Ausschreibung zur Einreichung von Projekten: Forschungsinfrastruktur an steirischen Hochschulen
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- Elisabeth Buchholz
- vor 6 Jahren
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1 Ausschreibung zur Einreichung vn Prjekten: Frschungsinfrastruktur an steirischen Hchschulen
2 I Präambel Die Steiermark gehört heute zu den frschungsintensivsten Reginen in Eurpa. Jährlich wird Frschung für rd 1,5 Mrd Eur in der Steiermark durchgeführt. Die 9 Hchschulen zählen ua zu den Zukunftsfaktren der Steiermark. Als Stärke und Chance zugleich wird die Kperatinskultur gesehen, die sich mittlerweile in einer Vielzahl vn infrmellen und institutinalisierten Kperatinen zeigt. Kperative Elemente sind mittlerweile der zentrale Hebel für den Standrt Steiermark hin zur Entwicklung eines gemeinsamen Hchschul- und Frschungsraumes. Zusammen mit der Disziplinenvielfalt schafft sie Optinen für interdisziplinäre und kmplementäre Frschung und damit neue Innvatinsptenziale. Nachdem die Infrastrukturförderung über den Eurpäischen Fnds für Reginale Entwicklung ausgelaufen ist, setzt der Zukunftsfnds Steiermark einen Frschungsinfrastrukturschwerpunkt. II Ausschreibungsziele Stärkung und Verbesserung der technischen Ausstattung der steirischen Hchschulen Krdinierte Anschaffung Förderung kperativer Infrastrukturnutzung Stärkung der kperativen und interdisziplinären Frschung Umsetzung der Frschungsstrategie Steiermark III Allgemeine Ziele des Landes Steiermark zum Frschungsstandrt Stärkung des Wissenschaftsstandrtes Steiermark Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit steirischer Hchschulen Ausbau der schn gut funktinierenden Abstimmung unter den Hchschulen langfristig: Unterstützung der steirischen Unternehmen IV Thema und frmelle Prjektkriterien Im Zuge dieser Ausschreibung werden die Anschaffung und die Erweiterung bestehender Frschungsinfrastrukturen gefördert. Gemeint sind damit Geräte und Instrumente mit dem Zweck, Wissenschaft und Frschung zu betreiben swie die Entwicklung und Erschließung der Künste und Humanwissenschaften zu frcieren. Die weit gefassten Themenkrridre der Frschungsstrategie Steiermark bilden den thematischen Rahmen dieser Ausschreibung. 2
3 Diese Infrastrukturen müssen zum einen in die Strategien der beantragenden Hchschulen passen und zum anderen einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung des Wissenschafts- und Innvatinsstandrtes leisten. Dtierung: ,00 antragsberechtigt: steirische Hchschulen Prjektdauer: maximal 18 Mnate maximale Prjektförderung: ,00 Förderung: bis zu 80 % möglich Kperatinspflicht*: die anzuschaffende Infrastruktur muss vn mindestens 2 Hchschulen angeschafft und genutzt (Nutzungsknzept) werden Durchführungsrt: Steiermark *Als Kperatin werden nur Verbindungen vn Einrichtungen unterschiedlicher Träger anerkannt. Dh: Die Zusammenarbeit vn zwei der mehreren Instituten EINER Hchschule ist keine Kperatin im Sinne dieser Ausschreibung! V nicht-wirtschaftliche Infrastrukturnutzung Als nicht-wirtschaftliche Nutzung gelten: Primäre Tätigkeiten vn Frschungseinrichtungen und Frschungsinfrastrukturen, insbesndere: die Ausbildung vn mehr der besser qualifiziertem Humankapital, unabhängige Frschungs- und Entwicklungstätigkeit zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, auch