ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN

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1 ANHANG III FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN I. EINFÜHRUNG Dieser Anhang ergänzt die Bestimmungen, die für die Verwendung der Finanzhilfe unter den verschiedenen Budgetkategrien gelten, die auf das Prjekt angewendet werden, wie in der Vereinbarung definiert. Diese Erläuterungen sind in Abschnitt II angeführt. In Abschnitt IV wird erläutert, welche Sätze für die Budgetkategrien gelten, auf die Zuschüsse pr Einheit, wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung angeführt, anwendbar sind. In Abschnitt V ist ein Überblick über die Prüfungen, die bei dem/der Zuschussempfänger/in durchgeführt werden können und die damit verbundenen Belege, angeführt. II. BESTIMMUNGEN ZUR BERICHTERSTATTUNG Gemäß Artikel I.4.2 und I.4.3 der Finanzierungsvereinbarung verwendet der/die Zuschussempfänger/in Mbility Tl+, indem er/sie alle Pflichtfelder ausfüllt, um jene Aktivitäten zu belegen, für die Zuschüsse erhalten wrden sind. III. ERGÄNZENDE FINANZIELLE UND VERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN A. Förderfähige Aktivitäten und Ausgaben 1. Förderfähigkeit vn Mbilitätsaktivitäten Die Zuschussempfänger/innen stellen sicher, dass die Mbilitätsaktivitäten, die vn einzelnen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern unternmmen werden, entsprechend den Bestimmungen im Prgrammleitfaden zu Erasmus+ förderfähig sind. Unternmmene Mbilitätsaktivitäten, die nicht den Bestimmungen im Prgrammleitfaden zu Erasmus+, und den ergänzenden Regeln in diesem Anhang entsprechen, werden als nicht förderfähig erachtet. Zuschüsse für diese Aktivitäten müssen in vller Höhe vn den Zuschussempfängerinnen bzw. Zuschussempfängern zurückerstattet werden. Die Rückfrderung betrifft alle Budgetkategrien, die mit der als nicht förderfähig erklärten Mbilitätsaktivität in Verbindung stehen. Flgende Kategrien können betrffen sein: Reiseksten, Aufenthaltsksten, rganisatrische Unterstützung und, w zutreffend, sprachliche Unterstützung, Zuschuss zu Ksten für Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen und Außerrdentliche Ksten. Die förderfähige Mindestdauer vn im Prgrammleitfaden definierten Mbilitätsaktivitäten ist die Mindestdauer der Aktivität exklusive der Reisedauer. 2. Reiseksten Der/die Krdinatr/in gibt im Mbility Tl+ für jede Mbilitätsaktivität, für die ein Reisekstenzuschuss gewährt wird, den Ausgangsrt und den Aktivitätsrt an. 1

2 Hat keine Reise stattgefunden der wurde sie durch andere Quellen als das Prgramm Erasmus+ finanziert (z. B. ein/e Teilnehmer/in der Mbilitätsaktivität ist bereits im Zusammenhang mit einer anderen Aktivität als der vn der Vereinbarung finanzierten am Aktivitätsrt), erfasst der/die Zuschussempfänger/in diesen Fall im Mbility Tl. In diesem Fall wird kein Reisekstenzuschuss gewährt. Für die Bestimmung der Entfernung verwendet der/die Zuschussempfänger/in den Online- Distanzkalkulatr, der auf der Website der Kmmissin unter verfügbar ist. Der/die Zuschussempfänger/in gibt die Distanz einer einfachen Fahrt an. Das Mbility Tl+ berechnet die Reisekstenzuschüsse auf Grundlage der geltenden Zuschüsse pr Einheit. Standardmäßig gilt als Ausgangsrt der Ort, an dem sich die entsendende Organisatin befindet, und als Aktivitätsrt, der Ort, an dem sich die aufnehmende Organisatin befindet. Wenn ein anderer Ausgangsrt der Aktivitätsrt gemeldet wird, gibt der/die Zuschussempfänger/in im Mbility Tl den Grund für diese Abweichung an. 3. Aufenthaltsksten Der/die Zuschussempfänger/in dkumentiert über das Mbility Tl das Anfangs- und das Enddatum der Mbilitätsaktivität im Ausland für jede Mbilitätsaktivität, für die eine Finanzhilfe gewährt wird. Für alle Mbilitätsaktivitäten kann der/die Zuschussempfänger/in, falls erfrderlich und begründbar, einen Tag für die Anreise unmittelbar vr dem ersten Tag der Auslandsaktivität und einen Tag für die Abreise unmittelbar nach dem letzten Tag der Auslandsaktivität hinzufügen. Diese zusätzlichen Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsksten berücksichtigt. Das Mbility Tl+ berechnet die Höhe der Finanzhilfe für die Aufenthaltsksten basierend auf den geltenden Zuschüssen pr Einheit. Kündigt der/die Teilnehmer/in die Finanzhilfe-Vereinbarung mit dem/der Zuschussempfänger/in aufgrund höherer Gewalt, d. h. einer unvrhersehbaren Ausnahmesituatin der eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers liegt und nicht auf einen Fehler der Fahrlässigkeit ihrerseits/seinerseits zurückzuführen ist, ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, den Betrag des Zuschusses zu erhalten, der der tatsächlichen in Artikel 2.2 der Vereinbarung zwischen dem/der Zuschussempfänger/in und dem/der Teilnehmer/in definierten Dauer der Mbilitätsphase entspricht. Jegliche verbleibenden Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, sfern nicht anderweitig mit der entsendenden Einrichtung vereinbart. Hebt der/die Teilnehmer/in die Finanzhilfevereinbarung mit dem/der Zuschussempfänger/in aufgrund höherer Gewalt vrübergehend auf, d.h. einer unvrhersehbaren Ausnahmesituatin der eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereiches der Teilnehmerin/des Teilnehmers liegt und nicht auf einen Fehler der Fahrlässigkeit ihrerseits/seinerseits zurückzuführen ist, sll der/die Teilnehmer/in die Aktivitäten nach der Unterbrechung frtführen können, sfern das Enddatum der Mbilität das Enddatum des Prjekts nicht überschreitet. Dies sllte im Mbility Tl+ als eine Einzelmbilität mit Unterbrechung erfasst werden. 2

