Leitfaden für Kooperative F&E Projekte

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1 Leitfaden für Kperative F&E Prjekte Versin 2.3 Gültig ab 1. September 2017

2 Vrwrt Die Basis für eine Förderung Was sind kperative F&E Prjekte? Was sind die Anfrderungen an ein Knsrtium? Welche Pflichten hat die Knsrtialführung? Wer ist förderbar? Ist eine Beteiligung ausländischer Partner möglich? Wie hch ist die Förderung? Welche Ksten sind förderbar? Was gilt bei der Regelung vn Verwertungsrechten? Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Welche Dkumente braucht es für die Einreichung? Müssen weitere Prjekte angegeben werden? Ist wissenschaftliche Integrität vrhanden? Die Einreichung Wie verläuft die Einreichung? Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die Bewertung und die Entscheidung Was ist die Frmalprüfung? Wie läuft die Bewertung ab? Wer trifft die Förderungsentscheidung? Der Ablauf der Förderung Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wie werden Empfehlungen und Auflagen berücksichtigt? Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? Anhang Frschungskategrie Industrielle Frschung Frschungskategrie Experimentelle Entwicklung Technlgy Readiness Levels Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate) Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Förderungsquten... 8 Tabelle 2 FFG Ratenschema Tabelle 3 Technlgy Readiness Levels Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 2 vn 23

3 Vrwrt Die FFG ist Ihr Partner für Frschung und Entwicklung. Mit diesem Leitfaden unterstützen wir Sie, wenn Sie kperative Frschungs- und Entwicklungsprjekte, kurz F&E Prjekte, einreichen. Hier erfahren Sie: Wie Sie zu einer Förderung kmmen Welche Knditinen daran geknüpft sind Wie eine Einreichung abläuft Bei Ausschreibungen finden Sie im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden die Ziele, die Schwerpunkte, das Budget und die Einreichfristen, die für Ihr Vrhaben relevant sind. 1 Die Basis für eine Förderung 1.1 Was sind kperative F&E Prjekte? Kperative Frschungs- und Entwicklungsprjekte sind Kperatinen mehrerer Knsrtialpartner, die in einem gemeinsamen Prjekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten. Frschung und Entwicklung hat das Ziel, neue Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln der bestehende Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen wesentlich zu verbessern. Rechte und Pflichten werden in einer Kperatinsvereinbarung geregelt. Diese Kriterien müssen erfüllt sein: Maximal 3 Jahre Laufzeit Förderungssummen zwischen ca und maximal 2 Mi. Eur Ein Knsrtialführer mit Niederlassung in Österreich Der Knsrtialführer ist Ansprechpartner der FFG Der Knsrtialführer reicht das Förderungsansuchen ein Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 3 vn 23

4 1.2 Was sind die Anfrderungen an ein Knsrtium? Das Knsrtium besteht aus mindestens 1 Unternehmen mit einem der mehreren vneinander unabhängigen Partnern 1. Im Knsrtium vertreten sind jedenfalls: 1 kleines der mittleres Unternehmen, kurz KMU 2 der 1 Frschungseinrichtung 3 der 1 Partner aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat der einer Vertragspartei des EWR- Abkmmens Möglich sind swhl Kperatinen zwischen Unternehmen als auch Kperatinen zwischen Unternehmen und Frschungseinrichtungen. Weitere Kriterien: Einzelne Unternehmen tragen maximal 70 % der förderbaren Prjektksten, wbei Anteile verbundener Unternehmen als ein Unternehmen zählen und addiert werden Die Frschungseinrichtungen haben in Summe maximal 70 % Anteil an den förderbaren Prjektksten Frschungseinrichtungen müssen das Recht haben, ihre im Prjekt erzielten Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen Auftragsfrschung und die Erbringung vn Frschungsdienstleistungen gelten nicht als Zusammenarbeit im Sinne eines kperativen F&E-Prjektes Die Kperatinsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit im Knsrtium und die Verwertungsrechte an den geplanten Prjektergebnissen. Als Hilfestellung stellt die FFG einen Musterknsrtialvertrag 4 zur Verfügung. Die Anfrderungen an das Knsrtium müssen auch bei Prjektende nch aufrecht sein. Ändert sich im Zuge der Prjektdurchführung die Knsrtialstruktur sweit, dass die Anfrderungen nicht mehr erfüllt sind, kann dies zur Rückfrderung der Förderung führen. 1 Vneinander unabhängige Partner besitzen aneinander weniger als 25% des Kapitals der der Stimmrechte. Diese Regelung gilt auch für Beteiligungsverhältnisse über Muttergesellschaften. Mehr dazu: KMU-Definitin 2 Details zur KMU-Definitin: 3 Siehe Themen-FTI-Richtlinie 2015, 12.1 Begriffsbestimmungen 4 Musterknsrtialvertrag: Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 4 vn 23

