FEMtech Praktika für Studentinnen 2016

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1 Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Praktika für Studentinnen 2016 Ausschreibungsleitfaden Einreichfrist 16. September 2016 Versin 1.0, gültig ab

2 Inhaltsverzeichnis Vrwrt Das Wichtigste in Kürze Mtivatin Die Basis für eine Förderung Was sind FEMtech Praktika für Studentinnen? Wer ist förderbar? Wie hch ist die Förderung? Welche Ksten sind förderbar? Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Die Einreichung Wie verläuft die Einreichung? Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die Bewertung und Entscheidung Der Ablauf der Förderung Wie entsteht der Förderungsvertrag? Welche Berichte und Abrechnungen sind ntwendig? Wie erflgt die Auszahlung der Förderung? Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? Ausschreibungsdkumente Rechtsgrundlagen Weitere Förderungsmöglichkeiten Versin 1.0, gültig ab Seite 1

3 Vrwrt Menschen in der angewandten Frschung über den gesamten Karriereverlauf zu unterstützen, ist das übergerdnete Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Innvatin und Technlgie (BMVIT), um künftig für den Innvatinsstandrt Österreich eine erhöhte Ausschöpfung des Humanptenzials im anwendungsrientierten, naturwissenschaftlichtechnischen Bereich zu stimulieren. Das BMVIT setzt auf frschungsplitisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevante Themen: Energie, Mbilität, Prduktin, IKT, Humanptenzial, Weltraum und Sicherheit. Mehr Infrmatin: Junge Menschen sllen für Frschung und Entwicklung begeistert, FrscherInnen mit der Wirtschaft vernetzt und gleiche Chancen für alle ermöglicht werden, damit entsprechend qualifiziertes Humanptenzial zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Die Fördermittel des BMVIT im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente dienen dazu, Impulse zu setzten und Möglichkeiten zu schaffen, auf denen Ausbildung, Arbeitsmarkt und andere relevante Bereiche aufbauen können. Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT Talente entdecken: Nachwuchs Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wchen Naturwissenschaft und Technik Talente reginal Kinder, Unternehmen und die Welt der Frschung Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Karriere-Check für KMU Genderanalyse FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Frschung FEMtech Praktika für Studentinnen Einstieg in die Frschungskarriere Talente finden: Frscherinnen und Frscher Die österreichische Jbbörse für Frschung, Entwicklung und Innvatin Karriere-Grants für Vrstellungsgespräche & Umzug nach Österreich & Integratin des Partners/der Partnerin Alle Details zum gesamten Förderschwerpunkt finden Sie unter auf der Website der Österreichischen Frschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG). Versin 1.0, gültig ab Seite 2

4 1 Das Wichtigste in Kürze Ausschreibungsübersicht Instrument C 12 M Praktikum/StudentInnen, Versin 2.0 Kurzbeschreibung Förderung vn hchwertigen Praktikumsplätzen für weibliche Studierende in Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Eckdaten beantragte Förderung in EUR 1.680,- bis EUR 8.480,- je nach Dauer des Praktikums Laufzeit Kperatinserfrdernis mind. 1 Mnat, max. 6 Mnate nein Budget gesamt max. 2,5 Millinen Geldgeber BMVIT Einreichfrist Antrag Sprache , 12:00 Uhr laufende Einreichung Sind die Förderungsmittel vr Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlssen. Ausschlaggebend hierfür ist die insgesamt beantragte Bundesförderung. innerhalb eines Mnats nach Ende des Praktikums Deutsch, Englisch Einreichfrist Endbericht Ansprechpersnen Prgramm-Management: Martina Hörhan & Judith Palatin Htline: studentinnenpraktika@ffg.at Infrmatin im Web Service Unterstützung bei der Suche nach Praktikantinnen: Durch Registrierung Ihrer Unternehmens-Website auf werden Ihre Jbangebte im Bereich Frschung und Entwicklung autmatisch auf der österreichischen Jbbörse für Frschung, Entwicklung und Innvatin veröffentlicht. Die Einreichung ist ausschließlich via ecall ( möglich und hat vllständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erflgen. Versin 1.0, gültig ab Seite 3

