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1 PRAKTISCHE INFORMATIONEN FÜR MOBILITÄTSTEILNEHMER + Versicherungsfragen + Visa & Aufenthaltsgenehmigung +

2 Versicherungsfragen Wie sieht es mit der Versicherung im Ausland aus? DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE Alle Erasmus+ Mobilitätsteilnehmer sollten unbedingt im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in allen 28 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu den gleichen Bedingungen und Kosten (d. h. je nach Land auch kostenlos), die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gegeben sind. Die Karte erhält man auf Anfrage bei seiner Krankenkasse. Weitere Infos unter: ANDERE EMPFOHLENEN VERSICHERUNGEN ggf. Reiseversicherung (u. a. gegen Beschädigung oder Verlust des Gepäcks), Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- oder Privathaftpflicht), Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit), Lebensversicherung (einschließlich Rückführung bei Projekten im Ausland). Visabestimmungen & Aufenthaltsgenehmigungen Teilnehmer von Erasmus+-Projekten benötigen unter Umständen Visa für den Aufenthalt in einem Programm- oder Partnerland, in dem die betreffende Aktivität durchgeführt wird. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sicherstellen, dass vor Beginn der jeweiligen Aktivität die erforderlichen Genehmigungen (Kurzzeit- oder Langzeitvisa oder Aufenthaltsgenehmigungen) vorliegen. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, sollten die zuständigen Behörden die Genehmigungen unbedingt sehr frühzeitig beantragen. Die nationalen Agenturen und die Exekutivagentur können weitere Auskünfte zu Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Sozialversicherungsfragen usw. erteilen und entsprechend behilflich sein. Im EU-Zuwanderungsportal werden unter der folgenden Adresse allgemeine Informationen über Visa und über Genehmigungen für kurzfristige und langfristige Aufenthalte angeboten: 2

3 Organisatorische Unterstützung Die Finanzhilfe zur organisatorischen Unterstützung ist ein Beitrag zu den Kosten, die den Organisationen in Verbindung mit hochwertigen Aktivitäten zur Förderung der Mobilität von Studierenden und Personal entstehen, z. B. in Verbindung mit den folgenden Maßnahmen und Leistungen: z. B.: - Bereitstellung von Informationen und Unterstützung für Studierende und Personal, - Auswahl von Studierenden und Personal, - Ausarbeitung von Lernvereinbarungen, um eine uneingeschränkte Anerkennung der Bildungskomponenten der Studierenden sicherzustellen, Vorbereitung und Anerkennung von Mobilitätsvereinbarungen für das beteiligte Personal, - sprachliche und interkulturelle Vorbereitung von Studierenden und Mitarbeitern, insbesondere durch branchenspezifische Sprachkurse für die berufliche Bildung, - allgemeine Managementtätigkeiten im Ausland zur Gestaltung und Durchführung von Mobilitätsprojekten, - Gewährleistung wirksamer Regelungen für die Betreuung und Beaufsichtigung der Mobilitätsteilnehmer, - spezielle Vorkehrungen für die Qualitätssicherung der Mobilitäten Die Qualität der Durchführung und Nachbereitung der Projekte durch die jeweiligen Einrichtungen wird im Beschluss über die endgültig zu gewährende Finanzhilfe berücksichtigt. Berichterstattung: Mobility Tool Das Mobility Tool unterstützt die Begünstigten bei der Verwaltung der Mobilitätsaktivitäten im Rahmen von Erasmus+. Frühestens bei der Auswahl der Teilnehmer muss die begünstigte Organisation im Mobility Tool allgemeine Informationen über die Teilnehmer und den beabsichtigten Typ der Mobilitätsaktivität dokumentieren (Name des Teilnehmers, aufnehmende Organisation, Dauer der Mobilitätsaktivität usw.). Die begünstigte Organisation ist auch für die Aktualisierung des Mobility Tool zuständig, d. h. jegliche Änderungen hinsichtlich der Teilnehmer oder der Aktivitäten während der Dauer eines Mobilitätsprojekts sind zu erfassen. Das Mobility Tool erzeugt Berichtformulare, die von den Teilnehmern der Mobilitätsaktivitäten auszufüllen sind ( EU Survey ). Dazu erhalten die Teilnehmer eine automatische mit dem entsprechenden Link. Weitere Informationen über das Mobility Tool und über Zugangsmöglichkeiten zum Mobility Tool: - in der Finanzhilfevereinbarung - im Baustein Mobility Tool des vereinfachten Leitfadens des Jugendbüros. 3