5 1.3 Welche Pflichten hat die Knsrtialführung? Die Aufgaben der Knsrtialführung über die gesamte Prjektlaufzeit sind: Prjektmanagement Kmmunikatin mit der Förderungsstelle und den Prjektpartnern Prüfung der Berichte und Abrechnungen der Knsrtialpartner In der Knsrtialführung verpflichten Sie sich, dass: Sie Förderungsmittel alleine verwalten und verteilen Sie Änderungen rechtzeitig kmmunizieren Sie entsprechend dem Förderungsvertrag abrechnen und berichten Vr Auszahlung der 1. Rate hat die Knsrtialführung zu bestätigen, dass vr Beginn des Vrhabens eine Kperatinsvereinbarung existiert hat, in der die laut Uninsrahmen ntwendigen Regelungen vereinbart wurden. Zudem bestätigt die Knsrtialführung, dass: Die abgerechneten Ksten dem Prjekt eindeutig zurdenbar sind Prjektksten und -inhalt der Genehmigung entsprechend verwendet werden Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 5 vn 23

6 1.4 Wer ist förderbar? Förderbar sind juristische Persnen, Persnengesellschaften der Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsfrm Einrichtungen für Frschung und Wissensverbreitung Universitäten 5 Fachhchschulen Außeruniversitäre Frschungseinrichtungen Technlgietransfer-Einrichtungen, Innvatinsmittler und snstige wissenschaftsrientierte Organisatinen wie z.b. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck Snstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen Gemeinden 6 und Selbstverwaltungskörper Nicht prfitrientierte Organisatinen wie NPOs 7 Teilnahmeberechtigt, aber nicht gefördert werden: Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Sinne eines Kperativen F&E- Prjektes. Sie erbringen definierte Leistungen für Partner, die in die Prjektkstenkategrie Drittksten fallen und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Prjektergebnisse. Snstige Beteiligte: Persnen der Einrichtungen, die keine Förderung erhalten, aber im Förderungsvertrag mit dem Umfang ihrer Beteiligung aufscheinen. Auch ihre Rechte und Pflichten sind vertraglich vereinbart. Ihre Teilnahme muss im Antrag begründet werden. Zu den möglichen snstigen Beteiligten zählen auch Persnen der Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. 5 Die kleinstmögliche Organisatinseinheit, die im Namen der Universität teilnehmen kann ist das Universitätsinstitut der eine nach UOG 2002/ 20 vergleichbare Organisatinseinheit. Vraussetzung ist, dass die teilnehmende Organisatinseinheit (Institut der vergleichbare Einheit) mit den entsprechenden Vllmachten gemäß UOG 2002/ 27 ausgestattet ist. Organisatrisch darunter verankerte Einheiten (zb Arbeitsgruppen) können nicht als Prjektpartner fungieren. 6 Tätigkeiten vn Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen sind nicht förderbar. 7 Eine nicht prfitrientierte Organisatin schüttet nach ihrem Rechtsstatus der nach ihren Statuten keine Gewinne an Eigentümer, Mitglieder der snstige natürliche der juristische Persnen aus. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 6 vn 23

7 1.5 Ist eine Beteiligung ausländischer Partner möglich? Knsrtien mit ausländischen Partnern sind möglich, wenn sie mit den österreichischen Unternehmen im Knsrtium nicht wirtschaftlich verbunden sind. Ausländische Partner können selbst dann gefördert werden, wenn die Partner nicht der EU angehören. Vrausgesetzt, die Ausschreibung schließt es nicht dezidiert aus. Die Bedingungen: Die ausländischen Partner stiften einen Nutzen für die österreichischen Knsrtialpartner bzw. für den Wirtschafts- und Frschungsstandrt Österreich Im Förderungsansuchen wird dieser Nutzen explizit begründet Die Förderung der ausländischen Partner beträgt maximal 20% der Gesamtförderung Das Bewertungsgremium empfiehlt die Förderung des ausländischen Partners Der ausländische Partner weist vr Vertragserrichtung seine Bnität und Liquidität nach dabei gelten dieselben Bedingungen wie für österreichische Partner Der ausländische Partner erkennt die Prüfverpflichtung und -berechtigung der FFG an, die im Förderungsvertrag festgelegt ist. Nachweise erbringt er in deutscher der englischer Sprache. Alternativ können ausländische Organisatinen ihre Ksten durch Eigenfinanzierung und/der durch Förderungen ihres Staates abdecken. Kperatinsvereinbarungen für gemeinsame Förderungen gibt es swhl mit eurpäischen als auch mit außereurpäischen Ländern. Unabhängig davn unterstützt die eurpäische Initiative EUREKA 8 prgrammunabhängig grenzüberschreitende Kperatinen. Bei einer Ausschreibung geht aus dem Ausschreibungsleitfaden hervr, b diese Kperatinsvereinbarungen für kperative F&E Prjekte genutzt werden können. Ausländische Organisatinen können außerdem als Subauftragnehmer auftreten. 8 bzw. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 7 vn 23

