduktin vn Weinen mit kntrllierter Ursprungsbezeichnung muss überwiegen] betreffend die Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (in zweiter Linie auch Verlegung) vn bestehenden Verarbeitungsstrukturen, in allen Fasen des Prduktinszyklusses, auch mit einer Steigerung der Prduktinskapazität mit Ziel der Qualitätsverbesserung der Prduktin, der technlgischen Verbesserung und der Ratinalisierung der Prduktin, swie der Verwendung vn Rhstffen und innvativen technischen Lösungen für den Umweltschutz, für die Energieeinsparung und die Sicherheit am Arbeitsplatz: Ksten für die Realisierung der Baulichkeiten und Ksten der für die Funktinsfähigkeit ntwendigen technischen Anlagen mit einem Gesamtbetrag vn mehr als 1,0 Millinen werden mit dem ELR finanziert. Cmputerprgramme (Sftware), Anlagen, Maschinen, Einrichtungen und Fässer einschließlich der ntwendigen Anschlüsse werden ausschließlich mit den Instrumenten der GMO Wein finanziert. Anpassung und Bau vn Agrarindustrieanlagen für die Lagerung, Verarbeitung und die Lgistik der Prduktin: Agrarindustrielle Strukturen mit einem Gesamtbetrag vn weniger als 4,0 Millinen werden mit den Instrumenten der GMO Obst finanziert. Senkung der Prduktinsksten durch die Anpassung der Anlagen zur Verpackung und der Srtierung der Prduktin: (Srtiermaschinen, Knfektinsmaschinen, Verpackungsmaschinen, Etikettiermaschinen, Wachsmaschinen, Waagen, Fördermaschinen für gestapelte Kisten usw.) werden ausschließlich mit den Instrumenten der GMO Obst finanziert Begünstigte Unternehmen, sei es in Frm vn Knsrtien, Genssenschaften der auch nicht, als Träger der finanziellen Lasten der Investitin, die wirtschaftliche Rentabilität aufweisen können. Die Autnme Prvinz Bzen überprüft die Bedingungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rentabilität der endbegünstigten Unternehmen im Sinne dieser Maßnahme um Begünstigte hne die erfrderlichen Mindestvraussetzungen vn der Beihilfe auszuschließen. Alle Unternehmen in Schwierigkeiten sind vn Beihilfen im Sinne dieser Maßnahme ausgeschlssen. Für eine klare Abgrenzung der Beihilfen im Sinne dieser Maßnahme mit vrgesehenen staatlichen Beihilfen des Landes für den Bereich der Agrarindustrie müssen die Begünstigten der Weinwirtschaft, in Abhängigkeit der größeren Tragweite der Ziele der Prjekte, aufgrund der letzen verfügbaren Bilanz bei der 275

3 Vrlage des Beitragsansuchens einen Umsatz vn mehr als ,00 Eur aufweisen. Die Überprüfung dieser Mindestvraussetzungen wird anhand flgender Kntrllen durchgeführt: 1. Bilanzen der letzten drei Jahre: jedem Finanzierungsansuchen muss vn Seiten der Endbegünstigten eine Kpie der letzten drei verfügbaren Bilanzen vr dem Beitragsansuchen beigelegt werden, anhand derer die eigene Wirtschaftlichkeit und Rentabilität nachgewiesen werden. 2. Zertifizierungsberichte der Jahresbilanzen vn dafür zuständigen Unternehmen und/der Gesellschaften. 3. Auszug aus dem Handelsregister der Handelskammer der Autnmen Prvinz Bzen: unter den erfrderlichen Unterlagen müssen diese einen Auszug aus dem Verzeichnis der Unternehmer der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bzen vrlegen, in welchem eventuelle Anzeigen eines Knkurses in den letzten fünf Jahren und/der Zwangsversteigerung aufscheinen. 4. Daten bezüglich der in den letzten drei Jahren beim Endbegünstigten angelieferten und vn diesem eingelagerten Prduktinsmenge bezgen auf den Beginn der Vermarktungssaisn; 5. Daten bezüglich der in den letzten drei Jahren vm Endbegünstigten verkauften Prduktinsmenge am Ende der jeweiligen Vermarktungssaisn Förderfähige Ksten 1. Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt: Flgende Investitinen sind förderfähig: a. Investitinen in technlgische Innvatinen mit den Zielen Umweltschutz und Vrbeugung der Umweltverschmutzung, Energieeinsparung und Schutz der Sicherheit am Arbeitsplatz (FA 5b): Technlgische Mdernisierung der Kälteanlagen; Technlgische Mdernisierung der Anlagen für die kntrllierte Atmsphäre. Die förderfähigen Ausgaben beinhalten auch die Ksten für die benötigte Anlagentechnik. b. Auf die Verbesserung der Qualität des Endprduktes, die Senkung der Ksten, die technlgische Verbesserung, die Energieeinsparung und auf die Sicherheit am Arbeitsplatz ausgerichtete Investitinen (FA 5a e FA 5b): Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (und in zweiter Linie auch Verlegung) vn bestehenden Strukturen für: Lagerung des Frischprduktes; Srtierung des Frischprduktes; Kühlung und Verarbeitung des Frischprduktes; Vermarktung des Frischprduktes. 2. Sektr Obst- und Gemüsebau verarbeitetes Prdukt: Flgende Investitinen sind förderfähig: Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (und in zweiter Linie auch Verlegung) vn bestehenden 276

4 Verarbeitungsstrukturen in sämtlichen Fasen des Prduktinszyklus, auch mit einer Steigerung der Verarbeitungskapazität mit dem Ziel: der technlgischen Verbesserung (FA 2a); der Kstenreduzierung (FA 2a); der Verbesserung der Prduktqualität (FA 2a); der Kreatin vn neuen Prdukten (FA 2a); der Einführung vn innvativen Materialien und technischen Lösungen für: den Umweltschutz (Realisierung vn Strukturen zur Wiederverwertung der Nebenprdukte und zur Vrklärung der Abwässer und zur verbesserten Nutzung der Ausschussware) (FA 5b); die Energieeinsparung (FA 5b); die Arbeitsicherheit (FA 2a). 3. Weinsektr und Kellerwirtschaft: Die förderfähigen Investitinen müssen: die Weinprduktin betreffen [die Prduktin muss in einem Ausmaß vn mehr als 50% Wein mit kntrllierter Ursprungsbezeichnung betreffen]; müssen die Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (und in zweiter Linie auch Verlegung) vn bestehenden Verarbeitungsstrukturen in sämtlichen Fasen des Prduktinszyklus, auch mit einer Steigerung der Verarbeitungskapazität, betreffen; Flgenden Zielsetzungen müssen sie entsprechen: der Steigerung der Qualität in der Prduktin (FA 2a); der technlgischen Verbesserung (FA 2a); der Ratinalisierung der Prduktin (FA 2a); der Verwendung vn innvativen Materialien und technischen Lösungen für den Umweltschutz, die Energieeinsparung und die Arbeitsicherheit (FA 5b). 4. Milch- und Mlkereisektr: Die förderfähigen Investitinen entspreche den flgenden Zielsetzungen: Sanierung, Erweiterung und Mdernisierung (und in zweiter Linie auch Verlegung) der bestehenden Strukturen und Anlagen in sämtlichen Fasen des Prduktinszyklus, auch mit einer Steigerung der Verarbeitungskapazität für: die Verbesserung der Qualität in den Prduktinsprzessen (FA 2a); die Steigerung der Qualität in der Prduktin (FA 2a); die Ratinalisierung in der Verarbeitung der Prdukte (FA 2a); die Einführung vn neuen Technlgien und neuen Prdukten (FA 2a); die bilgische Prduktin und die Prduktin nach traditinellen Methden (FA 2a); den Umweltschutz, die Energieeinsparung und die Arbeitssicherheit (FA 5b); den Bau vn Strukturen zur Wiederverwertung der Nebenprdukte, zur Vrklärung der Abwässer und zur verbesserten Nutzung der Ausschussware (FA 5b); die Anpassung der Anlagen an die Umweltmanagementsysteme aufgrund der Nrmen ISO (FA 5b); 277