5 2 Mtivatin Mit FEMtech Praktika für Studentinnen sllen Nachwuchswissenschafterinnen für Karrieren in der angewandten Frschung im naturwissenschaftlich-technischen FTI (Frschung, Technlgie und Innvatin)-Bereich gewnnen und der Anteil an Frscherinnen und Technikerinnen in Betrieben erhöht werden. Ein erflgreicher Berufseinstieg ist eine wichtige Grundlage für die weitere Karriereentwicklung. Über FEMtech Praktika sll der Erwerb vn praxisbezgenem Knw-Hw und damit verbunden die Vermittlung vn Schlüsselqualifikatinen für eine Karriere in frschungs- und technlgieintensiven Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich sichergestellt und damit der Karriereeinstieg erleichtert werden. Die Studentinnen lernen berufliche Ein- und Aufstiegswege kennen und erhalten einen fundierten Einblick in die angewandte Frschung und Entwicklung. Mit FEMtech Praktika für Studentinnen werden knkret die flgenden Ziele verflgt: Frauen für eine naturwissenschaftlich-technische Berufsentscheidung mtivieren Erhöhung des Anteils vn Frauen swie ihrer Karrierechancen in den geförderten Organisatinen Versin 1.0, gültig ab Seite 4

6 3 Die Basis für eine Förderung 3.1 Was sind FEMtech Praktika für Studentinnen? Förderbar sind hchwertige Praktikumsplätze für weibliche Studierende in Unternehmen und außeruniversitären Frschungseinrichtungen in Österreich im naturwissenschaftlichtechnischen Bereich. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung praxisbezgenen Knw-hws durch qualifizierte Betreuung swie die aktive Mitarbeit der Studentinnen an Frschungsprjekten und die Heranführung an die angewandte Frschung. Die Laufzeit eines Praktikums beträgt zwischen ein und sechs Mnaten. Das Praktikum kann vn Studentinnen auch im Zuge der Erstellung ihrer Abschlussarbeit (z.b. Diplm, Master) abslviert werden. 3.2 Wer ist förderbar? Förderbar sind juristische Persnen, Persnengesellschaften der Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Es ist ein Standrt in Österreich erfrderlich. Förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsfrm Außeruniversitäre Einrichtungen für Frschung und Wissensverbreitung Außeruniversitäre Frschungseinrichtungen Technlgietransfer-Einrichtungen, InnvatinsmittlerInnen und snstige wissenschaftsrientierte Organisatinen wie z.b. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck Snstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen Gemeinden und Selbstverwaltungskörper Nicht prfitrientierte Organisatinen wie NPOs 3.3 Wie hch ist die Förderung? Die Förderung erflgt in Frm vn nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung hängt vn der Dauer des geförderten Praktikums ab und wird pauschal ausbezahlt: Versin 1.0, gültig ab Seite 5

