Leistungsbeschreibung für eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Förderperiode im Freistaat Sachsen, Stand 11.

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1 Leistungsbeschreibung für eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Förderperide im Freistaat Sachsen, Stand 11. April 2014 I. Grundsätze Die Einhaltung der Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung ist Vraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Gebiet im Auswahlverfahren für die EU-Förderperide 2014 bis Die LES ist für die Lkale Aktinsgruppe (LAG) innerhalb der Prgrammlaufzeit bindend und kann nur im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde, dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), frtgeschrieben werden. Die Lkalen Aktinsgruppen (LAG) bestimmen ihre LES entsprechend den lkalen Erfrdernissen gem. Art. 33 Abs. 1 der Verrdnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESIF-VO). Die LES müssen zur Erreichung der Zielstellungen des EPLR beitragen. Sie müssen insbesndere dem Hauptanliegen 1 des EPLR entsprechen: Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter Beachtung der spezifischen und lkalen Bedürfnisse insbesndere mit Blick auf die Herausfrderungen des demgrafischen Wandels durch verstärkte Entscheidungskmpetenz und Verantwrtung auf lkaler Ebene. Darüber hinaus können auch das Hauptanliegen 2 Unterstützung der Land- und Frstwirtschaft und anderer Landbewirtschafter im Kntext mit umwelt- und klimafreundlicher swie naturschutzgerechter Bewirtschaftung, um s einen Beitrag swhl zu Umweltzielen als auch zur Wiederherstellung und Sicherung der Bilgischen Vielfalt zu leisten und das Hauptanliegen 3 Unterstützung der Land- und Frstwirtschaft bei der Umstellung zu energieeffizienten, emissinsarmen Bewirtschaftungsweisen und der Implementierung vn Innvatinen, um s die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern unterstützt werden. Die LES muss den lkalen Bedürfnissen dienen und mit den staatlichen und reginalen Strategien im Einklang stehen. Dies erflgt durch Berücksichtigung dieser Strategien in der Analyse des Entwicklungsbedarfs und -ptenzials des Gebietes. Integrierte Strategien für lkale Entwicklung gem. Art. 61 des Entwurfs der Verrdnung (EU) Nr. XX/2014 über den Eurpäischen Meeres- und Fischereifnds (EMFF-VO) sind, sfern dies in den Gebieten relevant ist und über 100 ha Teichfläche im Gebiet vrhanden sind, immer in den LES zu integrieren. Die Umsetzung lkaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 65 EMFF-VO erflgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG. Sfern eine Anerkennung als Fischereiwirtschaftsgebiet (FLAG) gemäß der EMFF-VO angestrebt wird, sind die fischereiwirtschaftlichen Aspekte in allen Punkten des Leistungsbildes zu integrieren (Anlage zu Bestimmungen des EMFF). Bestandteil der LES ist eine max. zweiseitige allgemein verständliche Kurzdarstellung der Strategie, der Ziele und deren Rangflge swie der erwarteten Effekte (Aktinsplan). Eine Frtschreibung erflgt im Rahmen der Zwischenevaluierung. Flgende ELER-spezifische Kriterien werden bei der Auswahl der LES für eine Anerkennung als LAG herangezgen: Beteiligung der lkalen Gemeinschaft an der Ausarbeitung der Strategie Widerspiegelung der Entwicklungsbedarfe in der Strategie Stimmigkeit der Strategie in Hinblick auf ihre Ziel- und Priritätensetzung Stimmigkeit der Strategie mit den Zielen des EPLR Stimmigkeit des Aktinsplans der Strategie Stimmigkeit der Verteilung des Budgets in Hinblick auf die Ziel- und Priritätensetzung der Strategie Seite 1 vn 9

