Praktika für Schülerinnen und Schüler 2012

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1 Talente entdecken: Nachwuchs Praktika für Schülerinnen und Schüler 2012 Ausschreibungsleitfaden Version 1.0 Einreichfrist 30. Jänner bis 27. Juli 2012 Version 1.0, gültig ab Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE AUSSCHREIBUNGSZIELE RECHTSGRUNDLAGEN ANFORDERUNGEN UND FÖRDERKONDITIONEN Was sind Praktika für Schülerinnen und Schüler? Wer ist förderbar? Wie hoch ist die Förderung? Nach welchen Kriterien werden die Förderansuchen beurteilt? ZEITRAUM ARBEITSVERHÄLTNIS INHALTLICHE KRITERIEN KRITERIEN SCHÜLERiNNEN QUOTENREGELUNG Welche Dokumente sind für die Einreichung erforderlich? ABLAUF DER FÖRDERUNG Anbieten von Praktikumsplätzen Einreichung des Antrags (nach Vergabe der Praktika) Einreichung des Endberichts (nach Durchführung der Praktika) Im Endbericht ist Folgendes zu erbringen: Fristen und Formalvoraussetzungen Wissenswertes für PraktikantInnen Report der PraktikantInnen Forschungspass für PraktikantInnen Wie wird die Genehmigung von vertraulichen Projektdaten gesichert? Version 1.0, gültig ab Seite 2

3 PRÄAMBEL Menschen in der angewandten Forschung über den gesamten Karriereverlauf zu unterstützen, ist das übergeordnete Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), um künftig für den Innovationsstandort Österreich eine erhöhte Ausschöpfung des Humanpotenzials im anwendungsorientierten, naturwissenschaftlichtechnischen FTI-Bereich zu stimulieren. Junge Menschen sollen für Forschung und Entwicklung begeistert, ForscherInnen mit der Wirtschaft vernetzt und gleiche Chancen für alle ermöglicht werden, damit entsprechend qualifiziertes Humanpotenzial zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Die Fördermittel des BMVIT im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente dienen dazu, Impulse zu setzen und Möglichkeiten zu schaffen, auf denen Ausbildung, Arbeitsmarkt und andere relevante Bereiche aufbauen können. Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT Talente entdecken: Nachwuchs Praktika für Schülerinnen und Schüler Vier Wochen Technik und Naturwissenschaft Talente regional Kinder, Unternehmen und die Welt der Forschung Talente nützen: Chancengleichheit FEMtech Forschungsprojekte Gendergerechte Innovation FEMtech Karriere Chancengleichheit in der angewandten Forschung FEMtech Praktika für Studentinnen Talente finden: Forscherinnen und Forscher Die österreichische Jobbörse für Forschung, Entwicklung und Innovation Karriere-Grants für Vorstellungsgespräche & Umzug nach Österreich & Integration des Partner/der Partnerin Alle Details zum gesamten Förderschwerpunkt finden Sie unter auf der Website der FFG. Version 1.0, gültig ab Seite 3

4 1 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Im Rahmen der FTI Initiative Praktika für Schülerinnen und Schüler stehen für die kommende Ausschreibung 1,5 Millionen EURO zur Verfügung. Ausschreibungsübersicht Praktika für Schülerinnen und Schüler Instrument Kurzbeschreibung Praktikum/SchülerInnen Junge Menschen absolvieren hochwertige Sommerpraktika im Bereich Forschung, Technologie und Innovation / Naturwissenschaft und Technik. Diese Praxiserfahrungen können den Jugendlichen als Bildungs- und Orientierungsangebot sowie als Impulsgeber für eine entsprechende Studien- oder Eckdaten beantragte Förderung in pro PraktikantIn Eine Einreichung kann mehrere Praktika beinhalten. Laufzeit Ein Praktikum dauert mindestens 4 Wochen. nein Budget gesamt 1,5 Millionen Geldgeber BMVIT Einreichfrist Antrag Einreichfrist Endbericht Sprache Kooperationserfordernis Ansprechpersonen Information im Web Laufende Einreichung Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss potenziell ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen deutsch Programm-Management: Claudia Wolfik, T (0) , E claudia.wolfik@ffg.at Adelina Zizak, T (0) , E adelina.zizak@ffg.at Die Einreichung ist ausschließlich via ecall ( möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Version 1.0, gültig ab Seite 4