8 1.6 Wie hch ist die Förderung? Die Förderung erflgt in Frm vn nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pr Prjekt maximal 2 Mi. EUR. Die Förderungsqute variiert je nach Partner: Tabelle 1 Für Unternehmen richtet sich die Förderungsqute nach der Frschungskategrie und der Unternehmensgröße Für Frschungseinrichtungen und snstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsqute nur nach der Frschungskategrie. Vrausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag Handelt es sich im Prjekt um eine wirtschaftliche Tätigkeit, entsprechen die Förderungsquten jenen der Unternehmen. Werden für das beantragte Vrhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgeber in Anspruch genmmen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung Förderung vn verschiedenen Förderungsgebern darf die kumulierte Förderungshöhe die eurparechtlichen Beihilfegrenzen 9 nicht überschreiten. Förderungsquten Organisatinstyp Industrielle Frschung Frschungskategrie Experimentelle Entwicklung Kleine Unternehmen 80 % 60 % Mittlere Unternehmen 70 % 50 % Grße Unternehmen 55 % 35 % Frschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit Nicht wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit 85 % 60 % 80 % 60 % Als nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten vn Frschungseinrichtungen gelten: Primäre Tätigkeiten wie Ausbildung Frschung und Entwicklung, unabhängig der in einer wirksamen Zusammenarbeit Wissensverbreitung und - Wissenstransfer 10 9 AGVO: Verrdnung (EU) Nr. 651/2014, ABl. L 187/ Uninsrahmen: (2014/C 198/8), 2.1.1, 19). Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 8 vn 23

9 Nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten nicht wirtschaftlicher Einrichtungen sind Beiträge zu F&E-Prjekten in Zusammenhang mit der Entwicklung vn Prdukten, Dienstleistungen und Systemen. Hier treten sie z.b. als Bedarfsträger auf. Für die Bestimmung der Unternehmensgröße gilt die KMU-Definitin nach EU- Wettbewerbsrecht: Infrmatinen zur KMU-Definitin 11. Die Frschungskategrie wird für das Gesamtprjekt festgelegt. Dabei wird zwischen der Experimentellen Entwicklung und der Industriellen Frschung unterschieden. Die Experimentelle Entwicklung Hier geht es darum, Neues aus bereits Vrhandenem zu entwickeln bzw. Vrhandenes zu verbessern. Dazu gehören: Der Erwerb vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Kmbinieren vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Gestalten vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Das Nutzen vn vrhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten Ob wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche der snstige Kenntnisse und Fertigkeiten: Das Ziel ist, damit neue der verbesserte Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln. Bei der Experimentellen Entwicklung geht es nicht um rutinemäßige der regelmäßige Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen 12. Die Industrielle Frschung Sie hat flgende Merkmale: Im Mittelpunkt stehen planmäßiges Frschen der kritisches Erfrschen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten Industrielle Frschung findet überwiegend im Labr bzw. Labrmaßstab statt Das Entwicklungsrisik ist höher als bei Experimenteller Entwicklung Sie ist technisch weniger ausgereift bzw. hat einen geringeren Technlgiereifegrad Die zeitliche Entfernung zum Markt ist größer Details zu den beiden Frschungskategrien finden Sie im Anhang Das Bewertungsgremium entscheidet, welcher Frschungskategrie ein Prjekt zuzurdnen ist. Ein Prjekt kann auch überwiegend der Industriellen Frschung zugerdnet werden, wenn mehr als die Hälfte der förderungsfähigen Prjektksten für Tätigkeiten dieser Kategrie anfallen. 11 Details zur KMU-Definitin: 12 Siehe Themen-FTI-Richtlinie 2015, 12.1 Begriffsbestimmungen. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 9 vn 23

10 1.7 Welche Ksten sind förderbar? Für eine Förderung müssen die Ksten direkt dem Prjekt zugerdnet werden. Das heißt: Sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum nrmalen Betriebsaufwand an Sie entsprechen dem Förderungsvertrag Sie können mit Kstenbelegen nachgewiesen werden Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Prjektstart ist nach Einreichung des Förderungsansuchens. Details zur Kstenanerkennung finden Sie im Kstenleitfaden Versin 2.1. Snderbestimmungen für kperative F&E-Prjekte: Die Grenze für Drittksten liegt bei 20 % der Gesamtksten je Partner. Liegen sie darüber, muss die Überschreitung in der Prjektbeschreibung begründet werden. 1.8 Was gilt bei der Regelung vn Verwertungsrechten? Die Verwertungsrechte der Prjektergebnisse liegen beim Knsrtium. Bei Kperatinen zwischen Unternehmen und Frschungseinrichtungen gelten die Anfrderungen 2014/C 198/11 im Uninsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung vn Frschung, Entwicklung und Innvatin 13. Demnach erhalten die Frschungseinrichtungen die Verwertungsrechte, die ihrer Arbeit, ihren Beiträgen und ihren Interessen entsprechen. Gehen die Rechte an die beteiligten Unternehmen, fällt ein marktübliches Entgelt für die Frschungseinrichtung an. Wir weisen in dem Zusammenhang darauf hin, dass Aufwendungen zum Schutz des geistigen Eigentums (IPR) förderbar sind. Darunter fallen insbesndere Ksten für Patentanmeldungen swie Patentrecherchen. Nicht förderbar sind Ksten für die Patentaufrechterhaltung. 1.9 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Förderungsansuchen werden nach 4 Kriterien beurteilt: 1. Qualität des Vrhabens 2. Eignung der Förderungswerber / Prjektbeteiligten 3. Nutzen und Verwertung 4. Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung Die Tabelle zeigt die relevanten Subkriterien. Bei der Bewertung der Vrhaben werden in jedem Kriterium Punkte vergeben. Für jedes Kriterium gibt es darüber hinaus einen Schwellenwert. Bei null Punkten in einem Subkriterium des 4. Hauptkriteriums - Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung - wird das Vrhaben abgelehnt. 13 Uninsrahmen: Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 10 vn 23