2 Auskömmlichkeit des Budgets zur Umsetzung des Aktinsplans Maß der Synergien der Strategie mit anderen Maßnahmen des EPLR , mit den Strukturfnds und ggf. mit anderen lkalen Entwicklungsstrategien (sfern im Gebiet relevant) Stimmigkeit der Methde zur Krdinierung synergetischer Aktivitäten in Bezug auf die Strukturfnds Stimmigkeit der Begründung des Mehrwertes bei der Einbindung vn Standardmaßnahmen des EPLR administrative Kapazität und Kapazität der ptenziellen LAG zum Management eines Budgets, ggf. unter Heranziehung vn Erfahrungen aus vrangegangenen Förderperiden Entsprechung der Partnerschaft in Bezug auf die Ziel- und Priritätensetzung in der Strategie Kapazität zur Betreibung der Strategie und zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Dauer der Förderperide Transparenz der Arbeits- und Entscheidungsprzesse Stimmigkeit der gewählten Methden und Kriterien der Vrhabenauswahl in Hinblick auf die Strategie Berücksichtigung der Themen Gender und Inklusin territriale Khärenz und hinreichende Bevölkerungsanzahl, um die Strategie umsetzen zu können. Als zusätzliche qualitative Kriterien werden bei der Auswahl der LES herangezgen: themenübergreifende Strategie Berücksichtigung privater Antragsteller Berücksichtigung der Akteursgruppen Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in LAG Satzung und LES Innvatinstransfer aus anderen Gebieten innvative Lösungen für ländliche Gebiete Stärkung der nachhaltigen Selbstrganisatin Anteil der zivilgesellschaftlichen Vertreter im Entscheidungsgremium der LAG Umgang mit der Baukultur Stärkung reginaler Wertschöpfungsketten und reginaler Prdukte Berücksichtigung der demgrafischen Entwicklung Berücksichtigung des Hchwasserschutzes Berücksichtigung öklgischer Aspekte Berücksichtigung des Bden-, Klima- und Immissinsschutzes Berücksichtigung der Verminderung des Flächenverbrauches. Die Wichtung der Kriterien und die erfrderliche Mindestqualität swie die Kriterien für die Anerkennung als FLAG werden vm SMUL vrgelegt. Flgender Verfahrens- und Zeitplan ist zu beachten: 31. Juli 2014 Einreichung der Entwürfe der LES zu Analyse und ersten Zieldarstellungen beim SMUL, August bis September 2014 Zwischenbewertung durch externe Gutachter, Rückmeldung zu den Ergebnissen und Infrmatin über die Höhe des Budgets 16. Januar 2015 Einreichen der LES beim SMUL nach Genehmigung des EPLR Abschlussbewertung durch externe Gutachter und Vrschlag an das Auswahlgremium Auswahl und Genehmigung der LES, Ernennung der LEADER-Gebiete Seite 2 vn 9

3 Das nachflgende Leistungsbild kann insbesndere auf Grund vn Rechtssetzungen und Anfrderungen, die sich aus dem Genehmigungsverfahren für das sächsische EPLR ergeben, angepasst werden. Ntwendige Anpassungen werden durch das SMUL bekannt gegeben. II. Leistungsbild für die LES Hinweis: Der Bezug auf die ESIF-VO ist jeweils in Klammern genannt. Die Beteiligung der reginalen Akteure ist bei jedem Teil des Leistungsbildes verpflichtend und zu erläutern. 