Global Incubator Network (GIN) Austria

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1 Glbal Incubatr Netwrk (GIN) Austria Prgrammdkument gemäß Punkt und der aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung Januar 2019

2 Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE DES ROGRAMMS RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÖRDERUNGSNEHMERIN / FÖRDERUNGSNEHMER DETAILS ZU DEN FÖRDERUNGSFÄHIGEN VORHABEN UND KOSTEN Zielreginen Förderungsfähige Vrhaben Förderungsfähige Ksten Nicht förderungsfähige Ksten und Vrhaben GESTALTUNG DER FÖRDERUNG Art und Umfang der Förderung Ausmaß der Förderung BESONDERHEITEN ZUM VERFAHREN FESTLEGUNG DER PROJEKTLAUFZEIT INDIKATOREN ZUR PRÜFUNG DER ZIELERREICHUNG MONITORING UND EVALUIERUNGSKONZEPT LAUFZEIT DES PROGRAMMS... 4

3 Einleitung Durch zahlreiche Initiativen in jüngster Vergangenheit wie Land der Gründer, Pineers Festival, der die Start-up Offensive 2014 hat Österreich als einer der neuen Start-up-Htspts in Eurpa aufgezeigt. Zur Stärkung dieser Strategien und Initiativen sll mit dem Glbal Incubatr Netwrk (GIN) Austria ein zentraler Single Pint f Cntact geschaffen werden, der zum einen internatinalen Start-Ups, Inkubatren und Investren den Zugang zum österreichischen und darüber hinaus zum eurpäischen und hierbei insbesndere zum CEE Markt erleichtert. Auf der anderen Seite bietet das Glbal Incubatr Netwrk ein Sprungbrett für heimische Start-Ups um auf internatinalen Märkten Fuß zu fassen, vernetzt natinale Inkubatren mit internatinalen Einrichtungen und schafft für heimische Investren wertvlle Kntakte, die bestmöglich in C- Investment-Möglichkeiten und im Best practice-austausch münden. Das Ziel ist es, für alle Beteiligten eine gebündelte Infrmatinsquelle darzustellen und s den Schritt der Internatinalisierung beziehungsweise der Ansiedelung in Österreich bzw. des Investments in österreichische Startups zu erleichtern. Aufgabe des GIN sll es sein, anhand der angebtenen Maßnahmen, wie z.b. den gasia- und gaustria Akzeleratrenprgrammen, den GIN C-Investment Pitch, GIN Crprate Day etc. internatinale, bilaterale Kperatinen zwischen den jeweils natinalen Organisatinen und Initiativen des betreffenden Kperatinslandes und Österreich aufzubauen und zu vertiefen. 1. Ziele des Förderungsprgramms Zentrale Zielsetzung des Prgramms ist es, die Sichtbarkeit Österreichs als Start-Up-Hub zu fördern und gleichzeitig eine verbesserte internatinale Vernetzung für österreichische Stakehlder zu schaffen. Zusätzlich sll durch das Agieren als Single Pint f Cntact Ressurcen- und Finanzinfrastruktur ptimiert werden. Im gemeinsamen Prgrammmanagement vn Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der WKO, AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, ABA und anderen öffentlichen und privaten Partnern swie mit dem internatinalen Netzwerk der aws und der FFG werden österreichischen Unternehmen flgende Leistungen angebten: Verbesserter Zugang zu internatinalen Inkubatren und Akzeleratren Verbesserter Zugang zu internatinalen Investren Verbesserter Kntakt zu ptentiellen internatinalen strategischen Partnern z.b. Industrie Markt-Knw-hw und Unterstützung bei Markteintritt auf den internatinalen Märkten Zugang zu internatinalen Start-Ups Vernetzungs-Veranstaltungen zum Thema Internatinalisierung, Venture Capital 2. Rechtliche Grundlagen Grundlage für das gegenständliche Prgrammdkument ist die aws-richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Natinalstiftung für Frschung, Technlgie und Entwicklung ( die Richtlinie ), die durch das vrliegende Prgrammdkument näher spezifiziert wird, unter Einbeziehung der flgenden EUrechtlichen Grundlagen: 1

4 Verrdnung (EU) Nr. 651/2014 der Kmmissin vm 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen vn Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin, ABl. L 187 vm (Allgemeine Gruppenfreistellungsverrdnung, kurz: AGVO): - Art 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme vn Beratungsdiensten - Art 28 Beihilfen für Innvatinsberatungsdienste und innvatinsunterstützende Dienstleistungen Verrdnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kmmissin vm 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Eurpäischen Unin auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Eurpäischen Unin, ABl. L 352 vm 24. Dezember 2013 (kurz De-minimis-Verrdnung ). Die genannten Vrschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 3. Förderungsnehmerin / Förderungsnehmer Es gelten die Festlegungen der Richtlinie mit flgenden Spezifizierungen: Förderungsfähig sind im Rahmen vn Inbund-Leistungen Inkubatren/Akzeleratren (Einrichtungen zur Unterstützung vn Unternehmensgründungen), C-Wrking-Spaces (Einrichtungen, die Gründern zeitlich befristet Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Verfügung stellen) swie internatinal ausgerichtete Startups, die einen Sitz der Betriebsstätte in Österreich gründen. Förderungsfähig sind im Rahmen vn Outbund-Leistungen österreichische Startups, Teilnehmer des Prgramms aws First swie österreichische Inkubatren und Akzeleratren. 4. Details zu den förderungsfähigen Vrhaben und Ksten 4.1. Zielreginen GIN-Zielreginen sind derzeit Israel, Hngkng, Singapur, Japan, Vlksrepublik China und Süd- Krea. Eine Erweiterung um weitere Länder, die anhand der Kriterien der Beynd Eurpe -Strategie der Bundesregierung ausgewählt werden, ist möglich Förderungsfähige Vrhaben Das vrliegende Prgramm sll den Austausch vn Knw-hw zwischen österreichischen und internatinalen Startups, Inkubatren und Investren swie weiteren wesentlichen Stakehldern im Bereich der Startup-Cmmunity unterstützen. Förderungsfähige Vrhaben sind im Bereich der Outbund-Leistungen insbesndere die Teilnahme österreichischer Unternehmen an internatinalen Pitching-Events der an internatinalen Inkubatrprgrammen mit einer max. Dauer vn 6 Mnaten mit der Zielsetzung eines Aufbzw. Ausbaus der Aktivitäten dieser Unternehmen in den Zielländern; im Bereich der Inbund-Leistungen insbesndere die Teilnahme internatinaler Startups an Prgrammen österreichischer Inkubatren der Akzeleratren, wbei die Förderung durch die Abdeckung der Ksten österreichischer Inkubatren und Akzeleratren erflgt und direkt an diese ausbezahlt wird. 2

