Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

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1 Amtliche Bekanntmachungen der Fachhchschule Ptsdam Nummer 291 Ptsdam, Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Herausgeber: Präsident der Fachhchschule Ptsdam Kiepenheuerallee Ptsdam Pstfach Ptsdam

2 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm Praktikumsrdnung für den Masterstudiengang Urbane Zukunft an der Fachhchschule Ptsdam 1 Geltungsbereich 2 Ziele und Inhalte des Praktikums 3 Zuständigkeit für das Frschungspraktikum 4 Praktikumsplätze 5 Zulassung, zeitliche Einrdnung und Umfang des Frschungspraktikums 6 Status der Studierenden während des Frschungspraktikums 7 Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis 8 Anerkennung des Frschungspraktikums 9 Praktikumsbericht 10 Wiederhlung 11 Inkrafttreten Anlage 1: Mustervertrag 1 Geltungsbereich Die Praktikumsrdnung (PO) für den Studiengang Urbane Zukunft an der Fachhchschule Ptsdam regelt die Ziele und die Gestaltung des Frschungspraktikums swie die Anfrderungen an das Praktikum auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsrdnung (StudPO) des Masterstudiengangs Urbane Zukunft, ABK Nr. 289 vm Ziele und Inhalte des Praktikums (1) Das Frschungspraktikum (Mdul 5) dient der Vrbereitung auf die Masterprüfung und spätere Berufspraxis. Die Studierenden gewinnen Einblick in die Struktur und Arbeitsweisen der jeweiligen Organisatin, in der das Praktikum durchgeführt wird. (2) Ausgangspunkt ist eine passende Frschungsfrage mit einem entsprechenden Frschungsdesign und der damit verbundenen methdischen Herangehensweise, einschließlich einer eigenständigen Durchführung und Auswertung swie einer wissenschaftlichen Dkumentatin der Ergebnisse. Die Inhalte richten sich dabei nach den Erfrdernissen des jeweiligen Prjekts. Die Studierenden lernen s praxisnah kmplexe Frschungsfragen im Kntext urbaner Transfrmatinsprzesse kennen und wirken an realen Prblemlösungen und Gestaltungsaufgaben mit. (3) Ziele und Inhalte des Mduls sind: Verbindung vn Studium und Berufspraxis durch ein Kennenlernen relevanter Fragestellungen aus der Praxis und Überführung in tragfähige Frschungsprjekte swie die Anwendung und Weiterentwicklung aktueller Frschungserkenntnisse in der Praxis; Orientierung im Tätigkeitsspektrum der Zukunftsfrschung im urbanen Kntext und im angestrebten Berufsfeld; Kennenlernen bzw. Vertiefung fachlicher Zusammenhänge, rganisatrischer Abläufe swie der szialen Strukturen, die für das Berufsfeld typisch sind; Bearbeitung und praxisgerechte Lösung knkreter Aufgaben im beruflichen Tätigkeitsfeld; gegebenenfalls Vrbereitung der Masterarbeit. 3 Zuständigkeit für das Frschungspraktikum (1) Die grundsätzliche Zuständigkeit für im Zusammenhang mit dem Frschungspraktikum auftauchende Fragen liegt bei der Studienkmmissin des Masterstudiengangs Urbane Zukunft. Seite 2 / 7