1. Gebiet und Bevölkerung (Art. 33, (1) a)) Das Gebiet ist zu beschreiben. Jede Gemeinde im Freistaat Sachsen kann einem LEADER- Gebiet angehören (mit Ausnahme der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig). Die Gebiete bestimmen ihre territriale Abgrenzung selbst. Mindestens zwei vllständige Gemeinden müssen enthalten sein. Die Bevölkerung der LEADER-Gebiete beträgt bis Einwhner. Eine Überschreitung vn Einwhnern für dicht besiedelte Gebiete der aus Gründen des territrialen Zusammenhalts bis max Einwhner ist zu begründen. Die Abgrenzung ist verbal zu begründen und graphisch darzustellen. Die gewählten Gebiete der LES dürfen sich räumlich nicht überschneiden. In Bezug zum gewählten räumlichen Zuschnitt und der Gebietsgröße ist zu erläutern: - Khärenz (Zusammenhang) aus gegraphischer, wirtschaftlicher und szikultureller Sicht, - wesentliche Abgrenzungsmerkmale zu Nachbargebieten in Bezug auf Ausgangslage und Entwicklungsziele, - Synergien durch thematische Kperatin der persnell-rganisatrische Zusammenarbeit mit Nachbarreginen und - ausreichende persnelle, finanzielle und wirtschaftliche Ressurcen zur Erfüllung der EU-Vrgaben und selbst gesteckten Ziele 2. Analyse des Entwicklungsbedarfs und -ptentials (Art. 33, (1) b) - Sziöknmische Analyse (wichtigste Strukturdaten, Bevölkerungsstruktur, die bisherige demgraphische Entwicklung seit 1990 swie die erwartete demgraphische Entwicklung der Regin über den Prgnsezeitraum der aktuellen reginalisierten Bevölkerungsprgnse für den Freistaat Sachsen) - SWOT-Analyse unter Berücksichtigung der Erfrdernisse einer demgrafiegerechten Anpassung und Gestaltung der Siedlungs- und Infrastruktur swie der SWOT des EPLR - Berücksichtigung vn vrhandenen bzw. in Erarbeitung befindlichen relevanten natinalen, reginalen und sub-reginalen Planungen/Strategien bei der Analyse einschließlich fachspezifischer Planungen: Übersicht, welche Planungen mit knkreter Relevanz für die gewählten Schwerpunktthemen der Regin einbezgen wrden sind, Bewertung des Standes und der Umsetzung dieser Planungen in der eigenen Regin, swie Ableitung des Handlungsbedarfes aus diesen Planungen und Bewertung vn Knflikten, die sich aus diesen Planungen in Bezug auf die LES der Regin ergeben, einschließlich der Lösungen Seite 3 vn 9

4 - Identifizierung lkaler Anfrderungen/Handlungsbedarfe swie Beschreibung der reginalen Ptenziale 3. Strategische Ziele (Art. 33, (1) c) in Verbindung mit Art. 34, (3) b), c) und d)) - Ableitung und Beschreibung der Ziele aus den Ergebnissen der Analyse nach Nummer 2 dieses Leistungsbildes, - Würdigung des eigenen, reginalen Handlungsspielraums unter Beachtung der Gebietsgröße und der vrhandenen Ressurcen - Erläuterung integrierter und innvativer Elemente zur Zielerreichung und ggf. in Bezug auf das Gebiet - Beschreibung des Beitrages der Ziele zu den Zielen der ESIF-VO, Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR, ggf. Übereinstimmung mit den Zielen anderer Prgramme der ESIF-Fnds und ggf. zu natinalen und reginalen Strategien - Bei Bedarf Verknüpfung der LES mit den Maßnahmenbereichen aus EFRE und ESF Abstimmung mit dem Prgramm des EMFF - Festlegung vn messbaren und überprüfbaren Indikatren (aus verfügbaren Datenquellen), welche wesentliche Ergebnisse der Erreichung des jeweiligen Zieles erfassen, einschließlich des Beitrags der LES zu den LEADER-spezifischen Indikatren des EPLR - Festlegung vn quantitativen der qualitativen Zielvrgaben für diese Indikatren - Festlegung einer strategischen Rangflge der Ziele - Abstimmung der Ziele der LES mit den Planungen/Strategien in der Analyse nach Nummer 2 dieses Leistungsbildes und Sicherstellung ihrer Knsistenz (Widerspruchsfreiheit) - Besnderes Augenmerk ist auf die Verknüpfung zwischen den lkalen Entwicklungsaktivitäten zu legen. Damit wird das endgene Entwicklungsptenzial nch besser genutzt. Daher sllten die LES auch mehrere Sektren integrieren. Kperatin und Vernetzung kann innerhalb des Gebietes, zwischen mehreren Gebieten in Deutschland und transnatinal erflgen. 