3 4. Organisatrische Unterstützung Der Betrag der Finanzhilfe wird vm Mbility Tl+ autmatisch basierend auf der Gesamtanzahl der vn dem/der Krdinatr/in im Mbility Tl+ erfassten Mbilitätsaktivitäten berechnet (d. h. unabhängig davn, b derselbe/dieselbe Teilnehmer/in eine der mehrere Mbilitätsaktivitäten unternmmen haben wird). Bei der Anzahl der Teilnehmer/innen für die Berechnung des Betrags der Finanzhilfe für rganisatrische Unterstützung werden Begleitpersnen vn Lernenden im Bereich berufliche Bildung (VET) nicht berücksichtigt. 5. Kursgebühren Der/die Krdinatr/in meldet im Mbility Tl+ für jede/n Teilnehmer/in, b die Schulung im Ausland in Frm einer Einschreibung für einen Kurs stattfindet, für den eine Kursgebühr entrichtet werden musste, und gibt das Anfangs- und Enddatum des betreffenden Kurses an. Für die Berechnung der Finanzhilfe für Kursgebühren werden nur die Tage berücksichtigt, an denen der Kurs tatsächlich stattfindet. Das Mbility Tl+ berechnet die Kursgebühren auf Grundlage des geltenden Kstensatzes pr Einheit. 6. Zuschuss zu Ksten für Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen Der/die Krdinatr/in muss im Mbility Tl+ melden, b für Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen ein Kstenzuschuss zu Ksten für Teilnehmer/innen mit besnderen Bedürfnissen, inklusive Begleitpersnen, genutzt wurde. In einem slchen Fall gibt der/die Krdinatr/in im Mbility Tl+ die Art der zusätzlichen Ksten swie deren tatsächliche Höhe an. 7. Außerrdentliche Ksten Außerrdentliche Ksten decken nur die Ksten, die in Artikel II.16.4 der Vereinbarung festgesetzt wurden. Der/die Krdinatr/in gibt im Mbility Tl die Art der Ausgaben und die für außerrdentliche Ksten tatsächlich angefallenen Ksten an. Für außerrdentliche Ksten muss der/die Krdinatr/in bei slegung alle Belege vrlegen. B. Förderungsabzüge wegen mangelhafter, teilweiser der verspäteter Durchführung Eine mangelhafte, teilweise der verspätete Durchführung des Prjekts kann vn der NA auf Basis der flgenden Elemente bestimmt werden: Vn dem/der Krdinatr/in eingereichter ; Berichte vn Teilnehmer/innen, die an den Mbilitätsaktivitäten teilnehmen. Die NA kann auch Infrmatinen vn anderen maßgeblichen Quellen heranziehen, die beweisen, dass das Prjekt nicht entsprechend den Vertragsbestimmungen durchgeführt 3