3 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm (2) Die Studienkmmissin ernennt eine/n Praktikumsbeauftragte/n, der/die für die Organisatin und Krdinatin des Frschungspraktikums zuständig ist. Er/Sie ist in Fragen des Mduls Frschungspraktikum stimmberechtigtes Mitglied der Studienkmmissin. (3) Während des Frschungspraktikums erflgt die Betreuung durch den/die Mentr/in, der/die auch die Bewertung des Praktikumsberichts (siehe 6) vrnimmt. Diesem/dieser bliegt es auch, falls erfrderlich, Praktikumsbesuche durchzuführen. 4 Praktikumsplätze (1) Das Frschungspraktikum ist in Praxisfeldern mit Bezug zu Fragen urbaner Zukünfte zu abslvieren. Hier kmmen insbesndere andere Hchschulen und außeruniversitäre Frschungseinrichtungen des Bundes, der Länder und im Ausland, Unternehmen im Kntext urbaner Entwicklungen, Stadtverwaltungen, öffentliche Einrichtungen der natinale und internatinale Behörden, Vereine, Verbände etc. in Betracht. (2) Die Bewerbung für das Praktikum erflgt individuell. Der/die Mentr/in bietet eine Praktikumsberatung an und unterstützt bei Bedarf die Kntaktaufnahme zu geeigneten Praktikumsstellen. (3) Jeder Praktikumsplatz muss vn der/dem Praktikumsbeauftragten des Masterstudiengangs Urbane Zukunft anerkannt werden. Zur Genehmigung der Praktikumsplätze stellt der/die Studierende vr Aufnahme des Praktikums einen schriftlichen Antrag an den/die Praktikumsbeauftragte/n. Dieser muss bis spätestens sechs Wchen vr dem Ende der Vrlesungszeit des 2. Semesters beim/bei der Praktikumsbeauftragten eingereicht werden. Bei einer späteren Einreichung erlischt der Anspruch auf Zulassung zum Frschungspraktikum für das flgende Semester. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der/die Praktikumsbeauftragte über eine Verlängerung der Frist. Im Antrag ist seitens des Masterstudiengangs der/die betreuende/n Mentr/in zu benennen swie eine/n Praxisbetreuer/in seitens der Praktikumsstelle. Die Anerkennung ist schriftlich zu bestätigen. (4) Die Ableistung vn Praktika im Ausland ist ausdrücklich erwünscht. 5 Zulassung, zeitliche Einrdnung und Umfang des Frschungspraktikums (1) Das Frschungspraktikum wird grundsätzlich vr der Anmeldung zur Abschlussarbeit und während des dritten Semesters durchgeführt. Zum Frschungspraktikum kann nur zugelassen werden, wer mindestens die Mdule 1.1, 2.1 und 2.2 abgeschlssen hat. (2) Das Frschungspraktikum umfasst insgesamt 720 Arbeitsstunden. (3) Der/die Praktikant/in hat während des Praktikums die jeweils tariflich festgelegte Wchenarbeitszeit einer Vllzeitbeschäftigung abzuleisten. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Teilzeitbeschäftigung bei dem/der Praktikumsbeauftragten beantragt werden. Die Dauer der praktischen Tätigkeit insgesamt verlängert sich in diesen Fällen entsprechend. (4) Begleitend zum Frschungspraktikum ist das Frschungskllquium zu belegen, das der wissenschaftlichen Supervisin und der Qualitätssicherung dient und gleichzeitig einen Austausch zwischen den Studierenden ermöglicht. Das Frschungskllquium wird in Frm vn Blckveranstaltungen zur Zwischen- und zur Endpräsentatin der bearbeiteten Frschungsfrage stattfinden. Die erflgreich abslvierte Zwischenpräsentatin ist gemäß 12, Absatz 2 der Studien- und Prüfungsrdnung für den Masterstudiengang Urbane Zukunft an der Fachhchschule Ptsdam Vraussetzung für die Anmeldung zur Masterprüfung. Die Teilnahme am Frschungskllquium kann auch per Videknferenz erflgen. (5) Für das Frschungspraktikum swie die Teilnahme am Frschungskllquium werden insgesamt 25 ECTS- Leistungspunkte angerechnet. (6) Ein Wechsel der Praktikumsstelle nach Beginn des Frschungspraktikums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Er bedarf der Einzelfallprüfung durch den/die Praktikumsbeauftragte/n. Seite 3 / 7