7 Praktikumsdauer Förderungshöhe 1 Mnat 1.680,- 2 Mnate 3.040,- 3 Mnate 4.400,- 4 Mnate 5.760,- 5 Mnate 7.120,- 6 Mnate 8.480,- Mit dieser Förderung ist der Grßteil der Lhnksten und Lhnnebenksten der Praktikantin gedeckt abhängig vm knkreten Gehalt der Studentin, den zu leistenden Snderzahlungen und der Dauer des Praktikums. Vr dem Ansuchen um Förderung ist es empfehlenswert, die knkreten Persnalksten zu berechnen (Lhnverrechnung). 3.4 Welche Ksten sind förderbar? Förderbare Ksten sind alle dem Prjekt zurechenbaren Ksten, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Frschungstätigkeit entstanden sind. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Prjektstart (= Praktikumsstart, Beginn des Beschäftigungsverhältnisses der Studentin) ist der Tag, an dem das Förderungsansuchen eingereicht wird. Der Zeitraum der Kstenanerkennung entspricht der vertraglich festgelegten Laufzeit des Vrhabens, die mit dem Datum des Prjektstarts beginnt und dem Datum des Prjektendes endet (= Praktikumsende). Es ist keine Kstenabrechnung nötig. Stattdessen ist als Nachweis über die entstandenen Ksten die letzte mnatliche Gehaltsabrechnung der das Jahreslhnknt der Praktikantin swie die Anmeldung beim Szialversicherungsträger im ecall hchzuladen (siehe auch Punkt 6.2) 3.5 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Die Beurteilung der Förderungsansuchen erflgt nach den flgenden Förderungskriterien. Für eine psitive Beurteilung sind alle Kriterien zu erfüllen. 1. Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung Angestellten-Dienstverhältnis der Studentin (kein Werkvertrag, kein freier Dienstvertrag). Versin 1.0, gültig ab Seite 6

8 Durchgehende (d.h. unterbrechungsfreie) Anstellung der Studentin bei dem/der FörderungsnehmerIn während des Praktikums. Mindestanzahl an Szialversicherungstagen der Studentin: Praktikumsdauer Szialversicherungstage (= Kalendertage) 1 Mnat 26 Tage 2 Mnate 56 Tage 3 Mnate 86 Tage 4 Mnate 116 Tage 5 Mnate 146 Tage 6 Mnate 176 Tage Die geförderten Praktika müssen bis spätestens durchführt werden. Achten Sie bitte auf die ntwendige Mindestdauer in Kalendertagen, insbesndere bei kürzeren Mnaten (z. B. Februar). Das Beschäftigungsausmaß beträgt mind. 28,5 Wchenstunden. Das Bruttmnatsgehalt beträgt mind. EUR 1.400,-. Alle übrigen regelmäßig der unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen (z.b. Snderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Prvisinen, Prämien, Zulagen) sind im Bruttmnatsgehalt vn EUR 1.400,- nicht enthalten. Diese sind, sfern vrgeschrieben (z.b. lt. Kllektivvertrag), zusätzlich zu leisten. 2. Qualität des Vrhabens Naturwissenschaftlich-technische Qualität Der Schwerpunkt des Praktikums liegt im Bereich Naturwissenschaften der Technik. Das Praktikum ist eingebettet in FTI-Aktivitäten des einreichenden Unternehmens bzw. der außeruniversitären Frschungseinrichtung und entspricht der Ausbildung der Studentin. Die Studentin arbeitet in hchwertigen Teilaufgaben vn FTI-Aktivitäten mit. Qualität der Planung Die Studentin ist namentlich angegeben. Der/die FörderungswerberIn hat in dieser Ausschreibung für dieselbe Studentin nch keine Förderung zuerkannt bekmmen. Das Dienstverhältnis der Praktikantin beginnt frühestens am Tag der Einreichung des Förderungsansuchens. Versin 1.0, gültig ab Seite 7