11 Qualität des Vrhabens 1.1. In welcher Qualität werden der Stand der Technik / Stand des Wissens und / der am Markt verfügbare Prdukte und Dienstleistungen dargestellt und wie plausibel werden diese bewertet? Schwelle max. Punkte Wie hch ist der Innvatinsgehalt des Vrhabens über den Stand der Technik / Stand des Wissens und / der verfügbare Prdukte und Dienstleistungen hinaus und das damit verbundene Risik zu bewerten? 13, Wie ist die Qualität der Planung in Bezug auf flgende Kriterien? Nachvllziehbare Struktur der Arbeitspakete Nachvllziehbare Darstellung der Ksten Nachvllziehbare und dem Arbeitsumfang entsprechende Beschreibung der Arbeitspakete Angemessenes Verhältnis vn Ksten zu geplanten Leistungen Angemessene Dimensinierung des Prjektmanagements Vrkehrungen zum Risikmanagement Realistische Umsetzbarkeit der Planung (Laufzeit, Fristen, Meilensteine, Ergebnisse) Klarheit und Stimmigkeit der Kperatinsbeziehungen Zweckmäßigkeit der Arbeitsteilung zwischen den Knsrtialpartnern 1.4. Wenn sich das Vrhaben auf Persnen bezieht 14 : Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen berücksichtigt? Qualität der Analyse der genderspezifischen Themen Berücksichtigung im methdischen Ansatz des Vrhabens 6 4,5 Eignung der Förderungswerber/Prjektbeteiligten Gibt es im Knsrtium die wissenschaftlichen, technischen, öknmischen und managementbezgenen Kmpetenzen, um die Prjektziele zu erreichen? 2.2. In welchem Ausmaß haben die Knsrtialpartner die erfrderlichen Qualifikatinen und Ressurcen, um eine erflgreiche Umsetzung des Kperatinsprjekts sicherzustellen? 2.3. Wurde bei der Zusammenstellung des Prjektteams darauf geachtet, die branchenüblichen Verhältnisse der Geschlechter (Gender) mit dem Ziel einer Ausgewgenheit zu verbessern? 8,5 8 3,5 14 Wenn Persnen(gruppen) Gegenstand der Frschung sind, der die Frschungsergebnisse Menschen betreffen, braucht es ein entsprechendes Frschungsdesign. Prjekte, bei denen diese Analyse zu Recht keine Genderrelevanz in ihrer inhaltlichen Ausrichtung ergibt, werden hier mit der vllen Punktezahl bewertet Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 11 vn 23

12 Nutzen und Verwertung Wie hch ist der Nutzen für die Anwender der Prjektergebnisse und das Verwertungsptenzial? Je nach Frschungskategrie sind unterschiedliche Dimensinen relevant: Unabhängig vn der Frschungskategrie: Angaben zur Nutzenkmmunikatin an die relevante Zielgruppe sind vrhanden und nachvllziehbar Nutzen, Vrteile bzw. USP sind qualitativ und quantitativ beschrieben und plausibel Für Prjekte der industriellen Frschung (IF) Wissenszuwachs im relevanten wissenschaftlich-technischen Adressatenkreis Für Prjekte der experimentellen Entwicklung (EE) Nutzer, Märkte bzw. Marktsegmente sind knkret spezifiziert und mit Umsatzzahlen belegt Umsatzptenzial der Innvatin bzw. des Mehrwerts des Marktzuwachses in Relatin zu den geplanten Prjektksten Erfrderliche Ressurcen, die Ergebnisse bis in den Markt zu bringen Wie grß ist die Wirkung bzw. die strategische Bedeutung der Prjektergebnisse auf die beteiligten Organisatinen? Zum Beispiel durch: Eine nachhaltige Aufstckung der F&E Kapazitäten Absicherung bzw. Ausbau des F&E-Standrtes Erweiterung der bisherigen F&E-Aktivitäten auf neue Anwendungsgebiete Aufbau vn F&E Plattfrmen Erschließung neuer Geschäftsfelder etc Wie vllständig und nachvllziehbar ist die Verwertungsstrategie anhand flgender Kriterien? Qualität der Verwertungs- und Disseminatinsstrategie für die wissenschaftlichen Ergebnisse Qualität der Verwertungsstrategie für die öknmisch relevanten Ergebnisse Wenn Persnen vn der Ergebnisverwertung des Vrhabens betrffen sind: Qualität der Berücksichtigung vn genderspezifischen Themenstellungen zur Ausschöpfung des öknmischen Ptentials Angemessene Schutzstrategie bzw. Strategie zum faktischen Vrsprung gegenüber dem Mitbewerb Verwertungskmpetenz eigene der über bestehende Kntakte und Kperatinen in Bezug auf die Disseminatin und Verwertung der Prjektergebnisse (IF) die Vermarktung bei den geplanten Nutzern (EE) 9 10 Relevanz des Vrhabens für die Ausschreibung In welchem Ausmaß trifft das Vrhaben die Ausschreibungsschwerpunkte? In welchem Ausmaß trägt das Vrhaben zur Erreichung der Ausschreibungsziele bei? 8 Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 12 vn 23