5 2 AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Ausschreibungsdokumente gültig: Dokument Vorliegender Ausschreibungsleitfaden e-call Anleitung Link Im Downloadcenter unter: Sonderrichtlinien/Programmdokument Talente 3 AUSSCHREIBUNGSZIELE Die Ausschreibung Praktika für Schülerinnen und Schüler des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat die strukturelle Nachwuchsförderung im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich zum Ziel. Junge Menschen sollen für Forschung und Entwicklung begeistert werden, damit entsprechend qualifiziertes Humanpotenzial zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Motivierte SchülerInnen aller Schultypen erhalten die Möglichkeit, durch praxisnahe Einblicke in die Forschungstätigkeit ihr Interesse zu vertiefen und daraus Impulse für die zukünftige Studien- bzw. Berufswahl zu schöpfen. Die AnbieterInnen von geförderten Praktikumsplätzen erhalten Zugang zu Nachwuchskräften, die durch ein Praktikum bereits frühzeitig an das Unternehmen bzw. die Forschungseinrichtung gebunden werden können. Durch die Ausschreibung Praktika für Schülerinnen und Schüler sollen vor allem auch neue Praktikumsplätze geschaffen werden. Das Interesse von Jugendlichen (insbesondere von Mädchen und jungen Frauen) an FTI soll gesteigert und ihr naturwissenschaftlich-technischer Bezug durch die aktive Einbindung in Projekte vertiefen werden Version 1.0, gültig ab Seite 5

6 Die Auswahl der PraktikantInnen obliegt den AntragstellerInnen. Ein Zusatzservice der FFG ist die Praktikabörse. Praktika, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vergeben sind, werden auf der Praktikabörse auf veröffentlicht. SchülerInnen können sich daraufhin bei den PraktikumsanbieterInnen bewerben. Eine solche Plattform bietet einerseits interessierten SchülerInnen Zugang zu forschenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen, und diesen andererseits die Chance, talentierten Nachwuchs zu finden und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar zu werden. 4 RECHTSGRUNDLAGEN Als Rechtsgrundlage kommen das Programmdokument und die Sonderrichtlinie Talente Der Förderschwerpunkt des BMVIT auf Basis der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (BGBl. II Nr. 51/2004, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 317/2009 kurz: ARR) zur Anwendung. Es handelt sich bei der Förderung nicht um eine Förderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 aus De-minimis -Beihilfen. Übergeordnete Bestimmungen (EU-Recht, Bundesrecht) können durch programmspezifische Richtlinien zwar eingegrenzt, aber nicht außer Kraft gesetzt werden. 5 ANFORDERUNGEN UND FÖRDERKONDITIONEN 5.1 Was sind Praktika für Schülerinnen und Schüler? Förderbar sind Praktika für SchülerInnen im FTEI-Bereich mit technischem oder naturwissenschaftlichem Bezug. SchülerInnen sollen so die Möglichkeit bekommen, hautnah die Welt der Forschung und Entwicklung mitzuerleben. Dabei werden sie von qualifizierten MitarbeiterInnen betreut. Version 1.0, gültig ab Seite 6

7 5.2 Wer ist förderbar? Antragsberechtigt als AnbieterInnen von geförderten Praktika sind: Forschende Unternehmen bzw. Organisationen, die selbst Forschung betreiben beziehungsweise in Kooperation mit Fachhochschulen, Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen Forschung betreiben, oder Fachhochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen, die im technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich tätig sind. 5.3 Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt Euro pro PraktikantIn. Eine Einreichung kann mehrere Praktika beinhalten. 5.4 Nach welchen Kriterien werden die Förderansuchen beurteilt? ZEITRAUM In der Ausschreibung können Praktika, die zwischen 1. Juni und 30. September 2012 stattfinden, gefördert werden ARBEITSVERHÄLTNIS Anmeldung beim Sozialversicherungsträger (keine Werkverträge) Anstellung bei der einreichenden Organisation (keine Anstellung über Leiharbeitsfirmen) Mindestdauer des Praktikums 4 Wochen (d.h. mind. 26 Sozialversicherungstage) Beschäftigungsausmaß: mind. 28,5 Wochenstunden Entlohnung: mind. 700,- Euro Bruttomonatsentgelt INHALTLICHE KRITERIEN Bestehende F&E-Aktivität als Rahmen für das Praktikum Schwerpunkt Technik oder Naturwissenschaften Direkte Mitarbeit, echte Teilaufgaben in F&E-Aktivität (nicht rein administrativ oder kaufmännisch) Version 1.0, gültig ab Seite 7