im Verbund, wenn die Frschungseinrichtung bzw die F&E-Infrastruktur eine wirksame Zusammenarbeit eingeht; dies sind zb F&E Aktivitäten im Rahmen vn geförderten kperativen FTI Prjekten, sfern sie auf Initiative und im Rahmen des Frschungsfkus der Frschungseinrichtungen passieren, weite Verbreitung der Frschungsergebnisse auf nicht ausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis, zb durch Lehre, frei zugängliche Datenbanken, allgemein zugängliche Veröffentlichungen der ffene Sftware. Tätigkeiten des Wissenstransfers, sfern die Gewinne aus diesen Tätigkeiten in die primären (siehe ben) Tätigkeiten der Frschungseinrichtung der der F&E-Infrastruktur reinvestiert werden. Vraussetzung ist dabei, dass die Tätigkeiten entweder durch die Frschungseinrichtung 3
4 der Frschungsinfrastruktur der gemeinsam mit anderen Frschungseinrichtungen der Frschungsinfrastrukturen der in deren Auftrag durchgeführt werden. Wirtschaftliche Nutzung ist als Nebentätigkeit zulässig, wenn: ihr Umfang jedenfalls begrenzt ist, dh sie nicht mehr als 20% der jährlichen Gesamtkapazität der F&E-Infrastruktur ausmacht und sie mit dem Betrieb der Infrastruktur unmittelbar verbunden und dafür erfrderlich ist der sie in untrennbarem Zusammenhang mit der nicht-wirtschaftlichen Haupttätigkeit steht, dh dass dieselben Inputs (wie Material, Ausrüstung, Persnal und Anlagekapital) eingesetzt werden wie für die nicht-wirtschaftliche Tätigkeit. Die Nutzung der Infrastruktur durch Unternehmen im Rahmen einer wirtschaftlichen Nutzung als Nebentätigkeit muss zu Marktpreisen/Vllksten inkl Gewinnspanne erflgen. VI Förderung Die Förderung erflgt in Frm vn nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Förderungsqute im Rahmen des gegenständlichen Förderungsinstruments: 80% Die Förderung ist keine Beihilfe, weitere öffentliche Mittel (zb Finanzierung aus Mitteln des Glbalbudgets / der Leistungsvereinbarung für Universitäten der aus anderen Förderungen z.b. eines Bundeslandes) sind zulässig. Der 20%-ige Eigenanteil kann swhl durch privat qualifizierte Mittel (zb Finanzierung durch Unternehmen, Erlöse aus Auftragsfrschung der Frschungsdienstleistungen) als auch durch öffentliche Mittel eingebracht werden. VII Antragstellung Die Antragstellung erflgt mittels Frmular, das auf der Hmepage des Zukunftsfnds Steiermark zur Verfügung steht. Dabei ist Flgendes zu berücksichtigen: mindestens ein/e Kperatinspartner_in ist bei Antragstellung verpflichtend es ist ein schlüssiges Nutzungsknzept zu erstellen, das flgende Punkte beschreibt: die Einbettung der Infrastruktur in die Strategien des/der Antragstellers_in swie des/der Kperatinspartners_in die Nutzungsstrategie und Planung der kperativen Nutzung den mit der Infrastruktur zu verflgenden Frschungsschwerpunkt den Beitrag zum Wissenschafts- und Frschungsstandrt Steiermark das Knzept für das Management der Nutzung die Planung der Nachfrage, der Nutzung und der Auslastung (einschließlich der über den/die Förderungswerber_in bzw das Knsrtium hinausgehenden Nachfrage und Nutzung durch ptenzielle Nutzer_innen) die geplanten Knditinen und Zugangsbedingungen für Dritte den Zugang für etwaige mitfinanzierende Partner_innen, inkl geplantes Ausmaß und 4