13 4.3. In welchem Ausmaß verändert die Förderung das Vrhaben in einer der mehreren der flgenden Dimensinen psitiv? Durchführbarkeit: Erst die Förderung macht das Vrhaben möglich Beschleunigung: Die Förderung beschleunigt die Umsetzung Umfang: Die Förderung vergrößert das Prjekt Reichweite: Die Förderung macht das Prjekt ambitinierter durch: 4 Radikaleren Innvatinsansatz Höheres Risik Neue der weiterreichende Kperatinen Langfristigere strategische Ausrichtung 1.10 Welche Dkumente braucht es für die Einreichung? Die Prjekteinreichung ist ausschließlich elektrnisch via ecall möglich: Online-Kstenplan Prjektbeschreibung (inhaltliches Förderungsansuchen) Anlagen zum elektrnischen Antrag: Die Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, GuV) Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Vereinen, Einzelunternehmen und ausländischen Unternehmen Ob nch weitere Dkumente der Anlagen erfrderlich sind, steht in der entsprechenden Vrlage für die Prjektbeschreibung (Antragsfrmular). Bei Vrhaben mit ausländischen Partnern können Kperatinsvereinbarungen mit eurpäischen der außereurpäischen Ländern Dkumente vraussetzen, die nicht via ecall eingereicht werden können. Diese Infrmatinen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. Im Einzelfall sind nch weitere Unterlagen nötig. Im Ausschreibungsleitfaden ist auch festgelegt, in welcher Sprache das Förderungsansuchen verfasst werden kann in der Regel ist dies Deutsch und/der Englisch Müssen weitere Prjekte angegeben werden? Zur Unterstützung der inhaltlichen Bewertung des Vrhabens sind weitere Prjekte mit Bezug zum beantragten Vrhaben anzuführen. Dabei sind die Ergebnisse und das aufgebaute Knw-Hw darzustellen. Relevant sind: Vrprjekte auf deren Ergebnisse das Vrhaben aufbaut Laufende der abgeschlssene Prjekte (der letzten 3 Jahre) mit inhaltlichem Bezug zum beantragten Vrhaben Die mehrmalige Anerkennung vn bereits geförderten Ksten der Kstenteilen ist nicht zulässig. Das beantragte Vrhaben ist klar vn bereits geförderten Prjekten mit inhaltlichem Bezug abzugrenzen. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 13 vn 23

14 1.12 Ist wissenschaftliche Integrität vrhanden? Eine Förderung erhalten nur Förderungsnehmer, die bei Antragstellung und während der Prjektabwicklung wissenschaftliche Integrität nachweisen. Die FFG ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität OeAWI: S ist sichergestellt, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Wenn im Zuge des Bewertungsverfahrens der im Rahmen der Prjektprüfung mangelnde wissenschaftliche Integrität der Fehlverhalten vermutet wird, können die ntwendigen Unterlagen an die Kmmissin für wissenschaftliche Integrität der OeAWI übermittelt werden. Die OeAWI entscheidet, b sie ein unabhängiges Untersuchungsverfahren einleitet. Im Bedarfsfall nimmt sie Untersuchungen vr. Bestätigt sich beim Untersuchungsverfahren mangelnde wissenschaftliche Integrität der ein Fehlverhalten wie z.b. ein Plagiat, muss das Ansuchen aus frmalen Gründen abgelehnt werden. Bei bereits geförderten Prjekten müssen die Förderungsmittel vermindert, einbehalten der rückgefrdert werden. 2 Die Einreichung 2.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Einreichung ist nur elektrnisch und vr Ablauf der Einreichfrist via ecall möglich: Vr dem Förderungsansuchen müssen alle Partner ihre Partneranträge via ecall eingereicht haben. Wie funktiniert es? Vrlage für die Prjektbeschreibung aus dem ecall dwnladen und ausarbeiten Kstenkalkulatin nline eingeben das System überprüft bei der Eingabe, b die Angaben den Förderungsbedingungen entsprechen (z.b. Förderungshöhe, maximale Prjektgröße) Fürs Uplad vrgesehene Dkumente hchladen Im ecall Antrag abschließen und Einreichung abschicken drücken Nach erflgreicher Einreichung wird autmatisch eine Einreichbestätigung per E- Mail versendet Nicht erfrderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Pst Nicht möglich: Das Nachreichen der Ergänzen vn einzelnen Teilen des Antragfrmulars Bearbeiten des Förderungsansuchens nachdem es abgeschickt wurde. Eingereicht wird durch den Knsrtialführer der durch vertretungsbefugte Persnen. Die FFG kann einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anfrdern. Wenn Sie den Nachweis Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 14 vn 23