4 wurde. Andere Infrmatinsquellen können Kntrllbesuche, Belegprüfungen der Vr-Ort- Prüfungen umfassen, die vn der NA durchgeführt werden. Der wird auf Grundlage vn Qualitätskriterien bewertet und anhand einer Punkteskala mit einer Höchstpunkteanzahl vn 100 Punkten bewertet. Wenn der mit insgesamt weniger als 50 Punkten bewertet wird, reduziert die NA den Betrag der endgültigen Finanzhilfe für rganisatrische Unterstützung aufgrund der mangelhaften, teilweisen der verspäteten Durchführung des Prjekts, auch wenn alle gemeldeten Aktivitäten förderfähig sind und tatsächlich stattgefunden haben. Der wird gemeinsam mit den Berichten der Mbilitätsteilnehmer/innen bewertet. Hierbei wird eine Reihe vn gemeinsamen Qualitätskriterien verwendet, die flgenden Fkus haben: Das Ausmaß, in dem das Prjekt dem genehmigten Antrag entsprechend durchgeführt wurde; Die Qualität der Lernergebnisse und die Auswirkungen auf die Teilnehmer/innen; Die Auswirkungen auf die teilnehmenden Organisatinen; Die Qualität der rganisatrischen Vrkehrungen, die bei der Unterstützung der Mbilität hinsichtlich Vrbereitung, Überwachung und Unterstützung der Teilnehmer/innen während ihrer Mbilitätsaktivität gewährleistet wird; Die Regelungen zur Qualitätssicherung für die Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse der Teilnehmer/innen; Das Ausmaß, in dem die den Mbilitätsteilnehmer/innen zustehenden Fördersätze an diese ausbezahlt wurden, die in der Vereinbarung zwischen dem/der jeweiligen Zuschussempfänger/in und dem/der Teilnehmer/in entsprechend dem in Anhang IV der Vereinbarung bereitgestellten Muster dargelegt sind (falls zutreffend). Kürzungen des Zuschusses wegen mangelhafter, teilweiser der verspäteter Durchführung werden gemäß flgenden Sätzen auf den endgültigen Betrag der förderfähigen Ksten für die rganisatrische Unterstützung und für außerrdentliche Ksten angewendet: 25%, wenn der Punktestand für die Bewertung des s 41 bis einschließlich 50 Punkte beträgt; 50%, wenn der Punktestand für die Bewertung des s 26 bis einschließlich 40 Punkte beträgt; 75 %, wenn der Punktestand für die Bewertung des s 0 bis einschließlich 25 Punkte beträgt. C. Änderungen der Finanzhilfe C.1 Änderung der Finanzhilfe aufgrund zusätzlich verfügbarer Mittel Erhält die NA zusätzliche Mittel für die (erneute) Zuweisung an zuschussempfangende Einrichtungen, kann der in Artikel I.3.1 angeführte Höchstbetrag unter flgenden Bedingungen erhöht werden: 4

5 Dem/der Zuschussempfänger/in wurde im Zuge der Antragsrunde die beantragte Fördersumme aufgrund der hhen Anfrage und der begrenzten budgetären Mittel und nicht aufgrund der in der Vergangenheit erzielten schwachen Prjektergebnisse nicht zur Gänze bewilligt. Auf Grundlage der Infrmatinen im ad hc-zwischenbericht und der Daten im Mbilty Tl+ ist ersichtlich, dass die Durchführung der ursprünglich bewilligten Mbilitäten in Einklang mit der Finanzhilfevereinbarung steht. Der endgültig bewilligte Zuschuss sll nicht höher sein als der Zuschuss, um den der/die Antragsteller/in im Antrag angesucht hat. C.2 Vertragliche Änderungen Gemäß Artikel II.11 der Vereinbarung stellt jede Änderung der Finanzhilfe gemäß den Punkten C.1 und C.2 ben eine Änderung der Vereinbarung dar. 5

6 III. Anwendbare Sätze für Beiträge zu Ksten pr Einheit 1. Reiseksten Entfernung Betrag Zwischen 100 und 499 km: 180 EUR pr Teilnehmer/in Zwischen 500 und km: 275 EUR pr Teilnehmer/in Zwischen und km: 360 EUR pr Teilnehmer/in Zwischen und km: 530 EUR pr Teilnehmer/in Zwischen und km: 820 EUR pr Teilnehmer/in km und mehr: EUR pr Teilnehmer/in Achtung: Die Entfernung ist die Entfernung zwischen dem Ausgangsrt und dem Aktivitätsrt, während der Betrag die Hin- und Rückreise zum und vm Aktivitätsrt abdeckt. 2. Aufenthaltsksten Persnalmbilität Tag 1-14 Tag Zielland Betrag pr Tag in EUR ATÖsterreich BEBelgien BGBulgarien CH Schweiz CYZypern CZTschechien DEDeutschland DKDänemark EEEstland GRGriechenland ESSpanien FIFinnland FRFrankreich HRKratien