9 3. Eignung der FörderungswerberInnen / Prjektbeteiligten Ptenzial der FörderungswerberInnen zur Realisierung Eine Betreuung der Studentin durch eine entsprechend qualifizierte Persn (Fachpersnal Naturwissenschaften/Technik der gleichwertig) ist im Ausmaß vn mind. 28 Persnenstunden im ersten Mnat und mind. 14 Persnenstunden ab dem zweiten Mnat gewährleistet. Die betreuende Persn ist in der einreichenden Organisatin beschäftigt. Die Studentin 1 ist während des gesamten Praktikums an einer österreichischen Universität bzw. Fachhchschule in einer naturwissenschaftlichen der technischen Studienrichtung 2 inskribiert 3. Die Studentin hat vr Beginn des Praktikums schn mindestens ein Semester an einer Universität der Fachhchschule abslviert. Die Studentin war in den letzten 6 Mnaten vr Beginn des geförderten Praktikums nicht in der einreichenden Organisatin beschäftigt. Auch geringfügige Beschäftigungen der freie Dienstverträge sind nicht zulässig. Beispiel: Das Praktikum beginnt am 15. August 2016 Der 14. Februar 2016 ist der letzte Tag, an dem die Studentin in der einreichenden Organisatin beschäftigt gewesen sein darf. Gegen das Unternehmen bzw. die außeruniversitäre Frschungseinrichtung ist kein Inslvenzverfahren anhängig. NICHT gefördert werden (Beispiele): Praktika hne naturwissenschaftlichen der technischen Bezug. Praktika hne direkte Einbindung in eine FTI-Aktivität. Praktika mit Werkvertrag der freiem Dienstverhältnis. Praktika an einer Universität der Fachhchschule. 1 Bei Studentinnen aus dem Ausland muss u.u. beim Arbeitsmarktservice eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden. Infrmatinen dazu sind z.b. hier zu finden: 2 Das sind grundsätzlich alle Studienrichtungen an Universitäten nach der Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige der Statistik Austria im Bereich Naturwissenschaften, Technische Wissenschaften swie technische Fächer in der Medizin und der Land- und Frstwirtschaft, vgl. alle Studienrichtungen an Fachhchschulen nach der Kategrisierung des gemeinsamen Prtals im Bereich Technik- und Ingenieurswissenschaften, Naturwissenschaften swie technikrientierten Studienrichtungen der Gesundheitswissenschaften. alle Studienrichtungen, die in den beiden genannten Aufstellungen nicht enthalten sind und lt. Studienplan überwiegend naturwissenschaftliche der technische Inhalte vermitteln. Vr Einreichung des Förderungsansuchens ist es empfehlenswert sich beim Prgrammmanagement zu erkundigen, b die jeweilige Studienrichtung den Kriterien entspricht. 3 Wenn die Studentin ihr Studium während des Praktikums abschließt, ist zu prüfen, b nach dem Abschluss weiterhin eine Inskriptin besteht. Versin 1.0, gültig ab Seite 8

10 4 Die Einreichung 4.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Ausschreibung wird als ffene Ausschreibung (Antragsverfahren) umgesetzt. Die Einreichung der Förderungsansuchen ist laufend, ausschließlich elektrnisch und vr Ablauf der Einreichfrist via ecall möglich: Ein Tutrial zum ecall finden Sie unter: Alle Eingaben erflgen im ecall. Es sind keine zusätzlichen Dkumente erfrderlich. Wie funktiniert die Einreichung? Förderungsansuchen im ecall ausfüllen. Im ecall Förderungsansuchen abschließen und Einreichung abschicken drücken. Nach erflgreicher Einreichung wird autmatisch eine Einreichbestätigung per versendet. Sbald ein Förderungsansuchen eingereicht wurde, ist eine weitere Bearbeitung nicht mehr möglich. Eingereicht wird durch den/die FörderungswerberIn der durch vertretungsbefugte Persnen. Die FFG kann einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anfrdern. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, behält sich die FFG das Recht vr, das Förderungsansuchen aus frmalen Gründen abzulehnen. Die wichtigsten Termine auf einen Blick Start der Ausschreibung Einreichschluss Förderungsansuchen im ecall , 12:00 Uhr Es gilt der elektrnische Zeitstempel des ecall. Werden die Budgetmittel für die Ausschreibung schn vr dem ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlssen. Es gilt das First Cme First Served Prinzip. Ausschlaggebend für die Reihung der eingereichten Förderungsansuchen ist der Zeitpunkt der Einreichung. Versin 1.0, gültig ab Seite 9