4 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm (7) Das Frschungspraktikum ist auch dann rdnungsgemäß abgeleistet wrden, wenn eine Unterbrechung durch eigene Erkrankung der die eines im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kindes nicht länger als drei Wchen dauert. Für diese Zeit ist swhl dem/der Praktikumsbeauftragten des Masterstudiengangs als auch der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigung vrzulegen. Bei darüber hinausgehenden Krankheitszeiten verlängert sich die Praktikumsdauer um den drei Wchen übersteigenden Zeitraum. 6 Status der Studierenden während des Frschungspraktikums (1) Während des Frschungspraktikums bleibt der/die Studierende Mitglied der Fachhchschule Ptsdam mit allen Rechten und Pflichten eines/einer rdentlichen Studierenden. (2) Der/die Praktikant/in unterliegt am Ort des Frschungspraktikums weder dem Betriebsverfassungsgesetz nch dem Persnalvertretungsgesetz. Er/sie ist jedch an die Betriebsrdnung des Praktikumsbetriebs gebunden. 7 Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis (1) Vr Aufnahme des Frschungspraktikums wird zwischen der Praktikumsstelle, dem Masterstudiengang Urbane Zukunft und dem/der Studierenden ein individueller Praktikumsvertrag (in Anlehnung an das Muster in Anhang 1) abgeschlssen. Dieser regelt insbesndere die Verpflichtung der Praktikumsstelle: den/die Studierende/n für die Dauer des Frschungspraktikums entsprechend den Zielen ( 2) auszubilden swie ein Praktikumszeugnis auszustellen, das über den zeitlichen Umfang, die Inhalte swie die geleisteten praktischen Tätigkeiten und deren Qualität Auskunft gibt, die Verpflichtung des/der Studierenden: im Rahmen des Frschungspraktikums übertragene Aufgaben auszuführen swie die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen (Arbeitsrdnungen, Vrschriften über die Schweigepflicht etc.) zu beachten. (2) Der Vertrag kann vn beiden Seiten unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Fachhchschule Ptsdam aus wichtigem Grund fristls gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesndere vr, wenn die Praktikumsstelle die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gewährleisten kann der der/die Studierende die in Absatz 1 genannten Pflichten gröblich und nachhaltig verletzt. (3) Die Praxisstellen erteilen spätestens vier Wchen nach Beendigung des Frschungspraktikums das Praktikumszeugnis, das der/die Studierende sfrt nach Erhalt in Kpie an den/die betreuende/n Mentr/in weiterleitet. 8 Anerkennung des Frschungspraktikums (1) Das Frschungspraktikum wird hne Bentung ( mit Erflg / hne Erflg ) und mit einer Teilnahmebescheinigung als Nachweis über die erbrachte Arbeitsleistung abgeschlssen. (2) Der/die Mentr/in übernimmt die Bewertung des Frschungspraktikums mit mit Erflg bzw. hne Erflg unter Berücksichtigung: der Zwischen- und Endpräsentatin im Frschungskllquium, des Praktikumszeugnisses und des Praktikumsberichts (gemäß 9). 9 Praktikumsbericht (1) Die Praktikumsberichte sind vn den Studierenden zeitgleich zu ihrer praktischen Tätigkeit anzufertigen. Sie müssen die Frschungsfrage (siehe 2 Absatz 2) in angemessenem Umfang thematisieren, den Stand Seite 4 / 7

5 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm der relevanten Frschung zusammenfassen und eine ausführliche Darstellung der verwendeten Methden und erreichten Frschungsergebnisse enthalten. (2) Die Studierenden legen die Praktikumsberichte innerhalb vn vier Wchen nach Beendigung der jeweiligen Praxiszeiten dem/der Mentr/in vr. (3) Ist der Praktikumsbericht unvllständig der genügt snst nicht den gestellten Anfrderungen, kann ihn der/die Mentr/in zurückweisen. Dem/der Studierenden ist einmalig Gelegenheit zu geben, einen neuen Praktikumsbericht vrzulegen. Geschieht dies nicht der ist der Praktikumsbericht erneut zurückzuweisen, wird das Frschungspraktikum als hne Erflg bewertet bzw. nicht anerkannt. 10 Wiederhlung (1) Das Mdul muss wiederhlt werden, wenn die Leistungen nach 8 nicht bis zum Ende des dem Frschungspraktikums flgenden Studiensemesters erbracht wrden sind. (2) Praktika müssen auch wiederhlt werden, wenn die Unterbrechung durch Krankheit die in 5 Absatz 7 genannten Fristen übersteigt. (3) Das Mdul kann nur einmal wiederhlt werden. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Studienkmmissin auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden. 11 Inkrafttreten Diese Praktikumsrdnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhchschule Ptsdam in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Studierenden des Masterstudiengangs Urbane Zukunft. gez. Prf. Dr. Eckehard Binas Präsident Ptsdam, den Seite 5 / 7