15 nicht bringen, behält sich die FFG das Recht vr das Förderungsansuchen aus frmalen Gründen abzulehnen. Das Tutrial zum ecall finden Sie unter: Wie sicher sind vertrauliche Prjektdaten? Die FFG ist zur Geheimhaltung vn Firmen- und Prjektinfrmatinen gesetzlich verpflichtet nach 9 Abs 4 Österreichische Frschungsförderungsgesellschaft mbh- Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Geheimhaltungspflicht besteht auch für externe ExpertInnen, die in Einzelfällen Prjekte beurteilen. Prjektinhalte und -ergebnisse können nur einvernehmlich mit Förderungsnehmern veröffentlicht werden. Persnenbezgene Daten können verwendet werden, nach 7 bis 11 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999: Zum Abschluss und der Abwicklung des Förderungsvertrages Zur Wahrnehmung gesetzlich übertragener Aufgaben Für Kntrllzwecke Im Rahmen dieser Verwendung kann es dazu kmmen, dass die Daten insbesndere auch an den Rechnungshf, an Organe der EU, an andere Bundes- der Landesförderungsstellen, swie an die Ministerien als Eigentümer der FFG weitergegeben werden. Des Weiteren steht auch die Möglichkeit der Transparenzprtalabfrage gemäß 32 Abs 5 TDBG 2012 zur Verfügung. Für über diese Bestimmung hinausgehende Datenverwendungen ist vn der FFG eine Zustimmungserklärung einzuhlen. Weiterführende Infrmatinen zur Wahrung der Vertraulichkeit vn persnenbezgenen Daten während der Prjektlaufzeit stehen im ecall-tutrial. 3 Die Bewertung und die Entscheidung 3.1 Was ist die Frmalprüfung? Hier wird das Förderungsansuchen auf frmale Richtigkeit und Vllständigkeit überprüft. Das Ergebnis der Frmalprüfung kmmuniziert die FFG innerhalb vn 4 Wchen via ecall Nachricht: Bei nicht erfüllten Frmalvraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus Behebbare Mängel können Sie in einer angemessenen Frist beheben Wenn sich nach der Frmalprüfung nch unkrrekte Angaben herausstellen, kann das Förderungsansuchen auch nch später aus dem Verfahren ausscheiden. Die Checkliste Frmalprüfung finden Sie in der Vrlage zur Prjektbeschreibung. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 15 vn 23

16 3.2 Wie läuft die Bewertung ab? Natinale und internatinale ExpertInnen begutachten die eingereichten Dkumente nach den Kriterien in Kapitel 1.9. Unter Berücksichtigung der schriftlichen Gutachten, spricht das eingerichtete Bewertungsgremium eine Förderungsempfehlung aus. GutachterInnen (Einzelpersnen der MitarbeiterInnen vn bestimmten Organisatinen) können mit Begründung ausgeschlssen werden. Dafür gibt es ein eigenes Eingabefeld im ecall. FFG-interne ExpertInnen überprüfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bnität und Liquidität der beteiligten Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten 15 erhalten keine Förderung. 3.3 Wer trifft die Förderungsentscheidung? Die zuständigen BundesministerInnen treffen die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums. 4 Der Ablauf der Förderung 4.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wenn es eine Zusage für eine Förderung gibt, sendet die FFG dem Knsrtium ein zeitlich befristetes Förderungsanbt als Förderungsvertragsentwurf. Nimmt das Knsrtium das Förderungsanbt rechtzeitig an, wird ein Förderungsvertrag erstellt. Inhalt des Förderungsvertrags: Förderungsnehmer Prjekttitel Höhe der förderbaren Prjektksten Bewilligte Förderung Förderungszeitraum Auszahlung der Förderung Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen Das Knsrtium muss den Förderungsvertrag firmenmäßig gezeichnet im Original returnieren. 15 Die Abklärung, b ein Unternehmen als in Schwierigkeiten einzustufen ist, erflgt auf Basis der Definitin in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverrdnung (ABl. L 187 S. 19), der eurparechtlichen Grundlage der gegenständlichen Förderung. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 16 vn 23

17 4.2 Wie werden Empfehlungen und Auflagen berücksichtigt? Im Zuge der Begutachtung können Empfehlungen der verbindliche Auflagen frmuliert werden. Auflagen müssen erfüllt werden, damit ein Förderungsvertrag zustande kmmt. Es können auch Bedingungen sein, die ein Knsrtium erst innerhalb der Prjektlaufzeit erfüllen muss. Vr Auszahlung der 1. Rate hat die Knsrtialführung zu bestätigen, dass vr Beginn des Vrhabens eine Kperatinsvereinbarung existiert hat, in der die laut Uninsrahmen ntwendigen Regelungen vereinbart wurden. Die Kperatinsvereinbarung muss alle Vraussetzungen der Ausschreibung erfüllen. 4.3 Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate ausgezahlt. Die Überweisung erflgt auf ein Bankknt der Knsrtialführung. Weitere Infrmatinen dazu finden Sie im Musterknsrtialvertrag 16. Weitere Raten werden nach Prjektfrtschritt ausgezahlt: Nach Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung W nötig: nach Erfüllung weiterer Auflagen Überwiesen wird nach FFG Ratenschema Wenn Förderungsmittel während der Laufzeit des Prjektes fließen, bedeutet dies nch keine Kstenanerkennung. Tabelle 2 FFG Ratenschema Prjektlaufzeit in Mnaten Anzahl der Berichte (Zwischenberichte und Endbericht) 1. Rate in % der Förderung bei Vertragsabschluss % 50 % 30 % 2. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 40 % 30 % 3. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 30 % Endrate bis zu % der Förderung laut Vertrag 50% 10 % 10 % 16 Musterknsrtialvertrag: Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 17 vn 23