5 Zielsetzung ist einerseits die Mbilisierung vn Risikkapital internatinaler Investren für österreichische Unternehmen und andererseits die Ansiedlung internatinaler Unternehmen in Österreich. Auch sllen im Rahmen des Glbal Incubatr Netwrks internatinale Startups mit österreichischen Crprates vernetzt und damit die Kperatin swie eine mögliche Ansiedlung des internatinalen Startups unterstützt werden Förderungsfähige Ksten Bei Outbund-Leistungen: Reiseksten (An- und Abreise zu/vn Veranstaltungen; bei Flugreisen werden die Ksten vn Ecnmy-Class-Tickets ersetzt) Aufenthaltsksten (Ksten der Unterkunft) bis zur Höhe eines Mittelklasse-Htels für die Dauer des Prgrammes/der Veranstaltung Ksten der Teilnahme an einem Inkubatinsprgramm (Caching/Mentring, Miete) der an einer ähnlichen Knw-hw-Transfermaßnahme (z.b. Seminar, Mentrship, Kperatin mit anderen Unternehmen) für die Dauer des Prgrammes Persnalaufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Vernetzung des Startups im internatinalen Markt stehen (wie etwa ntwendige Dlmetscher und Persnen mit Sprach- und Marktkenntnissen vr Ort, jeweils in Abstimmung mit der aws) Bei Inbund-Leistungen: Ersatz der Ksten einer Teilnahme internatinaler Startups an Prgrammen österreichischer Inkubatren (z.b. Caching/Mentring, Miete), wbei die Ksten des Inkubatrs direkt ersetzt werden Nicht förderungsfähige Ksten und Vrhaben Nicht förderungsfähig sind insbesndere: Ksten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vrhaben stehen Diäten und snstige Reisespesen (mit Ausnahme der unter Punkt 4.3. genannten Ksten) Ksten, die aufgrund beihilferechtlicher Vrschriften nicht förderungsfähig sind Ksten unter EUR Gestaltung der Förderung 5.1. Art und Umfang der Förderung Die Förderung erflgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss Ausmaß der Förderung Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses in der Höhe vn bis zu 100 % (max. jedch EUR ) der förderbaren Ksten pr Vrhaben der in Punkt 4.3. genannten Ksten. 3

6 6. Besnderheiten zum Verfahren Es gelten die Festlegungen der Richtlinie mit flgenden Spezifizierungen: Die Förderungen werden nach dem Antragsprinzip vergeben. Die Förderung vn Vrhaben erflgt nach budgetärer Verfügbarkeit. Die Antragstellung erflgt unter Verwendung eines vn der aws zur Verfügung gestellten Frmulars auf elektrnischem Weg (z.b. aws Fördermanager) Im Falle der Gewährung einer Förderung erflgt eine schriftliche Zusage in elektrnischer Frm mit der Bedingung, dass die Ksten nachgewiesen werden, unter Einhaltung allfälliger snstiger Auflagen und Bedingungen. Der Zuschuss wird als einmaliger Betrag ausbezahlt. 7. Festlegung der Prjektlaufzeit Der Zeitraum für die Durchführung des Vrhabens wird in der Fördervereinbarung festgelegt und beträgt max. 6 Mnate. 8. Indikatren zur Prüfung der Zielerreichung Anzahl der geförderten Vrhaben geteilt nach Inbund Outbund und nach den Zielgruppen Startups, Inkubatren und Investren 9. Mnitring und Evaluierungsknzept Zum Zwecke der Prgrammevaluierung hat die aws ein entsprechendes Mnitring einzurichten. Auf Ebene der Prgrammevaluierung sind grundsätzlich die Knzeptin, der Vllzug und die Wirkung zu analysieren und daraus Empfehlungen für die Weiterführung swie für allfällige Mdifikatinen der Richtlinie und / der des Prgrammdkumentes abzuleiten. 10. Laufzeit des Prgramms Das vrliegende Prgrammdkument tritt mit in Kraft. Ansuchen im Rahmen dieses Prgrammdkuments können ab 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 eingebracht werden. Genehmigungen sind bis 30. Juni 2022 möglich. Die Anwendung des vrliegenden Prgrammdkuments erflgt vrbehaltlich einer vrzeitigen Änderung, insbesndere einer erfrderlichen Anpassung an geänderte beihilfenrechtliche Grundlagen. 4

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