8 Betreuung durch eine entsprechend qualifizierte Person (z.b. Junior Researcher); es sind mindestens 25 Personenstunden im Monat für die Betreuung vorzusehen KRITERIEN SCHÜLERiNNEN Der/die SchülerIn ist zum Zeitpunkt des Praktikums mindestens 15 Jahre alt Besuch einer österreichischen Schule Der/die SchülerIn befindet sich zum Zeitpunkt des Praktikums in einem der folgenden Schultypen oder hat eine der genannten Schulen vor kurzem abgeschlossen (Ausstellungsdatum des letzten Zeugnisses, auch Maturazeugnis: nicht vor 2011) Allgemeinbildenden höheren Schule (z.b. BRG, BG, BORG) Berufsbildenden höheren Schule (z.b. HTL, HAK, HBLA, HLFS; auch entsprechende Kollegs und Aufbaulehrgänge) Berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HAS, Fachschule) anderen österreichischen Schule, an der SchülerInnen üblicherweise mit einer österreichischen Matura abschließen (z.b. Waldorfschule, internationale Schule in Österreich) NICHT gefördert werden: (Beispiele) Praktika mit StudentInnen (Uni oder FH) Praktika ohne technischen oder naturwissenschaftlichen Bezug Praktika ohne direkte Einbindung in F&E-Tätigkeit QUOTENREGELUNG Gilt ausschließlich für Großunternehmen 1 : In allen Anträgen mit 3 oder mehr Praktika muss zumindest ein Drittel der Praktikumsplätze an Mädchen vergeben werden. 1 Für die Festlegung der Unternehmensgröße (KMU oder Großunternehmen) ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (Definition der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom , ABl. L 124 vom S 36-41). Ausschlaggebend für die Beurteilung durch die FFG ist die Selbstzuordnung der einreichenden Organisation in den ecall-stammdaten. Für die Zuordnung Ihres Unternehmens verwenden Sie bitte das Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission zur KMU-Definition: Version 1.0, gültig ab Seite 8

9 5.5 Welche Dokumente sind für die Einreichung erforderlich? Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via ecall unter der Webadresse möglich. Eine genaue Anleitung zur Einreichung im ecall finden Sie im Downloadcenter der Ausschreibung unter 6 ABLAUF DER FÖRDERUNG Das Programm wird in Form einer offenen Ausschreibung (Antragsverfahren) umgesetzt. Die Prüfung der Anträge erfolgt laufend bis zum Ende der Einreichfrist (27. Juli 2012), es sei denn, die Ausschreibung wird wegen Ausschöpfung der Förderungsmittel früher geschlossen. 6.1 Anbieten von Praktikumsplätzen Praktikumsangebote können ab 30. Jänner 2012 im ecall angelegt werden. Formale und inhaltliche Prüfung der Praktika (Übereinstimmung mit den Förderungskriterien) durch die FFG; sollte eine Überarbeitung der Inhalte notwendig sein, wird der/die AntragstellerIn davon einmalig in Kenntnis gesetzt. Nachdem Sie die Praktikumsplätze im ecall eingetragen haben, gibt es zwei Möglichkeiten: a) Die Praktika werden von der FFG auf der Praktikabörse auf veröffentlicht. Bewerbungen von interessierten SchülerInnen werden per direkt an den/die ProjektleiterIn weitergeleitet. Sobald der/die AntragstellerIn sich für eine/n konkrete/n KandidatIn entschieden hat, kann diese/r beim jeweiligen Praktikum im ecall eingetragen werden. b) Wenn bereits KandidatInnen für Praktika vorhanden sind, können diese sofort beim jeweiligen Praktikum im ecall eingetragen werden. Diese Praktikumsplätze werden nicht veröffentlicht. Die Anzahl an förderbaren Praktikumsplätzen je Unternehmen oder Forschungseinrichtung und je Antrag ist grundsätzlich unbeschränkt, allerdings unter Version 1.0, gültig ab Seite 9