18 4.4 Welche Berichte und Abrechnungen braucht es? Innerhalb eines Mnats nach den im Förderungsvertrag festgelegten Berichtslegungsterminen sind jeweils ein fachlicher Zwischenbericht swie eine Zwischenabrechnung via Berichtsfunktin des ecall-systems vrzulegen. Bei Prjekten mit einer Laufzeit vn weniger als 19 Mnaten entfällt die Zwischenabrechnung. Innerhalb vn 3 Mnaten nach Prjektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung 17 und eine Endabrechnung ebenfalls via Berichtsfunktin des ecall-systems zu legen. Anfrderung an Berichte und Abrechnungen: Sie enthalten die Beschreibung der Tätigkeiten aller Knsrtialpartner und zusätzlich die Kstenangaben der Knsrtialpartner. Berichte werden in ecall-frmularvrlagen verfasst Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die Förderungsnehmer verpflichten sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen Ressrts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesndere die Bereitstellung vn nicht vertraulichen Prjektinfrmatinen und Bildmaterial für elektrnische Disseminatinsprtale und andere mediale Zwecke. 4.5 Wie sllen Prjektänderungen kmmuniziert werden? Vertragliche Veränderungen zu Prjektinhalt, Knsrtialpartnern, Ksten, Terminen der Förderungszeitraum müssen begründet und beantragt werden: via ecall-nachricht im Zwischen- der Endbericht Senden Sie die dazugehörigen Unterlagen als Uplad der ecall-nachricht bzw. per Pst. Alle Veränderungen vn Vertragsparametern brauchen eine FFG-Genehmigung. Kmmunizieren Sie unmittelbar bei: Wesentlichen Prjektänderungen Änderungen bei Knsrtialpartnern wie neue Eigentumsverhältnisse der Inslvenzverfahren Teilen Sie flgende Änderungen im Zwischen- der Endbericht mit: 17 Die Publikatin der Kurzzusammenfassung kann entfallen bei Unvereinbarkeit mit der kmmerziellen Verwertung, bei Verschwiegenheitspflicht aus Sicherheitsgründen der auf Grund vn Datenschutzregelungen. Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 18 vn 23

19 Kstenumschichtungen innerhalb der Kstenkategrien wie z. B. Sachksten zu Persnalksten Kstenumschichtungen zwischen den Partnern 4.6 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Der Förderungszeitraum kann kstenneutral um maximal ein Jahr verlängert werden, wenn die Prjektziele nch nicht erreicht und der genehmigte Kstenrahmen nch nicht überschritten wurden. Die Vraussetzungen: Verzögerung hne Verschulden der Förderungsnehmer Prjekt ist weiterhin förderungswürdig ecall-antrag auf Verlängerung innerhalb der genehmigten Prjektlaufzeit 4.7 Was passiert nach dem Ende der Prjektlaufzeit? Nach Ende der Prjektlaufzeit überprüft das Prjektcntrlling & Audit der FFG, b die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Die Rechnungsprüfung stellt fest, welche Ksten endgültig anerkannt werden. Sie erhalten das Prüfungsergebnis schriftlich: Bei psitivem Ergebnis wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt Bei negativem Ergebnis können entsprechende Rückfrderungen eingeleitet werden Zu den Förderungsmitteln: Wenn die ursprünglich geplanten Ksten erreicht werden, wird die festgelegte letzte Rate überwiesen. Bei Kstenunterdeckung werden die Förderungsmittel anteilig gekürzt. Förderungsmittel werden auch gekürzt, wenn inhaltliche, frmale der rechtliche Gründe dafür sprechen. Mehr zu Kstenanerkennung im Kstenleitfaden: Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 19 vn 23

20 5 Anhang 5.1 Frschungskategrie Industrielle Frschung Industrielle Frschung umfasst planmäßiges Frschen der kritisches Erfrschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln der bestehende wesentlich zu verbessern. Das kann auch umfassen: Entwickeln vn Teilen kmplexer Systeme Sfern für die Validierung vn technlgischen Grundlagen ntwendig: Bau vn Prttypen in Labrumgebung der in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen Bau vn Piltlinien Industrielle Frschung reicht maximal bis zum Funktinsnachweis. Hier finden Sie Fragen, die eine Einstufung in die Prjektkategrie erleichtern. Bei mehrheitlich psitiven Antwrten liegt eine Einstufung als Industrielle Frschung nahe: Kann ausgeschlssen werden, dass die Ergebnisse direkt kmmerziell verwertet werden? Handelt es sich um planmäßiges Frschen der kritisches Erfrschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten? Finden die Frschungsaktivitäten überwiegend in einer Labrumgebung bzw. im Labrmaßstab statt? Ist ein hhes Frschungsrisik vrhanden? Ist eine geringe technische Reife bzw. ein geringer Integratinsgrad vrhanden? Ist eine - auf die Branche bezgen - grße zeitliche Entfernung zur Marktreife gegeben? Dienen Prttypen lediglich der Validierung vn technischen Grundlagen und kann ausgeschlssen werden, dass der Bau vn Prttypen über die Labrumgebung hinausgeht? Kann ausgeschlssen werden, dass ein Prttyp entwickelt wird, dessen Frm, Gestalt, Maßstab, Funktinsweise, Bedienung und Herstellung dem Endprdukt bereits weitgehend ähnelt? Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 20 vn 23