5 Bewertung der etwaigen Bevrzugung dieser Partner_innen in Bezug auf die Nutzung gegebenenfalls geplante Anteile wirtschaftliche / nicht-wirtschaftliche Nutzung Vrgangsweise zur Kalkulatin der Vllksten inkl Gewinnspanne / Marktpreise (bei wirtschaftlicher Nutzung, auch im Rahmen der Nebentätigkeit hauptsächlich nichtwirtschaftlich genutzter Infrastrukturen) Regelung der Eigentumsverhältnisse bei gemeinsamer Anschaffung der Kperatinspartner_innen VIII Förderfähigkeit vn Ausgaben a Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit Wirksamkeit Im Sinne der Grundsätze vn Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit sind Ausgaben nur sweit förderfähig, als sie in ihrer Art und Höhe zur Erreichung des Förderungszweckes ntwendig und angemessen sind. Die Angemessenheit rientiert sich am Einzelfall und insb an flgenden Kriterien: Höhe der Gesamtförderung / der Gesamtprjektksten, Art des Begünstigten, Branche. b Kstenkategrien Ksten aus flgenden Kategrien können als grundsätzlich förderfähig benannt werden: Investitinsksten der Frschungsinfrastruktur Inbetriebnahmeksten c Tatsächlich getätigte Ausgaben (1) Es sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben in Frm vn Geldleistungen (Zahlungen), die zur Verwirklichung des geförderten Vrhabens getätigt wurden, förderfähig. (2) Die getätigten Ausgaben sind durch Rechnungen (Hnrarnten) und Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg dazu zählen auch ausgedruckte e-banking-bestätigungen und Kntauszug) nachzuweisen. Im Fall vn Barzahlung sind in jedem Fall der Kassenbeleg swie ein Auszahlungsbeleg Knt/Handkasse vrzulegen. d Nicht zuschussfähige Ausgaben Flgende Ausgaben sind nicht zuschussfähig: Anschaffung vn nicht eindeutig prjektbezgenen, beweglichen Gütern Repräsentatinsausgaben Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden Reiseksten Ausgaben, die dem/der Förderungsnehmer_in nicht eindeutig zugerechnet werden können Ausgaben, die nicht mit dem genehmigten Inhalt übereinstimmen dppelt verrechnete Ausgaben nicht bezahlte bzw zu bezahlende Rechnungsbeträge (insb Sknti, Rabatte, Garantieleistungen) 5
6 Ksten für den Erwerb vn Liegenschaften und bauliche Maßnahmen, sfern diese über prjektbezgene ntwendige Adaptierungen hinausgehen bei Vrsteuerabzug: die Umsatzsteuer Anschaffung vn gebrauchten Wirtschaftsgütern prjektinterne Bewirtungsksten laufende Betriebsksten der Infrastruktur Gebrauchsmaterial Kraftfahrzeuge Mieten alkhlische Getränke im Rahmen vn Bewirtungen e Abrechnungsunterlagen (1) Für die Abrechnung ist das standardisierte Belegverzeichnis der Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft zu verwenden. (2) Sachksten/Investitinen: Flgende Unterlagen sind als Nachweis beizulegen: Originalrechnung (bei Beträgen über 150,00 ist die Ust gesndert auszuweisen) und Zahlungsnachweis (3) Persnalksten: Flgende Unterlagen sind für alle Mitarbeiter_innen (Inbetriebnahme der Infrastruktur) der Endabrechnung als Nachweis beizulegen: Jahreslhnknt Überweisungsbelege für die Auszahlung des Gehalts Kpie des Dienstvertrages Zeitaufzeichnung (Genauigkeit: 0:30 Stunden), aus der die gesamte Arbeitszeit swie die dem geförderten Prjekt zurdenbaren Zeiten erkennbar sind (Ausnahme: für Mitarbeiter_innen, die ausschließlich für das geförderte Prjekt tätig sind, ist KEINE Zeitaufzeichnung vrzulegen) (4) Als Zahlungsnachweise werden anerkannt: bei Überweisung: Überweisungsaufträge vn Banken der