6 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm Anlage 1: Muster Praktikumsvertrag Zwischen (nachflgend Praktikumsstelle genannt) und der Fachhchschule Ptsdam, Studiengang Urbane Zukunft Kiepenheuerallee 5, Ptsdam vertreten durch den/die Praktikumsbeauftragter/r und Frau/Herr gebren am in whnhaft in (nachflgend Studierende/r genannt). wird flgender Vertrag abgeschlssen: 1 Vrbemerkung Das Praktikum/Praxissemester ist gemäß der Studien- und Prüfungsrdnung swie der Praktikumsrdnung für den Masterstudiengang Urbane Zukunft rdnungsgemäßer Bestandteil des Studiums in diesem Studiengang an der Fachhchschule Ptsdam. 2 Pflichten der Vertragspartner (1) In der Zeit vm bis (2) verpflichtet sich die Praktikumsstelle, den/die Studierende gemäß der Praktikumsrdnung des Studiengangs Urbane Zukunft zu beschäftigen, insbesndere ihr/ihm Aufgaben und Fragestellungen entsprechend den Zielen des Frschungspraktikums zu übertragen, ihr/ihm eine fachliche Anleitung zu gewährleisten, ihm/ihr die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen gemäß 5 der Praktikumsrdnung zu ermöglichen, dem/der Mentr/in Kntakte am Arbeitsplatz zu ermöglichen (Praxisbesuche), ein Praktikumszeugnis auszustellen, das über den zeitlichen Umfang, die Inhalte swie die geleisteten Tätigkeiten und deren Qualität Auskunft gibt, (3) verpflichtet sich der/die Studierende, die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen und Vrschriften zu beachten, die im Rahmen des Praktikums übertragenen Arbeiten srgfältig auszuführen, den Anrdnungen der Praktikumsstelle und den vn ihr beauftragten Persnen nachzu- kmmen. Seite 6 / 7

7 Praktikumsrdnung des Masterstudiengangs Urbane Zukunft Amtliche Bekanntmachung der Fachhchschule Ptsdam Nr. 291 vm Ksten Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung vn Ksten, die bei der Erfüllung des Vertrages entstehen. 4 Praxisbetreuer/in Die Praktikumsstelle benennt Frau/Herrn als Praxisbetreuer/in des/der Studierenden während des Frschungspraktikums. 5 Vergütung Es wird keine/eine Vergütung in Höhe vn EURO pr Kalendermnat vereinbart. 6 Versicherungsschutz (1) Der/die Studierende unterliegt während des Praktikums dem gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz nach den Bestimmungen des Szialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII). (2) Das Haftpflichtrisik des/der Studierenden am Praxisplatz ist für die Vertragslaufzeit durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt / nicht gedeckt. (Nicht Zutreffendes bitte streichen). Sweit keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, wird der/dem Studierenden empfhlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 7 Schweigepflicht Der/die Studierende hat die Schweigepflicht im gleichen Umfang einzuhalten wie die in der Praktikumsstelle Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung vn Praxisarbeiten/Berichten, sfern sie Studienzwecken dienen, nicht entgegen. Sweit diese Arbeiten Tatbestände enthalten, die der Schweigepflicht unterliegen, darf eine Veröffentlichung nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Praktikumsstelle erflgen. 8 Auflösung des Vertrags Der Vertrag kann vn beiden Seiten unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Fachhchschule Ptsdam aus wichtigem Grund fristls gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesndere vr, wenn die Praktikumsstelle die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gewährleisten kann der der/die Studierende die in 1 genannten Pflichten gröblich und nachhaltig verletzt. 9 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. 10 Snstiges Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Ort, Datum Praxisstelle Fachhchschule Ptsdam, Studiengang Urbane Zukunft Praktikumsbeauftragte/r Studierende/r Seite 7 / 7

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