4. Aktinsplan (Art. 33, (1) e) i.v. mit Art. 34, (3) c) und Art. 34, (3) f)) Der Aktinsplan nach Art. 33 Abs. 1 e) ESIF-VO muss schlüssig mit der Beschreibung der LES und ihrer Ziele nach Art. 33 Abs. 1 c) ESIF-VO und aus der Analyse des Entwicklungsbedarfs nach Art. 33 Abs. 1 b) ESIF-VO abgeleitet sein. Flgende Mindestbestandteile müssen im Aktinsplan enthalten sein: - Frmulierung vn Maßnahmen für die Umsetzung je Ziel einschließlich Maßnahmen der reginalen bzw. transnatinalen Zusammenarbeit LEADER swie ggf. des EMFF, EFRE und/der ESF, unter der Maßgabe: der Berücksichtigung der Analyse nach Nummer 2 dieses Leistungsbildes der Darstellung der Verknüpfung und gegenseitigen Ergänzung vn Maßnahmen swhl innerhalb als auch ggf. zwischen Gebieten dass die Maßnahmen den Zielen der LES entsprechen der Zurdnung der Maßnahmen zu den Priritäten der ELER- bzw. ESIF-VO der Berücksichtigung der vm SMUL gegebenen Budgetrientierung Seite 4 vn 9

5 Prirität/ Rangflge Ziel Indikatr Ausgangslage 2014 (bzw. z. Zeitpunkt der Erarbeitung der LES) Zielzustand 2020 Maßnahme Angabe Fnd der Bezug zu Art. 9 ESIF-VO Kmmunal Unternehmen Privat/ Snstige - Festlegung der Fördersätze je Ziel/Maßnahme für die jeweiligen Gruppen der Begünstigten, ggf. Ober- und Untergrenzen entsprechend des Beitrags zur Zielerreichung. Die Festlegung der Fördersätze (als tabellarische Anlage gemäß der Vrlage in Nummer 4 des Leistungsbildes) erflgt auch unter der Beachtung flgender Aspekte: Bedeutung für die Regin, Art möglicher Zuwendungsempfänger, Nutzen des Vrhabens für die Öffentlichkeit, Innvatin der Maßnahme auf reginaler Ebene, Verfügbares Budget Beihilferechtliche Begrenzungen. Für die Einrdnung der Maßnahmen zu den Zielen der LES und zu den Priritäten der ELER- bzw. ESIF-VO ist flgende Übersicht zu verwenden: Ziel 1 Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu Zurdnung zu den Priritäten des ELER* (P=primärer Beitrag, S= sekundärer Beitrag) Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel 5 Ziel 6 Fördersatz in %** (ggf. Angabe vn Unter- bzw. Obergrenzen für Zuschuss) a b c a b a b a b c a b c d e a b c * nur für Maßnahmen, welche aus dem ELER finanziert werden ** unter Beachtung der beihilferechtlichen Regelungen Zusätzlich ist gemäß dem EPLR der Beitrag der LES zu den LEADER-spezifischen Indikatren des EPLR 2014 bis 2020 zu prgnstizieren. - Darstellung der Kriterien zur Auswahl der Vrhaben swie deren Begründung und Gewichtung im Hinblick auf die Einhaltung der LES, des Beitrages zur Erreichung der Ziele swie ihrer gegenseitigen Widerspruchsfreiheit; dabei ist zu berücksichtigen: Die Auswahl ist nur auf die Vrhaben einer LES anzuwenden, für die ein psitiver Beschluss des Entscheidungsgremiums zur Vrhabensauswahl als Zuwendungsvraussetzung im EPLR festgelegt ist. Zum Zeitpunkt der Auswahl ist über alle vrliegenden Vrhaben zu entscheiden. - Die LAG gibt sich verbindliche Regeln für das Verfahren zur Auswahl der zu fördernden Vrhaben, welche nicht diskriminierend und transparent sind, bjektive Kriterien beinhalten und Interessenknflikte vermeiden, Seite 5 vn 9