7 HUUngarn IEIrland ISIsland ITItalien LILiechtenstein LTLitauen LULuxemburg LVLettland MKMazednien MTMalta NLNiederlande NONrwegen PLPlen PTPrtugal RORumänien SESchweden SISlwenien SKSlwakien TRTürkei UKVereinigtes Königreich Anmerkung: Der Betrag pr Tag wird wie flgt berechnet: Bis zum 14. Tag der Aktivität der Betrag pr Tag und Teilnehmer/in gemäß ben angeführter Tabelle + Zwischen dem 15. und 60. Tag der Aktivität: 70% des Betrags pr Tag und Teilnehmer/in gemäß ben angeführter Tabelle 7

8 3. Organisatrische Unterstützung Bis zum/zur 100. Teilnehmer/in 350 EUR pr Teilnehmer/in + ab dem/der 100. Teilnehmer/in 200 EUR pr zusätzlichem/zusätzlicher Teilnehmer/in 4. Kursgebühren 70 EUR pr Tag und Teilnehmer/in mit einem Höchstbetrag vn maximal 700 Eur pr Teilnehmer/in pr Kurs V. Bereitstellung vn Belegen In Übereinstimmung mit Artikel II.20 können bei den Zuschussempfängerinnen bzw. Zuschussempfängern im Zusammenhang mit der Vereinbarung Kntrllen und Prüfungen durchgeführt werden. Dabei sll überprüft werden, b die Zuschussempfänger/innen bei der Verwendung der Finanzhilfe die in der Vereinbarung festgesetzten Bestimmungen eingehalten haben. Zweck ist die Bestimmung der endgültigen Höhe der Finanzhilfe, auf die die Zuschussempfänger/innen Anspruch haben. Dafür können bei den Zuschussempfängerinnen bzw. Zuschussempfängern flgende Arten vn Kntrllen durchgeführt werden: Prüfung des s: Die NA überprüft den, um die endgültige Höhe der Finanzhilfe zu bestimmen, auf die die Zuschussempfänger/innen Anspruch haben. Diese Art vn Prüfung wird immer durchgeführt. Belegprüfung: eingehende Kntrlle der Belege in den Räumlichkeiten der NA. Grundsätzlich in der Phase des s der danach, wenn die Vereinbarung in der Stichprbenliste der NA für Belegprüfung enthalten ist, die vn der Eurpäischen Kmmissin gefrdert wird, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt. Vr-Ort-Prüfung: Prüfung in den Räumlichkeiten der Zuschussempfänger/innen der in anderen Räumlichkeiten, die für die Prjektausführung relevant sind. Bei den Zuschussempfängerinnen bzw. Zuschussempfängern können Vr-Ort-Prüfungen stattfinden, wenn die Vereinbarung in der Stichprbenliste der NA für Vr-Ort-Prüfungen enthalten ist, die vn der Eurpäischen Kmmissin gefrdert wird, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung auswählt hat. Es gibt zwei Arten vn möglichen Vr-Ort-Prüfungen: Vr-Ort-Prüfung während der Aktin: Die Prüfung erflgt während der Durchführung des Prjekts. Vr-Ort-Prüfung nach der Aktin: Die Prüfung erflgt nach Abschluss des Prjekts und nrmalerweise nach Prüfung des s. Die unten angeführte Tabelle gibt den Gegenstand der Überprüfung durch die NA für jede Budgetkategrie für die verschiedenen Prüfungsarten an. Die NA kann für jede Prüfungsart auch Belege der Nachweise verlangen, die grundsätzlich in einer anderen in der Tabelle angeführten Prüfungsart verlangt werden. 8

9 Bei Prüfungen hat der/die Krdinatr/in die Belege, einschließlich der Belege der Prjektpartner/innen, im Original vrzulegen. Sfern ein/e Zuschussempfänger/in gesetzlich nicht dazu berechtigt ist, der NA Originaldkumente für den der Belegprüfungen zu schicken, kann er/sie der NA stattdessen die entsprechenden Kpien übermitteln. Die NA returniert die Originalbelege nach deren Analyse an den/die Krdinatr/in. 9

10 Budgetkategrie Prüfung des s Belegprüfung Vr-rt-Prüfung während der Aktin Vr-Ort-Prüfung nach der Aktin Reiseksten Artikel II.16.2 Aufenthaltsksten Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der Organisatrische Unterstützung Artikel II.16.2 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der 10

11 Budgetkategrie Prüfung des s Belegprüfung Vr-rt-Prüfung während der Aktin Vr-Ort-Prüfung nach der Aktin Kursgebühren Artikel II.16.2 Nicht zutreffend Artikel II.16.2 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der Zuschuss zu Ksten für Teilnehmer/innen mit Behinderung Artikel II.16.4 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität und der Teilnehmer/innen Artikel II.16.4 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der Außerrdentliche Ksten Artikel II.16.4 Artikel II.16.4 Tatsächliches Vrliegen und Förderfähigkeit der Aktivität Artikel II.16.4 Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung der 11

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