21 5.2 Frschungskategrie Experimentelle Entwicklung Experimentelle Entwicklung beinhaltet den Erwerb, die Kmbinatin, Gestaltung und Nutzung vrhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und snstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue der verbesserte Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen zu entwickeln. Das kann auch umfassen: Tätigkeiten zur Knzeptin, Planung und Dkumentatin neuer Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen Sfern das Hauptziel im Verbessern nch nicht feststehender Prdukte, Verfahren der Dienstleistungen besteht: Entwicklung vn Prttypen, Demnstratinsmaßnahmen und Piltprjekten swie die Erprbung und Validierung neuer der verbesserter Prdukte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld Entwicklung vn kmmerziell nutzbaren Prttypen und Piltprjekten, wenn das entwickelte Prdukt allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre Experimentelle Entwicklung reicht maximal bis zur Demnstratin des Prttyp(- systems) in Einsatzumgebung. Ausnahme: kmmerziell nutzbare Prttypen und Piltprjekte, wenn das entwickelte Prdukt allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Experimentelle Entwicklung umfasst nicht rutinemäßige der regelmäßige Änderungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen. Hier finden Sie Fragen, die eine Einstufung der Prjektkategrie erleichtern. Bei mehrheitlich psitiven Antwrten liegt eine Einstufung als Experimentelle Entwicklung nahe: Wird auf vrhandenen wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und snstigen einschlägigen Kenntnissen und Fertigkeiten aufgebaut, sdass neue erweiterte Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. eine Neukmbinatin des vrhandenen Wissens entsteht? Können rutinemäßige der regelmäßige Änderungen an Prdukten, Prduktinslinien, Prduktinsverfahren, bestehenden Dienstleistungen der anderen laufenden betrieblichen Przessen ausgeschlssen werden? Kann eine direkte kmmerzielle Verwertung der Ergebnisse der des Endprdukts im Rahmen des Vrhabens ausgeschlssen werden? Ausnahme: Kmmerziell nutzbare Prttypen und Piltprjekte wenn es sich dabei zwangsläufig um das Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 21 vn 23

22 kmmerzielle Endprdukt handelt und dessen Herstellung allein für Demnstratins- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Können Aktivitäten zur Serienüberleitung ausgeschlssen werden? Können Aktivitäten zur Markteinführung ausgeschlssen werden? 5.3 Technlgy Readiness Levels Wenn sich Ausschreibungen auf die TRL Systematik (Technlgy readiness levels 18 ) beziehen, gilt flgende Zurdnung: Tabelle 3 Technlgy Readiness Levels Frschungskategrie Technlgy Readiness Level Orientierte Grundlagenfrschung Industrielle Frschung Experimentelle Entwicklung Markteinführung TRL 1 Nachweis der Grundprinzipien TRL 2 Ausgearbeitetes (Technlgie-)Knzept TRL 3 Experimentelle Bestätigung des (Technlgie-) Knzepts auf Kmpnentenebene TRL 4 Funktinsnachweis der Technlgie im Labr(- maßstab) auf Systemebene TRL 5 Funktinsnachweis der Technlgie in simulierter, dem späteren Einsatz entsprechender Umgebung beim industriellen Einsatz im Fall vn Schlüsseltechnlgien TRL 6 Demnstratin der Technlgie in simulierter, dem späteren Einsatz entsprechender Umgebung beim industriellen Einsatz im Fall vn Schlüsseltechnlgien TRL 7 Demnstratin des Prttyp(-systems) in Einsatzumgebung TRL 8 System technisch fertig entwickelt, abgenmmen bzw. zertifiziert TRL 9 System hat sich in Einsatzumgebung bewährt, wettbewerbsfähige Prduktin im Fall vn Schlüsseltechnlgien 18 Cmmunicatin frm the Cmmissin: A Eurpean strategy fr Key Enabling Technlgies A bridge t grwth and jbs : S.18: Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 22 vn 23

23 5.4 Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate) Einreichung via ecall Öffnung der Ausschreibung Einreichfrist Sie erhalten das Ergebnis der Frmalprüfung Frmalprüfung durch die FFG Fachliche Begutachtung durch natinale/internatinale ExpertInnen Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch FFG Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums an den/die jeweils zuständige/n BundesministerIn(nen) Förderungsentscheidung durch den/die jeweils zuständige/n BundesministerIn(nen) Zustimmung: Sie erhalten einen Vertragsentwurf der Ablehnung: Sie erhalten ein Ablehnungsschreiben Bekanntgabe an die Förderungswerbenden durch die FFG Annahme des Vertragsentwurfs Erfüllung Auflagen vr Vertrag Förderungsvertrag Förderungszeitraum Art und Höhe der Förderung Förderbare Ksten Prjektspezifische Bedingungen und Auflagen Berichtspflichten unterzeichnet durch die FFG und alle PrjektpartnerInnen Annahme des Förderungsvertrags durch Rücksendung eines (vn allen PrjektpartnerInnen) firmenmäßig gezeichneten Exemplars Erfüllung der Auflagen vr Startrate Startrate & Prjektstart Österreichische Kperative F&E-Prjekte Seite 23 vn 23

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