11 4.2 Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die FFG ist zur Geheimhaltung vn Firmen- und Prjektinfrmatinen gesetzlich verpflichtet nach 9 Abs. 4 Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft mbh-errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Prjektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich mit FörderungsnehmerInnen veröffentlicht werden. Persnenbezgene Daten können verwendet werden, nach 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999: Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Für Kntrllzwecke Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kmmen, dass die Daten insbesndere an Organe und Beauftragte des Rechnungshfes, dem Bundesministerium für Finanzen und der EU übermittelt der ffen gelegt werden müssen. Weiterführende Infrmatinen zur Wahrung der Vertraulichkeit vn persnenbezgenen Daten während der Prjektlaufzeit stehen im ecall-tutrial (siehe Punkt 4.1). Die FFG und das BMVIT bieten verschiedene Maßnahmen an, um Studentinnen für FTI zu begeistern. Aus diesem Grund werden auch die Kntaktdaten aller Praktikantinnen, inklusive adressen, erhben. Praktikantinnen müssen daher vn dem/der ArbeitgeberIn aktiv infrmiert werden und diesem/dieser ihr Einverständnis geben, dass ihre Daten an die FFG weitergeleitet und drt elektrnisch gespeichert werden dass sie aufgrund der Teilnahme an einem geförderten Praktikum s der FFG erhalten. Versin 1.0, gültig ab Seite 10

12 5 Die Bewertung und Entscheidung Das Förderungsansuchen wird auf frmale Richtigkeit und Vllständigkeit swie anhand der ben genannten Kriterien geprüft. Die Prüfung der Anträge erflgt laufend. Die frmale und inhaltliche Prüfung der Förderungsansuchen (Übereinstimmung mit den Förderungskriterien) erflgt durch die FFG. Sllte eine Überarbeitung vn Inhalten ntwendig sein, wird der/die FörderungswerberIn davn einmalig in Kenntnis gesetzt und kann die Mängel innerhalb einer vn der FFG kmmunizierten Frist beheben. Im Rahmen einer Mängelbehebung ist es nur zulässig, die vn der FFG kmmunizierten Mängel zu beheben. Andere Änderungen im Prjekt bedürfen der Rücksprache mit der FFG. Ist die einreichende Organisatin lt. Leitfaden nicht antragsberechtigt (siehe Punkt 3.2) wird das Förderungsansuchen aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung. Die Auszahlung erflgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderungsentscheidung wird vn der Geschäftsführung der FFG im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Innvatin und Technlgie getrffen. 6 Der Ablauf der Förderung 6.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wenn eine Förderung zugesagt wird, sendet die FFG einen Förderungsvertrag an den/die FörderungswerberIn. Diese/dieser muss den Förderungsvertrag spätestens vier Wchen nach Erhalt firmenmäßig gezeichnet returnieren. 6.2 Welche Berichte und Abrechnungen sind ntwendig? Innerhalb eines Mnats nach Prjektende ist im ecall ein Endbericht zu legen. Der Endbericht umfasst: Die Bestätigung der Einhaltung der Förderungskriterien (Checkbx im ecall). Einen kurzen inhaltlichen Endbericht (direkt im ecall). Versin 1.0, gültig ab Seite 11

