HANDLUNGSFELD 1: LEBENSQUALITÄT IM LÄNDLICHEN RAUM / DEMOGRAFIE
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- Marcus Lucas Schubert
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1 ANLAGE 11: FÖRDERHÖHEN HANDLUNGSFELD 1: LEBENSQUALITÄT IM LÄNDLICHEN RAUM / DEMOGRAFIE HZ Handlungsfeldziele Zuwendungsempfänger Förderhöhen Stabilisierung und Sicherung des Bildungs- und Erziehungsangebotes Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum und Entwicklung von Alternativen zur Mobilitätsverbesserung Stabilisierung und Bestandssicherung der Nahversorgung Sicherung der stationären und mobilen medizinischen Versorgung und Stabilisierung der Gesundheitswirtschaft Gemeinden und Gemeindeverbände Träger-Fördervereine der Bildungs- und Erziehungseinrichtungen 90 % der förderfähigen Kosten, pro Vorhaben 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen von über 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen von über 1 unter Beachtung der De-minimis
2 1.5 Förderung von Alternativen zur Schaffung von Zugängen zu leistungsfähiger Telekommunikation in der Fläche 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen, 50 % der förderfähigen maximal jedoch Schaffung altersangepasster Wohnräume und alternativer Wohnformen im Alter Stärkung der Dorfgemeinschaften, des ehrenamtlichen Engagements, Gemeinschaftssinns und einer demokratischen Kultur Gemeinden und Gemeindeverbände 75 % der förderfähigen Kosten von Investitionen über 90% der förderfähigen Kosten, 90 % der förderfähigen Kosten
3 HANDLUNGSFELD 2: NATURRAUM UND NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG HZ Handlungsfeldziele Zuwendungsempfänger Förderhöhen Sicherstellung einer nachhaltigen Besucherlenkung in Naturschutzgebieten sowie Modernisierung der Besucherlenkungseinrichtungen und Förderung der Umweltbildung sonstige Körperschaften des öffentl. 90 % der förderfähigen Kosten, 2.2 Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Großschutzgebieten durch Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Tourismuswirtschaft und Naturschutz pro Vorhaben Vorhaben Natur im Garten MV 100 % der förderfähigen Kosten 2.3 Inwertsetzung von Natur- und Landschaftspflege pro Vorhaben 2.4 Wahrung des Naturerbes und Pflege der Weltnaturerbe-Stätten pro Vorhaben 2 unter Beachtung der De-minimis
4 HANDLUNGSFELD 3: KULTUR & KULTURELLES ERBE HZ Handlungsfeldziele Zuwendungsempfänger Förderhöhen Identitätsstiftung durch Erhaltung des kulturellen Erbes / Stabilisierung der Denkmale und Denkmallandschaft Wertschöpfung durch Nutzung der historischen Bausubstanz Förderung und Bewahrung der Vielfalt des Kulturangebotes auf dem Lande Unterstützung von Kulturinitiativen und deren Vernetzung sonstige Körperschaften des öffentl. 90% der förderfähigen Kosten bei Investitionen, , ,00 90% der förderfähigen Kosten bei Investitionen ,00 pro Vorhaben ,00 90% der förderfähigen Kosten bei Investitionen, ,00 pro Vorhaben ,00 90% der förderfähigen Kosten bis maximal , % der förderfähigen Kosten bei Initiativen, die nachhaltig der Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes dienen,. 75 % der förderfähigen Kosten bis 3 unter Beachtung der De-minimis
5 HANDLUNGSFELD 4: WIRTSCHAFT IM LÄNDLICHEN RAUM / HUMANRESSOURCEN HZ Handlungsfeldziele Zuwendungsempfänger Förderhöhen Sicherung des Fachkräftebedarfs Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Effektive Wirtschaftsförderung von Kleinstunternehmen und Kleinbetrieben im ländlichen Raum zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie Existenzgründungsunterstützung Verbesserung des regionalen Innen- und Außenmarketings Vernetzung der Tourismusregion durch weiteren Ausbau und insbesondere Qualitätssicherung des touristischen Wegenetzes Qualitätssicherung und Angebotsverbesserung in den Tourismusschwerpunkträumen und Tourismusentwicklungsräumen 4 unter Beachtung der De-minimis sowie 75 % der förderfähigen Kosten bei Investitionen von über, 90% der förderfähigen Kosten bei Netzwerke mit mindestens 3 Partner,. 90 % der förderfähigen Kosten, 90 % der förderfähigen,
6 4.7 Erhalt der Kulturlandschaft durch Vielseitigkeit und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft 75 % der förderfähigen Kosten von über , Umsetzung von Programmen zur Gesunderhaltung der Berufstätigen im ländlichen Raum
Negativatteste. Notwendige Negativatteste entsprechend der Tabellen müssen vorliegen.
Auszug aus der LES gültig ab Negativatteste Eine Auswahl erfolgt generell nachranging zur Fachförderung. Dieses Koheränzkriterium wurde nachgewiesen. Der Nachrang der Fachförderung gilt als belegt, wenn
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