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1 BMZ-Ausschreibung für kmmunale Träger Emissinsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Meeres- und Küstenschutz, Walderhalt und Schutz der Bidiversitätserhalt (bis zu 2 Mi. ) Der Klimawandel und der Verlust bilgischer Vielfalt mit ihren weitreichenden Flgen auch für die Entwicklungsmöglichkeiten vn Menschen sind zu einer der größten Herausfrderungen der Menschheit gewrden. Veränderungen in Öksystemen bedrhen die natürlichen Lebensgrundlagen. Gerade die Entwicklungsländer sind besnders stark vn den schn stattfindenden Klimaveränderungen betrffen. Gleichzeitig wird davn ausgegangen, dass bis 2050 etwa 90 Przent der zusätzlichen Treibhausgasemissinen in Entwicklungs- und Schwellenländern entstehen. Die Förderung einer klimafreundlichen und -resilienten wirtschaftlichen und szialen Entwicklung ist daher vn zentraler Bedeutung für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Eng verbunden mit der Ntwendigkeit des Klimaschutzes sind der Erhalt der Wälder und der Schutz der Bidiversität. Ein Grßteil der bilgischen Artenvielfalt befindet sich in Trpenwaldgebieten und Meeresöksystemen wie Krallenriffen und Mangrvenwäldern in Entwicklungsländern. Ärmere Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern sind häufig direkt auf die Verfügbarkeit natürlicher Ressurcen angewiesen. Gleichzeitig steigt durch den Klimawandel der Druck auf diese Ressurcen und bedrht s die Öksysteme und die bilgische Vielfalt. Die Weltmeere sind ein zentraler Bestandteil des Lebenserhaltungssystems der Erde. Sie erfüllen wichtige klimaregulierende Funktinen, prduzieren die Hälfte des glbalen Sauerstffs und leisten aufgrund ihrer grßen bilgischen Vielfalt und Prduktivität einen wertvllen Beitrag zur Ernährungssicherung und Beschäftigung. Dch die Weltmeere sind ebens wie die Wälder vn den Auswirkungen des Klimawandels betrffen. Der Schutz der Wälder dient umgekehrt dazu, Khlenstff zu binden und smit eine weitere Beschleunigung des Klimawandels zu bremsen swie die Anpassungsfähigkeit vn Natur und Mensch gegenüber den durch Klimawandel bedingten Änderungen zu erhalten. Der Schutz vn Wäldern und Meeren leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Klima- und Entwicklungsplitik. Bei der ntwendigen Transfrmatin zu einer khlenstffarmen, klimaresilienten Wirtschaft und zum Erhalt der Bidiversität müssen Entwicklungsländer und Industriestaaten zusammenarbeiten. Im Rahmen der Klimaverhandlungen haben die Industrieländer zugesagt ab 2020 einen jährlichen Beitrag zur internatinalen Klimafinanzierung vn 100 Milliarden US- Dllar aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen zu leisten. Im Rahmen der internatinalen Bidiversitätsverhandlungen haben sich die Staaten darauf geeinigt, internatinale Finanzflüsse für den Bidiversitätserhalt bis 2015 (auf der Basis der Jahre 2006 bis 2010) zu verdppeln hat die Bundesregierung insgesamt rund 2,3 Milliarden Eur in den internatinalen Klimaschutz investiert. Für den Schutz vn Wäldern, Meeren und anderen Öksystemen weltweit stellt die Bundesregierung seit 2013 einen Beitrag in Höhe vn 500 Mi. Eur 1