10 Berücksichtigung des first-come, first-served -Prinzips (bei Ausschöpfung der Förderungsmittel wird die Ausschreibung früher geschlossen). Wenn alle zu fördernden Praktika in einem Antrag an konkrete SchülerInnen vergeben sind, kann die Einreichung im ecall abgeschickt werden. 6.2 Einreichung des Antrags (nach Vergabe der Praktika) Die Anträge können laufend, bis spätestens Freitag, 27. Juli 2012, 12:00, im ecall der FFG eingereicht werden. Es gilt der elektronische Zeitstempel des ecall. Ein bis zum Ende der Einreichfrist nur teilweise eingereichter Antrag gilt als unvollständig, eine Nachreichung (auch von einzelnen Teilen des Antrags) ist nicht möglich. Nach einem Formalcheck und positiver inhaltlicher Evaluierung schickt die FFG ein Förderungsanbot an den/die AntragstellerIn. Wenn das Förderungsanbot von dem/der AntragstellerIn innerhalb eines Monats firmengemäß gezeichnet retourniert wird, wird dieses Dokument zum rechtsgültigen Förderungsvertrag. Retournierung des Förderungsvertrag an: FFG Sensengasse Wien 6.3 Einreichung des Endberichts (nach Durchführung der Praktika) Der Endbericht dient der FFG als formale Bestätigung über die Einhaltung des im Antrag definierten Vorhabens, d.h. über die adäquate Durchführung der geplanten Praktika unter Einhaltung der Förderungskriterien Im Endbericht ist Folgendes zu erbringen: Bestätigung der Einhaltung der inhaltlichen Kriterien im ecall (Checkbox): Der/die AntragstellerIn bestätigt Beantwortung eines kurzen Feedbackformulars zur Abwicklung sowie zu Zielen und Inhalten der Ausschreibung Praktika für Schülerinnen und Schüler. Zustimmung zur Aufbewahrungspflicht für Belege, siehe unten. Version 1.0, gültig ab Seite 10

11 6.3.2 Fristen und Formalvoraussetzungen Der Endbericht ist im ecall bis spätestens 19. Oktober 2012, 12:00 Uhr einzureichen. Ein bis zum Ende der Einreichfrist nur teilweise oder mangelhaft eingereichter Endbericht gilt als unvollständig, eine Nachreichung (auch von einzelnen Teilen) ist nicht möglich. Es gilt der elektronische Zeitstempel des ecall. Nach einer Prüfung des Endberichts durch die FFG erfolgt die Auszahlung der Förderung. Die Revision der FFG hat während der gesamten Laufzeit der Förderung und insbesondere im Zuge der Endabrechnung die Möglichkeit, die von dem/der FörderungsnehmerIn gemachten Angaben und die Abwicklung der Förderung auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Originalbelege (Nachweis über die Einhaltung von Sozialversicherungsanmeldung, Beschäftigungsdauer und -ausmaß, Zeitraum des Praktikums sowie Entlohnung) und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (z.b. Kontoauszug) sind für Prüfungen der Revision der FFG gemäß FTE-Richtlinien bereit zu stellen und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Prüfungen der Revision werden zeitgerecht angekündigt. 6.4 Wissenswertes für PraktikantInnen Report der PraktikantInnen Ihre PraktikantInnen sollen nach Ende des Praktikums einen Report verfassen. Die besten Reports werden prämiert. Der Endbericht im ecall ist nicht mit dem Report der PraktikantInnen zu verwechseln. Das Verfassen der Reports durch die PraktikantInnen ist nicht ausschlaggebend für die Auszahlung der Förderung Forschungspass für PraktikantInnen Ihre PraktikantInnen können tolle Preise gewinnen, wenn sie sich für den Forschungspass anmelden: Melde dich für einen virtuellen Forschungspass an, deinem Punktekonto rund um Forschung, Innovation und Technologie. Sammle vor, während und nach deines Praktikums Punkte und nimm an der Verlosung wertvoller Preise teil. Punkte sammelst du, indem du über dein Praktikum berichtest, Fotos machst oder kurze Videos drehst. Mehr Version 1.0, gültig ab Seite 11

12 Informationen über den Forschungspass findest du in Kürze auf der Plattform fti...remixed Der Forschungspass ist ein Projekt von fti...remixed, einer Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). 6.5 Wie wird die Genehmigung von vertraulichen Projektdaten gesichert? Personenbezogene Daten der einreichenden Organisationen und der PraktikantInnen werden von der FFG zu Zwecken der Förderungsabwicklung und zu Kontrollzwecken verwendet. Es kann dazu kommen, dass diese Daten dem Fördergeber und anderen Beauftragten des Fördergebers, Organen und Beauftragten des Rechnungshofes, des Bundesministeriums für Finanzen und der Europäischen Union übermittelt oder offengelegt werden müssen. PraktikantInnen müssen von dem/der ArbeitgeberIn informiert werden, dass ihre Daten an die FFG weitergeleitet und dort elektronisch gespeichert werden. Version 1.0, gültig ab Seite 12

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