4 Teilnahmebedingungen AUSWAHL Die entsendende Organisation wählt die betreffenden Lehrkräfte und Mitarbeiter aus. Das Auswahlund das Vergabeverfahren müssen fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein; außerdem müssen die betreffenden Informationen für alle am Auswahlprozess beteiligten Parteien zugänglich sein. Die entsendenden Organisationen unternehmen die erforderlichen Schritte, um Interessenkonflikte bei Personen zu vermeiden, die zur Mitwirkung in den Gremien oder am Verfahren zur Auswahl der einzelnen Teilnehmer eingeladen werden können. MOBILITÄTSVEREINBARUNG (ANHANG IV DER FINANZHILFEVEREINBARUNG) Die entsendende und die aufnehmende Organisation sollten gemeinsam mit den Teilnehmern die von dem Personal durchzuführenden Aktivitäten noch vor Beginn der Mobilitätsphase in entsprechenden Schreiben oder auf elektronischem Wege vereinbaren. In diesen Vereinbarungen werden die angestrebten Lernergebnisse für den Auslandsaufenthalt beschrieben, die Regelungen für die Anerkennung von Lernleistungen getroffen und die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien festgelegt. Die entsendende Organisation und die aufnehmende Organisation sind für die Qualität der Mobilitätsphase im Ausland verantwortlich. ANERKENNUNG DER LERNERGEBNISSE (Europass) Zum Ablauf der Mobilitätsphase im Ausland muss die aufnehmende Einrichtung dem Mobilitätsteilnehmer und seiner entsendenden Einrichtung eine Teilnahmebescheinigung (oder ein Arbeitszeugnis) aushändigen, in der (dem) die Ergebnisse des vereinbarten Programms bestätigt werden. TIPP: Ein Muster für eine Teilnahmebescheinigung finden Sie unter Im Anschluss an eine Mobilitätsphase muss die entsendende Einrichtung die im Ausland durch formales Lernen erworbenen (und durch Leistungspunkte oder in vergleichbarer Weise dokumentierten) neuen Kompetenzen (ggf. einschließlich geleisteter Praktika) sowie Nachweise und Ergebnisse im Zusammenhang mit nichtformalem und informellem Lernen außerhalb der Bildungseinrichtungen oder des Arbeitsplatzes anerkennen. TIPP: Dazu können sie den Europass-Mobilitätsnachweis über beantragen. TIPP: Siehe auch den Baustein Europass des vereinfachten Leitfadens vom Jugendbüro. Die Ergebnisse der Sprachtests und der Online-Sprachkurse werden zentral erfasst, zählen aber nicht als formale Qualifikation. Im Hinblick auf die Mobilität ihres Personals sollten die entsendenden Einrichtungen sicherstellen, dass die Lernergebnisse der beteiligten Mitarbeiter ordnungsgemäß anerkannt und verbreitet und innerhalb der Einrichtung in großem Umfang genutzt werden. 4

5 BERICHTERSTATTUNG Am Ende des Auslandsaufenthaltes müssen alle Mobilitätsteilnehmer einen Abschlussbericht erstellen und vorlegen. Mobilitätsteilnehmer, die den Bericht nicht vorlegen, können von der entsendenden Einrichtung verpflichtet werden, die gewährte EU-Finanzhilfe teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Auf eine Wiedereinziehung wird verzichtet, wenn ein Mobilitätsteilnehmer die vorgesehenen Aktivitäten im Ausland wegen höherer Gewalt nicht durchführen konnte. Entsprechende Fälle sind von der entsendenden Einrichtung mitzuteilen und müssen von der nationalen Agentur schriftlich bestätigt werden. 5

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