6 die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Auswahlentscheidung der LAG im Rahmen des Widerspruchsrechts bei der zuständigen Bewilligungsbehörde berücksichtigen, eine Auswahl im schriftlichen Verfahren erlauben die Auswahlentscheidung und die Einhaltung der Regeln dkumentieren swie ksten- und gebührenfrei für den Antragsteller sind. Die Regeln und Kriterien für das Auswahlverfahren sind in der LES darzustellen und im Internet zu veröffentlichen. Für die Einreichung vn Vrhaben ist vr einem Auswahlverfahren eine Ankündigung erfrderlich. Dieser Aufruf swie die Ergebnisse der Auswahl sind ebenfalls im Internet zu veröffentlichen. Die Auswahl der zu fördernden Vrhaben erflgt in zwei Schritten: 1. Khärenzprüfung Es ist die Khärenz eines Vrhabens (Vrhaben zur Durchführung der LES und Kperatinsvrhaben) mit der LES zu gewährleisten. Mindestens nachflgende Kriterien sind anzuwenden und müssen erfüllt werden. Das Vrhaben: stimmt überein mit den Zielen des EPLR , dient den Zielen der LES und weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen auf. Eine Ergänzung weiterer, reginaler Anfrderungen aus der LES ist möglich. 2. Beitrag zu den Zielen der LES Die Festlegung der Auswahlkriterien erflgt gesndert für Vrhaben nach Art. 35, (1) b) und c). Die Auswahl muss zu einem eindeutigen und nachvllziehbaren Ergebnis in Frm einer vrhabenbezgenen Rankingliste führen. Die Auswahlkriterien und deren Gewichtung müssen daher in einem Punktesystem den Beitrag jedes einzelnen Prjektes zur Zieleerreichung der LES widerspiegeln. Eine Mindestschwelle kann dabei auch auf der Ebene einzelner Kriterien und/der des erreichten Auswahlergebnisses eingezgen werden. - Vrgesehene Steuerungsmechanismen zur Erreichung der frmulierten Ziele mit den geplanten Maßnahmen (Mnitring und Evaluierung) 5. Bttm-up-Ansatz und Transparenz (Art. 33, (1) d) i. V. mit Art. 32, (2) b) und Art. 34, (3)) Beschreibung der LAG mit flgenden Mindestbestandteilen - Beschreibung, welche Partner aus dem öffentlichen und privater Sektr swie der Zivilgesellschaft in der Regin für die Umsetzung der LES ntwendig sind - Beschreibung, wie diese Partner in der LAG und im Entscheidungsgremium zur Auswahl der Vrhaben vertreten werden - Auflistung der Mitglieder der LAG, gerdnet nach ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Sektr (Behörden nach natinalem Recht), privaten Sektr swie zur Zivilgesellschaft - Organisatinsfrm der LAG Seite 6 vn 9

7 - Rechtsgrundlage/Legitimatin für die Betreibung und Organisatin der LAG Satzung/Vereinbarung der LAG einschließlich der Aufgabenverteilung und - rganisatin innerhalb der LAG mit den untergerdneten Strukturen (z. B. Arbeitsgruppen, Organe), psitiver Beschluss durch das gemäß der Satzung der LAG zuständige Entscheidungsgremium zur vrliegenden LES und Legitimatin der Umsetzung der LES durch Beschluss der an der LAG beteiligten Kmmunen - ggf. vertragliche Regelungen zum federführenden Partner - Regelungen zur Anpassung der LAG an veränderte lkale Anfrderungen, wie z. B. zur Aufnahme neuer Akteure und zur laufenden Beteiligung der Bevölkerung an der Umsetzung der LES - Regelungen zum Umgang persnenbezgener Daten - Internetauftritt der LAG - wenn die Mitgliedschaft in einer LAG an Gebühren gebunden ist, Vrlage der Gebührensatzung Beschreibung des Entscheidungsgremiums der LAG mit flgenden Mindestbestandteilen: - Vrlage der Geschäftsrdnung mit flgenden Mindestbestandteilen: Beschreibung des transparenten Wahlverfahrens für die Mitglieder des Entscheidungsgremiums; Landkreise und die Mitarbeiter