5 Die Anpassung an die neuen gemeinschaftlichen, natinalen Nrmen und die Landesbestimmungen betreffend den sanitären Aspekt der Prduktin (FA 5b). Die Festlegung vn Mindest- und Höchstgrenzen für jeden Prduktinssektr wie im nachflgenden Absatz beschrieben und die Bedingungen für die Förderfähigkeit sind mit der Ntwendigkeit einer grßen Zahl an Begünstigten einen Zugang zur Beihilfe zu gewähren begründet. Weiters sind sie erklärbar mit dem Willen der Verwaltung in vrdringlicher Weise strategische und wichtige Investitinen finanzielle zu unterstützen; auf diese Art und Weise wird den Begünstigten sei es aus technischer als auch aus der Perspektive der Entscheidungsfindung eine höher Verantwrtung übertragen und sie tragen weiters die Belastung aus der Autfinanzierung, wdurch dem Risik einer Überdimensinierung der geförderten Strukturen vrgebeugt wird Bedingungen für die Förderfähigkeit Förderfähige Investitinen: 1) Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt Die förderfähigen Investitinen beinhalten: Bauksten für die Bauarbeiten und Ksten betreffend die für die Funktinsfähigkeit ntwendige Anlagentechnik. Die Lagerkapazität des Frischprduktes betreffend werden Investitinen zur Anpassung der Lagerfähigkeit in kntrllierter Atmsphäre bis zur Erreichung des Höchstwertes vn 80% des Prduktinsdurchschnitts der letzten drei Jahre als Gegenstand der Finanzierung im Sinne der vrliegenden Maßnahme, pr Endbegünstigtem, anerkannt. Für die Feststellung der durchschnittlichen Prduktinsmengen werden berücksichtigt: Jahrgänge mit Hagelschäden Schwankungen der Anbaufläche im Prduktinsgebiet das Alter der Anlagen, die Art der verwendeten Unterlage Beginn der vllen Ertragsfähigkeit der Anlagen. Vn der Finanzierung ausgeschlssen sind Srtiermaschinen und andere Arten vn Maschinen und Gerätschaften (Knfektinsmaschinen, Verpackungsmaschinen, Etikettiermaschinen, Wachsmaschinen, Waagen, Fördermaschinen für gestapelte Kisten). Vn der Finanzierung ausgeschlssen sind Investitinen für Bürräumlichkeiten, Belegschaftsräume und Dienstwhnungen. Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für jedes einzelne Prjekt 4,0 Millinen nicht unterschreiten. Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für ein und denselben Beitragsempfänger und für die gesamte Prgrammdauer den Betrag vn 10,0 Millinen nicht überschreiten. Im Fall vn Verkauf, Vermietung und/der Veräußerung vn bereits bestehenden Baulichkeiten (welche in der Vergangenheit nicht vn der EU kfinanziert wurden), wird der Beitrag für die neue Investitin auf die Differenz zwischen den zulässigen Ksten und dem Wert der verkauften, vermieteten der veräußerten Baulichkeiten berechnet. 278

6 2) Sektr Obstbau verarbeitetes Prdukt Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für jedes einzelne Prjekt 4,0 Millinen nicht unterschreiten für jene Begünstigte die einer Erzeugerrganisatin angeschlssen sind und 1,0 Millinen nicht unterschreiten für alle anderen Begünstigten. Vn der Finanzierung ausgeschlssen sind Investitinen für Bürräumlichkeiten, Belegschaftsräume und Dienstwhnungen. Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für ein und denselben Beitragsempfänger und für die gesamte Prgrammdauer den Betrag vn 10,0 Millinen nicht überschreiten. Im Fall vn Verkauf, Vermietung und/der Veräußerung vn bereits bestehenden Baulichkeiten (welche in der Vergangenheit nicht vn der EU kfinanziert wurden), wird der Beitrag für die neue Investitin auf die Differenz zwischen den zulässigen Ksten und dem Wert der verkauften, vermieteten der veräußerten Baulichkeiten berechnet. 