Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann;

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1 Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze einzubringen bei dem nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann; Amt der Landesregierung Anschrift siehe Seite 5 Wir beantragen die Aufstockung der Zivildienstplätze bei der unter Punkt 2 näher beschriebenen Zivildiensteinrichtung. 1. Angaben zum RECHTSTRÄGER Hinweis: Das Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) unterscheidet zwischen den Begriffen Rechtsträger, Einrichtung und Einsatzstelle. Dabei handelt es sich um verschiedene Organisationseinheiten, die zueinander im Verhältnis von Über- und Unterordnung stehen (z.b. Rechtsträger: Musterverein, Einrichtung: Musterverein - Einsatzzentrale Wien, Geschäftsstelle Innsbruck, usw., Einsatzstelle: Bezirksstelle Landstraße usw.). Name: Straße: Ort: Nr./Stg./Tür: PLZ: Ansprechpartner/in: Funktion: Tel: Fax: Homepage: 2. Angaben zur ZIVILDIENSTEINRICHTUNG, zu der Zivildienstpflichtige zugewiesen werden Name: Straße: Ort: Nr./Stg./Tür: PLZ: Zivildienstserviceagentur, 2011 Seite 1 von 9

2 Ansprechpartner/in: Funktion: Tel: Fax: Homepage (falls vorhanden): Die Einrichtung wurde anerkannt mit Bescheid des Amtes der -Landesregierung mit Datum: Geschäftszahl: Der Bescheid wurde zuletzt geändert mit Bescheid vom: Geschäftszahl: 3. Bei dieser Zivildiensteinrichtung sollen die zugelassenen Zivildienstplätze aufgestockt werden von derzeit: auf maximal: Platz/Plätze Plätze 4. Beschreibung der Auslastung der bisherigen Zivildienstplätze hinsichtlich Tätigkeiten, Dienstzeiten, usw. Zivildienstserviceagentur, 2011 Seite 2 von 5

3 5. Begründung für die zusätzlich beantragen Zivildienstplätze z.b. zusätzliche Aufgaben bei der Einrichtung, erhöhter Arbeitsanfall, Einbeziehung von Einsatzstellen, usw. Zivildienstserviceagentur, 2011 Seite 3 von 5

4 6. Anzahl der vollbeschäftigten hauptberuflichen Mitarbeiter/innen zum Zeitpunkt der Anerkennung als Zivildiensteinrichtung: und derzeit: 7. Anzahl der Klient/innen bzw. Einsätze pro Jahr zum Zeitpunkt der Anerkennung als Einrichtung: und derzeit: 8. Gab es in der Vergangenheit bereits eine Aufstockung der maximal zulässigen Zivildienstplätze? Ja, und zwar von: Platz/Plätzen auf: Plätze Nein Datum Name des Gefertigten in Blockbuchstaben Unterschrift (eigenhändig) Unterschrift der Person, die zur rechtsgültigen Zeichnung für den Rechtsträger berechtigt ist; Der Name ist auch in Blockbuchstaben anzugeben. Hinweis für begünstigte Rechtsträger, die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld in Höhe von 600,-- bzw. 410,-- pro Zivildienstleistendem erhalten: Bei der erstmaligen Zuweisung für den zusätzlichen Platz (die zusätzlichen Plätze) erhalten Sie kein monatliches Zivildienstgeld (in Höhe von 600,-- bzw. 410,--) pro Zivildienstleistendem, sondern haben gem. 8 Abs. 4 ZDG eine Vergütung in Höhe von 130 pro Zivildienstleistendem und Monat für die Dauer eines Zivildienst-Turnus (9 Monate) an den Bund zu leisten. Die gesetzlichen Verpflichtungen des Rechtsträgers gegenüber dem Zivildienstpflichtigen bleiben davon unberührt. Hierzu wird auf folgende Bestimmungen verwiesen: 8 (4) ZDG: Auf Antrag eines Rechtsträgers kann die Zivildienstserviceagentur über die Zahl der zuletzt tatsächlich zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hinaus Zuweisungen zu diesem Rechtsträger bis zum Ausmaß einer Besetzung aller Plätze vornehmen. Die hiefür zu entrichtende Vergütung richtet sich nach 28 Abs (2) ZDG: Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine monatliche Vergütung von 130 Euro je Zivildienstleistendem zu leisten. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zivildienstserviceagentur unter 01/ bzw. das Amt Ihrer Landesregierung gerne zur Verfügung. Zivildienstserviceagentur, 2011 Seite 4 von 5

5 Der Antrag ist vom Rechtsträger einer Einrichtung an den nach dem Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Landeshauptmann zu richten. Anschrift: Landeshauptmann von Burgenland per Adresse: Amt der Bgld Landesregierung Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz Eisenstadt Ansprechpartnerin: OAR Anna Schlaffer, Tel: 02682/ , Fax: 02682/ , post.soziales@bgld.gv.at Landeshauptmann von Kärnten per Adresse: Am der Ktn Landesregierung Abt. Landesamtsdirektion/ Sicherheitsangelegenheiten Haus der Sicherheit Roseneggerstraße Klagenfurt Ansprechpartner: RR Egon Rauter, Tel: , Fax: , egon.rauter@ktn.gv.at Landeshauptmann von Niederösterreich per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung Abt. Landesamtsdirektion/ Allg. Verwaltung Landhausplatz St. Pölten Ansprechpartnerin: Mag. Karin Steinert, Tel: 02742/ , Fax: 02742/ , post.lad1@noel.gv.at Landeshauptmann von Oberösterreich per Adresse: Amt der OÖ Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales Bahnhofplatz Linz Ansprechpartner: Peter Peraus, Tel: 0732/ , Fax: 0732/ , Mail: zivildienst.ikd.post@ooe.gv.at Landeshauptfrau von Salzburg per Adresse: Amt der Szbg Landesregierung Wahlen und Sicherheit Sebastian-Stief-Gasse Salzburg Ansprechpartner: Tel: 0662/ , Fax: 0662/ , wahlen-sicherheit@salzburg.gv.at Landeshauptmann der Steiermark per Adresse: Amt der Stmk Landesregierung Abteilung 20 Katastrophenschutz und Landesverteidigung Paulustorgasse Graz Ansprechpartner: Dr. Josef Brandl, Tel: 0316/ , Fax: 0316/ , a20@stmk.gv.at Landeshauptmann von Tirol per Adresse: Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Zivil- und Katastrophenschutz Herrengasse Innsbruck Ansprechpartner: katschutz@tirol.gv.at Landeshauptmann von Vorarlberg per Adresse: Amt der Vlbg Landesregierung Abteilung 1A/Innere Angelegenheiten Römer Straße Bregenz Ansprechpartner: land@vorarlberg.at Landeshauptmann von Wien per Adresse: Amt der Wr. Landesregierung MA 62 Lerchenfelder Straße Wien Ansprechpartner: Dr. Josef Ujhelyi, Tel: 01/4000/89-412, Fax: 01/ , post@ma62.wien.gv.at

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