der LAG im laufenden Betrieb können keine Stimmberechtigung erhalten Beschreibung des Vertretungsverfahrens bei Verhinderung vn gewählten Mitgliedern bei Entscheidungen bei Ausschluss vn Mehrfachvertretungen Beschreibung der Maßnahmen der LAG zur Sicherstellung eines nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens, welches jegliches Risik für einen Interessenknflikt vermeidet und das die Auswahl der Vrhaben gewährleistet, die die Ziele am besten erreichen. Das Auswahlverfahren ist schriftlich zu dkumentieren. - Auflistung der Mitglieder des Entscheidungsgremiums, gerdnet nach ihrer Zugehörigkeit zu Behörden nach natinalem Recht (öffentlicher Sektr) und zu einzelnen in den in der LES benannten Interessengruppen; - Erklärungen der Mitglieder des Entscheidungsgremiums, welche Interessengruppe sie vertreten (Ausschluss vn Dppelfunktinen); zum öffentlichen Sektr gehören u.a.: juristische Persnen, bei denen die Gebietskörperschaften Kmmunen und Landkreise ein mehrheitliches Stimmrecht innehaben Bürgermeister Kmmunen und Landkreise Gemeinderäte und Kreistagsangehörige - Beschreibung, wie ein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern swie eine faire Vertretung spezieller Zielgruppen, die vn der LES betrffen sind (z.b. junge Menschen, ethnische Minderheiten, benachteiligte Menschen, gefährdete Gruppen), erreicht werden sll Seite 7 vn 9

8 6. Kapazität der LAG (Art. 33, (1) f) I. V. mit Art. 34, (3) g)) - Beschreibung der Kmpetenzen, Fähigkeiten und Ressurcen der Mitglieder und des Persnals der LAG, um den Entwicklungsprzess generieren und verwalten zu können - Beschreibung der Anfrderungen an das Persnal (Reginalmanagement) der LAG: Qualifikatin zur administrativen Verwaltung vn Vrhaben spezielle Kmmunikatins- und Organisatinsfähigkeiten für Sensibilisierung und Aktivierung Aufbau vn Kapazitäten zur Überwachung und Bewertung der Umsetzung der LES persnelle Ausstattung mit mind. 2 Persnen/Vllzeitäquivalente, davn mind. eine für Reginalmanagementaufgaben qualifizierte Persn; Begründung der geplanten persnellen Kapazitäten hinsichtlich Reginsgröße, Budget swie Kmplexität der LES Finanzierung/Laufzeit Beschreibung der Aufgaben - Beschreibung der Maßnahmen und Kapazitäten der LAG zur Sicherung der Przessqualität und der Evaluierung - Beschreibung insbesndere der technischen Lösungen und Kapazitäten für die frtlaufende Erfassung einschließlich der Erfrdernisse des Datenschutzes für alle Daten, die zur Umsetzung der LES durch die LAG erfrderlich sind 7. Finanzknzept (Art. 33, (1) g)) - Geplanter Finanzbedarf zur Umsetzung der LES mit Begründung im Hinblick auf die Zielerreichung unter Ausweisung der: Mittel zur Durchführung vn Vrhaben der LES im Rahmen des ELER (Art. 35, (1) b)) ) Mittel für die Vrbereitung und Durchführung vn Kperatinsmaßnahmen (Art. 35, (1) c)) Mittel für die Verwaltung der Durchführung der LES (Art. 35, (1) d)) als tabellarische Anlage mit flgendem Inhalt: Budget ELER Vrhaben im Rahmen der LES (Art. 35, (1) b) ESIF-VO) Zuschussvlumen - in EUR - Vrbereitung und Durchführung vn Kperatinsmaßnahmen (Art. 35, (1) c) ESIF-VO) Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Ksten (Art. 35, (1) d) ESIF-VO) Seite 8 vn 9

9 Nur für Anerkennung als FLAG: Mittel zur Umsetzung der LES im Rahmen des EMFF (Finanzbedarf) Finanzbedarf EMFF Geplante Mittel im Rahmen der LES Zuschussvlumen - in EUR - Seite 9 vn 9

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