Leuchtturmprojekte Projektaufruf
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- Lennart Fromm
- vor 7 Jahren
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1 Leuchtturmprojekte 2016 Projektaufruf 1
2 Im Rahmen der diesjährigen Förderungsaktion "Leuchtturmprojekte" ruft das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf, Vorhaben zur Förderung einzureichen, die die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und innovativer Angebote durch KMUs der Tourismusund Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) bzw. durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte) zum Inhalt haben. Die Förderung erfolgt aus Tourismusförderungsmitteln des BMWFW und Mitteln des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung (ELER). Für den Aufruf 2016 stehen insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Förderung Gefördert werden die mit der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung der touristischen Innovationen verbundenen Kosten; die Höhe der Förderung beträgt im Falle innovativer Einzelprojekte 50 % und im Falle innovativer Kooperationsprojekte 70% der anerkennbaren Kosten (in beiden Fällen jedoch maximal EUR ,00 - "De-minimis"-Beihilfe). Förderbar sind Vorhaben, deren förderbare Projektkosten zumindest EUR ,00 und maximal EUR ,00 betragen. Rechtsgrundlagen Für den vorliegenden Aufruf gelten die Bedingungen gemäß Teil C: TOP- Innovation der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien des Bundes sowie die Vorgaben hinsichtlich der Umsetzung der Vorhabensart a "Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus" im Rahmen des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung (Link LE-Programm 14-20). Zielgruppe Der Aufruf wendet sich an KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie an Kooperationen, die mehrheitlich aus Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bestehen, die ein Projekt im ländlichen Raum umsetzen. 2
3 Auswahlverfahren Formale Prüfung auf Programm- und Richtlinienkonformität Nach formaler Prüfung erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen die inhaltliche Beurteilung durch eine Fachjury. Dabei kommen folgende Auswahlkriterien zum Tragen: Innovationsgehalt (aus Sicht der Gäste) 25% Beispieltauglichkeit, Reproduzierbarkeit 10% Regionale/überregionale Ausstrahlung 5% Vorteile durch Vernetzung mit anderen 15% Buchungsrelevanz (Steigerung der Wertschöpfung) 15% Markterfahrung, Ausbildung der Proponenten 10% Wirtschaftliche Stabilität (wirtschaftlicher Erfolg) 10% Auswirkungen auf Lebensbedingungen der Stakeholder 5% Ökologische Nachhaltigkeit 5% Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Genaue Informationen zum Auswahlverfahren sind der Beilage "Information Ablauf Auswahlverfahren" zu entnehmen. Einreichunterlagen Der Förderungsantrag ist bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. (ÖHT), Parkring 12a, 1010 Wien postalisch einzureichen. Für die Einbringung eines formal vollständigen Förderungsantrags ist die Vorlage folgender Unterlagen erforderlich: Vollständig ausgefülltes und firmenmäßig gefertigtes Antragsformular (Mindesterfordernis!) Vorhabensdatenblatt (dient der Jury als Überblick zum Projekt!) Empfehlungsschreiben des Landes (siehe Kontaktliste anbei) ausführliche Projektbeschreibung Kostendatenblatt unterfertigtes "De-Minimis"-Formblatt 3
4 Eigenmittelerklärung Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug Organisationsstatut (z.b. Gesellschaftsvertrag, Vereinsstatuten, Satzung) bei Vereinen: Mitgliederliste bei Kooperationen: ARGE- bzw. Kooperationsvertrag (Minimumerfordernis bei einer ARGE in Gründung: Auflistung aller Kooperationspartner und vollständiges Vorliegen von Willenserklärungen aller Kooperationspartner) sowie unterfertigte "De-Minimis"-Formblätter aller ARGE- bzw. Kooperationspartner Weitere Informationen zu den rechtlich verbindlichen Förderungsrichtlinien und den Einreichunterlagen erhalten Sie bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.h. (ÖHT): Internet: Mail: Ihre Ansprechperson in der ÖHT: Frau Mag.a Sonja Rauch-Beran, Tel: +431/ Termine Einreichbeginn: 17. Februar 2016 Einsendeschluss: 17. Mai 2016 (postalisch; es gilt das Datum des Poststempels) 4
5 Für das Empfehlungsschreiben wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesstelle: Wirtschaftsservice Burgenland AG - WiBAG Technologiezentrum, 7000 Eisenstadt Tel.: Fax: Franz Kain Tel.: franz.kain@wibag.at Angelika Schwentenwein, B.A. Tel.: angelika.schwentenwein@wibag.at KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs - Fonds Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: 0463/ Fax: 0463/ Klaus Friessnig Tel.: 0463/ friessnig@kwf.at Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/ Fax: 02742/ post.wst3@noel.gv.at Mag. Christian Neuwirth Tel.: 02742/ christian.neuwirth@noel.gv.at 5
6 Amt der OÖ. Landesregierung Abteilung Wirtschaft Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Tel.: 0732/ Fax: 0732/ Mag. Walter Winetzhammer Tel.: 0732/ Andreas Seeger Tel.: 0732/ Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Südtiroler Platz 11, Postfach 527, 5010 Salzburg Tel.: 0662/ Fax: 0662/ Dr. Gunter Gutsmann Tel.: 0662/ Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 12 Referat Tourismus Radetzkystraße 3, 3. Stock, 8010 Graz Tel.: 0316/ Fax: 0316/ DI Michael Schweighofer Tel: 0316/
7 Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/ Fax: 0512/ Ernst Messner Tel.: 0512/ t Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. VIa - Allg. Wirtschaftsangelegenheiten Landhaus, 6901 Bregenz Tel.: 05574/ Fax: 05574/ wirtschaft@vorarlberg.at Mag. Astrid Keckeis Tel.: 05574/ astrid.keckeis@vorarlberg.at Copyright Coverbild: Österreich Werbung/Popp Hackner 7
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