3) Wein- und Kellerwirtschaft Die förderfähigen Investitinen beinhalten ausschließlich die Bauksten für die Bauarbeiten und Ksten betreffend die für die Funktinsfähigkeit ntwendige Anlagentechnik, während Sftware, Anlagen, Maschinen, Gerätschaften und Behälter einschließlich Verrhrungen vn der Finanzierung ausgeschlssen sind. Vn der Finanzierung ausgeschlssen sind Investitinen für Bürräumlichkeiten, Belegschaftsräume, und Dienstwhnungen genaus wie die Räumlichkeiten für Präsentatin, Verkstung und Verkauf. Um in wirksamerer Weise auf die Weiterentwicklung des Sektrs einzuwirken sind für die vrliegende Maßnahme ausschließlich Vrhaben und/der Ankäufe mit einem Betrag vn mehr als 1 Millin zulässig. Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für ein und denselben Beitragsempfänger und für die gesamte Prgrammdauer den Betrag vn 7,0 Millinen nicht überschreiten. Im Fall vn Verkauf, Vermietung und/der Veräußerung vn bereits bestehenden Baulichkeiten (welche in der Vergangenheit nicht vn der EU kfinanziert wurden), wird der Beitrag für die neue Investitin auf die Differenz zwischen den zulässigen Ksten und dem Wert der verkauften, vermieteten der veräußerten Baulichkeiten berechnet. 4) Milch- und Mlkereisektr: Die förderfähigen Investitinen müssen auf Ebene der Prduktinskette zwischen der Primärprduktin und der Verarbeitungsfase eine Einheit bilden: die verarbeitete Milch muss vn den Landwirten stammen die gleichzeitig Mitglieder der Verarbeitungsstruktur sind. Die Beihilfe wird an jene Antragssteller nicht gewährt die ausschließlich Vermarktungstätigkeit betreiben (Ankauf, Verpackung, Lagerung und Verkauf vn Prdukten). Vn der Finanzierung ausgeschlssen sind Investitinen für Bürräumlichkeiten, Belegschaftsräume und Dienstwhnungen. 279

7 Es sind ausschließlich Vrhaben und/der Ankäufe mit einem Betrag vn mehr als 1 Millin zulässig. Die zulässigen Ksten (einschließlich Unvrhergesehenes und technische Spesen) dürfen für ein und denselben Beitragsempfänger und für die gesamte Prgrammdauer den Betrag vn 20,0 Millinen nicht überschreiten Grundsätze im Hinblick auf die Festlegung vn Auswahlkriterien Auswahlprinzipien Allgemeines: Die Autnme Prvinz Bzen wird die Auswahlkriterien anhand der Übereinstimmung und der Khärenz mit den nachflgend beschriebenen Prinzipien genehmigen. Für die Festlegung der Auswahlkriterien werden die hrizntalen Aspekte der Innvatin, des Umweltschutzes, der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an denselben berücksichtigt. Eventuelle Auswahlkriterien territrialer Natur müssen in Relatin zum vrliegenden ELR begründet werden. Die Auswahlkriterien müssen kntrllier- und messbar sein: die Auswahl der Begünstigten muss nach Zuweisung vn Punkten an das jeweilige zur Anwendung kmmen Auswahlkriterium erflgen. Es ist ein Auswahlsystem nach Punkten vrgesehen, das eine Mindestschwelle an Punkten vrsieht, unter welcher die eingereichten Prjekte nicht mehr ausgewählt werden. Die ntwendige Mindestpunktezahl für die Genehmigung jedes einzelnen eingereichten Prjektes wird gemeinsam mit den Auswahlkriterien vm Begleitausschuss genehmigt, wie vn der EU-VO Nr. 1305/2013 unter Art. 74 vrgesehen. Verwendete Prinzipien für die Festlegung der Auswahlkriterien: Die Prjekte werden aufgrund der flgenden sieben Auswahlprinzipien bewertet, indem vrrangig gefördert werden: Investitinen in Prduktinssektren (Milchprdukt- und Mlkereisektr) die am meisten zur Erhaltung der Berglandwirtschaft des Landes beitragen; Investitinen, die zur Einführung vn neuen Prdukt- und Przessinnvatinen und vn neuen innvativen Technlgien in der Vermarktung und/der Verarbeitung der landwirtschaftlichen Prdukte des endbegünstigten Unternehmens beitragen; Investitinen, die zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der endbegünstigten Unternehmen beitragen; Investitinen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur verbesserten Umweltverträglichkeit der Prduktinsprzesse der endbegünstigten Unternehmen beitragen; Investitinen, die zur Erhöhung der Prduktinsanteile gemäß anerkannter Qualitätsnrmen beitragen; Investitinen, die zur Verbesserung der Nahrungsmittelprduktinskette für die landwirtschaftlichen Prdukte des Landes beitragen, wbei die Verknüpfung zwischen Primärprduktinsfase und jener der Vermarktungs- und/der Verarbeitungsfase gestärkt werden sll; Investitinen, die zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Prdukte in den dafür prädestinierten Berglagen beitragen. 280

8 (Anwendbare) Beträge und Fördersätze Das der Untermaßnahme 4.2 zugerdnete Budget und die Mitfinanzierungsqute sind in der nachflgenden Tabelle angeführt. 1. Sektr Obst- und Gemüsebau (Frischprdukt): Gesamter öffentlicher Beitrag gleich 30% der förderfähigen Ksten. 2. Sektr Obst- und Gemüsebau (verarbeitetes Prdukt): Gesamter öffentlicher Beitrag gleich 20% der förderfähigen Ksten. 3. Sektr Wein und Kellerwirtschaft: Gesamter öffentlicher Beitrag gleich 30% der förderfähigen Ksten. 4. Milch- und Mlkereisektr: 4.1 Gesamter öffentlicher Beitrag gleich 30% der förderfähigen Ksten. 4.2 Der gesamte öffentliche Beitrag laut Punkt 4.1 wird um weitere 10 Przentpunke erhöht für Prduzenten die Qualitätsprdukte im Sinne vn Abschnitt ll der VO (UE) Nr. 1151/2012 betreffend die Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel erzeugen. 4.3 Der gesamte öffentliche Beitrag laut Punkt 4.1 wird um weitere 5 Przentpunkte erhöht für Prduzenten die mindestens 90% ihrer Prduktin dem Qualitätszeichen Alt Adige Südtirl entsprechend erzeugen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 12 vm 22. Dezember 2005, (Staatsbeihilfe N 45/2005, genehmigt vn der EU am 21. Oktber 2005). Für die Punkte 4.2 und 4.3 darf die Erhöhung des öffentlichen Beitrages laut Punkt 4.1 die 10 Przentpunkte nicht überschreiten. Abteilung Gesamtksten - Öffentlicher Beitrag - % öffentlicher Beitrag Anteil EU - % EU Anteil Staat - (*) % Anteil Staat Anteil privat - % Anteil privat Abteilung 31 - Untermaßnahme , ,26 30,00% ,40 43,12% ,86 56,88% ,94 70,00% (*) Der staatliche Anteil setzt sich aus dem staatlichen Anteil und dem Anteil des Landes zusammen; die Aufteilung zwischen Staat und Autnmer Prvinz Bzen erflgt mit gesnderten natinalen Verwaltungsmaßnahmen (Ministerialdekret / Landesregierungsbeschluss). Budget der Maßnahme 4.2 (EU-Qute und natinale Qute) Überprüfbarkeit und Kntrllierbarkeit der Maßnahmen und/der Vrhabenarten Risik (Risiken) bei der Durchführung der Maßnahmen Vrausgeschickt: siehe auch Beschreibung in Maßnahme

9 1) Bedingungen für die Förderfähigkeit der Beitragsansuchen: In dieser zusammenfassenden Aufstellung der Ergebnisse der Überprüfung sind nur jene Kriterien angeführt, die nach entsprechenden Krrekturen als kntrllierbar eingestuft wurden. Zugangskriterium 1 - Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt: die förderfähigen Investitinen müssen die geltenden gemeinschaftlichen Bestimmungen und Vraussetzungen für die Art der Investitin einhalten. Kntrllfase: Bearbeitung des Ansuchens; Art der Kntrlle: Überprüfung der geltenden EU-Bestimmungen für die jeweilige vm Antragsteller zu realisierende Vrhabenart. Zugangskriterium 2 - Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt: was die Lagerkapazität des Frischprduktes betrifft werden Investitinen zur Anpassung der Lagerfähigkeit in kntrllierter Atmsphäre bis zur Erreichung des Höchstwertes vn 80% des Prduktinsdurchschnitts der letzten drei Jahre. Kntrllfase: Bearbeitung des Ansuchens; Art der Kntrlle: in Bezug auf die die Lagerkapazität des Frischprduktes Ermittlung des Prduktinsdurchschnitts der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Jahrgänge mit Hagelschäden vn Schwankungen der Anbaufläche im Prduktinsgebiet des Alters der Anlagen, der Art der verwendeten Unterlage des Beginns der vllen Ertragsfähigkeit der Anlagen. 