Sparkassen der bei Telebanking: Auftragsbestätigung immer in Verbindung mit dem entsprechenden Kntauszug (Original) bei Barkauf: Kassenbeleg (Bn) IX Berichtswesen a Endbericht (1) Der Endbericht sll das angeschaffte Gerät beschreiben, den Beschaffungsprzess und die Inbetriebnahme dkumentieren und auf die im Antrag dargestellten Indikatren eingehen. Kam es im Prjektverlauf zu Abweichungen, sind diese zu nennen und zu begründen. (2) Aufbau: Titelblatt dieses hat jedenfalls den Prjekttitel (laut Antrag!) und die Kntaktdaten der Prjektleitung aufzuweisen 6
7 Inhaltsverzeichnis inhaltlicher Bericht veröffentlichungsfähige Zusammenfassung (max. 500 Wörter) Erklärung, dass im Rahmen der geplanten Infrastruktur alle erfrderlichen Bewilligungen eingehlt werden swie auch alle behördlichen Anrdnungen und gesetzlichen Bestimmungen (natinal und EU-Recht) eingehalten werden. b Zwischen- und Endberichte (1) Umfang: Es besteht keine Vrgabe über den Umfang (in Seiten) eines Berichtes; dieser sll das Prjekt bzw den Prjektfrtschritt jedch in der Frm beschreiben, dass sich externe Expert_innen, einen abschließenden Eindruck verschaffen und eine Beurteilung vrnehmen können. (2) Frmpflichten/Vrlagen: Mit Ausnahme der unter Pkt 2 genannten Vrschriften bezüglich Aufbau des Endberichtes bestehen keine besnderen Frmpflichten bzw Vrlagen. (3) Übermittlung: Berichte sind ausschließlich in elektrnischer Frm an das Referat Wissenschaft und Frschung zu übermitteln. Berichte bis zu 2 MB (einschließlich aller Anlagen) können per Mail an zukunftsfnds.steiermark@stmk.gv.at übermittelt werden, größere Berichte sind entweder auf USB, CD der mittels Dwnlad zu übermitteln. X Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: Steirische Hchschulen, hierzu zählen alle Universitäten, die Fachhchschulen, swie die pädaggischen Hchschulen in der Steiermark. XI Entscheidungsfindung und (inhaltliche) Beurteilungskriterien Die Entscheidungsfindung besteht aus zwei Schritten: (1) frmelle Prüfung und (2) inhaltliche Begutachtung Für die inhaltliche Begutachtung kmmen die flgenden Kriterien (in der Regel mit den Bewertungsmöglichkeiten: 1 5 Punkte) zur Anwendung: Qualität der Frschungsinfrastruktur Einbettung der Frschungsinfrastruktur in den Frschungsbetrieb des/der Antragstellers_in und des/der Mitantragstellers_in Nutzen und Verwertung Nutzen für den Wissenschafts- und Innvatinsstandrt Steiermark 7
8 XII Einreichfrist Anträge können bis (12.00 Uhr) an das Pstfach der Geschäftsstelle des Zukunftsfnds Steiermark übermittelt werden. XIII Einreichung Für Einreichungen im Rahmen dieser Ausschreibung ist unbedingt das unter dwnladbare Antragsfrmular zu verwenden. Dieser Ausschreibung liegt die Richtlinie zur Förderung vn Wissenschaft und Frschung zu Grunde. Der Antrag ist ausschließlich in elektrnischer Frm fristgerecht an die Geschäftsstelle des Zukunftsfnds Steiermark bei der Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft zu übermitteln. Die Unterlagen haben zu enthalten: (1) Antragsfrmular (als pdf und Wrd-Datei) ausschließlich geschäftsmäßig durch den/die Rektr_in bzw das zuständige Mitglied des Rektrats für Frschung bzw den/die Geschäftsführer_in unterfertigt und (2) Finanzplan für jede/n Prjektpartner_in an: zukunftsfnds.steiermark@stmk.gv.at 8
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