Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende!
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- Herbert Kaufman
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1 Stand: Februar 2016 Internationale Kompetenzen stärken Auslandsaufenthalte für Auszubildende! Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen. Das Informationsblatt bietet einen Überblick über die Handlungsspielräume und Pflichten von Unternehmen und Auszubildenden. Vertragliche Regelung Jeder Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag ggfs. auch nachträglich (Änderungsvertrag) mit aufgenommen werden. Es empfiehlt sich außerdem einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb sowie dem Auszubildenden zu schließen. Ausbildungsvergütung Die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungsvergütung bleibt auch während des Auslandsaufenthaltes bestehen. Gegebenenfalls kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt. Reisekosten Die Reise- und Unterbringungskosten müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden. Es besteht die Möglichkeit über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten. Informationspflicht Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, jeden Auslandsaufenthalt der zuständigen Kammer anzuzeigen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen muss ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt werden. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet:
2 Berufsschule Der Auszubildende muss eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der Auszubildende ist aber dazu verpflichtet den versäumten Berufsschulstoff selbständig nachzuholen. Berichtsheft Die Pflicht zur Führung des Berichtsheftes besteht auch im Ausland fort. Versicherung Werden Auszubildende im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ins Ausland entsendet, besteht innerhalb der EU der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Entsendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen. Bei Entsendungen von EU-Staatsangehörigen, die in ein Land des europäischen Wirtschaftsraumes entsandt werden, ist dies das Formular A 1. Bei einer Entsendung in ein nicht-europäisches Land bzw. bei der Entsendung eines Nicht-EU-Bürgers gilt das Formular E 101. Die Anträge sowie Informationen über die einzelnen Länder finden Sie unter Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss von zusätzlichen Versicherungen, da z.b. ein Krankenrücktransport nicht durch Regelleistungen abgedeckt wird. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihren Versicherungsträgern beraten. Die Berufsgenossenschaft sollte zudem über den Auslandsaufenthalt informiert werden.
3 Checkliste Auslandsaufenthalt Bei der Organisation von Auslandsaufenthalten für Auszubildende ist Reihe von Aspekten zu beachten. Die folgende Liste führt diese auf, wobei die Reihenfolge nicht chronologisch ist, da viele Fragen im Zusammenhang zu sehen und zu klären sind: (Bitte beachten Sie, dass die Liste nicht vollständig ist!) Auswahl des/der Teilnehmer(s). Zu beachten: Auszubildende müssen in der Lage sein, versäumten Berufsschulstoff in Eigenverantwortung nachzuholen oder parallel während des Auslandsaufenthalts zu erwerben! Entscheidung über rechtlichen Status des Auslandsaufenthaltes: Als integraler Bestandteil der Ausbildung gem. 2 Abs. 3 BBiG oder als Beurlaubung/Freistellung. Achtung: Kann für die Förderung relevant sein! Aufnahme des Auslandsaufenthaltes nach 2 Abs. 3 BBiG in den Ausbildungsvertrag: bereits bei Vertragsabschluss oder als nachträgliche Vertragsänderung. Bei einer nachträglichen Vertragsänderung empfehlen wir, eine Zusatzvereinbarung für die Ausbildungsmaßnahmen im Ausland zu schließen (siehe Anlage). Form der Austauschmaßnahme klären: Einzelmaßnahme, Projekt oder grenzüberschreitende Verbundausbildung. Tipp: Dabei schon die Fördermöglichkeiten im Blick haben! Bei Auslandsaufenthalt durch Beurlaubung/Freistellung: Möglichkeit zur Anrechnung der Zeit im Ausland prüfen und ggf. bei der zuständigen Stelle beantragen. Ggf. Partner im Inland suchen: Durchführung des Projektes zusammen mit anderen Betrieben oder über eine Einrichtung wie Bildungswerke, Verbände, Kammern. Partner im Ausland suchen: Unterstützung bieten u.a. Einrichtungen an, die für Austauschprogramme zuständig sind bzw. diese organisieren. Rechtzeitig Fördermöglichkeiten prüfen: Informationen über Antragsmodalitäten einholen und ggf. Antrag vorbereiten. Unterbringung des/der Auszubildenden im Ausland organisieren. Kammer informieren und bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen Ausbildungsplan für Auslandsphase vorlegen/abstimmen. Befreiung vom Berufsschulunterricht beantragen.
4 Weitergabe von Information über den versäumten Berufsschulstoff an den/die teilnehmenden Auszubildenden organisieren (z.b. von Berufsschullehrern oder Klassenkameraden). Evtl. inhaltliche Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes: Berufsbezogener Fremdsprachenunterricht, Vermittlung interkultureller Kompetenzen und Internationaler Fachkenntnisse in Bezug auf das Gastland. Dokumentation des Auslandsaufenthalts: EUROPASS MOBILITÄT beantragen und ausstellen lassen.
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7 Weitere Auskünfte erteilt der Unternehmensservice Ausbildung des Geschäftsbereiches Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner Auslandsaufenthalte: Bildungsberater/-in Telefonnummer -Adresse Jana Gräbner Petra Schuchardt Sabine Lindner Tobias Krombholz Frank Hübner Ansprechpartner EUROPASS: Petra Nitsche Tel Fax Gabriele Senftleben Tel Fax Anlage: Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag (FA )
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