2 jährlich bereit. Seit 2008 wurden die Mittel damit mehr als verdppelt. Rund 80 Przent dieser Mittel werden über das BMZ bereitgestellt. Wie in den vergangenen Jahren wird das BMZ auch 2016 für kmmunale deutsche Träger Mittel für ein verstärktes Engagement an der Schnittstelle vn Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz vn Wäldern, Meeres- und Küstengebieten swie Erhalt vn Bidiversitätserhalt bereitstellen. Die diesbezügliche Fazilität Emissinsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Walderhalt und Schutz der Bidiversität richtet sich an in der umweltrientierten Entwicklungszusammenarbeit erfahrene kmmunale deutsche Prjektträger, die Maßnahmen über mehrere Jahre umsetzen können. Ziel der mehrjährigen Förderung ist eine nachhaltige Verankerung ein nachhaltiges Wirken der Maßnahmen im Partnerland über den Prjektförderungszeitraum hinaus. Gefördert werden Prjekte in den Bereichen Emissinsminderung, Anpassung an den Klimawandel, Schutz vn Meeren und Küsten, Erhalt vn Wäldern und Bidiversitätserhalt. Das Vlumen der Fazilität beträgt im Jahr 2016 bis zu 2 Mi.. Die Förderung ist auf drei Jahre begrenzt. Für die Beantragung der Mittel gelten flgende Maßgaben: 1. Antragsberechtigt sind kmmunale deutsche Träger, die flgende Bedingungen erfüllen: Erfahrungen mit Prjekten, die der Emissinsminderung, der Anpassung an den Klimawandel und/der dem Meeres- und Küstenschutz, Walderhalt und Schutz der Bidiversität in Entwicklungsländern dienen, sind bereits vrhanden (gut begründete Ausnahmen bleiben gleichwhl möglich). Der Träger wurde bereits öffentlich gefördert. Antragstellende Kmmunen sind Partner im Prgramm 50 kmmunale Klimapartnerschaften bis 2015 der Engagement Glbal / Servicestelle Kmmunen in der Einen Welt (SKEW). Die beantragten Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit den im Rahmen des Klimapartnerschaftsprgramms erarbeiteten Handlungsprgrammen. 2. Flgende Grundprinzipien gelten für zu fördernde Prjekte: Prjekte zielen unmittelbar und ausdrücklich auf die eingangs erwähnten Ziele zur Emissinsminderung, zur Anpassung an den Klimawandel und/der den Meeres- und Küstenschutz, Walderhalt und Schutz der Bidiversität ab (letztere müssen anpassungs- minderungsrelevant sein). Sie tragen bei: a) zur Reduktin vn Treibhausgasemissinen durch die Nutzung effizienter und/der regenerativer Technlgien; und/der b) zur Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davn besnders betrffenen Reginen; 2 und eventuell

3 c) zum Schutz der zur nachhaltigen Nutzung vn Öksystemen, Arten der genetischen Ressurcen der zur Abschwächung vn Umweltschäden, die die bilgische Vielfalt unmittelbar gefährden swie zur Steigerung vn Umweltleistungen vn Öksystemen zur Anpassung an den Klimawandel; und/der d) zur Integratin vn Belangen der Reduktin vn Treibhausgasemissinen, der Anpassung an den Klimawandel und / der des Walderhalts und Schutzes der Bidiversität in die Entwicklungsziele der Empfängerländer durch Institutinenaufbau, Kapazitätsentwicklung (z.b. bei Frauen-Organisatinen der anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren) der Stärkung der (rdnungs-)plitischen Rahmenbedingungen); e) zu den Bemühungen der Entwicklungsländer um die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Klimarahmenknventin, der Knventin über die bilgische Vielfalt und / der zur Erfüllung internatinaler Vereinbarungen zum Schutz des Waldes und der Meere. Des Weiteren erfüllen die Prjekte alle flgenden Prinzipien: Sie leisten gleichzeitig einen erkennbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und beachten dabei das Ziel des Gender-Mainstreaming (gleichberechtigte Einbeziehung vn Männern und Frauen). Sie beachten die Vrgaben der BMZ-Sektrknzepte Wald und nachhaltige Entwicklung (insbesndere bezüglich der szialen und öklgischen Mindeststandards) und Bilgische Vielfalt (insbesndere bezüglich des sektrübergreifenden Handlungsansatzes zum Bidiversitätserhalt) swie den 10-Punkte Aktinsplan Meeresschutz und nachhaltige Fischerei Ihre Nachhaltigkeit ist gewährleistet. Sie werden durch einen der in Kperatin mit mehreren lkalen/ reginalen Partnern swie ggf. zusätzlich mit einem internatinalen Partner umgesetzt. Sinnvlle Verknüpfungen mit anderen relevanten Sektren wie z.b. ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Wasser der Energie werden ausdrücklich begrüßt. 3. Weiterhin gelten flgende frmale Maßgaben : Das Prjekt hat eine Laufzeit vn 3 Jahren und beginnt Das Gesamtvlumen des Prjektes sllte grundsätzlich zwischen liegen. Das jährliche Prjektvlumen flgt dem verbindlich vrgegebenen Abflussschlüssel: 33,3% (2017), 33,3% (2018) und 33,3% (2019). 3

