13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE
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- Irmgard Fürst
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1 13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE Soweit die Zahlungen im Rahmen von Artikel 42 des AEUV erfolgen finden die Artikel 107, 108 und 109 des AEUV keine Anwendung. Zahlungen außerhalb dieser Artikel können sofern Wettbewerbsrelevanz gegeben ist - nur bei Vorliegen einer beihilferechtlichen Grundlage erfolgen. Insbesondere ist geplant, von der Möglichkeit der Freistellung gemäß Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission oder der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gebrauch zu machen. Im Detail ist die Anwendung folgender Grundlagen geplant: Seite 1
2 M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Inanspruchnahme von Beratungsleistungen Unterstützung für die methodisch-didaktische Ausbildung von Beraterinnen und Beratern und Zertifizierung von Beratungskompetenzen Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen Photovoltaik in der Landwirtschaft Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen KMU der NÖ Wirtschaftskammer. Programms LE 2020 Umweltförderung im Inland des BMLFUW. Freistellung nach Art. 39 und Art. 46 Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (lw. GF-VO) vorgesehen. Freistellung nach Art. Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (allg. GF-VO) vorgesehen. SA (2015/X) SA (2015/X) Seite 2
3 Gründung von innovativen Kleinunternehmen im ländlichen Raum Förderung von Nahversorgungsbetrieben einschließlich gewerblicher Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung Investitionen in erneuerbare Energien Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten Richtlinie des BMWFW Förderung der Gründung von innovativen Kleinunternehmen im ländlichen Raum. Richtlinie zur Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmen im Bereich der Nahversorgung der Wirtschaftsservice Burgenland AG. Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Dorferneuerung Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Landfinanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche - LE-Projektförderungen OÖ Sonderrichtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Umweltförderung im Inland des BMLFUW. Umweltförderung im Inland des BMLFUW. Klimafonds-Umweltförderung. Breitband Austria Access BBA2020_A. Sonderrichtlinie des BMVIT zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Masterplans zur Breitbandförderung. Freistellung nach Art. 22 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (allg. GF- VO) vorgesehen bzw. erfolgen Zahlungen unter de-minimis nach SA (2015/X) SA (2015/X) SA (2015/X) SA.41175(2015/N) Seite 3
4 Soziale Angelegenheiten Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projekten der sozialen Angelegenheiten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Landfinanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche - LE-Projektförderungen OÖ Landessonderrichtlinie zur Umsetzung von EU-kofinanzierten Projektmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Soziales im Rahmen des ELER Sonderrichtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung der Vorhabensart Soziale Angelegenheiten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Umsetzung der EU-Landfinanzierten Vorhabensart Soziale Angelegenheiten (7.4.1) Sofern beihilfenrelevant: Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011, K (2011) 9380 bzw. erfolgen Zahlungen unter deminimis nach Verordnung (EU) Nr. 360/2012 (DAWI-Verordnung) Klimafreundliche Mobilitätslösungen Investitionen in kleine touristische Infrastruktur klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie 2013 des BMLFUW. Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln Sofern beihilfenrelevant erfolgt die Zahlung entweder: - unter de-minimis nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 oder - SA (2015/X) - SA (2015/XA) Seite 4
5 Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung Richtlinie des Landes Burgenland für die Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Richtlinie des Landes Kärnten für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche im Bereich Naturschutz Richtlinie des Landes Niederösterreich für Naturschutz Projektförderungen im Rahmen des österr. Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 Richtlinie des Landes Salzburg für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Sonderrichtlinie des Landes Tirol zur Umsetzung von kofinanzierten Projektmaßnahmen im Bereich Naturschutz im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Umsetzung der EU-Landfinanzierten Vorhabensarten Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (7.1.1), Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (7.6.1) und Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes (16.5.2) Richtlinie des Landes Wien für Naturschutz- Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Dorferneuerung Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bzw. Notifikation gemäß Punkt 3.2 der Rahmenregelung vorgesehen. SA (2015/N) Seite 5
6 Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (Fortsetzung) Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern M15 Waldumwelt- und - Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Unterstützung beim Aufbau & Betrieb operationeller Gruppen der EIP für lw. Produktivität & Nachhaltigkeit Richtlinien der Länder (Fortsetzung): Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Landfinanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche - LE-Projektförderungen OÖ Sonderrichtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten 1407/2013 bzw. SA (2015/N). Seite 6
7 Unterstützung bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus Zusammenarbeit von kleinen WirtschaftsteilnehmerInnen Arbeitsabläufe, Ressourcennutzung und Tourismusdienstleistungen Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für die TOP- Tourismus-Förderung Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln. 1407/2013 bzw. SA (2015/N). 1407/2013 bzw. SA (2015/N) Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor 1407/2013 Seite 7
8 Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen im Bereich Erhaltung des natürlichen Erbes Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene Förderung horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit landund forstwirtschaftlicher AkteurInnen zur Schaffung und Entwicklung von Sozialleistungen Richtlinie des Landes Kärnten für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche im Bereich Naturschutz Sonderrichtlinie des Landes Tirol zur Umsetzung von kofinanzierten Projektmaßnahmen im Bereich Naturschutz im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Richtlinie des Landes Niederösterreich für Naturschutz Projektförderungen im Rahmen des österr. Programms für ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Umsetzung der EU-Landfinanzierten Vorhabensarten Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (7.1.1), Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (7.6.1) und Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes (16.5.2) Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Landfinanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Richtlinie des Landes Wien für Naturschutz- Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 Notifikation gemäß Punkt 3.10 der Rahmenregelung vorgesehen bzw. sofern beihilfenrelevant erfolgt kann die Zahlung unter deminimis nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erfolgen. SA (2015/N) Seite 8
9 Einrichtung und Betrieb von Clustern Einrichtung und Betrieb von Netzwerken Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften/- organisationen, Genossenschaften und Branchenverbände M19 Förderung der lokalen Entwicklung (LEADER) LEADER-Sonderrichtlinie des Landes Burgenland für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Landfinanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche - LE-Projektförderungen OÖ Richtlinie der Ecoplus für Förderungsmaßnahme im Rahmen des Programms LE/LEADER in Niederösterreich Regionalentwicklung Tirol Sonderrichtlinie Leader des Landes Salzburg zur Umsetzung von EU-Landfinanzierten Projekten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche LEADER-Förderungen - Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung Beschluss Sofern beihilfenrelevant: - De-minimis nach Verordnung (EU) Nr. 1407/ SA (2015/N) Sofern beihilfenrelevant: - De-minimis nach Verordnung (EU) Nr. 1407/ SA (2015/N) SA (2015/N) Sofern beihilferelevant erfolgt Zahlung unter de-minimis nach Sofern beihilferelevant erfolgt Zahlung unter de-minimis nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bzw. nach Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) Artikel bzw. Freistellung nach Art. 14, Art. 17, Art. 18, Art. 31, Art. 53, Art. 55 und Art. 56 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (allg. GF-VO) vorgesehen. SA (2015/X) Seite 9
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