13 Flgende Anhänge sind als PDF hchzuladen: Die Kpie der Anmeldung der Studentin beim Szialversicherungsträger. Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmnats der das Jahreslhnknt der Studentin. 4 Wenn die Wchenstundenanzahl der Studentin in den genannten Dkumenten nicht ersichtlich ist: Zeitaufzeichnung der Studentin.Ä. Aktualisierung der Daten bei Änderungen der Praktikantin, der Betreuungspersn, der Ansprechpersn der der Kntnummer. Ein Feedbackfrmular zur Prgrammlinie FEMtech Praktika für Studentinnen. Zustimmung zur Aufbewahrungspflicht für Belege (siehe Punkt 6.3). Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die FörderungsnehmerInnen verpflichten sich bei Bedarf mit der FFG und dem BMVIT zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesndere die Bereitstellung vn nicht vertraulichen Prjektinfrmatinen und Bildmaterial für elektrnische Disseminatinsprtale und andere mediale Zwecke. 6.3 Wie erflgt die Auszahlung der Förderung? Unabhängig vn der gewählten Dauer des Praktikums werden die gesamten Förderungsmittel nach Prüfung des Endberichts durch die FFG ausbezahlt. Die Originalbelege (Nachweis über die Einhaltung vn Szialversicherungsanmeldung, Beschäftigungsdauer und -ausmaß, Zeitraum des Praktikums swie Entlhnung) und die dazugehörige Dkumentatin des Zahlungsflusses (z.b. Kntauszug) müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und auch danach die Möglichkeit, die vn dem/der FörderungsnehmerIn gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Es werden insbesndere Besuche vr Ort als Stichprbenprüfungen durchgeführt. Der/die FörderungsnehmerIn erhält dazu rechtzeitig eine Verständigung mit allen für die Prüfung erfrderlichen Unterlagen. 4 Ein Jahreslhnzettel ist als Beleg nicht zulässig. Versin 1.0, gültig ab Seite 12

14 6.4 Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Vertragliche Veränderungen müssen begründet und beantragt werden: Via ecall-nachricht Im Endbericht Die dazugehörigen Unterlagen müssen als Uplad einer ecall-nachricht gesendet werden. Alle Veränderungen vn Vertragsparametern brauchen eine Genehmigung durch die FFG. Es sll unmittelbar kmmuniziert werden bei: Wesentlichen Prjektänderungen Änderungen bei dem/der FörderungsnehmerIn wie neue Eigentumsverhältnisse der Inslvenzverfahren 6.5 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Das Startdatum eines genehmigten Praktikums kann nach hinten verschben werden, slange es spätestens am endet. Nach Ende des Praktikums muss das Dienstverhältnis mit der Studentin nicht beendet werden, die Höhe der Förderung ändert sich dadurch allerdings nicht. 6.6 Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? War die Prjektprüfung psitiv, wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt und die Förderung überwiesen. Eine Kürzung der Förderungsmittel aus inhaltlichen swie frmalen und rechtlichen Gründen ist möglich. Versin 1.0, gültig ab Seite 13

15 7 Ausschreibungsdkumente Im Rahmen dieser Ausschreibung sind flgende Ausschreibungsdkumente gültig: Dkument Vrliegender Ausschreibungsleitfaden Förderungsansuchen via ecall Prgrammdkument Talente Link Im Dwnladcenter unter: femtech-praktika/5- ausschreibung 8 Rechtsgrundlagen Als Rechtsgrundlage kmmt das Prgrammdkument Talente - Der Förderschwerpunkt des BMVIT auf Basis der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Frschung, Technlgieentwicklung und Innvatin (FTI-Richtlinie 2015) Humanressurcen- FTI-RL zur Anwendung. Sämtliche EU-Vrschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Versin 1.0, gültig ab Seite 14

16 9 Weitere Förderungsmöglichkeiten Die FFG bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten und Unterstützung für die Teilnahme an natinalen/internatinalen Prgrammen. Die flgende Übersicht präsentiert relevante Förderungsmöglichkeiten im Umfeld der aktuellen Ausschreibung. Die FFG-AnsprechpartnerInnen stehen für weitere Infrmatinen gerne zur Verfügung. Relevante Förderungsmöglichkeiten FFG Kntakt Link Talente FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Frschung Talente Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wchen Technik und Naturwissenschaft Frschungspartnerschaften Industrienahe Dissertatinen Frschungskmpetenzen für die Wirtschaft Das Prgramm zum Aufbau, zur Vertiefung und zur Erweiterung vn Kmpetenzen Basisprgramm: Junge Frscher und Frscherinnen Unterstützung junger FrscherInnen innerhalb eines umfassenden F&E-Prjektes Christine Meissl Tel.: Talente-Team Htline: Stefan Eichberger Tel.: Christiane Ingerle Tel.: Gabriele Küssler Tel.: Versin 1.0, gültig ab Seite 15

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