4 Die Kmmunen haben grundsätzlich 10% der Prjektsumme in Frm vn Eigenund/der Drittmitteln vrzusehen. Der Eigenbeitrag kann anteilig Mittel für Maßnahmen zur Akzeptanzförderung enthalten. Pauschal können 4% der Prjektsumme für Verwaltungsksten bewilligt werden. Ausgaben für vm Zuwendungsempfänger entsandtes Persnal sind nur im begründeten Einzelfall zuwendungsfähig. 4. Zurdnung der Vrhaben zu Förderbereichen Um die vn Ihnen eingereichten Prjektkurzbeschreibungen in das klima- und bidiversitätsrelevante Engagement der deutschen EZ einrdnen zu können, bitten wir um Zurdnung Ihres Vrhabens zu den sgenannten Ri-Markern BTR swie KLM/KLA. 1 Wir bitten Sie, die beigefügte Vrlage für Prjektkurzbeschreibungen zu nutzen und zunächst anzugeben, b Ihr Vrhaben das Hauptziel Wald- Bidiversitätserhalt (BTR 2) verflgt, dazu beiträgt (BTR 1) der dieses Ziel nicht verflgt (BTR 0). Im zweiten Schritt ist eine Zurdnung zu den Ri-Marken für Klimaminderung (KLM) und Anpassung an den Klimawandel (KLA) erfrderlich. Bitte achten Sie darauf, dass die Summe dieser beiden Marker, KLM und KLA, genau 2 ergeben muss. 2 Ein Vrhaben hne Emissinsminderungs- der Anpassungsrelevanz ist nicht förderungswürdig. Vrhaben können beispielsweise das Hauptziel Bidiversitäts- und Waldschutz (BTR 2) und gleichzeitig das Hauptziel Emissinsminderung (KLM 2) verflgen (Wiederauffrstungsvrhaben). Auch ein Vrhaben mit dem Hauptziel Bidiversitätserhalt (BTR 2) und den Nebenzielen Anpassung an den Klimawandel (KLA 1) und Emissinsminderung (KLM 1) ist möglich. Ebens wäre es z.b. möglich, dass ein Vrhaben zum Bidiversitätserhalt (BTR 1), zur Anpassung an den Klimawandel (KLA 1) und zur Emissinsminderung (KLM 1) beiträgt. Auch ein reines Emissinsminderungsvrhaben (KLM 2, BTR 0) ist möglich, wenn z.b. ausschließlich erneuerbare Energien gefördert werden. Im Einzelnen: Maßnahmen zur Emissinsminderung sllten mindestens eins der flgenden Ziele verflgen: der Reduktin vn Treibhausgasen durch den Einsatz effizienter und/der erneuerbarer Technlgien dienen die Entwicklung vn natinalen, reginalen und/der lkalen Emissinsminderungsstrategien fördern (z.b. durch Institutinenaufbau und Kapazitätsentwicklung) die (rdnungs-)plitischen Rahmenbedingungen für Emissinsminderung stärken. (Hauptziel = KLM 2, Nebenziel = KLM1, keine Minderungsrelevanz = KLM 0) 1 Siehe Leitfaden zu Klimaschutzkennungen z.b. KLM 2 und KLA 0 bei einem reinen Emissinsminderungsprjekt der KLA 1 und KLM 1 bei einem Vrhaben, das beide Zielsetzungen verflgt. 4

5 Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sllten mindestens eins der flgenden Ziele verflgen: die Anpassung an den Klimawandel unterstützen die Entwicklung vn natinalen, reginalen und/der lkalen Anpassungsstrategien fördern (z.b. durch Institutinenaufbau und Kapazitätsentwicklung) die (rdnungs-)plitischen Rahmenbedingungen für die Anpassung an den Klimawandel stärken. (Hauptziel = KLA 2, Nebenziel = KLA 1, keine Anpassungsrelevanz = KLA 0) Eine Maßnahme kann als bidiversitätsbezgen klassifiziert werden, wenn sie zumindest eines der drei Ziele der Bidiversitätsknventin fördert: die Erhaltung der bilgischen Vielfalt; die nachhaltige Nutzung ihrer Kmpnenten (Öksystem, Arten der genetische Ressurcen) der die gerechte Aufteilung der Vrteile aus der Nutzung genetischer Ressurcen. (Hauptziel = BTR 2, Nebenziel = BTR 1, keine Bidiversitätsrelevanz = BTR 0) Maßnahmen zum Walderhalt sllten mindestens eins der flgenden Ziele verflgen: dem Schutz vn Wäldern, deren Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und der Verbesserung ihrer öklgischen Funktin dienen swie einen Beitrag zur Vermeidung Verminderung vn Entwaldung und/der Walddegradierung leisten zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung vn Wald und der damit verbundenen Bidiversität beitragen wichtige zielgruppenbezgene Schritte im Hinblick auf die Vrbereitung und Umsetzung vn Ansätzen zur vermiedenen Entwaldung (REDD+) unterstützen (insbesndere Beteiligung der Bevölkerung/Indigener (Männern und Frauen). (Hauptziel = BTR 2, Nebenziel = BTR 1, keine Bidiversitätsrelevanz = BTR 0) Ansprechpartner Kurzbeschreibungen kmmunaler Träger können bis spätestens 30. Juni 2016 bei Engagement Glbal ggmbh/servicestelle Kmmunen in der Einen Welt eingereicht werden: Tulpenfeld 7, Bnn Tel: Dr. Britta Milim klimafazilitaet@engagement-glbal.de Wir empfehlen Ihnen bei Rückfragen frühzeitig Ihren jeweiligen Ansprechpartner zu kntaktieren. Kurzbeschreibungen müssen auf elektrnischem und pstalischem Weg eingereicht werden. 5

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