2) Auswahlkriterien: Alle Auswahlkriterien sind kntrllierbar. 3) Verpflichtungen und andere vrgesehene Vraussetzungen: Alle Verpflichtungen sind kntrllierbar Gegenmaßnahmen Zugangskriterium 1 - Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt: die förderfähigen Investitinen müssen die geltenden gemeinschaftlichen Bestimmungen und Vraussetzungen für die Art der Investitin einhalten. Risiken in der Umsetzung der Maßnahme: allgemeines Kriterium Risik nicht alle zur Anwendung kmmenden Bestimmungen ermitteln zu können Gegenmaßnahmen: keine Gesamtbewertung: kntrllierbar. 282

10 Zugangskriterium 2 - Sektr Obst- und Gemüsebau Frischprdukt: was die Lagerkapazität des Frischprduktes betrifft werden Investitinen zur Anpassung der Lagerfähigkeit in kntrllierter Atmsphäre bis zur Erreichung des Höchstwertes vn 80% des Prduktinsdurchschnitts der letzten drei Jahre berücksichtigt. Risiken in der Umsetzung der Maßnahme: mögliche Schwierigkeiten bei der Einhlung und Sammlung der ntwendigen Daten für Berechnung der Durchschnitte und die Überprüfung deren Plausibilität sfern die Daten vm Begünstigten selbst zur Verfügung gestellt werden. Gegenmaßnahmen: keine Gesamtbewertung: kntrllierbar Allgemeine Bewertung der Maßnahme Schlussflgerungen Untermaßnahme 4-2: Die Bedingungen hinsichtlich der Kntrllierbarkeit der Untermaßnahme sind bewertet wrden. Die Zulässigkeitskriterien der Beitragsansuchen und die Auswahlkriterien sind kntrllierbar und messbar. Ein eigenes detailliertes Schema wurde erstellt (es wird auf die beigelegte Kntrllierbarkeitsschema der Untermaßnahme verwiesen). Es wird unterstrichen, dass vr der Annahmen vn Beitrags- und Zahlungsansuchen für den Prgrammzeitraum die Verwaltungsabläufe, die Handbücher der Maßnahmen definiert und sämtliche ntwendige Dkumentatin zur Gesuchsbearbeitung zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der Check-Listen und der Prüfprtklle. Nach Anhören des Begleistausschusses werden auch die Auswahlkriterien definiert Methdik für die Berechnung der Höhe der Unterstützung, falls zutreffend Für die vrliegende Maßnahme nicht zutreffend Infrmatinen, spezifisch für das Vrhaben Festlegung nichtprduktiver Investitinen Festlegung kllektiver Investitinen Festlegung integrierter Prjekte Festlegung und Ermittlung der förderfähigen Natura-2000-Gebiete und snstiger förderfähiger Gebiete vn hhem Naturschutzwert 283

11 Beschreibung der Ausrichtung der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe entsprechend der SWOT- Analyse, die für die Prirität gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verrdnung (EU) Nr. 1305/2013 durchgeführt wurde Liste neuer Rechtsvrschriften der Unin, auf deren Grundlage Fördermittel gemäß Artikel 17 Absatz 6 der Verrdnung (EU) Nr. 1305/2013 gewährt werden können Sweit relevant, die Mindestnrmen für Energieeffizienz gemäß Artikel 13 Buchstabe c der delegierten Verrdnung (EU) Nr. 807/2014; Sweit relevant, Festlegung der Schwellenwerte gemäß Artikel 13 Buchstabe e der delegierten Verrdnung (EU) Nr. 807/

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